Schreiben zur gescheiterten Energiewende von Diplom-Volkswirt Jens Möller an Dr. Friedrich Merz
Herrn Friedrich Merz
Vorsitzenden der CDU Deutschlands
Fraktionsvorsitzenden der CDU/CSU im Bundestag
Sehr geehrter Herr Merz,
auch heute möchte ich versuchen, mich kurzzufassen, aber Sie und Ihre Mitarbeiter sowie alle übrigen Adressaten ermuntern, doch unbedingt einmal die folgenden Beiträge zu lesen!
Gerade Journalisten sind gebeten, ja gerade aufgefordert, zu den nachfolgenden Informationen die breite Öffentlichkeit zu unterrichten!
Dass Annalena Baerbock, die Kobalt und Kobold verwechselt, Strom im Netz speichern will und behauptet, arme Menschen verbrauchten (!) weniger CO2 als reiche, in der Lage ist, ein Buch zu schreiben, dürften nur ausgesprochen naive Menschen in Erwägung gezogen haben. Nun erweckt das Buch, dass sie vorgelegt hat, tatsächlich den Eindruck, als ob sie es selbst zusammenkopiert hätte. Man darf es nicht aussprechen, dass Baerbock extrem … ist, ohne als frauenfeindlich beschimpft zu werden, denn diejenigen, die keine gute Meinung von den Frauen haben, beherrschen den öffentlichen Diskurs und haben, stets sogleich verallgemeinernd, den Vorwurf der Frauenfeindlichkeit in solchen Situationen schnell bei der Hand.
Interessanter als Baerbocks Bockssprünge und die Bären, die sie uns aufzubinden versucht, ist die Erklärung des von ihr plagiierten Thinktanks Agora Energiewende, dass Baerbocks Plagiat kein Plagiat wäre, weil es im Interesse des Plagiierten vorgenommen worden sei. Aus dieser Erklärung geht hervor, dass alle drei Kanzlerkandidaten ihre Konzepte aus dem Thinktank Agora Energiewende beziehen. Folglich ist es vollkommen egal, wen wir wählen: Wir wählen immer Agora Energiewende, wenn wir uns für eine der drei Puppen entscheiden, die Dr. Patrick Graichen im Wahljahr für uns tanzen lässt.
Der NABU hat zusammen mit den Grünen ein gemeinsames Papier vorgelegt und dafür großes Lob vom Bundesverband WindEnergie erhalten: „‚Viel zu lange wurde hingenommen, dass die Gegner der Energiewende den Natur- und Artenschutz missbrauchen. Zu oft verleiben sich Klimaleugner den Natur- und Artenschutz, aber auch die Sorge um den deutschen Wald, ein. Dieser Aneignung muss deutlich widersprochen werden. Das am Wochenende veröffentlichte Papier wird einen wichtigen Beitrag dazu leisten. Die Vorschläge des NABU und der Grünen setzen den richtigen Fokus‘, unterstrich der BWE-Präsident“ (https://www.wind-energie.de/presse/pressemitteilungen/detail/bwe-begruesst-massnahmenvorschlaege-von-nabu-und-gruenen/).
In der Präambel der Satzung des NABU, an welcher er sich sein Handeln auszurichten verpflichtet, heißt es: „Der NABU vertritt Natur und Landschaft.“
Am 9. Januar 2020 schrieb ich an Bundesminister Altmaier:
Sehr geehrter Herr Dr. Altmaier,
da Sie uns auf unsere Erklärung, dass es keine Akzeptanz für die Windkraft mehr gibt, durch Ihren Bürgerdialog mitteilen lassen haben, dass es Sie doch gäbe, übermittle ich Ihnen die Gemeinsame Erklärung der Bürgerinitiativen des Kreises Vorpommern-Greifswald, dass es für die Energiewende in Form des massiven Windkraftausbaus bei der ländlichen Bevölkerung in unserem Landkreis keine Akzeptanz mehr gibt: Weiterlesen →
Kurz nach dem Windenergiegipfel schrieb Dr. Lothar Meyer, der Augenzeuge dieses denkwürdigen Ereignisses war: „Altmaier hat uns 6 Windkraftgegner nicht umsonst eingeladen, um wenigstens ein bißchen gegenhalten zu können. Er bat zum Abschluß darum, noch möglichst viele Zuschriften zu diesem Thema zu bekommen. Am 20.9. findet der Klimagipfel statt, wo er offizielle Ansagen zur Energiewende vorlegen muß. Deshalb habe ich ihm geschrieben, damit er Futter hat zum Beleg der fehlenden Akzeptanz.“ Weiterlesen →
Ihre Arbeitsweise ist unwissenschaftlich: Sie wählen in erster diejenigen Publikationen aus, die Argumente gegen eine gesundheitsschädigende Wirkung des von Windkraftanlagen ausgesandten Infraschalls vortragen. Sie übernehmen diese Argumente sogar dann noch, wenn sie bereits durch andere Forschungsarbeiten widerlegt wurden. Sie vernachlässigen dagegen in Ihrer Auswahl vor allem solche Publikationen, die Argumente zum Nachweis der gesundheitsschädigenden Wirkung des von Windkraftanlagen ausgesandten Infraschalls vortragen. Sie heben in ihrer Argumentation, diejenigen Argumente hervor, die gegen die gesundheitsschädigende Wirkung des von Windkraftanlagen ausgesandten Infraschalls vorgetragen werden, und sie bemühen sich in Ihrer Argumentation, diejenigen Argumente zu entkräften, die den Nachweis der gesundheitsschädigenden Wirkung des von Windkraftanlagen ausgesandten Infraschalls führen.
