Finden Sie Unterstützer für die Stellungnahme des Dachverbands Deutscher Avifaunisten (DDA) e.V. zum Schutz des Rotmilans!

Vorbemerkung von René Sternke

Wichtig ist es, fachkundige Organisationen und Personen zu finden und auf die Stellungnahme des DDA e.V. aufmerksam zu machen, damit diese die Stellungnahme unterstützen!

Link zur Stellungnahme des DDA e.V.: https://www.dda-web.de/downloads/texts/2022_stellungnahme_fachgruppe_rotmilan_todesursachen_wea.pdf

Die Stellungnahme des DDA e.V. wurde, wie die Organisation nachstehend erläurtert, als Antwort auf die ZDF-Propagandasendung „Rotmilan gegen Windkraft“ vefasst. Gegenwärtig findet eine gemeinsame Kampagne der Bundesregierung, der Windkraftbranche und der öffentlich-rechtlichen Sender statt, die darauf abzielt, den Artenschutz und insbesondere den Schutz dieser bedrohten Art, für die Deutschland eine besondere Verantwortung besitzt, da sie vor allem hier vorkommt bzw. vorkam. Im Rahmen dieser Kampagne wird die naturschutzfachlich unqualifizierte Öffentlichkeit belogen, damit sie glaube, dass die Erhaltung des Rotmilans mit einem exzessiven Windkraftausbau, wie ihn die Regierung vorhat, vereinbar wäre. Es werden bewusst und mit Vorsatz Falschinformatioinen in Bezug auf die Erhaltung des Rotmilanbestands als auch in Bezug auf die Möglichkeit, die Vögel durch technische Vorrichtungen zu schützen, verbreitet.

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Die CDU – ein windkraftbetriebenes sinkendes Schiff

Nachstehendes Schreiben habe ich an die CDU-Bundestagsfraktion und u.a. an die CDU-Politiker Altmaier, Amthor, Brinkhaus, Sack und Ziemiak gesandt. Das während der bevorstehenden Bundestagswahlen und Landtagswahlen in Mecklenburg-Vorpommern deutlich sichtbar werdende Scheitern der CDU ist vor allem das ihrer ideologischen Energie- und Umweltpolitik. Den ideologisierten, seine Bürger erziehenden autoritären Staat, vor dem sie jetzt im Wahlkampf warnt, hat sie selbst aufzubauen begonnen. Die rot-grüne Ideologie, vor der sie jetzt warnt, hat sie sich längst zu eigen gemacht. Wir haben in den Talkshows der öffentlich-rechtlichen Sender gesehen, wie ein Brinkhaus oder ein Laschet von einer Reemtsma oder einer Neubauer, denen sie nichts mehr zu antworten wissen und entgegenzusetzen haben, spielend an die Wand gedrängt werden können.

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Aspekte des Verstoßes gegen Art. 20a GG

Folgender Text ist der zweite Beitrag von mir zu einer Diskussion zwischen Juristen und Laien über die Frage, ob § 35 Abs. 1 Nr. 5, der Windkraft im Außenbereich privilegiert, verfassungswidrig ist. Vgl. dazu Norbert Große Hündfeld: „ZUR VERFASSUNGSWIDRIGKEIT DES ANLAGENBAU

Ich möchte ein paar Thesen zu Aspekten des Verstoßes gegen Art. 20a GG formulieren, die meines Erachtens als juristische Probleme er- und gefasst werden müssten.

1. Die Verschlechterung des Naturzustandes ist real

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Innenministerium MV: Mit der Vermeidung eines etwaigen Teilentzugs der Genehmigung eines Windfelds in einem Rotmilanbrutgebiet hat die Landesregierung eventuelle Entschädigungsforderungen vermieden

Unterschreiben und verbreiten Sie bitte die Petition „Retten Sie den Rotmilan und andere von der Ausrottung bedrohte Arten!“

https://www.change.org/p/f%C3%BCr-landwirtschaft-und-umwelt-mecklenburg-vorpommern-retten-sie-den-rotmilan-und-andere-von-der-ausrottung-bedrohte-arten-0dab0be9-2465-4cbe-93f0-84b5430b0d8f

Das Schreiben des Innenministeriums antwortet auf meine Mail, die in dem Beirag „Innenminister Renz zu den Horstvernichtungen“ mitabgedruckt ist.

Das abschließende Schreiben des Innenministeriums an mich

Sehr geehrter Herr Dr. Sternke,

zu Ihren zahlreichen Schreiben möchte ich Ihnen von Seiten des Ministeriums für Inneres und Europa abschließend zusammenfassend Folgendes mitteilen:

Bezüglich der immissionsschutzrechtlichen Kernpunkte (Vorhaben Krackow/Battinsthal, Öffentlich-rechtlicher Vertrag) hat das Landwirtschaftsministeriums erklärt, dass Ihre Einlassung, die Genehmigung sei ohne korrekte Durchführung des demokratischen Beteiligungsverfahrens erteilt worden, nicht zutrifft.

