Mein Schreiben an Wilfried Bergholz
Lieber Herr Bergholz,
ich poste Ihre Einwendung auf meinem Blog, damit Sie möglichst vielen Lesern als Anregung und Ansporn diene, ebenfalls eine Einwendung gegen das Windfeld einzureichen. Jeder hat unabhängig von seinem Wohnort die Möglichkeit. Mit unseren Einwendungen gegen das Windfeld Damitzow hatten wir Erfolg: https://sternkekandidatkreistagvg.wordpress.com/2022/09/19/das-geplante-windfeld-damitzow-wurde-abgelehnt/
Aber was soll ich zu Ihrer Argumentation sagen?Sie schreiben, dass Sie sich an die Windräder, die schon da sind, gewöhnt haben, aber dass Sie keine weiteren mehr tolerieren wollen. Was wird man darauf antworten? Dass Sie sich an die neuen Windräder ebenfalls gewöhnen werden!
Windräder (Industrieanlagen) im strenggeschützten Außenbereich sind verfassungswidrig. Sie verstoßen gegen Art. 20a GG, weil sie vielen Wildtierarten die Lebensräume nehmen (vgl. https://sternkekandidatkreistagvg.wordpress.com/2020/09/22/zur-verfassungswidrigkeit-des-anlagenbaus-der-windindustrie/) Sie verstoßen gegen Art. 2 GG, weil sie die Gesundheit der Anwohner schädigen.
Das Grundgesetz ist zu respektieren! Bestehende Windräder müssen abgebaut werden!
Wir dürfen unsere Forderungen doch nicht an die verfassungswidrige Praxis anpassen.
Im Übrigen erinner ich Sie daran, dass die Energiewende 2011 nicht von den Grünen, sondern von der Koaltion von CDS/CSU und FDP eingeleitet wurde. Diese Parteien sowie SPD und Linke vertreten dieselbe Energie- und Umweltpolitik wie die Grünen.
Mit herzlichen Grüßen
Ihr René Sternke