Eine willkürliche oder zufällige Selektion der Forschungsliteratur und eine willkürliche oder zufällige Gewichtung der Argumente entsprechen nicht den Standards wissenschaftlichen Arbeitens. Anstatt alle Argumente vollständig zu erfassen, sie in einer Schlussfolgerung zusammenzufassen und offengebliebene Fragen zu benennen, tragen Sie eine Argumentation vor, die auf eine Minimierung der Gefährdung durch den von Windkraftanlagen ausgesandten Infraschall abzielt. Sie argumentieren wie eine Anwältin, die die Interessen ihrer Mandantschaft vor einem Gericht vertritt. Diese Mandantschaft bilden offenbar nicht die möglicherweise durch den von Windkraftanlagen ausgesandten Infraschall in ihrer Gesundheit geschädigten Bürger.
Eine wissenschaftliche Arbeit muss widerspruchsfrei argumentieren. Sie schließen mögliche gesundheitsschädigende Wirkungen des von Windkraftanlagen ausgesandten Infraschalls nicht aus und schlussfolgern gleichzeitig, dass solche Wirkungen nicht anzunehmen sind. Sie weisen darauf hin, dass durch den von Windkraftanlagen ausgesandten Infraschall verursachte chronische Erkrankungen nicht ausgeschlossen werden können, weil Langzeituntersuchungen fehlen, und räumen damit ein, dass Ihnen die Grundlage zu einer Einschätzung darüber fehlt, ob der von Windkraftanlagen ausgesandte Infraschall chronische Krankheiten hervorruft oder nicht; dennoch treffen Sie eine solche Einschätzung und schlussfolgern, dass der von Windkraftanlagen ausgesandte Infraschall nicht gesundheitsschädigend ist.
Sie begründen Ihre Einschätzung der Gefährdung durch den von Windkraftanlagen ausgesandten Infraschall mit dem Fehlen von Forschungen, die eine Beurteilung der Sachlage gestatten, d. h. Sie begründen Ihre Einschätzung inhaltlich mit dem Fehlen der Grundlage dafür, eine solche Einschätzung überhaupt zu treffen. Diese Art des Schlussfolgerns ist nicht wissenschaftlich.
Sie berufen sich mehrfach auf den aktuellen Forschungsstand und kennen diesen gar nicht, denn Sie nehmen die Forschung nicht in ihrem vollen Umfang zur Kenntnis.
Eine wissenschaftliche Arbeit widmet sich einem bestimmten Thema. Das Thema der älteren der beiden genannten Publikationen ist die Einschätzung der Gefährdung durch u.a. den von Windkraftanlagen ausgesandten Infraschall. Sie wechseln am Ende der Publikation das Thema und nehmen eine Abwägung zwischen verschiedenen Formen der Energiegewinnung vor. Natürlich ist ein Exkurs zu einem anderen Thema in einer wissenschaftlichen Abhandlung zulässig. Unterschiedliche Themen sind jedoch deutlich zu trennen. Sie handeln dieses zweite Thema noch knapper ab als das erste. Dennoch messen Sie dieser Abwägung eine so große Bedeutung bei, dass Sie die Abwägung zwischen verschiedenen Formen der Energiegewinnung in eine Abwägung zwischen der Energiegewinnung als unverzichtbarem Gut und der Gesundheitgefährdung durch den von Windkraftanlagen ausgesandten Infraschall übergehen lassen. Ihre ursprüngliche Themenstellung bestand jedoch darin, zu prüfen, ob die Aussendung von Infraschall durch Windkraftanlagen die Gesundheit der Anwohner schädigt und einen Verstoß gegen das Grundgesetz darstellt, das den Bürgern ihre körperliche Unversehrtheit garantiert. Dieses Thema hätte unabhängig von anderen Themen behandelt werden müssen, denn es ist nicht plausibel, dass die Vorteile der Energiegewinnung durch Windkraft einen Einfluss auf die Einschätzung der Gesundheitsgefährdung durch den von Windkraftanlagen ausgesandten Infraschall haben könnten. Die Anpassung der Schlussfolgerungen einer wissenschaftlichen Untersuchung an Ziele und Zwecke, die außerhalb dieser Untersuchung liegen, ist nicht wissenschaftlich.