Das Verfahren sei mit Öffentlichkeitsbeteiligung und Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt worden. Sowohl die öffentliche Bekanntgabe des Vorhabens als auch die Auslegung der Antragsunterlagen sind ordnungsgemäß erfolgt. Die öffentliche Erörterung der form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen fand am 2.11.2016 statt. Die Auswertung der Einwendungen sowie der Stellungnahmen der fachlich zuständigen Behörden ergab nach Auffassung des Landwirtschaftsministeriums als oberster Immissionsschutzbehörde, dass die Genehmigungsvoraussetzungen zum Zeitpunkt der Genehmigungserteilung für vier der fünf beantragten WKA vorlagen. Die Weisung an das zuständige StALU, die Genehmigung zu erteilen, erfolgte daher pflichtgemäß.

Im Übrigen wurde die sofortige Vollziehbarkeit und somit auch die Rechtmäßigkeit der Genehmigung in einem Eilbeschluss durch das Verwaltungsgericht Greifswald bestätigt. Die Beschwerde beim OVG Greifswald gegen diese Entscheidung wurde mit Beschluss vom 25.02.2021 zurückgewiesen.

Mit dem angesprochenen öffentlich-rechtlichen Vertrag mit der juwi AG wurde der Betrieb der WKA im Brutgebiet der eingewanderten Rotmilane nicht etwa erlaubt, sondern stark eingeschränkt. Mit der gefundenen einvernehmlichen Lösung wurde ein langwieriger Rechtstreit um einen etwaigen Teilwiderruf der Genehmigung und den daraus resultierenden Entschädigungsforderungen vermieden. Gleichzeitig kann ein Schutz des Brutpaares gewährleistet werden, der den gesetzlichen Anforderungen vollumfänglich entspricht.

Die Polizei ist von Ihren Hinweisen nur betroffen, wenn sie konkret angezeigten Strafanzeigen nachgehen kann.

Für alle anderen Fragen liegt die Zuständigkeit beim Landwirtschaftsministerium, an das Sie sich dann bitte wenden. Das hiesige Ministerium kann dazu nichts prüfen und sich dazu daher auch nicht einlassen.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Brigitte Peters

Meine Antwort

Sehr geehrte Frau Peters,
ich danke Ihnen vielmals für Ihre Bemühungen. Natürlich bin ich mit der Antwort nicht zufrieden, denn es wurden in der Zeit, in der die Vögel ihren Brutplatz suchen und die Brut vorbereiten, im Brutgebiet einer strenggeschützten Art, das laut Europäischer Vogelschutzrichtlinie hätte als Schutzgebiet ausgewiesen werden müssen, störende Bauarbeiten ausgeführt. ‌In dem Kommentar zu  einem kürzlich ergangenen Urteil des Europäischen Gerichtshofs sagt Prof. Dr. Martin Gellermann: „Mit bemerkenswerter Deutlichkeit wird der Individuenbezug auch in Ansehung des Störungsverbots (Art. 12 Abs. 1 Buchst. b FFH-RL) betont, der es nach den Erkenntnissen des Gerichtshofs mit sich bringt, dass Maßnahmen mit diesem Verbot selbst dann in Konflikt geraten können, wenn sich mit ihnen das Risiko negativer Auswirkungen auf den Erhaltungszustand der betroffenen Art verbindet“ (https://www.m-gellermann.de/Aktuelles/). Dass der Rotmilanbestand in der betroffenen Region zurückgegangen ist, ist durch wissenschaftliche Studien nachgewiesen (Grüneberg & Karthäuser 2019, Katzenberger & Sudfeldt 2019). Für mich ist offenbar, dass unsere Landesregierung das Staatsziel Artenschutz, das in Art. 20a GG formuliert wird, nicht ernst nimmt. Ihren Ausführungen gegenüber stehen der tatsächliche Rückgang der bedrohten Arten und die fortschreitende Verknappung ihrer Lebensräume. 
Unverständlich ist, dass das Innenministerium Straftaten, auf die ich es explizit hingewiesen habe und über die im NDR berichtet worden ist, nicht zur Kenntnis nimmt und nicht verfolgt, weil das Landwirtschaftsministerium, das von diesen Straftaten eingehende Kenntnis hat, diese nicht zur Anzeige bringt. Es wäre vom Innenminister wohl zu erwarten gewesen, dass er zu ihm bis dahin unbekannten Straftaten, von denen er nun erfährt, die existierenden Informationen, die dem Landwirtschaftsministerium nachweislich vorliegen, einholt. Stattdessen verschließt er fest die Augen und handelt nach dem Prinzip: Was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß. Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass beide Ministerien kein Interesse an der Aufklärung von Straftaten haben, die der Umsetzung der Regierungspolitik förderlich sind.
Dass mögliche Entschädigungsforderungen der Firma juwi als Grund dafür angeführt werden, dass ein Teilwiderruf der Genehmigung vermieden werden soll, zeigt, dass beliebige materielle Werte gegen durch die Verfassung geschützte Schutzgüter, zu denen die Wildtiere gehören, verfassungswidrig abgewogen und auf willkürliche Weise höher als diese unverhandelbaren Schutzgüter bewertet werden. Wenn Geld im Spiel ist, spielen Artenschutz und Grundgesetz offenbar keine Rolle mehr.
Der Artikel 20a GG formuliert das Ziel, die Wildtiere zu schützen, und die Europäische Vogelschutzrichtlinie formuliert das Ziel, alle Wildvogelpopulationen zu erhalten. Diese Ziele können durch das Handeln der Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern nicht erreicht werden. Im Gegenteil: Der Staat zerstört, was er schützen soll.
Zum demokratischen Beteilgungsverfahren ist zu bemerken, dass die Genehmigung vor seinem Abschluss erfolgt ist. Derartige Fälle versprach Energieminister Pegel in einem NDR-Interview auszuschließen, welches der NDR aus der Mediathek entfernt hat.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. René Sternke

