Lieber Herr Ahlborn,
ich habe in den Texten von Herrn Große Hündfeld ein paar Fehler korrigiert (vgl. Anhang) und den längeren der beiden Texte auf meinem Blog veröffentlicht: https://sternkekandidatkreistagvg.wordpress.com/2022/09/08/norbert-grose-hundfeld-forderung-eines-normenkontrollverfahrens/
Ich würde mich sehr darüber freuen, wenn Vernunftkraft das Anliegen von Herrn Große Hündfeld, so wie er es sich in dem kürzeren Text wünscht, unterstützen würde.
Schlagwort-Archive: Infraschall
Diskussion mit dem Ehrenpräsidenten des Club of Rome über den fehlenden wissenschaftlichen Nachweis für den Treibhauseffekt und die Schädlichkeit von Windkraft
Die Veröffentlichung der Diskussion mit dem ehemaligen Präsidenten des Club of Rome Ernst Ulrich von Weizsäcker soll verdeutlichen, dass wir noch nicht in einer Klimadiktatur leben, sondern dass eine Diskussion zwischen Personen unterschiedlicher Meinung noch möglich ist. Dass die längst notwendige öffentliche Diskussion, die die fatale Klima-, Umwelt- und Energiepolitik der Bundesregierung grundsätzlich in Frage stellt, nicht stattfindet, liegt allein an den unterwürfigen Journalisten, die sich als Handlanger der Regierung verstehen.
Für mich war vor allem aufschlussreich, dass Herr von Weizsäcker, der in vielfacher Weise für den Klimaschutz eintritt, keinen physikalischen Nachweis für den Treibhauseffekt vorlegen kann, obwohl er studierter Physiker ist, dass er die Schädlichkeit von Windkraft einräumt und dass er die Auffassung vertritt, dass angesichts der auf anderem Wege herbeigeführten rasanten Verteuerung der Energien „die Wichtigkeit des Themas CO2 im Schwinden“ sei.
Die hier veröffentlichte Fortsetzung der Diskussion knüpft an die in dem Beitrag „Diskussion über den Treibhauseffekt mit dem Ehrenpräsidenten des Club of Rome Ernst Ulrich von Weizsäcker begonnen“ veröffentlichte Email von Herrn von Weizsäcker an. Offensichtliche Verschreibungen wurden korrigiert.
Schreiben von Herrn von Weizsäcker vom 2. August 2022
Windbranchenanwalt Maslaton macht Schluss mit den Piepmätzen
Der Einzug russischer Truppen in die Ukraine ist für den Staranwalt der Windkraftbranche Prof. Dr. Martin Maslaton ein Anlass, wieder einmal die Hosen herunterzulassen und sein wahres Gesicht zu zeigen:
- „Schluss mit dem ganzen Piep Matz.“
- „Mögen sich all die Bedenkenträger die vom Rot Milan über schöne Landschaftsaussichten, imaginären Flugverkehrs Problemen und anderen Unfug hinweg meinen (erneuerbare) Energieversorgung (erneuerbare) verhindern zu müssen sich fragen, ob sie denn statt in die dann ‚verbaute Landschaft‘ in die Kanonenrohre russischer Panzer blicken wollen?!“
Zur Verfassungswidrigkeit von Windkraft und Impfpflicht
Nachstehender Text ist ein Diskussionsbeitrag unter dem Artikel „Scharnierblick 2021/22: 1. Corona“ vom Rothen Baron. Er antwortet auf folgenden Diskusssionsbeitrag: https://rotherbaron.com/2021/12/27/scharnierblick-2021-22-1-corona/#comment-2928
Ich will kurz etwas zu den Windrädern sagen, weil ich mich damit gründlich beschäftigt und zusammen mit dem Staatsrechtler Norbert Große Hündfeld einen verfassungsrechtlich argumentierenden Widerstand bilde. Windräder werden nicht in Industriegebieten, sondern im strenggeschützten Naturraum (Außenbereich) aufgestellt. Im Außenbereich sind nur privilegierte Vorhaben zulässig. 