Diskussion mit dem Ehrenpräsidenten des Club of Rome über den fehlenden wissenschaftlichen Nachweis für den Treibhauseffekt und die Schädlichkeit von Windkraft

Die Veröffentlichung der Diskussion mit dem ehemaligen Präsidenten des Club of Rome Ernst Ulrich von Weizsäcker soll verdeutlichen, dass wir noch nicht in einer Klimadiktatur leben, sondern dass eine Diskussion zwischen Personen unterschiedlicher Meinung noch möglich ist. Dass die längst notwendige öffentliche Diskussion, die die fatale Klima-, Umwelt- und Energiepolitik der Bundesregierung grundsätzlich in Frage stellt, nicht stattfindet, liegt allein an den unterwürfigen Journalisten, die sich als Handlanger der Regierung verstehen.

Für mich war vor allem aufschlussreich, dass Herr von Weizsäcker, der in vielfacher Weise für den Klimaschutz eintritt, keinen physikalischen Nachweis für den Treibhauseffekt vorlegen kann, obwohl er studierter Physiker ist, dass er die Schädlichkeit von Windkraft einräumt und dass er die Auffassung vertritt, dass angesichts der auf anderem Wege herbeigeführten rasanten Verteuerung der Energien „die Wichtigkeit des Themas CO2 im Schwinden“ sei.

Die hier veröffentlichte Fortsetzung der Diskussion knüpft an die in dem Beitrag „Diskussion über den Treibhauseffekt mit dem Ehrenpräsidenten des Club of Rome Ernst Ulrich von Weizsäcker begonnen“ veröffentlichte Email von Herrn von Weizsäcker an. Offensichtliche Verschreibungen wurden korrigiert.

Schreiben von Herrn von Weizsäcker vom 2. August 2022

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Antwort an Dominique van Eick

Auf meinen Beitrag „Der Direktkandidat des Freien Horizonts schweigt zum Thema Windkraft“ hat Dominique van Eick, Mitglied des Kreistags Vorpommern-Greifswald für den Freien Horizont, in einem Kommentar geantwortet, der unter dem Beitrag zu lesen ist. Hier meine Antwort an sie:

Liebe Dominque,

warum sagt der Freie Horizont, wenn er schon einmal die Gelegenheit hat, seine Position vor einem größeren Publikum in der Region darzulegen, nicht, dass er gegen den weiteren Ausbau von Windkraft ist, sondern verbrämt diese Aussage mit den Worten „den aktuellen Ausverkauf des ländlichen Raums stoppen“, sodass der Leser erraten muss, was damit gemeint sein könnte?

Warum hast Du mir überhaupt nicht geantwortet, als ich Dich und den Verein für Landschaftspflege und Artenschutz in Mecklenburg-Vorpommern (VLA-MV) aufgefordert habe, die Daten zu sämtlichen Horstvernichtungen und Vogelschlägen, die der Landkreis erfasst hat, einzuholen und diese Straftaten zur Anzeige zu bringen, damit sie strafrechtlich verfolgt werden?

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Ist § 35 Abs.1 Nr. 5 BauGB verfassungswidrig oder seine Anwendung?

Folgender Text ist ein erster Beitrag von mir zu einer Diskussion zwischen Juristen und Laien über die Frage, ob § 35 Abs. 1 Nr. 5, der Windkraft im Außenbereich privilegiert, verfassungswidrig ist. Vgl. dazu Norbert Große Hündfeld: „ZUR VERFASSUNGSWIDRIGKEIT DES ANLAGENBAUS DER WINDINDUSTRIE

