SPD-Bundespräsident Steinmeier, der das, weil es die verfassungswidrige Windkraft im Außenbereich begünstigt, verfassungswidrige Kohleausstiegsgesetz mit der Begründung ausfertigte, dass er nur die Verfassungsmäßigkeit, nicht aber die Zweckmäßigkeit des Gesetzes prüfen müsse, der eben noch den Ungeimpften voller Verachtung für den Nürnberger Kodex von oben herab mitteilte, dass die Impfstoffe erst zugelassen und danach optimiert würden, ist in Kiew unerwünscht. SPD-Bundeskanzler Scholz, der den Ungeimpften eben noch mitteilte, dass die Geimpften Versuchskaninchen sind, weiß nun nicht, ob er trotzdem hinfahren soll, und behilft sich erst einmal mit Milliardenrüstungshilfe. SPD-Gesundheitsminister Lauterbach will über die Impfpflicht so lange abstimmen lassen, bis sie durchkommt. Am erbärmlichsten aber steht SPD-Ministerpräsidentin Schwesig da, die sich nun Asche aufs Haupt streut. Eben wurde sie noch für Nord Stream II, ein im Gegensatz zur Windkraft populäres Umweltverbrechen, ihre Klimaschwindelstiftung und ihre repressiven Coronamaßnahmen gewählt und gefeiert, jetzt steht sie wegen Nord Stream und der Klimaschwindelgeldwäsche am Pranger. Wie Lauterbach bleibt ihr nur noch Corona. Die SPD-regierten Länder Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern sind die einzigen Hotspots. Aber die schönen Tage, an denen die Denunziation der aus dem Bundesland verbannten und dennoch dagebliebenen Zweitwohnsitzbewohner blühte, sind vorbei.
Schlagwort-Archive: Kohleausstiegsgesetz
Der Bundespräsident räumt die Unzweckmäßigkeit des Kohleausstiegsgesetzes ein, um seine Verfassungsmäßigkeit behaupten zu können
Unterschreiben und verbreiten Sie bitte die Petition „Retten Sie den Rotmilan und andere von der Ausrottung bedrohte Arten!“
Ich habe den Bundespräsidenten vor der Ausfertigung des Kohleausstiegsgesetzes darauf hingewiesen, dass dieses Gesetz nicht verfassungskonform sei, da es nicht regle, wie der wegfallende Kohlestrom ersetzt werden könne. Sollte er durch Windstrom ersetzt werden, so müsste der gesamte Außenbereich, d.h. der gesamte Naturraum, mit Windkraftanlagen besetzt werden. Das aber stünde im Widerspruch zu Artikel 20a des Grundgesetzes, welcher dem Staat gebietet, die Tiere und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen. Weiterlesen
Die Aarhus-Konvention und die toten Störche im Windindustriegebiet Neuengamme
Unterschreiben und verbreiten Sie bitte die Petition „Retten Sie den Rotmilan und andere von der Ausrottung bedrohte Arten!“
Windkraftanlagen im Außenbereich verstoßen gegen Artikel 20a des Grundgesetzes. Der Bundespräsident hat das Kohleausstiegsgesetz ausgefertigt, obwohl es gegen das Grundgesetz verstößt. Vgl. „Ordnet der Bundespräsident die im Grundgesetz garantierten Werte und Schutzgüter parteipolitischen Interessen und regierungspolitischen Zielen unter?“
Windkraftanlagen in den Vorkommensgebieten geschützter Arten verstoßen gegen die Europäische Vogelschutzrichtlinie, die Europäische Fauna-Flora-Habitatsrichtlinie, die Bonner Konvention, die Berner Konvention und das Washingtoner Artenschutzabkommen. In Deutschland geht es zu wie in einer Bananenrepublik.
Die Aarhus-Konvention sieht laut Bundesumweltministerium folgende Beteiligungsrechte der Zivilgesellschaft, und zwar ausdrücklich der einzelnen Bürger und Bürgerinnen, vor: Weiterlesen
Ordnet der Bundespräsident die im Grundgesetz garantierten Werte und Schutzgüter parteipolitischen Interessen und regierungspolitischen Zielen unter?
Unterschreiben und verbreiten Sie bitte die Petition „Retten Sie den Rotmilan und andere von der Ausrottung bedrohte Arten!“
Der Staatsrechtler Norbert Große Hündfeld und ich haben den Bundespräsidenten darauf aufmerksam gemacht, dass das Kohleausstiegesetz verfassungswidrig ist, da es nicht regelt, wie der wegfallende Kohlestrom ersetzt werden kann. Nicht allein, dass es Speichermöglichkeiten voraussetzt, die noch gar nicht existieren, es setzt auch weiteren massiven Windkraftausbau voraus, welcher im Widerspruch zu Artikel 20a der Verfassung steht.
Der Artikel 20a wurde genau deswegen beschlossen, um so etwas wie die „Energiewende“, d.h. die komplette Industrialisierung des Außenbereichs, zu verhindern. Der Natureingriff ist komplex und beschränkt sich nicht nur auf die Ausrottung bedrohter Arten (Rotmilan, Schreiadler, Schwarzstorch, Weißstorch usw.), sondern umfasst auch Bodenversiegelung, Bodenerosion, Verschlechterung der hydrologischen Verhältnisse, Verschmutzung des Grundwassers, Freisetzung kanzerogener Stoffe bei Bränden, beim Aufbrechen der Rotorenoberflächen, Zerstörung von CO2-Speichern (Wald, Moor, Grünland), Emission des schweren Treibhausgases SF6, Naturschädigungen in den Rohstoffländern, Lärm, Lichtverschmutzung, Vibrationen usw.