1977 hat das Bundesverwaltungsgericht bereits festgestellt, dass eine Privilegierung ortsabhängig sein muss. Das wird nicht berücksichtigt, wenn der gesamte Außenbereich bebaut wird. 1994 hat das Bundesverwaltungsgericht den Bau einer Windkraftanlage auf Föhr untersagt, weil dann, wenn überall Windkraftanlagen gebaut werden dürften, dass Prinzip der äußersten Schonung des Außenbereichs aus den Angeln gehoben würde. Trotzdem hat man 1996 den Bau von Windkraftanlagen privilegiert, sodass nun der gesamte Naturraum ungeschützt ist und der Bau der WKA nur ausnahmsweise abgewehrt werden kann, wobei auch da noch mehr und mehr Ausnahmen gemacht werden und die Ausnahme mehr und mehr zur Regel wird. Diese Vereinheitlichung („Dann müssen diese Windräder aber überall gebaut werden“) wird von der Windindustrie gefordert und mehr und mehr zur Realität. Das hat jedoch zur Folge, dass der Naturzustand (Wasser, Boden usw.) massiv verschlechtert wird und dass viele geschützte Arten ihre Lebensräume vollkommen verlieren. Das ist ein Verstoß gegen Artikel 20a GG, der dem Staat gebietet, die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere zu schützen. Der Staat zerstört, was er schützen soll. Dazu kommt die Gesundheitsschädigung durch den von den Anlagen emittierten Infraschall, die einen Verstoß gegen Artikel 2 GG (Schutz der körpderlichen Unversehrtheit) darstellt. Dabei verhält es sich so, dass gerade der nicht hörbare „Lärm“, die Körperrhythmen stört und über einen längeren Zeitraum zu schweren gesundheitlichen Schäden führt.
Die Verfassungswidirigkeit einer Impfpflicht wird in Artikel 22 des Gesetzes zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie, wo bereits eine einrichtungsbezogene Impfpflicht festgelegt wird, offenherzig eingeräumt: „Durch Artikel 1 Nummer 3 wird das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes) und durch Artikel 1 Nummer 6 werden die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes), der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes), der Versammlungsfreiheit (Artikel 8 des Grundgesetzes), der Freizügigkeit (Artikel 11 Absatz 1 des Grundgesetzes) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Absatz 1 des Grundgesetzes) eingeschränkt.“ Das sind die wichtigsten Grundrechte. Dass der Mensch über seinen eigenen Körper selbst verfügen darf, ist die größte Errungenschaft der bürgerlichen Gesellschaft. Nun will die Regierung noch mehr verfassungswidrige Gesetze beschließen. Wodurch legitimieren Regierung und Parlament ihre Macht, wenn sie das Grundgesetz nicht achten?
Wie will man Strafen begründen, wenn es keine Impfpflicht gibt?
Vollkommen zutreffend ist, dass man nicht alle Informationen auf telegram, RTI oder sonstwo glauben kann. Es ist auch unmöglich, denn sie widersprechen sich und Dr. Bodo Schiffmann muss seine geistvollen Spekulationen ständig korrigieren und modifizieren. Aber es ist kein Ausweg, wenn man Informationen und Argumente einfach verbietet, anstatt sie zu widerlegen. Man kann Informationen und Argumente auch nicht durch eine stumpfsinnige und lautstarke Propaganda übertönen. Übel ist, dass Prof. Dr. Stefan Hockertz nun, nachdem er sauber herausgestellt hat, dass die Injektion genmanipulierter Stoffe keine Impfung im herkömmlichen Sinne des Wortes, sondern eine Gentherapie ist, ein Prozess wegen Steuervergehen gemacht wird. Das erinnert an die DDR, in der Dissendenten nicht etwa wegen ihrer Meinungen, sondern wegen Devisenvergehen bestraft wurden. Prof. Hockertz war jahrzehntelang an der Zulassung von Impfstoffen beteiligt und Teil des Systems. Wenn er nun diskreditiert wird, erweckt das kein Vertrauen in dieses System und in die Impfung.
