Das geplante Windfeld Damitzow wurde abgelehnt!

Gegen das geplante Windfeld Damitzow habe ich in folgenden Beiträgen zuammen mit Robert Niebach und Rüdiger Bartel angeschrieben und protestiert:

Ich freue mich über die Ablehnung des Windfelds Damitzow besonders, weil sie zeigt, dass Widerstand sich lohnt, uns weil hier ästhetische Kriterien, die mir besonders wichtig sind, die entscheidende Rolle gespielt haben. So wie die Naturgutachter den Naturwert der als Windfelder vorgesehenen Flächen systematisch abwerten oder verschweigen, hat der Gutachter und Spezialist für Landschaftsarchitektur Prof. Dr. Sören Schöbel-Rutschmann, der seine Studenten an der Technischen Universität München lehrt, das kulturelle Erbe zu verachten und der Vernichtung preiszugeben, die Schönheit des vollständig erhaltenenen Gutes systematisch herabgesetzt. Der Gutspark wurde erst in meinen obengenannten Texten trotz seiner Verwilderung erkannt und in seiner Schönheit herausgestellt.

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Diskussion mit dem Ehrenpräsidenten des Club of Rome über den fehlenden wissenschaftlichen Nachweis für den Treibhauseffekt und die Schädlichkeit von Windkraft

Die Veröffentlichung der Diskussion mit dem ehemaligen Präsidenten des Club of Rome Ernst Ulrich von Weizsäcker soll verdeutlichen, dass wir noch nicht in einer Klimadiktatur leben, sondern dass eine Diskussion zwischen Personen unterschiedlicher Meinung noch möglich ist. Dass die längst notwendige öffentliche Diskussion, die die fatale Klima-, Umwelt- und Energiepolitik der Bundesregierung grundsätzlich in Frage stellt, nicht stattfindet, liegt allein an den unterwürfigen Journalisten, die sich als Handlanger der Regierung verstehen.

Für mich war vor allem aufschlussreich, dass Herr von Weizsäcker, der in vielfacher Weise für den Klimaschutz eintritt, keinen physikalischen Nachweis für den Treibhauseffekt vorlegen kann, obwohl er studierter Physiker ist, dass er die Schädlichkeit von Windkraft einräumt und dass er die Auffassung vertritt, dass angesichts der auf anderem Wege herbeigeführten rasanten Verteuerung der Energien „die Wichtigkeit des Themas CO2 im Schwinden“ sei.

Die hier veröffentlichte Fortsetzung der Diskussion knüpft an die in dem Beitrag „Diskussion über den Treibhauseffekt mit dem Ehrenpräsidenten des Club of Rome Ernst Ulrich von Weizsäcker begonnen“ veröffentlichte Email von Herrn von Weizsäcker an. Offensichtliche Verschreibungen wurden korrigiert.

Schreiben von Herrn von Weizsäcker vom 2. August 2022

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184. Mahnwache auf der Friedländer Großen Wiese: Gegen Windkraft!

 „Gegen Windkraft“ – so steht es unmissverständlich auf einem der Plakate, die auf der 184. Mahrwache auf der Friedländer Großen Wiese, einem der bedeutendsten Rast-, Brut- und Nahrungshabitate zahlreicher bedrohter Arten durchgeführt wurde. Windkraft im strenggeschützten Außenbereich ist verfassungswidrig. Vgl. Norbert Große Hündfeld: ZUR VERFASSUNGSWIDRIGKEIT DES ANLAGENBAUS DER WINDINDUSTRIE

„Frau Schwesig reden Sie mit uns!“, heißt es auf einem anderen Plakat, denn nach 184 Mahnwachen hat sich die Gas- und Windlobbyistin, die für jeden Deal zu haben ist und allein für die Interessen der Bürger keine Aufmerksamkeit übrig hat, immer noch keine Zeit gefunden, mit den protetierenden Bürgern und Artenschützern auf der Friedländer Großen Wiese zu sprechen.

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Der NABU fordert die komplette Abschaffung der WKA-Abstände zur Wohnbebauung

In der heutigen Presseerklärung des NABU heißt es:

„Zusätzliche pauschale Abstände, wie die 1.000m-Regel in NRW, bieten für die Anwohner*innen keinen zusätzlichen Schutz. Gleichzeitig wird der Bau der Windparks aber weiter in den Naturraum hinein verschoben, wodurch sich die Konflikte mit dem Naturschutz erhöhen. Diese pauschalen Abstände zur Wohnbebauung müssen im Wind-an-Land-Gesetz deshalb komplett abgeschafft werden. Die jetzige Regelung, die Abstände dann auszusetzen, wenn die Flächenziele nicht erreicht werden, reicht für eine naturverträgliche Energiewende nicht aus. Denn zu einer Verschiebung in sensible Naturräume kommt es dadurch trotzdem.“

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Wind ist eine begrenzte Ressource

Schreiben zur gescheiterten Energiewende von Diplom-Volkswirt Jens Möller an Dr. Friedrich Merz

Herrn Friedrich Merz

Vorsitzenden der CDU Deutschlands

Fraktionsvorsitzenden der CDU/CSU im Bundestag

Sehr geehrter Herr Merz,

auch heute möchte ich versuchen, mich kurzzufassen, aber Sie und Ihre Mitarbeiter sowie alle übrigen Adressaten ermuntern, doch unbedingt einmal die folgenden Beiträge zu lesen!

