Unterzeichnen und verbreiten Sie bitte die Petition Retten Sie den Rotmilan und andere von der Ausrottung bedrohte Arten!
https://www.change.org/p/f%C3%BCr-landwirtschaft-und-umwelt-mecklenburg-vorpommern-retten-sie-den-rotmilan-und-andere-von-der-ausrottung-bedrohte-arten-0dab0be9-2465-4cbe-93f0-84b5430b0d8f
n Battinsthal zwang das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz, d. h. das Naturschutzministerium, des Landes Mecklenburg-Vorpommern das Staatliche Umweltamt Neubrandenburg, indem es in dessen Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionschutzgesetz eingriff und die Ergebnisse dieses Prüfverfahrens vom Tisch wischte, in einem naturschutzrelevanten Gebiet fünf Windkraftanlagen zu genehmigen, die der Planungsverband Vorpommern aus seinen Plänen gestrichen hatte.
Im Zusammenhang mit einer Petition gegen den weiteren Windkraftausbau im Amtsbereich Löcknitz-Penkun schrieb ich am 26. November 2018 an den Petitionsausschuss in Beantwortung einer Stellungsnahme des Energieministeriums: „Nachdem am 11. März 2015 die Regionalplanung durch ein Urteil des Verwaltungsgerichts Greifswald für ungültig erklärt wurde, gab der Energieminister Pegel ein Interview, das in den nachfolgenden Tagen vom NDR ausgestrahlt wurde und in dem er sagte, dass das Land die Errichtung von Windfeldern über die Bauämter behindern werde, wenn die Energieunternehmen sich über die Regionalplanungen hinwegsetzen würden. Gegenwärtig zeichnet sich jedoch ab, dass sich die Energieunternehmen mehrere Gebiete im Bereich des Amtes Löcknitz-Penkun, die der Planungsverband nicht als Windeignungsgebiete auszuweisen beabsichtigt, als solche nun rasch vor Inkrafttreten des Regionalplanes über das StALU genehmigen lassen. Die tatsächlichen Planungsprozesse laufen also nicht so ab, wie es das Ministerium für Energie in seiner Ihnen zugekommenen Stellungnahme behauptet, sondern teilweise an der Regionalplanung vorbei.“
Dazu verfasste das Innenministerium am 24. Januar 2019 eine Stellungsnahme, die der Petitionsausschuss folgendermaßen referiert: „Obgleich das Verfahren zur 2. Änderung des RREP Vorpommern noch nicht abgeschlossen sei, bestehe die Möglichkeit, Anträge auf Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von WEA zu stellen, da der vormals bestehende Plan nach dem Urteil des OVG Greifswald in Bezug auf die Festlegung der Windeignungsgebiete nicht mehr wirksam sei. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach dem Bundesimmissionschutzgesetz (BImSchG) werde das Amt für Raumordnung und Landesplanung Vorpommern als Träger öffentlicher Belange beteiligt. Ausschlaggebend für die raumordnerische Bewertung eines Vorhabens sei dabei die Gebietskulisse der jeweils letzten Öffentlichkeitsbeteiligung. Sofern das beantragte Vorhaben sich in einem potenziellen Eignungsgebiet des Entwurfs befinde, entsprech [sic] das Vorhaben den derzeit in Aufstellung befindlichen Zielen der Raumordnung und sei somit aus raumordnerischer Sicht zulässig.“
Der Jurist und Kreistagsabgeordnete Dr. Matthias Manthei äußert sich in Auswertung einer Kleinen Anfrage folgendermaßen zur eingangs geschilderten Verfahrensweise des Naturschutz-ministeriums: „Die Landesregierung macht keinen Hehl daraus, dass sie den Willen der Gemeinden und den Sachverstand des regionalen Planungsverbandes missachtet. Sie genehmigt im Alleingang den Bau weiterer Windenergieanlagen im südlichen Vorpommern.“
Dass die Landesregierung sich um den Willen der Gemeinden und Bürger nicht im Geringsten schert, ist bekannt, sodass es erstaunlich ist, dass die Regierungsparteien im ländlichen Raum noch Wähler finden. Interessant ist allerdings Mantheis Nachweis, dass sie auch die Vorgaben des Planungsverbandes missachtet, da sie mir gegenüber im Rahmen des Petitionsverfahrens doch das Gegenteil behauptet hat. – Aber was ist von dem von Manthei erwähnten „Sachverstand des Planungsverbandes“ zu halten?
In den Einwendungen gegen das Windfeld in Battinsthal hatte der klageberechtigte Naturschutzverband Ostseelandschaft Vor-pommern e. V. folgenden Einwand formuliert: „Erhebliche Betroffenheiten: Besonderer Artenschutz Forderung: Flächenverringerung Erläuterungen: Geplantes WEG liegt teilweise im Prüfbereich (6.000 m) eines Schreiadler-Vorkommens.“
Darauf hatte der Planungsverband geantwortet: „Sofern der Hinweisgeber mit der Angabe von 6.000 m im Kontext zum Schreiadler auf die Abstandspuffer des Helgoländer Papiers hinweisen wollte, weist der Planungsverband auf Folgendes hin: Der Planungsverband sieht auch angesichts des Helgoländer Papiers 2015 der Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten (LAG VSW) keinen Bedarf zur Änderung von Kriterien bzw. Anpassung an Vorschläge. Für die Planung gelten die festgelegten Kriterien des Planungsverbandes. Bei dem Helgoländer Papier handelt es sich im Übrigen weder um ein untergesetzliches Regelwerk noch eine Fachkonvention, da es den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstand nicht darstellt und keinen Anspruch der Wissenschaftlichkeit erheben kann“.
Dass der Planungsverband das Helgoländer Positionspapier der Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten, des Bundesamts für Naturschutz und des Dachverbands Deutscher Avifaunisten für unwissenschaftlich erklärt und seine eigenen willkürlich festgelegten Kriterien, die von denen anderer Regionalverbände Mecklenburg-Vorpommerns und anderer Regionen Deutschlands abweichen, für wissenschaftlich hält, weist darauf hin, dass Dr. Matthias Manthei mit Bezug auf den regionalen Planungsverband besser ein anderes Wort als „Sachverstand“ hätte benutzen sollen.
Unterzeichnen und verbreiten Sie bitte die Petition Retten Sie den Rotmilan und andere von der Ausrottung bedrohte Arten!
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