Norbert Große Hündfeld: Forderung eines Normenkontrollverfahrens

Recht, Ideologie und die Energiewende der Deutschen m Krieg Russlands gegen die Ukraine

Verfassungsrechtliche Gedanken zu der Frage,

wie das Ziel verwirklicht werden kann,

dass das Bundesverfassungsgericht im Normenkontrollverfahren gemäß Artikel 93 Absatz 2 GG über die Vereinbarkeit der Windenergie Novelle mit Artikel 20a GG entscheidet,

vorgelegt im August 2022 von

 Norbert Große Hündfeld, Rechtsanwalt und Notar a.D.

Geschäftsführer des Instituts für verfassungsgemäße Stromwirtschaft GmbH in Gründung in Münster

Dieser Text möge der deutschen Öffentlichkeit und der Bevölkerung in den Staaten, die sich mit Deutschland zur Hilfe für die Ukraine verbündet haben zum Staatsziel Umweltschutz, das am 15. November 1994 in Artikel 20a des Grundgesetzes verankert worden ist, anzeigen:

Die ENERGIEWENDE genannte Politik der Deutschen ist ein ideologisches Konstrukt, das das deutsche Volk verblendet hat!

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Prof. Dr. Calliess, Autor des Sondergutachtens des Sachverständigenrats für Umweltfragen „WEGE ZUR 100% ERNEUERBAREN STROMVERSORGUNG“ (2011), stiehlt sich aus der Verantwortung

2011 veröffentlichte der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) das Gutachten „WEGE ZUR 100% ERNEUERBAREN STROMVERSORGUNG“, in dem es heißt: „100% Vollversorgung mit Strom aus erneuerbaren Energien ist möglich, sicher und bezahlbar“. Dieses Gutachten, auf dem die Energiepolitik der Bundesrepublik von 2011 bis heute beruht, war eine eklatante Fehlleistung und ist die Ursache der schweren Energiekrise, in welche Deutschland eingetreten ist und die sich, wie die Bundesminister Habeck und Lindner ankündigen, in den folgenden Jahren noch verstärken wird.

Prof. Dr. Christian Calliess als der qualifizierteste Verfassungsrechtler im SRU hätte wissen müssen, dass eine Besetzung des gesamten Naturraums mit Windkraftanlagen verfassungswidrig ist. Schon 1977 hatte das Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil festgestellt, dass der Außenbereich strenggeschützt ist, und es hatte das Gebot des äußersten Schutzes des Außenbereichs 1994 in einem Urteil bei Gelegenheit des Verbots des Baus einer Windkraftanlage auf Föhr bekräftigt.

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Norbert Große Hündfeld: Rücktrittsforderung an den Bundespräsidenten

Sehr geehrter Herr Bundespräsident!

Heute, am 18. April 2022 gebe ich zur Kenntnis, dass der BUNDESVERBAND WINDENERGIE für Mittwoch den 27. April 2022 zu einem seiner Seminare einlädt. Geplant ist ein Webseminar unter der Überschrift „Osterpaket. Neuer Rechtsrahmen für die Windenergie im EEG 2023“.

I.

Das Bundeskabinett hat am 6. April 2022 das Osterpaket beschlossen. Der Lobbyverband der Windindustrie formuliert wörtlich: „es enthält die größten energiepolitischen Gesetze seit Jahrzehnten“ und hebt hervor, erstmals sei der Grundsatz verankert worden, dass die Nutzung erneuerbarer Energien im überragenden öffentlichen Interesse liegt und der öffentlichen Sicherheit dient.

Für das Amt des Bundespräsidenten bedeutet diese Tatsache: 

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Ankündigung einer umweltpolitischen Information für Politiker und Redakteure zur Energiewende

von Staatsrechtler Norbert Große Hünfeld und mir

An viele Stellen in Deutschland wird in dieser Woche eine Postsendung gesandt.

Vornehmlich Politiker und Medienvertreter mögen auf diesem Wege eine Zusammenstellung von Dokumenten erhalten, in deren Mittelpunkt ein für die WINDENERGIEPOLITIK grundlegendes Urteil des Bundesverwaltungsgerichts stehen wird.

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Staatsrechtler Norbert Große Hündfeld zu den Folgen der Nichtigkeit der Privilegierung der Windkraft im Außenbereich

Anfrage von Staatsrechtler Große Hündfeld an Bauministerin Geywitz zur Verfassungswidrigkeit des Baus von Windkraftanlagen

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen antwortet Staatsrechtler Große Hündfeld auf seine Anfrage

Staatsrechtler Norbert Große Hündfeld zu den Folgen der Nichtigkeit der Privilegierung der Windkraft im Außenbereich

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Darf eine Ampelkoalition den Bau von WEA versprechen?