Gerade Journalisten sind gebeten, ja gerade aufgefordert, zu den nachfolgenden Informationen die breite Öffentlichkeit zu unterrichten!

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Wattenrat: Die Bundesregierung hat „hohe Standards im Artenschutz“ zurechtgebogen und -gelogen

Der Wattenrat Manfred Knake, Vorbild aller Naturschützer, schreibt in seinem Rundbrief: „Die Wind-Lobby hat sich auf Bundesebene brachial durchgesetzt. Jetzt fallen alle Hemmungen, Natur und Landschaft zu zerstören, werden aber als ‚hoher Standard für den Artenschutz‘ zurechtgebogen und -gelogen.“

Lesen Sie seinen Beitrag auf Achgut.com: http://www.achgut.com/artikel/deutschland_kommt_vollends_unter_die_windraeder

Lesen Sie bitte auch auf seiner Homepage: http://www.wattenrat.de/2022/04/02/das-zdf-der-rotmilan-und-die-windenergie/

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Landschaftschutzgebiete mit Windrädern

„Zudem sollen Windkraftanlagen künftig generell auch in Landschaftsschutzgebieten erlaubt sein“, schreibt Die Zeit.

Was ist eine Landschaft? Ist eine Industrielandschaft nicht auch eine Landschaft? Ist eine hässliche Landschaft nicht auch eine Landschaft? Liegt Schönheit nicht im Auge des Betrachters? Worin besteht Landschaftsschutz? Besteht er nicht darin, dass die Landschaft als Landschaft – und sei es als Industrielandschaft – erhalten bleibt? Ist ein Industrielandschaftsschutzgebiet denn etwa kein Landschaftsschutzgebiet? Und selbst wenn die Landschaft ganz und gar verschwände, bliebe der Ausdruck „Landschaftsschutzgebiet“ nicht auch dann noch gerechtfertigt, weil er daran erinnern würde, dass da früher einmal eine Landschaft gewesen war? Würde der Landschaftschutz sich dann nicht in diesem Begriff aussprechen, der die verschwundene Landschaft schützen würde, indem er an sie erinnerte? Wäre die Landschaft dann nicht im Begriff „Landschaftsschutzgebiet“ dialektisch aufgehoben? Würde nicht erst die Erinnerung an die verlorene Landschaft durch den auf eine Industriehalde bezogenen Begriff „Landschaftsschutzgebiet“ den Wert der verlorenen Landschaft ins Bewusstsein holen und die Landschaft damit erst zum Schutzgut erheben?

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Windkraftanlagen machen Deutschland noch angreifbarer

Das Handelsblatt schreibt: „Enercon meldet fast 6000 betroffene Windanlagen. Der Störfall bei einem Satellitenanbieter weckt Sorgen vor einem Hackerangriff. Betroffen sind Anlagen mit einer Gesamtleistung von elf Gigawatt.“

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Windbranchenanwalt Maslaton macht Schluss mit den Piepmätzen

Der Einzug russischer Truppen in die Ukraine ist für den Staranwalt der Windkraftbranche Prof. Dr. Martin Maslaton ein Anlass, wieder einmal die Hosen herunterzulassen und sein wahres Gesicht zu zeigen:

  • „Schluss mit dem ganzen Piep Matz.“
  • „Mögen sich all die Bedenkenträger die vom Rot Milan über schöne Landschaftsaussichten, imaginären Flugverkehrs Problemen und anderen Unfug hinweg meinen (erneuerbare) Energieversorgung (erneuerbare) verhindern zu müssen sich fragen, ob sie denn statt in die dann ‚verbaute Landschaft‘ in die Kanonenrohre russischer Panzer blicken wollen?!“

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Darf eine Ampelkoalition den Bau von WEA versprechen?

Erstveröffentlichung: https://artikel-20a-gg.org/2021/11/19/darf-eine-ampelkoalition-den-bau-von-wea-versprechen/

Vorbemerkung von René Sternke

Der Beitrag wurde von Staatsrechtler Norbert Große Hündfeld während der Koalitionsverhandlungen verfasst, ist aber weiterhin aktuell, weil das während der Verhandlungen getätigte verfassungswidrige Versprechen zum Windkraftausbau tatsächlich in den Koalitionsvertrag eingegangen ist.

Norbert Große Hündfeld

Darf eine Ampelkoalition den Bau von WEA versprechen?

Rechtliche Bemerkung zur Unzulässigkeit des Anlagenbaus der Windindustrie wegen Verstoß gegen das Bauverbot in § 35 Absatz 2 BauGB und das Schutzgebot in Artikel 20a GG des Instituts für verfassungsgemäße Stromwirtschaft (IvS) i. Gründung durch Norbert Große Hündfeld, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Geschäftsführer IvS

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