Welche Rolle Lobbyinteressen spielen, wäre zu erforschen. Bei den Masken und Tests sind sie erkennbar geworden, sodass viel Fantasie dazugehört, sich vorzustellen, dass sie bei der Zulassung und Verteilung der diversen Impfstoffe keine Rolle spielen. Aber ich wäre schon zufrieden, wenn die Regierung sagen würde, dass ihre desaströse Pandemiepolitik nur auf mangelndem Sach- und Menschenverstand beruht.
Die Haltung der Politiker aller Parteien und der Leitmedien, insbesondere der öffentlich-rechtlichen Sender, zum Thema Windkraft hat mein Vertrauen in Politik und Mainstream-Medien vollkommen zerstört und ihre Haltung zum Thema Corona hat es nicht wiederherstellen können.
Antwort an Renate Moog
Renate Moog, die bis vor Kurzem auf der Intensivstation gearbeitet hat, hat auf „Meinen Kommentar zu ,Scharnierblick 2021/22: 1. Corona‘ auf rotherbaron.com“ geantwortet: https://rotherbaron.com/2021/12/27/scharnierblick-2021-22-1-corona/#comment-2872 Hier folgt meine Antwort an sie:
Liebe Frau Moog,
ich verstehe Sie sehr gut und glaube Ihrer Erfahrung. Eine Freundin von mir arbeitet in einer polnischen Stadt auf einer Station, die für Coronaerkrankte eingerichtet worden ist. In Polen ist die Sterberate besonders hoch. Diese Freundin, ihr Mann und ihre beiden kleinen Kinder sind am Virus erkrankt. Sie haben auch damit Recht, wenn Sie sagen, dass ich Journalisten bei den öffentlich-rechtlichen Sendern, den Politikern und auch den Wissenschaftlern, obwohl ich selbst einer bin, im höchsten Maße misstraue, denn diese Gruppen sind finanziell abhängig und können sich unter den gegebenen Umständen immer weniger eine freie Meinung leisten.
Norbert Meyer-Ramien fordert eine Stellungnahme von Frank Plasberg zu seiner verzerrten Berichterstattung
Vorbemerkung von René Sternke
Ich publiziere das Schreiben von Norbert Meyer-Ramien an Frank Plasberg um seiner Forderung nach einer Stellungnahme Nachdruck zu verleihen. Da ich meine Kindheit und Jugend unter dem SED-Regime verlebt habe, bin ich dem Westler Meyer-Ramien dafür dankbar, dass er für uns Ostler eine Lanze bricht. Die Bundesregierung beschäftigt einen Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie und Beauftragten der Bundesregierung für die neuen Bundesländer, der die Aufgabe wahrnimmt, das Wahlverhalten der Wähler in den neuen Bundesländern zu beurteilen. Sollte das nicht einmal das Thema einer Sendung von Frank Plasberg sein? Wäre die Umwelt- und Energiepolitik der Bundesregierung, der Einsatz von Windkraftanlagen, die die Gesundheit der Anwohner durch den von ihnen emittierten Infraschall, wie die von H&S Kaula erstellten Betroffenenvideos belegen, nachweislich schädigen und ihre Häuser entwerten, sodass sie ihre Altersvorsorge verlieren, nicht ein Krieg gegen den ländlichen Raum und insbesondere gegen den ländlichen Raum in den neuen Bundesländern, so würde das Wahlverhalten in den neuen Bundesländern vielleicht zu größerer Zufriedenheit des Beauftragten der Bundesregierung für die neuen Bundesländer ausfallen. Dass ein so wichtiger Aspekt wie die Verwandlung des ländlichen Raums in eine Windkraftkolonie in einer Sendung zum Thema ‚Kluft zwischen Stadt und Land‘ nicht im Mittelpunkt steht, zeigt, dass Frank Plasberg mit Vorsatz ein verzerrtes Bild der Realität zeichnet. Der ländliche Raum ist leider nicht abgehängt, sondern auf eine fatale Weise angeschlossen. Nur für Journalisten, die sich dafür bezahlen lassen, dass sie nichts sehen und nichts verstehen, ist er unverstanden.