Der Gegenstand Ihrer zweiten Abhandlung ist nicht mehr die mögliche Gesundheitsgefährdung durch Windkraftanlagen, sondern die Schaffung der Akzeptanz für Windkraftanlagen. Es ist verwunderlich, dass Sie das Thema der Akzeptanz behandeln, obwohl Sie das Thema der Gesundheitsgefährdung, das unmittelbar in Ihren Zuständigkeitsbereich, den Schutz der menschlichen Gesundheit vor unerwünschten Einwirkungen aus der Umwelt, fällt, nur ungenügend behandelt haben. Da Sie aufgrund Ihrer unwissenschaftlichen Vorgehensweise zu dem Schluss kommen, dass keine Gesundheitsgefährdung durch den von Windkraftanlagen ausgesandten Infraschall besteht, kommt Infraschall im Resümee unter den akzeptanzhemmenden Faktoren bei der Windenergienutzung an Land nicht vor.
Dem ist entgegenzuhalten, dass die Sorge der Bürger in Bezug auf eine mögliche Gesundheitsgefährdung durch den von Windkraftanlagen ausgesandten Infraschall durch Ihre flüchtige und oberflächliche Behandlung des Themas nicht ausgeräumt werden kann, dass sie nicht nur weiterhin besteht, sondern sogar das zentrale Argument gegen eine Akzeptanz von Windkraftanlagen in der Nähe von Wohnbebauungen, Tierhaltungen und Lebensräumen geschützter Arten bildet.
Meine Anfrage wird weiterhin durch folgenden Umstand motiviert. Der Präsident Bundesverband WindEnergie (BWE) Hermann Albers formulierte folgende Forderung: „Auffällig ist die Zahl von Klagen, die erst in jüngster Zeit auf Landes- und Bundesebene anerkannte Verbände anschieben. Hier müssen sowohl das Umweltbundesamt als auch die Anerkennungsbehörden der Länder noch einmal die Kriterien für die Anerkennung als anerkannte Umweltvereinigung überprüfen.“
Ich bitte Sie höflich, folgende Anfrage zu beantworten:
1. Beabsichtigt das Bundesumweltamt eine Studie zum Thema ‚Gesundheitsgefährdung durch den von Windkraftanlagen ausgesandten Infraschall‘ in Auftrag zu geben, die wissenschaftlichen Standards genügt, und eine Einschätzung auf der Grundlage einer solchen wissenschaftlichen Klärung zu treffen?
2. Warum wird der Betrieb von Windkraftanlagen in der Nähe von Wohnbebauungen, Tierhaltungen und Lebensräumen geschützter Arten nicht solange untersagt, bis eine wissenschaftliche Klärung der Frage ‚Gesundheitsgefährdung durch den von Windkraftanlagen ausgesandten Infraschall‘ durch das Bundesumweltamt stattgefunden hat? Warum wirkt das Vorsorgeprinzip nicht?
3. Wird das Bundesumweltamt der zitierten Forderung des Präsidenten Bundesverband WindEnergie (BWE) Hermann Albers Genüge leisten?
4. Welchen Einfluss haben der Bundesverband WindEnergie (BWE) und andere Vertreter der Branche auf die sachlichen Einschätzungen des Bundesumweltamts?
5. Inwieweit ist das Bundesumweltamt von politischen Vorgaben bei der Beurteilung sachlicher Zusammenhänge abhängig?
Ich danke Ihnen für Ihre Mühe vielmals im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. René Sternke
Unterzeichnen und verbreiten Sie bitte die Petition Retten Sie den Rotmilan und andere von der Ausrottung bedrohte Arten!
Die Forderung des Präsidenten Bundesverband WindEnergie (BWE) Hermann Albers
„Bemerkenswert ist, dass in 60 Prozent der erfassten Fälle Umwelt- und Naturschutzverbände prozessieren, dabei ist klar: Klima- und Artenschutz kann nur mit Erneuerbaren Energien gelingen. Auffällig ist die Zahl von Klagen, die erst in jüngster Zeit auf Landes- und Bundesebene anerkannte Verbände anschieben. Hier müssen sowohl das Umweltbundesamt als auch die Anerkennungsbehörden der Länder noch einmal Weiterlesen →