Der Bundespräsident darf das verfassungswidrige „Osterpaket“ nicht ausfertigen

Herr Bundespräsident,

hiermit fordere ich Sie höflich auf, das unter dem Namen „Osterpaket“ vorbereitete Gesetz nicht zu auszufertigen, da es den bereits bestehenden Verstoß gegen Artikel 20a GG durch den massiven Windkraftausbau und -betrieb im Außenbereich fortsetzt und verstärkt. Das „Osterpaket“ formuliert im Gegensatz zu den Behauptungen der Bundesminister Steffi Lemke und Dr. Robert Habeck keine Verbesserungen für den Artenschutz, sondern enthält ausschließlich Maßnahmen, die zu einer Erleichterung des Windkraftausbaus und zu einer Verschlechterung der Lebensbedingungen der bedrohten Arten führen würden. Der Gesetzesentwurf verstößt eklatant gegen die Europäische Vogelschutzrichtlinie und die Europäische FFH-Richtlinie sowie gegen das Bundesnaturschutzgesetz in der jetzt geltenden Form, obgleich das Tötungsverbot für Wildtiere bereits auf verfassungswidrige und gegen das europäische Recht verstoßende Weise aufgeweicht wurde. 1994 legte das Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil dar, dass das Gebot der äußersten Schonung des Außenbereichs aus den Angeln gehoben würde, wenn im Außenbereich weithin Windkraftanlagen errichtet werden dürften. Dieser Schritt der Aufhebung des Schonungsverbots wurde 1996 mit der Privilegierung der Windkraft im Außenbereich begangen, bei der eine Schutz- und Verbotsnorm in eine Zulassungsnorm umgewandelt wurde. Damit hat der Gesetzgeber einen Verstoß gegen Artikel 20a GG begangen, da zahlreiche strenggeschützte Arten, in erster Linie Greifvogel-, Zugvogel- und Fledermausarten, durch massenhafte und wahllose Tötung von Individuen sowie durch den Verlust ihrer Lebensräume allmählich ausgerottet werden. Diese Tatsache wird u.a. durch die „Stellungnahme Rotmilan-Todesursachen und Gefährdung durch Windenergieanlagen“ des Dachverbands Deutscher Avifaunisten e.V. wissenschaftlich belegt. Die Stellungnahmen der Naturschutzinitiative e.V., des Vereins für Landschaftspflege, Artenschutz und Biodiversität e.V., des Seeadlerschutzes Schlei e.V., des Naturschützers Manfred Knake („Wattenrat“) und weiterer Organisationen und Bürger, die sich mit der Problematik des Artenschutzes eingehend auseinandergesetzt haben, zum „Osterpaket“ legen dar, dass eine weitere Verschlechterung der Wildtierbestände durch dieses Maßnahmenpaket herbeigeführt würde. Durch die geplanten Maßnahmen würden nicht allein die Rechte der Bürger noch weiter, als es in den Jahren Ihrer Bundespräsidentschaft unter Ihrer Mitwirkung bereits geschah, eingeschränkt, sondern das Grundgesetz, das den Staat zum Schutz der Wildtiere und der natürlichen Lebensgrundlage verpflichtet, würde von denjenigen, die dieses Gesetz beschließen und ausfertigen sollten, missachtet. Zur weiteren verfassungsrechtlichen Argumentation verweise ich auf das an Sie gerichtete Schreiben des Staatsrechtlers Norbert Große Hündfeld, das die Verfassungswidrigkeit des „Osterpakets“ begründet. Machen Sie bitte deutlich, dass das Grundgesetz und die darin festgeschriebenen Werte auch für Sie noch achtens- und schützenswert sind.

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Habeck und Lemke stellen neue kriminelle Tricks zur Aushebelung des Artenschutzes vor

Aus der Presseerklärung von Habeck und Lemke:

„Insbesondere werden damit erstmals bundeseinheitliche, gesetzliche Standards für die Prüfung und Bewertung geregelt, inwieweit eine Windenergieanlage das Kollisionsrisiko für gefährdete Vogelarten signifikant erhöht (sogenannte Signifikanzprüfung). Diese Standards sollen im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) festgelegt werden. Unter anderem ist vorgesehen, dass die Bewertung des Kollisionsrisikos für gefährdete Vogelarten mit Windenergieanlagen anhand einer abschließenden bundeseinheitlichen Liste kollisionsgefährdeter Brutvogelarten erfolgt.