Gestatten Sie, dass ich als blutiger Laie einige Anmerkungen zu Ihren Ausführungen mache, wobei ich Ihre Bemerkung „wie diese Regelung angewendet wird, sprich: was die Praxis daraus macht“ zum Ausgangspunkt wählen möchte. Ich wohne in Vorpommern. Hier ist aufgrund des Vorkommens bedrohter Arten im Grunde überhaupt keine Errichtung von Windkraftanlagen möglich. Die Untere Naturschutzbehörde monierte am Regionalplan Vorpommern: „Es werden mehrfach mit Restriktionskriterien belegte Flächen in Anspruch genommen (Neetzow (22/2015), Iven West (25/2015), Löcknitz-Ramin (45/2015), Penkun/Grünz (54/2015), Wussentin (N3/2017). Dies betrifft, folgende Restriktionskriterien: Vorbehaltsgebiet Naturschutz und Landschaftspflege (2x), VogelzugzoneA (2x).“ Dieser Einwurf wurde vom Planungsverband, der von der Kanzlei Dombert Rechtsanwälte, die auch die Windindustrie berät, beraten wird, mit folgender Bemerkung zurückgewiesen: „Die Restriktionsgebiete basieren auf Kriterien, die zwar grundsätzlich gegen die Festlegung eines Eignungsgebietes für Windenergieanlagen sprechen. Im Einzelfall können die Wind-energie begünstigende Belange jedoch überwiegen.“ Zu den genannten Gebieten kommen noch viele andere bedeutende Gebiete, z.B. die Friedländer Große Wiese, einer der wichtigsten europäischen Zugvogelrastplätze. Da das Planungsprinzip darin besteht, die Anlagen an den Grenzen der Planungszonen zu konzentrieren, werden die Anlagen bei uns vorwiegend in den Vorkommensgebieten Rotmilane und Schreiadler geplant. Die Flächenbesitzer beschaffen sich Mehrheiten in den Gemeinderäten, NABU und BUND machen ein Geschäft mit Umlenkungsverfahren, Bürger werden mit Strompreisvergünstigungen gekauft. Die Naturschutzinitiative e.V. unterstützt die Gründung einer Länderarbeitsgemeinschaft MV nicht. Rotmilanvorkommen werden in der Regel erst im Genehmigungsverfahren geprüft, weil die Art nicht brutstättentreu ist. Es wird also ein Jahr abgewartet, in dem das Brutpaar weit genug vom Windfeld entfernt brütet, und dann ist das Windfeld genehmigungspflichtig laut § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB. Im Zusammenhang mit Planung und Genehmigung werden die Flächen ausgeräumt, potentielle Brutbäume vernichtet. In Vorpommern wurden über 40 Horste innerhalb von zwei Jahren zerstört, davon über 20 im Süden des Amtsbezirks Löcknitz-Penkun. Das Umweltministerium kennt alle, das Innenministerium nur 5 Horstvernichtungen. Jeder Fall wird als Einzelfall betrachtet, in dem die Interessen der Windindustrie überwiegen. Kriminelle, Flächenbesitzer, Windindustrie, Politiker, Jouurnalisten und Juristen marschieren Seit an Seit. Die Umweltministerkonferenz hat kürzlich aufgefordert, bei der Genehmigung von WKA noch mehr von Ausnahmeregeln Gebrauch zu machen. Aber was ist die Summe der Einzelfälle und der Ausnahmen?

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Mein Schreiben an Prof. Dr. Boetius, Direktorin des Alfred-Wegener-Instituts

Unterschreiben und verbreiten Sie bitte die Petition „Retten Sie den Rotmilan und andere von der Ausrottung bedrohte Arten!“

https://www.change.org/p/f%C3%BCr-landwirtschaft-und-umwelt-mecklenburg-vorpommern-retten-sie-den-rotmilan-und-andere-von-der-ausrottung-bedrohte-arten-0dab0be9-2465-4cbe-93f0-84b5430b0d8f

Sehr geehrte Frau Prof. Dr. Boetius,

ich habe mir erlaubt, auf meinem Blog zwei Grafiken vom Alfred-Wegener-Institut zu verwenden, und bitte Sie hiermit höflich um Ihre freundliche Erlaubnis dazu, obgleich meine Beiträge zu Ihrem Institut kritisch sind. Ich kritisiere darin, dass Sie Daten zur Meereisausdehnung selektiv und suggestiv einsetzen, um der wissenschaftlichen Hypothese vom menschengemachen Klimawandel Nachdruck zu verleihen. Bei vielen Menschen, u.a. bei mir, bewirken eine solche tendenziöse Präsentation und Auswertung des Datenmaterials das Gegenteil und erwecken Misstrauen.

Ich war sehr enttäuscht darüber, dass Sie in der Sendung „Auf dünnem Eis“ Ihrer Begeisterung für off-shore-Windparks Ausdruck verliehen haben und das Ansehen Ihres Instituts zum Promoten der Windindustrie und ihrer privatwirtschaftlichen Interessen eingesetzt haben, obwohl das Institut aus öffentlichen Mitteln finanziert wird.

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Innenminister Renz (CDU) soll im Interesse der Landespolitik begangene Straftaten aufklären

Unterschreiben und verbreiten Sie bitte die Petition „Retten Sie den Rotmilan und andere von der Ausrottung bedrohte Arten!“

https://www.change.org/p/f%C3%BCr-landwirtschaft-und-umwelt-mecklenburg-vorpommern-retten-sie-den-rotmilan-und-andere-von-der-ausrottung-bedrohte-arten-0dab0be9-2465-4cbe-93f0-84b5430b0d8f

Schreiben an Thomas Renz (CDU), Innenminister des Landes Mecklenburg-Vorpommern

Herr Minister,

gestern berichtete der Nordkurier über die erneute Vernichtung eines Rotmilan-Horsts auf der Friedländer Großen Wiese, einem der wichtigsten europäischen Zugvogelrastplätze. Der Planungsverband Vorpommern weist dort ein Windeignungsgebiet aus und der Horst hätte dessen Errichtung entgegengestanden.

Ich fordere Sie als Innenminister unseres Landes höflich und mit Nachdruck auf, diese Straftat aufzuklären, damit der Täter verurteilt und bestraft wird. Ich fordere Sie auf, diese Kategorie von Straftaten nicht weiterhin zu tolerieren.

