Prof. Dr. Calliess, Autor des Sondergutachtens des Sachverständigenrats für Umweltfragen „WEGE ZUR 100% ERNEUERBAREN STROMVERSORGUNG“ (2011), stiehlt sich aus der Verantwortung

2011 veröffentlichte der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) das Gutachten „WEGE ZUR 100% ERNEUERBAREN STROMVERSORGUNG“, in dem es heißt: „100% Vollversorgung mit Strom aus erneuerbaren Energien ist möglich, sicher und bezahlbar“. Dieses Gutachten, auf dem die Energiepolitik der Bundesrepublik von 2011 bis heute beruht, war eine eklatante Fehlleistung und ist die Ursache der schweren Energiekrise, in welche Deutschland eingetreten ist und die sich, wie die Bundesminister Habeck und Lindner ankündigen, in den folgenden Jahren noch verstärken wird.

Prof. Dr. Christian Calliess als der qualifizierteste Verfassungsrechtler im SRU hätte wissen müssen, dass eine Besetzung des gesamten Naturraums mit Windkraftanlagen verfassungswidrig ist. Schon 1977 hatte das Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil festgestellt, dass der Außenbereich strenggeschützt ist, und es hatte das Gebot des äußersten Schutzes des Außenbereichs 1994 in einem Urteil bei Gelegenheit des Verbots des Baus einer Windkraftanlage auf Föhr bekräftigt.

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Norbert Große Hündfeld: Rücktrittsforderung an den Bundespräsidenten

Sehr geehrter Herr Bundespräsident!

Heute, am 18. April 2022 gebe ich zur Kenntnis, dass der BUNDESVERBAND WINDENERGIE für Mittwoch den 27. April 2022 zu einem seiner Seminare einlädt. Geplant ist ein Webseminar unter der Überschrift „Osterpaket. Neuer Rechtsrahmen für die Windenergie im EEG 2023“.

I.

Das Bundeskabinett hat am 6. April 2022 das Osterpaket beschlossen. Der Lobbyverband der Windindustrie formuliert wörtlich: „es enthält die größten energiepolitischen Gesetze seit Jahrzehnten“ und hebt hervor, erstmals sei der Grundsatz verankert worden, dass die Nutzung erneuerbarer Energien im überragenden öffentlichen Interesse liegt und der öffentlichen Sicherheit dient.

Für das Amt des Bundespräsidenten bedeutet diese Tatsache: 

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