Norbert Meyer-Ramien an Frank Plasberg zur Sendung „Abgehängt und unverstanden: Wie tief ist die Kluft zwischen Stadt und Land?“
Drei Daten zur Geschichte der Energiewende
Bericht über Geschehnisse, die sich 1994, 1996 und 2011 ereignet haben,
erstattet von Norbert Große Hündfeld,
Rechtsanwalt und Notar a. D. in Münster,
mit Anleitung zur gesetzlichen/ verfassungsrechtlichen Beurteilung für das Institut für verfassungsgemäße Stromwirtschaft (IvS)
A Sachverhalt
1. Das Urteil vom 16.06.1994
Am 16. Juni 1994 hat das Bundesverwaltungsgericht über die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Anlagenbaus der Windindustrie entschieden: Windenergieanlagen (WEA) sind keine im Sinne von Paragraf 35 Absatz 1 BauGB privilegierten Vorhaben! Als „sonstige“ Vorhaben im Sinne von Paragraf 35 Absatz 2 BauGB ist ihre Errichtung im Außenbereich unzulässig!
Die CDU – ein windkraftbetriebenes sinkendes Schiff
Nachstehendes Schreiben habe ich an die CDU-Bundestagsfraktion und u.a. an die CDU-Politiker Altmaier, Amthor, Brinkhaus, Sack und Ziemiak gesandt. Das während der bevorstehenden Bundestagswahlen und Landtagswahlen in Mecklenburg-Vorpommern deutlich sichtbar werdende Scheitern der CDU ist vor allem das ihrer ideologischen Energie- und Umweltpolitik. Den ideologisierten, seine Bürger erziehenden autoritären Staat, vor dem sie jetzt im Wahlkampf warnt, hat sie selbst aufzubauen begonnen. Die rot-grüne Ideologie, vor der sie jetzt warnt, hat sie sich längst zu eigen gemacht. Wir haben in den Talkshows der öffentlich-rechtlichen Sender gesehen, wie ein Brinkhaus oder ein Laschet von einer Reemtsma oder einer Neubauer, denen sie nichts mehr zu antworten wissen und entgegenzusetzen haben, spielend an die Wand gedrängt werden können.
Windkraftanlagen – das Asbest des 21. Jahrhunderts
Wenn Prof. Dr. Christian Vahl Recht hat, werden wir die verfassungswidrigen Verletzungen des körperlichen Unversehrtheit durch den von Windkraftanlagen emittierten Infraschall wohl noch ein paar Jahrzehnte lang hinnehmen müssen. Das Nordwest Sonntagsblatt zitiert ihn folgendermaßen:
„Es ist so ähnlich wie beim Asbest-Skandal. Nachdem Lungenkrebs als Folge von Asbestbelastungen als Berufskrankheit anerkannt worden ist, dauerte es noch einige Jahrzehnte, bis der Baustoff verboten wurde. Die Lobbyverbände haben sich erfolgreich gewehrt.“
Aspekte des Verstoßes gegen Art. 20a GG
Folgender Text ist der zweite Beitrag von mir zu einer Diskussion zwischen Juristen und Laien über die Frage, ob § 35 Abs. 1 Nr. 5, der Windkraft im Außenbereich privilegiert, verfassungswidrig ist. Vgl. dazu Norbert Große Hündfeld: „ZUR VERFASSUNGSWIDRIGKEIT DES ANLAGENBAU
Ich möchte ein paar Thesen zu Aspekten des Verstoßes gegen Art. 20a GG formulieren, die meines Erachtens als juristische Probleme er- und gefasst werden müssten.