Zu den Petitionen auf change.org

Vor vier Wochen hat Udo Bergfeld die Petition „So darf es nicht weitergehen!“ auf change.org veröffentlicht und diese Petition hat immer noch keine 500 Unterstützer, obwohl sie so wichtige Themen wie die Verstöße gegen Art. 2a GG (Schutz körperlicher Unversehrtheit) und gegen Art. 20a GG (Schutz der Wildtiere) zum Gegenstand hat. Wie lässt sich das erklären?

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Dient Strempels Interview mit Verfassungsschutzchef Haldenwang der Einschüchterung der Bürger?

Sehr geehrter Herr Haldenwang,

dank Ihrem Scharfsinn und Ihrer Aufmerksamkeit haben Sie schon zu Beginn des mit Ihnen im Morgenmagazin geführten Interviews bemerkt, dass der Journalist Michael Strempel dieses Gespräch dergestalt geführt hat, dass Sie in Ihrer Eigenschaft als Verfassungsschutzchef dahin geführt werden sollen, Herrn Strempel missfällige politische Meinungen negativ zu bewerten. Sie weisen ihn gleich eingangs darauf hin, dass es nicht Ihre Aufgabe als Verfassungsschutzchef ist, politische Meinungen zu bewerten. Michael Strempel, dessen Demokratieverständnis an dasjenige von Karl-Eduard von Schnitzler („Sudelede“) erinnert, führte das Gespräch jedoch unter dem Motto „Steter Tropfen höhlt den Stein“ fort und erreichte es, dass Sie bestimmte Meinungen, die er und Sie persönlich nicht teilen, in diesem Gespräch in Ihrer offiziellen Funktion verurteilt haben. So haben Sie beispielsweise die Meinung, dass Russland den Krieg gegen die Ukraine aus seinen Sicherheitsinteressen heraus führe und nicht allein die Schuld an Kriegsausbruch trage, die fälscherlichweise von Strempel und dann auch von Ihnen als „russisches Narrativ“ bezeichnet wurde, verurteilt. Der US-amerikanische Politikberater George Friedman erörterte jedoch 2015 in seinem bei The Chicago Councel on Global Affairs gehaltenen Vortrag „Europe: Destined for conflict?“, den man mühelos im Netz findet, dass Russland zu seiner Sicherheit eine entmilitarisierte und neutrale Ukraine benötige und dass die USA die Ukraine in Vorbereitung auf einen künftigen Krieg aufrüsteten, um Russland etwas wehzutun. Inzwischen haben auch Angela Merkel und Michel Hollande erklärt, dass das Minsker Abkommen nicht unterzeichnet worden sei, um den Frieden in Europa zu sichern, sondern um der Ukraine Zeit zur Kriegsvorbereitung zu geben. Es handelt sich bei dieser Sicht auf die Dinge nicht um ein genuin russisches Narrativ. Noch jetzt sind von Seiten des Westens keinerlei Bemühungen zu erkennen, dem Blutvergießen und der Umweltzerstörung ein Ende zu bereiten. Der Krieg wird offenbar als ein Gottesgericht angesehen, bei welchem notwendigerweise nicht etwa der Stärkere und Brutalere, sondern der moralisch Überlegene siegen wird. In der Zwischenzeit pfeift man auf die Toten. Ich sehe nicht, dass die Verurteilung der Politik der Bundesregierung, die diesen Krieg zu einem Konjunkturprogramm für die Rüstungsindustrie gemacht hat, im Widerspruch zum Grundgesetz und zu unserer freiheitlich-rechtlichen Ordnung stünde. Im Gegenteil: Unsere freiheitliche Ordnung gestattet uns, unsere verantwortungslos handelnde Regierung, die Deutschland, ohne offen die Verantwortung dafür zu übernehmen, langsam und möglichst unmerklich in eine militärische Auseinandersetzung hineingleiten lässt, offen zu kritisieren. Wie immer man darüber denkt, so muss die freie Meinungsäußerung darüber gewährleistet bleiben, solange unsere demokratische dabei Ordnung nicht in Frage gestellt wird. Ihr Gespräch mit Herrn Strempel hat einen sehr fatalen Eindruck auf mich gemacht, weil bei mir der Eindruck entstanden ist, dass diejenigen Bürger, die eine andere Meinung als Herr Strempel vertreten, eingeschüchtert werden sollen, indem sie glauben sollen, dass sie nunmehr Gefahr laufen, ins Blickfeld des Verfassungsschutzes zu geraten. Solche Journalisten wie Michael Strempel vergiften das soziale Klima, indem sie Andersdenkende anschwärzen und als Verfassungsfeinde hinzustellen bemüht sind. Solche Journalisten, die wir Bürger zu unserer Demütigung zu finanzieren gezwungen sind, schaffen eine bedrückende Atmosphäre, in der mehr und mehr vor allem ängstlichere und verunsicherbare Bürger das Gefühl bekommen, ihre Meinung nicht mehr offen und unbefangen äußern zu dürfen. Solche Journalisten, von denen wir nicht wissen, in wessen Auftrag und Interesse sie handeln, verstoßen gegen Art. 5 GG und sind die wahren Feinde unserer Demokratie. Nicht Wagenknecht oder die AfD, sondern Michael Strempel ist ein Fall für den Verfassungsschutz.