Erstveröffentlichung: https://artikel-20a-gg.org/2021/11/19/darf-eine-ampelkoalition-den-bau-von-wea-versprechen/

Vorbemerkung von René Sternke

Der Beitrag wurde von Staatsrechtler Norbert Große Hündfeld während der Koalitionsverhandlungen verfasst, ist aber weiterhin aktuell, weil das während der Verhandlungen getätigte verfassungswidrige Versprechen zum Windkraftausbau tatsächlich in den Koalitionsvertrag eingegangen ist.

Norbert Große Hündfeld

Darf eine Ampelkoalition den Bau von WEA versprechen?

Rechtliche Bemerkung zur Unzulässigkeit des Anlagenbaus der Windindustrie wegen Verstoß gegen das Bauverbot in § 35 Absatz 2 BauGB und das Schutzgebot in Artikel 20a GG des Instituts für verfassungsgemäße Stromwirtschaft (IvS) i. Gründung durch Norbert Große Hündfeld, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Geschäftsführer IvS

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Bilanz der Energiewende am Ende der 19. Legislaturperiode

Ein Beitrag von Staatsrechtler Norbert Große Hündfeld vom 13. September 2021

Das Institut für verfassungsgemäße Stromwirtschaft gibt 2 Wochen vor der Wahl zum 20. Bundestag bekannt:

I.

Die Politik der Energiewende ist seit ihrem Anfang im Jahre 1990 planungsrechtlich unzulässig! Schon vor Beginn der Energiewende stand rechtlich fest:

Die planungsrechtliche Beurteilung der Zulässigkeit von Anlagen zur Erzeugung von Windstrom muss nach § 35 Absatz 2 BauGB negativ erfolgen. Die Anwendung der positiven Privilegierungsvorschrift in § 35 Absatz 1 BauGB ist rechtswidrig und falsch! 

Der Staat hat in der Energiewende von Anfang an gesetzwidrig und verfassungswidrig gehandelt. Es war der Exekutive nie erlaubt, das Bauverbot in § 35 Absatz 2 BauGB zu missachten!

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Recht darf nicht gelten, wenn es einem Gebot der Verfassung widerspricht

Ein Gastbeitrag von Norbert Große Hündfeld

Vorbemerkung von René Sternke

Am 20. Mai 2021 wurde der Umweltminister von Mecklenburg-Vorpommern Dr. Till Backhaus anlässlich der Übergabe der Petition „Retten Sie den Rotmilan und andere von der Ausrottung bedrohte Arten!“ mit dem Vorwurf konfrontiert, gegen Artikel 20a GG zu verstoßen, der dem Staat gebietet, die Wildtiere zu schützen. Wissenschaftliche Studien haben u.a. nachgewiesen, dass der Rotmilanbestand in Mecklenburg-Vorpommern in kausaler Abhängigkeit vom Windkraftausbau zurückgegangen ist. Wie kann der Staat die Wildtiere schützen, wenn er ihnen ihre Lebensräume nimmt? Der Minister und sein Artenschutzreferent Kai Umland konnten die Argumentation nicht entkräften, erbaten weitere Informationen, die sie in der Folge erhalten haben. Vgl. „Die Übergabe der Petition zum Schutz des Rotmilans an Minister Backhaus“. Besondere Aufmerksamkeit fand in Battinsthal der Verweis des Staatsrechtlers Norbert Große Hündfeld auf ein Verwaltungsgerichtsurteil aus dem Jahre 1994, das feststellt, dass das Gebot der größtmöglichen Schonung des Außenbereichs aus den Angeln gehoben würde, wenn weithin in Deutschland Windkraftanlagen errichtet würden. Vgl. „Die Energiewende hat das Ziel größtmöglicher Schonung des Außenereichs aus den Angeln gehoben“. Auf meine Nachfrage vor einigen Tagen konnte mir Herr Umland immer noch nicht sagen, ob der Minister der Argumentation von Herrn Große Hündfeld folgen wird oder nicht. Herr Große Hündfeld und sein Institut, das IvS, planen nun eine zweite Veranstaltung in Battinsthal.

Norbert Große Hündfeld

Was die Wahlbürger am Freitag, den 30.07. von einer Veranstaltung in Vorpommern über die Zulässigkeit von Genehmigungen für Windräder in Deutschland erfahren und anschließend samstags und sonntags in Berlin debattieren können

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Norbert Große Hündfeld, Institut für verfassungsgemäße Stromwirtschaft, an UBA-Präsident Prof. Dr. Dirk Messner

Sehr geehrter Herr Professor Dr. Messner!

In Reaktion auf den Inhalt Ihrer Ausführungen in dem anliegenden Video (https://youtu.be/tDgL_Vxh8qw) und in dem heutigen Interview mit dem Deutschlandfunk bitte ich Sie um Aufmerksamkeit für kritische Bemerkungen zur POLITIK der ENERGIEWENDE und zum Amtsverständnis des Leiters der dem Bundesumweltministerium unterstellten Behörde Umweltbundesamt.

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