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Horstvernichtung auf der Friedländer Großen Wiese – qui bono?

Unterschreiben und verbreiten Sie bitte die Petition „Retten Sie den Rotmilan und andere von der Ausrottung bedrohte Arten!“

https://www.change.org/p/f%C3%BCr-landwirtschaft-und-umwelt-mecklenburg-vorpommern-retten-sie-den-rotmilan-und-andere-von-der-ausrottung-bedrohte-arten-0dab0be9-2465-4cbe-93f0-84b5430b0d8f

Auf der Friedländer Großen Wiese wurde ein Rotmilanhorst im Tabubereich eines von der Firma Enertrag geplanten Windkfeldes vernichtet. Der Naturschutzverein Freie Friedländer Wiese e.V. fragt: Qui bono?

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Aufforderung an das StALU, die Genehmigung des Windfelds Battinsthals zurückzunehmen

Unterschreiben und verbreiten Sie bitte die Petition „Retten Sie den Rotmilan und andere von der Ausrottung bedrohte Arten!“

https://www.change.org/p/f%C3%BCr-landwirtschaft-und-umwelt-mecklenburg-vorpommern-retten-sie-den-rotmilan-und-andere-von-der-ausrottung-bedrohte-arten-0dab0be9-2465-4cbe-93f0-84b5430b0d8f

Mein Brief an den Amtsleiter des StALU Neubrandenburg knüpft an an den an mich gerichteten Brief des Amtsleiters des Amts für Bau und Naturschutz des Landkreises Vorpommern-Greifswald (vgl. „Der Landkreis verweist mich bezüglich der Genehmigung des gesetzeswidrigen Windfelds Battinsthal an das StALU“).

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juwi belügt die Presse

Unterschreiben und verbreiten Sie bitte die Petition „Retten Sie den Rotmilan und andere von der Ausrottung bedrohte Arten!“

https://www.change.org/p/f%C3%BCr-landwirtschaft-und-umwelt-mecklenburg-vorpommern-retten-sie-den-rotmilan-und-andere-von-der-ausrottung-bedrohte-arten-0dab0be9-2465-4cbe-93f0-84b5430b0d8f

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In dem Beitrag „Windfeld-Investor weist Vorwürfe zurück“ berichtet Rainer Marten im „Nordkurier“ darüber, dass die Firma juwi behauptet, dass die Bauarbeiten im Brutgebiet von Rotmilanen in Battinsthal (Vorpommern-Greifswald, Gemeinde Krackow) keinen Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgebiet darstellten.

Besteht denn etwa kein signifikant erhöhtes Risiko für Rotmilane? Weiterlesen

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Totalitäre Tendenzen in unserer Gesellschaft: Die Anziehungskraft totalitärer Ideologie für die Elite und das Bündnis zwischen Elite und Mob

Unterschreiben und verbreiten Sie bitte die Petition „Retten Sie den Rotmilan und andere von der Ausrottung bedrohte Arten!“

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Hannah Arendt nennt in „The Origins of Totalitarism“ die Anziehungskraft totalitärer Ideologien für die Elite und das zeitweilige Bündnis zwischen Elite und Mob als Charakteristika totalitärer Bewegungen: Weiterlesen

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Die Missachtung des Artenschutzes durch den Planungsverband Vorpommern

Unterschreiben und verbreiten Sie bitte die Petition „Retten Sie den Rotmilan und andere von der Ausrottung bedrohte Arten!“

https://www.change.org/p/f%C3%BCr-landwirtschaft-und-umwelt-mecklenburg-vorpommern-retten-sie-den-rotmilan-und-andere-von-der-ausrottung-bedrohte-arten-0dab0be9-2465-4cbe-93f0-84b5430b0d8f

Aufgrund des hohen Flächenbedarfs steht der Windkraftbetrieb und -ausbau bundesweit im Widerspruch zum Naturschutz. Die bereits erfolgten sowie die geplanten Änderungen des Bundesnaturschutzgesetzes zeigen, dass die Windkraft und das Tötungsverbot für Wildtiere nicht in Einklang gebracht werden können. Bereits die Ausnahmen von diesem Verbot, die der Bundestag 2017 eingeräumt hat, stehen im Widerspruch zur Europäischen Vogelschutzrichtlinie und zu einer Reihe weiterer europäischer Direktiven und internationaler Konventionen, die die Bundesrepublik unterzeichnet hat. Die Europäische Vogelschutzrichtlinie sagt unmissverständlich, dass die Vorkommensgebiete der im Anhang I genannten bedrohten Arten, zu denen Rotmilane und Schreiadler gehören, als Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen. Nicht nur in der Planungsregion Vorpommern, sondern bundesweit werden solche Gebiete jedoch stattdessen als Windeignungsgebiete ausgewiesen, genehmigt und genutzt. Die Folge ist der weitere Rückgang der bedrohten Arten und letztendlich ihre Ausrottung. Weiterlesen

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