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Kritik des rbb-Bürgertalks „Wir müssen reden! Volle Kraft auf Windkraft – Klima gerettet, Land gespalten?“

Sehr geehrter Herr Rausch,

ich bin mit dem rbb-Bürgertalk „Wir müssen reden! Volle Kraft auf Windkraft – Klima gerettet, Land gespalten?“ sehr unzufrieden. Die Konzeption Ihrer Sendung stellt Rainer Ebeling, Windkraftgegner aus Crussow, gleich fünf Verteidiger des massiven Windkraftausbaus entgegen und Sie selbst als Moderator haben sich keineswegs neutral verhalten, sondern Argumente gegen Rainer Ebeling vorgetragen und dabei sogar Desinformation betrieben.

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An den NABU: Ihr seid keine Artenschützer, sondern Heuchler!

‌Sehr geehrte Frau Neuwald,
der NABU besitzt keine Glaubwürdigkeit mehr. Wenn man sieht, wie der NABU den Verlust der Lebensräume der bedrohten  Arten nicht nur toleriert, sondern sogar fanatisch vorantreibt, wenn es um die Industrialisierung des ehemals strenggeschützten Außenbereichs mittels Windkraftanlagen geht. Angesichts der vom NABU angefeuerten Naturzerstörung wird jedem Beobachter wird klar, dass der NABU den Artenschutz nicht ernst nimmt. Das Bundesverwaltungsgericht hat 1994 festgestellt, dass die Genehmigung von Windkraftanlagen „weithin im Außenbereich“ das Prinzip der äußersten Schonung des Außenbereichs aus den Angeln heben würde. Ohne die äußerste Schonung des Außenbereichs ist die Erhaltung der Lebensräume der Wildtiere, insbesondere der bedrohten und geschützten Arten, jedoch nicht möglich. Hier wird gegen Artikel 20a GG munter verstoßen (vgl. meinen Blog, vor allem https://sternkekandidatkreistagvg.wordpress.com/2020/09/22/zur-verfassungswidrigkeit-des-anlagenbaus-der-windindustrie/‌, https://sternkekandidatkreistagvg.wordpress.com/2021/09/29/drei-daten-zur-geschichte-der-energiewende/‌, https://sternkekandidatkreistagvg.wordpress.com/2021/09/19/bilanz-der-energiewende-am-ende-der-19-legislaturperiode/‌ und https://sternkekandidatkreistagvg.wordpress.com/2021/06/23/die-energiewende-hat-das-ziel-grostmoglicher-schonung-des-ausenereichs-aus-den-angeln-gehoben/‌).
Wie sollen da die Bemühungen des NABU zur Erhaltung von Lebensräumen des Wolfs von der Politik oder den Bürgern ernstgenommen werden? Handelt es sich um ein Feigenblatt? Denn nicht zuletzt waren die Bemühungen des NABU, das verfassungswidrige Wolfsgesetz, das gegen das Washingtoner Artenschutzabkommen, die FFH-Richtlinie usw. verstößt, abzuwehren, sehr halbherzig. So wie ich zu manchen Windkraftgegnern sage: „Ihr seid keine Artenschützer, wenn ihr den Rotmilan und den Großen Abendsegler schützen, den Wolf, den Biber und den Kormoran aber ausrotten wollt!“, so sage ich zum NABU: „Ihr seid keine Artenschützer, sondern Heuchler!“
Mit freundlichen Grüßen 
Dr. René Sternke

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‚Windindustrie in Deutschland‘ informiert

Die Seite Windindustrie in Deutschland gibt wichtige Informationen zu den aktuellen Rahmenbedingungen und Problemen des Windkraftausbaus in Deutschland. Besonders hinweisen möchte ich auf folgende Beiträge:

Die wichtigsten Wind-Entscheidungen 2020 von Tammo Gerken und Christoph Brand

In diesem exzellenten Beitrag finden sich wichtige Informationen zum Thema ‚Windkraft und Artenschutz‘:

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Merkel heuchelt Artenschutz

„Es gibt nichts zu beschönigen. Der rasante Verlust an biologischer Vielfalt hat katastrophale Auswirkungen für uns alle weltwei‘, sagte Merkel am Donnerstag zum Auftakt der nationalen Vorbereitung auf die Weltbiodiversitätskonferenz im chinesischen Kunming.

