Unterzeichnen und verbreiten Sie bitte die Petition Retten Sie den Rotmilan und andere von der Ausrottung bedrohte Arten!
https://www.change.org/p/f%C3%BCr-landwirtschaft-und-umwelt-mecklenburg-vorpommern-retten-sie-den-rotmilan-und-andere-von-der-ausrottung-bedrohte-arten-0dab0be9-2465-4cbe-93f0-84b5430b0d8f
Jutta Reichardt beurteilt den FAZ-Artikel „Aufstand gegen die Windkraft“ von Michael Ashelm auf windwahn.com folgendermaßen:
„Die FAZ hat das aktuelle Urteil, mit dem der 7. Senat des Oberlandesgerichts Schleswig-Holstein ein Urteil des Landgerichts Itzehoe wegen mangelndem Immissionsschutz mit Gesundheitsschäden in Folge aufgehoben und zur Wiederverhandlung zurückverwiesen hat (wir berichteten) und eine Klage vorm Landgericht wegen unzumutbarer Eigentumsbeeinträchtigungen gegen den Betreiber von 8 WEA zum Anlass genommen, zum Gesundheitsrisiko von WEA zu berichten.
Der gut recherchierte Artikel von Michael Ashelm lohnt das Lesen!“
Meines Erachtens hat Jutta Reichardt den FAZ-Artikel nicht unzutreffend, aber doch etwas zu freundlich beurteilt. Dass der Autor seine Recherchen nicht übertrieben hat, habe ich bereits dargelegt.
In dem Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 2. Mai 2019 (7 U 140/18, 2 O 336/12 LG Itzehoe), der dem in dem FAZ-Artikel erwähnten Urteil dieses Gerichts folgte, heißt es: „Infraschall ist unstreitig messbar und es bedarf ggf. einer medizinischen Klärung, ob dadurch schädliche Gesundheitsbeeinträchtigungen bei dem Betroffenen ausgelöst worden sind.“ (S. 2) Damit räumt das OLG die Möglichkeit der Gesundheitsschädigung der Anwohner von Windkraftanlagen durch Infraschall ein. Zum Nachweis dieser Kausalität muss zuerst eine medizinische, dann eine juristische Klärung erfolgen. Danach erklärt das Landesgericht Itzehoe – möglicherweise – in einem Urteil, dass die Gesundheit der Kläger durch den von den Windkraftanlagen ausgehenden Infraschall geschädigt worden ist. Ein solches Urteil kam bisher niemals zustande, weil man ihm mit außergerichtlichen Vergleichen (Geld für Verschweigen der Gesundheitszerstörung) zuvorkam, und so konnten Politik und Windkraftbranche die Gesundheitszerstörung durch Windkraftanlagen fortgehend leugnen.
Der FAZ-Artikel erfasst die Tragweite des zu erwartenden Urteils nicht, welches, wenn es mit rechten Dingen zugehen wird, – mit großer Wahrscheinlichkeit – die Gesundheitsschädigung durch von Windkraftanlagen ausgesandten Infraschall als FAKTUM etablieren wird. Er erwartet dieses Urteil nicht, weil er die medizinische Forschung zum Thema ignoriert und ihre Ergebnisse als Wunsch-denken von Windkraftgegnern abtut. Er behandelt auch den Inhalt des Urteils des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts vom 26. März 2019 wie eine bloße Meinung der Richter und nicht wie ein FAKTUM. Wenn ein Urteil, das die Gesundheitsschädigung durch von Windkraftanlagen ausgesandten Infraschall als FAKTUM etabliert, zustande kommt, kann es kein „Weiter so!“ geben. Denn dann kann man nicht fortfahren, die Gesundheit der Bürger durch Windkraftbetrieb fahrlässig zu schädigen. Dann soll die Kanzlerin wieder einmal vor die Mikrophone treten und ihr altes Lied singen: „Alles war richtig, aber es darf sich nicht wiederholen.“
Unterzeichnen und verbreiten Sie bitte die Petition Retten Sie den Rotmilan und andere von der Ausrottung bedrohte Arten!
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