Nehmen Sie bitte Kontakt zu Ihren Bundestagsabgordneten auf und fordern Sie sie auf, den von Peter Altmaier vorbereiteten Gesetzesnovellen zur weiteren Beseitigung des Artenschutzes nicht zuzustimmen!

Unterschreiben und verbreiten Sie bitte die Petition „Retten Sie den Rotmilan und andere von der Ausrottung bedrohte Arten!“

https://www.change.org/p/f%C3%BCr-landwirtschaft-und-umwelt-mecklenburg-vorpommern-retten-sie-den-rotmilan-und-andere-von-der-ausrottung-bedrohte-arten-0dab0be9-2465-4cbe-93f0-84b5430b0d8f

Innenminister Renz geht lieber einkaufen (Quelle: https://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/nordmagazin/Innenminister-Renz-geht-trotz-Appell-in-Rostock-einkaufen,nordmagazin82900.html – screenshot)

Unterschreiben und verbreiten Sie bitte die Petition „Retten Sie den Rotmilan und andere von der Ausrottung bedrohte Arten!“

https://www.change.org/p/f%C3%BCr-landwirtschaft-und-umwelt-mecklenburg-vorpommern-retten-sie-den-rotmilan-und-andere-von-der-ausrottung-bedrohte-arten-0dab0be9-2465-4cbe-93f0-84b5430b0d8f

Sollten Sie auf dieser Seite Werbung sehen, so bitte ich Sie ausdrücklich, diese Produkte auf keinen Fall zu kaufen, sondern das Geld einem gemeinnützigen Verein zu spenden.

Naturschutzinitiative e.V.

Deutsche Schutz-Gemeinschaft für Mensch und Tier e.V. (DSGS e.V.)

Verein für Landschaftspflege und Artenschutz in Bayern e.V.

Deutsche Wildtier Stiftung

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Dient der Wissenschaftliche Dienst dem Bundestag zur „wissenschaftlichen“ Rechtfertigung seiner Verfassungsverstöße?

Unterschreiben und verbreiten Sie bitte die Petition „Retten Sie den Rotmilan und andere von der Ausrottung bedrohte Arten!“

https://www.change.org/p/f%C3%BCr-landwirtschaft-und-umwelt-mecklenburg-vorpommern-retten-sie-den-rotmilan-und-andere-von-der-ausrottung-bedrohte-arten-0dab0be9-2465-4cbe-93f0-84b5430b0d8f

Anfrage an den Wissenschaftlichen Dienst des Bundestags

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe Ihre Publikation „Zur Bedeutung von Art. 20a GG für den Ausbau der Windenergie“ mit Entsetzen gelesen. Ich war erschüttert darüber, wie wenig Ihnen die im Grundgesetz geschützten Schutzgüter bedeuten, welche sie privatwirtschaftlichen Interessen unterordnen. Ich bin auch erschüttert darüber, wie wenig ernst Sie die Wissenschaft nehmen.

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Aufforderung an das StALU, die Genehmigung des Windfelds Battinsthals zurückzunehmen

Unterschreiben und verbreiten Sie bitte die Petition „Retten Sie den Rotmilan und andere von der Ausrottung bedrohte Arten!“

https://www.change.org/p/f%C3%BCr-landwirtschaft-und-umwelt-mecklenburg-vorpommern-retten-sie-den-rotmilan-und-andere-von-der-ausrottung-bedrohte-arten-0dab0be9-2465-4cbe-93f0-84b5430b0d8f

Mein Brief an den Amtsleiter des StALU Neubrandenburg knüpft an an den an mich gerichteten Brief des Amtsleiters des Amts für Bau und Naturschutz des Landkreises Vorpommern-Greifswald (vgl. „Der Landkreis verweist mich bezüglich der Genehmigung des gesetzeswidrigen Windfelds Battinsthal an das StALU“).