Merkel machte deutlich, dass die Konferenz, die aktuell für Oktober dieses Jahres geplant ist, konkrete Verbesserungen liefern müsse. Deutschland wolle sich dafür einsetzen, dem Artensterben bis 2030 Einhalt zu gebieten, sagte Merkel. ‚Daher drängen wir darauf, mindestens 30 Prozent der Erdoberfläche und mindestens 30 Prozent der Meere zu schützen‘, erklärte die Kanzlerin.“

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Prof. Vahrenholts Theoriemix für den Energiemix

Unterschreiben und verbreiten Sie bitte die Petition „Retten Sie den Rotmilan und andere von der Ausrottung bedrohte Arten!“

https://www.change.org/p/f%C3%BCr-landwirtschaft-und-umwelt-mecklenburg-vorpommern-retten-sie-den-rotmilan-und-andere-von-der-ausrottung-bedrohte-arten-0dab0be9-2465-4cbe-93f0-84b5430b0d8f

In einem auf einem Rhetorik-Channel abrufbaren Interview zu seinem Buch „Unerwünschte Wahrheiten“ vertritt Prof. Dr. Fritz Vahrenholt der Reihe nach sämtliche Auffassungen zum Klimawandel, die ich kenne. Dabei gestaltet er die Übergänge rhetorisch so gekonnt, dass der Eindruck von Kohärenz entsteht. Er beginnt damit, dass er sich zu den 97% der Wissenschaftler zählt, die an den menschengemachten Klimawandel glauben. Er, der Chemiker, nennt CO2 ein fürchterliches Gift und schlägt vor, es unter dem Meer zu verpressen. Er beschreibt den an die sich zyklisch verändernde Sonnenaktivität zurückgebundenen Zyklus der Warm- und Kaltzeiten während der letzten Jahrtausende, hebt gleichzeitig aber hervor, dass der letzte Temperaturanstieg seit 1850 durch verstärkte CO2-Emissionen verursacht worden wäre. Wer das nicht glaube (wie ich), sei kein vernünftiger Mensch. Indem er die These vom menschengemachten Klimawandel in einer abgeschwächten, gemütlicheren Form vertritt, wirbt er für sämtliche Formen der Energiegewinnung in der Gegenwart und den Ausstieg aus den fossilen Brennstoffen in etwas fernerer Zukunft. Es geht ihm also vor allem um Kernkraft. Er erinnert daran, dass er beim Lancieren der Erneuerbaren Energien, insbesondere der on-shore-Windkraft, eine wichtige Rolle gespielt hat, tadelt die Windkraft im Wald, lobt die Windkraft auf dem Meer und ist stolz darauf, dass der erste off-shore-Windpark nach ihm selbst – Fritz – genannt worden ist, als wüsste er nicht, dass die Naturzerstörungen, die Verunreinigung des Meers, die Zerstörung der Riffe, das Taubmachen der dann verendenden Wale, das Vernichten der Habitate der Wasservögel und das Schreddern der Zugvögel, nicht weniger verheerend sind als das Töten der Fledermäuse und Greifvögel an Land. Am Ende aber zeigt sich, dass Prof. Fritz Vahrenholt selbst an all diese Theorien nicht glaubt. Als nämlich sein Gesprächspartner den Verdacht äußert, dass die im Laufe der nächsten Jahre und Jahrzehnte aufgrund der zyklischen Sonnenaktivität zu erwartenden Temperaturabfälle als Erfolg der Klimaschutzmaßnahmen gewertet werden würden, äußert der Professor, dass er dann darauf hinweisen werde, dass die CO2-Emissionen aufgrund der Energiepolitik solcher Länder wie China, die den Umbau zur Elektromobilität mit dem massiven Ausbau fossiler Energien flankieren, stark angestiegen seien. Er erwartet also Temperaturabfälle trotz zu erwartender enorm ansteigender CO2-Emissionen und glaubt somit das Märchen vom menschengemachten Klimawandel wie ich und andere Menschen, denen er die Vernunft abspricht, selber nicht.