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Schreiben Sie bitte Einwendungen gegen Windkraft bei Angermünde!

‌Mein Schreiben an Wilfried Bergholz

‌Lieber Herr Bergholz,

ich poste Ihre Einwendung auf meinem Blog, damit Sie möglichst vielen Lesern als Anregung und Ansporn diene, ebenfalls eine Einwendung gegen das Windfeld einzureichen. Jeder hat unabhängig von seinem Wohnort die Möglichkeit. Mit unseren Einwendungen gegen das Windfeld Damitzow hatten wir Erfolg: https://sternkekandidatkreistagvg.wordpress.com/2022/09/19/das-geplante-windfeld-damitzow-wurde-abgelehnt/
Aber was soll ich zu Ihrer Argumentation sagen?Sie schreiben, dass Sie sich an die Windräder, die schon da sind, gewöhnt haben, aber dass Sie keine weiteren mehr tolerieren wollen. Was wird man darauf antworten? Dass Sie sich an die neuen Windräder ebenfalls gewöhnen werden! 
Windräder (Industrieanlagen) im strenggeschützten Außenbereich sind verfassungswidrig. Sie verstoßen gegen Art. 20a GG, weil sie vielen Wildtierarten die Lebensräume nehmen (vgl. https://sternkekandidatkreistagvg.wordpress.com/2020/09/22/zur-verfassungswidrigkeit-des-anlagenbaus-der-windindustrie/‌) Sie verstoßen gegen Art. 2 GG, weil sie die Gesundheit der Anwohner schädigen.
Das Grundgesetz ist zu respektieren! Bestehende Windräder müssen abgebaut werden!
Wir dürfen unsere Forderungen doch nicht an die verfassungswidrige Praxis anpassen.
Im Übrigen erinner ich Sie daran, dass die Energiewende 2011 nicht von den Grünen, sondern von der Koaltion von CDS/CSU und FDP eingeleitet wurde. Diese Parteien sowie SPD und Linke vertreten dieselbe Energie- und Umweltpolitik wie die Grünen.

Mit herzlichen Grüßen
Ihr René Sternke

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Eine Petition nach dem Geschmack der Deutschen

Die Petition „So darf es nicht weitergehen!“ (https://www.change.org/p/so-darf-es-nicht-weitergehen) hat nach mehreren Tagen immer noch keine 300 Unterschriften. Nein, eine Petition, die sich gegen eine Windenergiepolitik richtet, die die Verfassung mit Füßen tritt, die die Natur zerstört, die die Gesundheit vieler Menschen schädigt, die die Energie verteuert, sodass viele Menschen in eine Notlage geraten und ganze Wirtschaftszweige vernichtet werden, ist nicht nach dem Geschmack der Deutschen. Wie kann man denn die Regierungspolitik kritisieren?

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Wie grün sind grüne Kraftwerke? Wie grün ist der NABU?

An den NABU zur Pressemitteilung Wie grün ist das grüne Kraftwerk Nordsee?

Sehr geehrte Frau Böhnke-Henrichs,
sehr geehrter Herr Dr. Detloff,
wann wird der NABU aufhören, die verfassungswidrige Praxis des Windkraftausbaus und -betriebs im Außenbereich mit solchen Wendungen wie „aus dem Ruder gelaufen“ zu beschönigen?
1994 hat das Bundesverwaltungsgericht den Bau einer Windkraftanlage auf Föhr verboten, weil mit dem Bau von Windkraftanlagen „weithin“ das strenge Schutzgebot des Außenbereichs aus den Angeln gehoben würde. Mit der Privilegierung der Windkraft im Außenbereich im Jahre 1996 hat der Außenbereich seinen Schutz verloren. Der NABU und der BUND haben sich damit arrangiert und begonnen, ein Geschäft daraus zu machen, die Lebensräume der Wildtiere und insbesondere der strenggeschützten Arten zu verscherbeln.
Schämen Sie sich!
Sie sind die Hauptmotoren der Naturzerstörung, indem Sie unter dem Vorwand des „Klimaschutzes“ die Natur zerstören.
Der Vernichtung der Lebensräume der Wildtiere widerspricht Art. 20a GG.
Sie wissen lange schon, dass sämtliche grünen Kraftwerke nicht grün sind.
Die Käuflichkeit des BUND und die Vernetzung von Windlobby und sogenannten Umweltschutzverbänden ist im Rahmen der Affäre um den Habeck-Graichen-Klüngel offensichtlich geworden. Wie käuflich ist der NABU?
Freundliche Grüße
Dr. René Sternke

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Udo Bergfelds Petition: So darf es nicht weitergehen!