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Schreiben an den Autor von „Im Kampf gegen Windmühlenflügel: Streit um die Windenergie“

Unterschreiben und verbreiten Sie bitte die Petition „Retten Sie den Rotmilan und andere von der Ausrottung bedrohte Arten!“

https://www.change.org/p/f%C3%BCr-landwirtschaft-und-umwelt-mecklenburg-vorpommern-retten-sie-den-rotmilan-und-andere-von-der-ausrottung-bedrohte-arten-0dab0be9-2465-4cbe-93f0-84b5430b0d8f

Sehr geehrter Herr Land,
ich habe erfahren, dass Sie einen Film mit dem Titel „Im Kampf gegen Windmühlenflügel“ vorbereiten. Ich erlaube mir, Sie auf folgende Sachverhalte hinzuweisen. Weiterlesen

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Der Nordkurier berichtet über die enormen Rotmilanverluste im Nordosten

Unterschreiben und verbreiten Sie bitte die Petition „Retten Sie den Rotmilan und andere von der Ausrottung bedrohte Arten!“

https://www.change.org/p/f%C3%BCr-landwirtschaft-und-umwelt-mecklenburg-vorpommern-retten-sie-den-rotmilan-und-andere-von-der-ausrottung-bedrohte-arten-0dab0be9-2465-4cbe-93f0-84b5430b0d8f

Dass die Rotmilanverluste aufgrund des Windkraftausbaus enorm sind, ist seit den Studien von Christoph Grüneberg und Johanna Karthäuser („Die Vogelwelt“, 2019, Heft 2) und Jakob Katzenberger und Christoph Sudfeldt („Der Falke“, 2019, Heft 11) bekannt. Es ist erfreulich, dass die Presse nun auch davon Kenntnis nimmt. Weiterlesen

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Anfrage an den Bundespräsidenten und das Bundespräsidialamt

Unterschreiben und verbreiten Sie bitte die Petition „Retten Sie den Rotmilan und andere von der Ausrottung bedrohte Arten!“

https://www.change.org/p/f%C3%BCr-landwirtschaft-und-umwelt-mecklenburg-vorpommern-retten-sie-den-rotmilan-und-andere-von-der-ausrottung-bedrohte-arten-0dab0be9-2465-4cbe-93f0-84b5430b0d8f

Herr Bundespräsident,
sehr geehrte Frau Engelke,
sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe auf der Seite „Energierecht“ des Juristen Norbert Große Hündfeld einen interessanten Beitrag gefunden und darüber auf meinem eigenen Blog berichtet.
https://sternkekandidatkreistagvg.wordpress.com/2020/07/14/der-bundesprasident-wird-das-kohleausstiegsgesetz-nicht-gem-artikel-82-gg-ausfertigen-konnen/ Weiterlesen

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Die Missachtung des Artenschutzes durch den Planungsverband Vorpommern

Unterschreiben und verbreiten Sie bitte die Petition „Retten Sie den Rotmilan und andere von der Ausrottung bedrohte Arten!“

https://www.change.org/p/f%C3%BCr-landwirtschaft-und-umwelt-mecklenburg-vorpommern-retten-sie-den-rotmilan-und-andere-von-der-ausrottung-bedrohte-arten-0dab0be9-2465-4cbe-93f0-84b5430b0d8f

Aufgrund des hohen Flächenbedarfs steht der Windkraftbetrieb und -ausbau bundesweit im Widerspruch zum Naturschutz. Die bereits erfolgten sowie die geplanten Änderungen des Bundesnaturschutzgesetzes zeigen, dass die Windkraft und das Tötungsverbot für Wildtiere nicht in Einklang gebracht werden können. Bereits die Ausnahmen von diesem Verbot, die der Bundestag 2017 eingeräumt hat, stehen im Widerspruch zur Europäischen Vogelschutzrichtlinie und zu einer Reihe weiterer europäischer Direktiven und internationaler Konventionen, die die Bundesrepublik unterzeichnet hat. Die Europäische Vogelschutzrichtlinie sagt unmissverständlich, dass die Vorkommensgebiete der im Anhang I genannten bedrohten Arten, zu denen Rotmilane und Schreiadler gehören, als Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen. Nicht nur in der Planungsregion Vorpommern, sondern bundesweit werden solche Gebiete jedoch stattdessen als Windeignungsgebiete ausgewiesen, genehmigt und genutzt. Die Folge ist der weitere Rückgang der bedrohten Arten und letztendlich ihre Ausrottung. Weiterlesen

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