Am 20. Mai 2021 fand in der Zeit von 10 bis 12 Uhr im Gutshaus Battinsthal die Übergabe der Petition „Retten Sie den Rotmilan und andere von der Ausrottung bedrohte Arten“ an Minister Dr. Till Backhaus, Landwirtschafts- und Umweltminister des Landes Mecklenburg-Vorpommern, statt. Teilnehmer waren außer dem Minister seinem Referenten Kai Umland und mir Norbert Große Hündsfeld, Staatsrechtler aus Münster, Heino von Schuckmann, Vorsitzender des Vereins Gutshaus Battinsthal, Gerd Sauder, Bürgermeister der Gemeinde Krackow, Dipl.-Med. Heinz Timm, Arzt aus Penkun, der eine Studie zu den Infraschallopfern in Büssow durchgeführt hat, sowie als Vertreter der Presse Heike Becker vom NDR mit ihrem Kameramann und Fred Lucius vom Nordkurier.
Ich legte dar, dass die Petition die Umsetzung der Europäischen Vogelschutzrichtlinie in Mecklenburg-Vorpommern fordert. Die Vorkommensgebiete der in Anhang I genannten strenggeschützten Arten müssen als Schutzgebiete ausgewiesen werden. Das ist aber nicht der Fall. Sie sind teilweise sogar als Windeignungsgebiete ausgewiesen.
Das abschließende Schreiben des Innenministeriums an mich
Sehr geehrter Herr Dr. Sternke,
zu Ihren zahlreichen Schreiben möchte ich Ihnen von Seiten des Ministeriums für Inneres und Europa abschließend zusammenfassend Folgendes mitteilen:
Bezüglich der immissionsschutzrechtlichen Kernpunkte (Vorhaben Krackow/Battinsthal, Öffentlich-rechtlicher Vertrag) hat das Landwirtschaftsministeriums erklärt, dass Ihre Einlassung, die Genehmigung sei ohne korrekte Durchführung des demokratischen Beteiligungsverfahrens erteilt worden, nicht zutrifft.
Das Verfahren sei mit Öffentlichkeitsbeteiligung und Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt worden. Sowohl die öffentliche Bekanntgabe des Vorhabens als auch die Auslegung der Antragsunterlagen sind ordnungsgemäß erfolgt. Die öffentliche Erörterung der form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen fand am 2.11.2016 statt. Die Auswertung der Einwendungen sowie der Stellungnahmen der fachlich zuständigen Behörden ergab nach Auffassung des Landwirtschaftsministeriums als oberster Immissionsschutzbehörde, dass die Genehmigungsvoraussetzungen zum Zeitpunkt der Genehmigungserteilung für vier der fünf beantragten WKA vorlagen. Die Weisung an das zuständige StALU, die Genehmigung zu erteilen, erfolgte daher pflichtgemäß.
Im Übrigen wurde die sofortige Vollziehbarkeit und somit auch die Rechtmäßigkeit der Genehmigung in einem Eilbeschluss durch das Verwaltungsgericht Greifswald bestätigt. Die Beschwerde beim OVG Greifswald gegen diese Entscheidung wurde mit Beschluss vom 25.02.2021 zurückgewiesen.
Mit dem angesprochenen öffentlich-rechtlichen Vertrag mit der juwi AG wurde der Betrieb der WKA im Brutgebiet der eingewanderten Rotmilane nicht etwa erlaubt, sondern stark eingeschränkt. Mit der gefundenen einvernehmlichen Lösung wurde ein langwieriger Rechtstreit um einen etwaigen Teilwiderruf der Genehmigung und den daraus resultierenden Entschädigungsforderungen vermieden. Gleichzeitig kann ein Schutz des Brutpaares gewährleistet werden, der den gesetzlichen Anforderungen vollumfänglich entspricht.
Die Polizei ist von Ihren Hinweisen nur betroffen, wenn sie konkret angezeigten Strafanzeigen nachgehen kann.