Hiermit bitte ich Sie um die Unterstützung der Petiton des Umweltschützers und Bürgerrechtlers Udo Bergfeld:

https://www.change.org/p/so-darf-es-nicht-weitergehen?

Die Begründung meiner Bitte finden Sie unter der Petition zum Schutz des Rotmilans (https://chng.it/2tCpBnTH) und hier:

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie haben die Petition zum Schutz des Rotmilans unterzeichnet. Diese Petition wurde am 20. Mai 2021 an Minister Dr. Backhaus im Gutshaus Battinsthal überreicht (https://sternkekandidatkreistagvg.wordpress.com/2021/05/21/die-ubergabe-der-petition-zum-schutz-des-rotmilans-an-minister-backhaus/). Obwohl die Petition nicht mehr als die Einhaltung des ohnehin gütligen Europäsichen Rechts, der Vogelschutzrichtlinie und der FFH-Richtlinie, fordert, wurden ihre Forderungen bis heute nicht erfüllt und es werden weiterfort Wildtiere, einschließlich Individuen strenggeschützter Arten, wahllos und massenhaft getötet. Laut Art. 20a GG ist der Staat zum Schutz der Wildtiere verpflichtet. Doch die durch das Grundgesetz geschützten Werte werden lobbistischen Interessen aufgeopfert. Vorwand ist der Klimaschutz. Dazu verweise ich Sie auf die maßgeblichen wissenschaftlichen Arbeiten:

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Anti-Windkraft-Demo am 1. September 2023 in Darmstadt und 25 Jahre Darmstädter Manifest

 

Mein Antwortschreiben an Udo Bergfeld

Lieber Herr Bergfeld,

ich veröffentliche Ihr Schreiben und die Einladung zur Darmstädter Anti-Windkraft-Demo nachstehend auf meinem Blog. Ich begrüße es, dass Sie die Verfassungswidrigkeit von Windkraft im Außenbereich und in der Nähe von Wohnungen thematisieren und in den Mittelpunkt stellen. Auch wenn ich wie Sie der Auffassung bin, dass der Einsatz von Atomkraft aus Gründen der Effektivität, Zuverlässigkeit, Sicherheit und geringeren Umweltbelastung sinnvoll ist, bin ich der Auffassung, dass wir uns nicht direkt für Atomkraft aussprechen, sondern eine Technologiefolgenabschätzung, wie sie beim Einleiten der Energiewende übersprungen wurde, fordern sollten. Als Wissenschaftler lehne ich den Text des Darmstädter Manifests ab, da seit dem Erscheinen seiner ersten Fassung im Jahre 1998 und zwar in den Jahren 2009 und 2011 der wissenschaftliche Nachweis erbracht worden ist, dass die unbewiesene Hypothese von einem Treibhauseffekt, bei welchem wachsende CO2-Emissionen vorgeblich zu einem globalen Temperaturanstieg führen, mit grundlegenden Naturgesetzen wie dem 2. Hauptsatz der Wärmelehre und dem Planckschen Strahlungsgesetz nicht in Einklang zu bringen ist, denn die thermische Gegenstrahlung des kälteren CO2 kann die wärmere Erdoberfläche nicht erwärmen und es besteht ein Strahlungsgleichgewicht an der Grenzfläche Atmosphäre/All, sodass die durch das IR-aktive CO2 erzeugte Wärmeenergie durch dasselbe nicht in der Atmosphäre zurückgehalten werden kann.

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Stefan Aust spricht die Wahrheit laut aus

In einem Gespräch, das unter dem Titel „Es wird der Moment kommen, wo man die Realität zur Kenntnis nehmen muss“ veröffentlicht wurde, spricht Stefan Aust unmissverständlich aus, dass CO2-Emissionen keinen Einfluss auf das Weltklima haben: https://www.welt.de/politik/deutschland/video244539966/Aust-zur-Klimapolitik-der-Ampel-Diskussion-finde-jenseits-der-Realitaet-statt.html?icid=search.product.onsitesearch

Seine Aussagen stimmen mit den Erkenntnissen der wissenschaftlichen Forschung überein:

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Petition gegen Habecks Missachtung des EU-Umweltrechts