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Der NDR kehrt die Verfassungsverstöße der Windkraft unter den Tisch

Unterschreiben und verbreiten Sie bitte die Petition „Retten Sie den Rotmilan und andere von der Ausrottung bedrohte Arten!“

https://www.change.org/p/f%C3%BCr-landwirtschaft-und-umwelt-mecklenburg-vorpommern-retten-sie-den-rotmilan-und-andere-von-der-ausrottung-bedrohte-arten-0dab0be9-2465-4cbe-93f0-84b5430b0d8f

Am 18. Juli 2019 nahm der Journalist Thomas Köhler des NDR aufgrund meines Blogs zu mir Kontakt auf, um mit mir ein Interview über die Themen Rotmilan und Infraschall zu führen. Am 7. Januar 2021 wurde nun eine Sendung (ohne Interview mit mir) ausgestrahlt. Entstanden ist eine der für die öffentlich-rechtlichen Sender typischen Propaganda-Sendungen für Windkraft (https://www.ndr.de/radiomv/Dorf-Stadt-Kreis-Warum-sind-Windraeder-in-MV-so-unbeliebt,windraeder258.html).

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Meine Erwiderungen im Genehmigungsverfahren des Windfelds Penkun

Unterschreiben und verbreiten Sie bitte die Petition „Retten Sie den Rotmilan und andere von der Ausrottung bedrohte Arten!“

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Antwort auf die Erwiderungen des StALU Neubrandenburg auf die Einwendungen gegen 5 Windenergieanlagen (WEA) auf dem Gebiet der Stadt Penkun, durch die Notus energy Wind GmbH & Co. KG sowie 12 Windenergieanlagen auf dem Gebiet der Stadt Penkun, durch die Enertrag AG

Sehr geehrter Herr Vieth,

sehr geehrte Damen und Herren,

wir Einwender haben vorgetragen, dass das geplante Windfeld Penkun gegen Artikel 20a GG verstößt. Die Firmen Notus und Enertrag haben darauf erwidert, dass mit der Einhaltung des Bundesimmissionsschutzgesetzes schädliche Umweltauswirkungen und sonstige Gefahren, die von den Windkraftanlagen ausgehen, ausgeschlossen werden. Weiterlesen

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Das Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung, der NABU und Inforadio kennen den Artikel 20a GG nicht

Unterschreiben und verbreiten Sie bitte die Petition „Retten Sie den Rotmilan und andere von der Ausrottung bedrohte Arten!“

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Die Sendung „Das gefährliche Leben der Fledermäuse“ von Inforadio lässt einen Mitarbeiter des Leibniz-Instituts für Zoo- und Wildtierforschung, eine Vertreterin des NABU und einen Sprecher des Inforadios zu Wort kommen. Sie dokumentiert die massenhafte und wahllose Tötung von Fledermäusen durch Windkraftanlagen, wobei hervorgehoben wird, dass an manchen Anlagen besonders viele Fledermäuse sterben, ohne dass diese Anlagen offenbar stillgelegt werden. Damit dokumentiert diese Sendung auch, wie massenhaft gegen das Bundesnaturschutzgesetz und die Europäische Fauna-Flora-Habitatsrichtlinie verstoßen wird. Die Sendung hebt die ökologische Bedeutung von Fledermäusen hervor, die zahlreiche Schadinsekten vertilgen und somit den Einsatz von Insektiziden reduzieren. Die massenhafte und wahllose Tötung von Fledermäusen verstößt gegen Artikel 20a GG, welcher dem Staat gebietet, die Tiere und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen. Der Inhalt des Bundesnaturschutzgesetzes, der FFH-Richtlinie und des Grundgesetzes ist dem Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung, dem NABU und dem Inforadio offenbar vollkommen unbekannt. Weiterlesen

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