Für alle anderen Fragen liegt die Zuständigkeit beim Landwirtschaftsministerium, an das Sie sich dann bitte wenden. Das hiesige Ministerium kann dazu nichts prüfen und sich dazu daher auch nicht einlassen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Brigitte Peters
Meine Antwort
Sehr geehrte Frau Peters, ich danke Ihnen vielmals für Ihre Bemühungen. Natürlich bin ich mit der Antwort nicht zufrieden, denn es wurden in der Zeit, in der die Vögel ihren Brutplatz suchen und die Brut vorbereiten, im Brutgebiet einer strenggeschützten Art, das laut Europäischer Vogelschutzrichtlinie hätte als Schutzgebiet ausgewiesen werden müssen, störende Bauarbeiten ausgeführt. In dem Kommentar zu einem kürzlich ergangenen Urteil des Europäischen Gerichtshofs sagt Prof. Dr. Martin Gellermann: „Mit bemerkenswerter Deutlichkeit wird der Individuenbezug auch in Ansehung des Störungsverbots (Art. 12 Abs. 1 Buchst. b FFH-RL) betont, der es nach den Erkenntnissen des Gerichtshofs mit sich bringt, dass Maßnahmen mit diesem Verbot selbst dann in Konflikt geraten können, wenn sich mit ihnen das Risiko negativer Auswirkungen auf den Erhaltungszustand der betroffenen Art verbindet“ (https://www.m-gellermann.de/Aktuelles/). Dass der Rotmilanbestand in der betroffenen Region zurückgegangen ist, ist durch wissenschaftliche Studien nachgewiesen (Grüneberg & Karthäuser 2019, Katzenberger & Sudfeldt 2019). Für mich ist offenbar, dass unsere Landesregierung das Staatsziel Artenschutz, das in Art. 20a GG formuliert wird, nicht ernst nimmt. Ihren Ausführungen gegenüber stehen der tatsächliche Rückgang der bedrohten Arten und die fortschreitende Verknappung ihrer Lebensräume. Unverständlich ist, dass das Innenministerium Straftaten, auf die ich es explizit hingewiesen habe und über die im NDR berichtet worden ist, nicht zur Kenntnis nimmt und nicht verfolgt, weil das Landwirtschaftsministerium, das von diesen Straftaten eingehende Kenntnis hat, diese nicht zur Anzeige bringt. Es wäre vom Innenminister wohl zu erwarten gewesen, dass er zu ihm bis dahin unbekannten Straftaten, von denen er nun erfährt, die existierenden Informationen, die dem Landwirtschaftsministerium nachweislich vorliegen, einholt. Stattdessen verschließt er fest die Augen und handelt nach dem Prinzip: Was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß. Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass beide Ministerien kein Interesse an der Aufklärung von Straftaten haben, die der Umsetzung der Regierungspolitik förderlich sind. Dass mögliche Entschädigungsforderungen der Firma juwi als Grund dafür angeführt werden, dass ein Teilwiderruf der Genehmigung vermieden werden soll, zeigt, dass beliebige materielle Werte gegen durch die Verfassung geschützte Schutzgüter, zu denen die Wildtiere gehören, verfassungswidrig abgewogen und auf willkürliche Weise höher als diese unverhandelbaren Schutzgüter bewertet werden. Wenn Geld im Spiel ist, spielen Artenschutz und Grundgesetz offenbar keine Rolle mehr. Der Artikel 20a GG formuliert das Ziel, die Wildtiere zu schützen, und die Europäische Vogelschutzrichtlinie formuliert das Ziel, alle Wildvogelpopulationen zu erhalten. Diese Ziele können durch das Handeln der Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern nicht erreicht werden. Im Gegenteil: Der Staat zerstört, was er schützen soll. Zum demokratischen Beteilgungsverfahren ist zu bemerken, dass die Genehmigung vor seinem Abschluss erfolgt ist. Derartige Fälle versprach Energieminister Pegel in einem NDR-Interview auszuschließen, welches der NDR aus der Mediathek entfernt hat. Mit freundlichen Grüßen Dr. René Sternke
Nehmen Sie bitte Kontakt zu Ihren Bundestagsabgordneten auf und fordern Sie sie auf, den von Peter Altmaier vorbereiteten Gesetzesnovellen zur weiteren Beseitigung des Artenschutzes nicht zuzustimmen!
Unterschreiben und verbreiten Sie bitte die Petition „Retten Sie den Rotmilan und andere von der Ausrottung bedrohte Arten!“
Sollten Sie auf dieser Seite Werbung sehen, so bitte ich Sie ausdrücklich, diese Produkte auf keinen Fall zu kaufen, sondern das Geld einem gemeinnützigen Verein zu spenden.
Die Firma juwi baut gegenwärtig ein Windfeld im Brut- und Nahrungshabitat einer strenggeschützten Art, einem Gebiet mit signifikant erhöhtem Tötungsrisiko für Individuen dieser Art. Um die Gemeinde Krackow, die gegen die gesetzeswidrige Genehmigung des Windfeldes Battinsthal prozessiert, einzuschüchtern und zu entmutigen, hat juwi ihr durch eine Anwaltskanzlei schreiben lassen:
Das StaLU Neubrandenburg hat dem Planungsverband Vorpommern vorgegriffen und der Planungsverband hat das Windfeld Battinsthal geplant, weil das StALU es schon genehmigt hatte: „wegen Genehmigung“.
In dem Beitrag „Windfeld-Investor weist Vorwürfe zurück“ berichtet Rainer Marten im „Nordkurier“ darüber, dass die Firma juwi behauptet, dass die Bauarbeiten im Brutgebiet von Rotmilanen in Battinsthal (Vorpommern-Greifswald, Gemeinde Krackow) keinen Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgebiet darstellten.
Besteht denn etwa kein signifikant erhöhtes Risiko für Rotmilane? Weiterlesen →
Der Journalist Fred kündigt in dem Nordkurier Beitrag „Nach Corona-Pause. Windkraft-Gegner wollen wieder demonstrieren“ die Mahnwache, die heute um 14 Uhr in Battinsthal stattfinden wird, an: Weiterlesen →
Ich bitte alle Leserinnen und Leser darum, an den Landrat des Kreises Vorpommern-Greifswald Michael Sack (michael.sack@kreis-vg.de), den Leiter des Amts für Bau und Naturschutz dieses Kreises Steffen Pfefferkorn (steffen.pfefferkorn@kreis-vg.de) und das STALU Neubrandenburg (Poststelle@stalums.mv-regierung.de) zu schreiben und den unverzüglichen Baustopp des Windfelds Battinsthal zu fordern. Näheres dazu findet sich in meinem Schreiben an Landrat Sack:Weiterlesen →