Die Petition zum Schutz des Rotmilans wurde am 20. Mai 2020 an Minister Backhaus übergeben. Ich habe sie seitdem nicht mehr auf diesem Blog beworben, aber sie findet sich noch auf change.org, denn geändert hat sich nichts. Nach wie vor wird gegen das Europäische Recht, die Vogelschutzrichtlinie, deren Vorschriften die Forderungen der genannten Petition bildeten, und die FFH-Richtlinie, in Deutschland durch die Gesetzgebung des Staates, der laut Art. 20a GG zum Schutz der Wildtiere verpflichtet ist, mit Füßen getreten. Link zur Petition: https://chng.it/2tCpBnTH

Inzwischen wurde von Jonathan Rauhut eine Petition lanciert, die gegen die radikalisierte systematische Verletzung des Europäischen Rechts durch Regierung und Bundestag unter den gewissenlosen Naturzerstörern Scholz, Habeck, Giegold und Lemke energisch protestiert (vgl. Abb. unten). Link: https://www.change.org/p/staatssekr-giegold-wirtschaftsminister-habeck-stoppen-sie-den-von-ihnen-geforderten-massiven-eingriff-ins-herz-des-eu-umweltrechts

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Das Hessische Umweltministerium verschleiert das Vorgehen der Energiegenossenschaft Reinhardswald bei der Beschaffung von Vorhabenstandpunkten

 

Sehr geehrte Frau Schaller,
ich habe Kenntnis von Ihrem Bescheid (Geschäftszeichen II 4c – 0003a 04.01-10/22) an den Verein Fortschritt in Freiheit e.V. erhalten und erlaube mir, in diesem Zusammenhang eine Anfrage an Sie zu richten. Sie erklären, dass dem Verein die gewünschten Auskünfte nicht erteilt werden könnten, weil Mitbewerber dadurch einen umfassenden Einblick in das Vorgehen der Energiegenossenschaft Reinhardswald bei der Beschaffung von Vorhabenstandpunkten verschaffen könnten und dass kein überwiegendes öffentliches Interesse an diesen Kenntnissen bestehe. Dagegen wende ich ein, dass in diesem konkreten Fall sowie grundsätzlich ein überwiegendes öffentliches Interesse daran besteht, dass die Öffentlichkeit erfährt, wie die Energieunternehmen bei der Beschaffung von Vorhabenstandpunkten vorgehen, denn in denjenigen Fällen, in denen diese Vorgehensweise bekannt wurde, stellte sich heraus, dass es sich um Korruption handelt. In früheren Jahren wurde darüber in der Presse noch berichtet. Vgl. z.B. Tagesspiegel, 29.6.2005: „Auf dem schmutzigen Weg zur sauberen Energie“ (http://www.tagesspiegel.de/potsdam/brandenburg/auf-dem-schmutzigen-weg-zur-sauberen-energie-7700941.html‌).
Wie anders ließe sich erklären, dass eine Form der Energiegewinnung eingesetzt wird, die ineffizient (vgl. smard.de) und extrem umweltschädlich ist? Bereits 1994 stellte das Bundesverwaltungsgericht fest, dass der Bau von Windkraftanlagen weithin zu einer Aushebelung des Gebots des äußersten Schutzes des Außenbereichs führen würde. Durch die Privilegierung der Windkraft im Außenbereich verlieren zahlreiche strenggeschützte Arten ihre Lebensräume. Das ist ein Verstoß gegen Art. 20a GG und gegen europäisches Naturschutzrecht.
Zahlreiche Politiker in wichtigen Ämtern waren in Korruption im Zusammenhang mit der Beschaffung von Vorhabenstandpunkten verwickelt. Ich erinnere an den ehemaligen Energieminister von Mecklenburg-Vorpommern Volker Schlotmann, der nach seinem Rücktritt ohne Karenzzeit in das Unternehmen Kloss New Energy überwechselte, für welches er während seiner Amtszeit Vorhabenstandpunkte beschafft hatte, sowie an den ehemaligen Thüringer Minister Christian Köckert, der in dieser Weise für die Firma juwi tätig war und wegen Vorteilsnahme verurteilt wurde.
Meine Anfrage an Sie lautet:
Wie sichern Sie Transparenz?
Wie stellen Sie sicher, dass ein Energieunternehmen und in diesem konkreten Fall die Energiegenossenschaft Reinhardswald bei der Beschaffung ihrer Vorhabenstandpunkte und in diesem Fall der Flächen im Reinhardswald nicht korrupt vorgeht?
Wie sichern Sie ab, dass Ihr eigenes Ministerium und Sie persönlich in diesem konkreten Fall wie auch in anderen Fällen nicht in Korruption verwickelt werden?
Welche Überprüfungsmöglichkeiten bestehen für uns Bürger?
Mit freundlichen Grüßen
Dr. René Sternke

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