Prof. Dr. Pieper antwortete mir im Auftrage des Bundespräsidenten, dass meine verfassungsrechtlichen Bedenken berücksichtigt werden würden. Herrn Große Hündfeld benannte er sogar den Zeitpunkt, an dem eine öffentliche Debatte über die von uns bestrittene Verfassungsmäßigkeit des Kohleausstiegsgesetzes und folglich auch über die von uns angezweifelte Verfassungsmäßgikeit der Zulässigkeit von Windkraft im Außenbereich stattfinden würde.
Keine seiner Zusagen hat der Bundespräsident erfüllt. Was gilt sein Wort? Er fertigte das Kohleausstiegsgesetz aus, ohne Artikel 20a des Grundgesetzes zu berücksichtigen. Wir wissen nicht, ob parteipolitische Interessen dafür ausschlaggebend waren, denn viele SPD-Politiker sind als Windkraftlobbyisten unterwegs. Weiterlesen
Frage an Michael vom Baur: Wie steht die FDP zum Grundgesetz?
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Michael vom Baur ist Stellvertretender Fraktionschef der FDP in Mecklenburg-Vorpommern.
Sehr geehrter Herr vom Baur,
vor einiger Zeit haben die Schriftstellerin Angelika Janz und ich mit Ihnen einen Email-Verkehr über das Thema ‚Windkraft‘ geführt, den Sie, nachdem ich die Frage nach der Verfassungsmäßigkeit der Windkraft aufgeworfen habe, abgebrochen haben. Weiterlesen
Der Bundespräsident wird meine Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Kohleausstiegsgesetzes berücksichtigen
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In meiner „Anfrage an den Bundespräsidenten und das Bundespräsidialamt“ habe ich meine Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Kohleausstiegsgesetzes zum Ausdruck gebracht. Das Kohleausstiegesgesetz regelt nicht, wie der wegfallende Kohlestrom ersetzt werden kann, denn die Windkraft im Außenbereich steht im Widerspruch zu Artikel 20a des Grundgesetzes, welcher dem Staat gebietet, die natürlichen Grundlagen und die Tiere zu schützen. Die Genehmigung der Windkraft im strenggeschützten Außenbereich setzte ihre Privilegierung voraus. Die Privilegierung der Windkraft im Außenbereich führt zu ihrer totalen Bedeckung des gesamten Naturraums, zu einer Zerstörung der natürlichen Grundlagen und der Ausrottung vieler Tierarten.
Darf der Staat zerstören, was er schützen soll? Weiterlesen
Der „Nordkurier“ berichtet über unseren Widerstand gegen den im Kohleausstiegsgesetz vorgesehenen Verfassungsverstoß
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Bericht über unseren Widerstand gegen den Verstoß gegen Artikel 20a des Grundgesetzes
Auf der Friedländer Großen Wiese, einer der artenreichsten Freiflächen und einem der bedeutendsten Zugvogelrastplätze Europas, sowie in vielen anderen Vorkommensgebieten geschützter störungssensibler Tierarten werden Windräder geplant, gebaut und betrieben.
Dieser Tatbestand verstößt gegen Artikel 20a des Grundgesetzes, der dem Staat gebietet, in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere zu schützen. Vgl. „Windkraftanlagen sind verfassungswidrig“. Das Kohleausstiegsgesetz will den wegfallenden Kohlestrom durch auf verfassungswidrige Weise erzeugten Windstrom ersetzen. Ausgehend von den wöchtlichen Mahnwachen der BI „Freie Friedländer Wiese“ hat der „Nordkurier“ über meine „Anfrage an den Bundespräsidenten und das Bundespräsidialamt“ berichtet: Weiterlesen
Bundespräsidentialamt: Öffentliche Debatte über die Verfassungsmäßigkeit des Kohleaustiegsgesetzes muss stattfinden
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In meiner „Anfrage an den Bundespräsidenten und das Bundespräsidialamt“ habe ich anlässlich der vorgesehenen Ausfertigung des Kohleausstiegsgesetzes durch den Bundespräsidenten meine Bedenken hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit dieses Gesetzes zum Ausdruck gebracht. Der Staatsrechtler Norbert Große Hündfeld hat eine ähnliche Anfrage an die Genannten gesandt und eine öffentliche Debatte darüber gefordert. Weiterlesen
Anfrage an den Bundespräsidenten und das Bundespräsidialamt
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Herr Bundespräsident,
sehr geehrte Frau Engelke,
sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe auf der Seite „Energierecht“ des Juristen Norbert Große Hündfeld einen interessanten Beitrag gefunden und darüber auf meinem eigenen Blog berichtet.
https://sternkekandidatkreistagvg.wordpress.com/2020/07/14/der-bundesprasident-wird-das-kohleausstiegsgesetz-nicht-gem-artikel-82-gg-ausfertigen-konnen/ Weiterlesen
Der Bundespräsident wird das Kohleausstiegsgesetz nicht gem. Artikel 82 GG ausfertigen können
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Der Staatsrechtler Norbert Große Hündfeld hat auf seiner Seite „Energieverfassungsrecht. Artikel 20 a Grundgesetz“ einen wichtigen Beitrag veröffentlicht:
„Aus welchem Grund der Bundespräsident das Kohleausstiegsgesetz nicht gem. Artikel 82 GG wird ausfertigen können“
Norbert Große Hündfeld legt in diesem Artikel dar, dass die Beschlussvorlage zum Kohleausstiegsgesetz, über die der Bundestag abgestimmt hat, nicht regelt, wie der wegfallende Kohlestrom ersetzt werden kann. Weiterlesen