Vor vier Wochen hat Udo Bergfeld die Petition „So darf es nicht weitergehen!“ auf change.org veröffentlicht und diese Petition hat immer noch keine 500 Unterstützer, obwohl sie so wichtige Themen wie die Verstöße gegen Art. 2a GG (Schutz körperlicher Unversehrtheit) und gegen Art. 20a GG (Schutz der Wildtiere) zum Gegenstand hat. Wie lässt sich das erklären?
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Neues vom Wattenrat
Neuauflage: „Bürgerwindpark in Dunum“, getarnt als „Klimaschutz“
Publiziert am 1. Juni 2023
„Dunum setzt Segel in Richtung Bürgerwindpark – POLITIK – Rat der Gemeinde will Ausstieg aus fossilen Brennstoffen vorantreiben –
Zusammenarbeit mit Bürgern“ hieß es am 31. Mai 2023 im Lokalblatt „Anzeiger für Harlingerland“aus Wittmund. Im Artikel kommt die treibende Kraft für diesen Windpark auf dem Gebiet der Samtgemeinde Esens/LK Wittmund zu Wort, Dunums Bürgermeister Erwin Freimuth (SPD). Mit ideologisch verkleistertem Grünsprech will er laut Zeitung wie mit Speck Mäuse fangen:
Protestbrief an den NABU
Mein Brief bezieht sich auf die Presseerklärung des NABU. Vgl. „Der NABU fordert die komplette Abschaffung der WKA-Abstände zur Wohnbebauung“
Sehr geehrte Frau Stucke,
Ihre Forderung, sämtliche Abstände zwischen WKA und Wohnbauten abzuschaffen, mit der Begründung, „zu einer Verschiebung in sensible Naturräume kommt es dadurch trotzdem“, ist eine große Schande für einen vorgeblichen Naturschutzverein.
Der NABU ist die Fünfte Kolonne der Windindustrie geworden, wie es Wattenrat Manfred Knake zutreffend ausgedrückt hat. Vgl. https://sternkekandidatkreistagvg.wordpress.com/2022/06/09/der-nabu-fordert-die-komplette-abschaffung-der-wka-abstande-zur-wohnbebauung/
Der NABU fordert die komplette Abschaffung der WKA-Abstände zur Wohnbebauung
In der heutigen Presseerklärung des NABU heißt es:
„Zusätzliche pauschale Abstände, wie die 1.000m-Regel in NRW, bieten für die Anwohner*innen keinen zusätzlichen Schutz. Gleichzeitig wird der Bau der Windparks aber weiter in den Naturraum hinein verschoben, wodurch sich die Konflikte mit dem Naturschutz erhöhen. Diese pauschalen Abstände zur Wohnbebauung müssen im Wind-an-Land-Gesetz deshalb komplett abgeschafft werden. Die jetzige Regelung, die Abstände dann auszusetzen, wenn die Flächenziele nicht erreicht werden, reicht für eine naturverträgliche Energiewende nicht aus. Denn zu einer Verschiebung in sensible Naturräume kommt es dadurch trotzdem.“
Oppositions-CDU-MdB Anne Janssen kämpft für die naturzerstörerische grüne Regierungspolitik
An anne.janssen@bundestag.de
Sehr geehrte Frau Janssen,
unter dem Link https://sternkekandidatkreistagvg.wordpress.com/2022/04/30/oppositions-cdu-mdb-anne-janssen-kampft-fur-die-naturzerstorerische-grune-regierungspolitik/ veröffentliche ich auf meinem Blog einen von dem bundesweit bekannten Naturschützer Manfred Knake (wattenrat.de) verfassten Leserbrief, den der Anzeiger für Harlingerland in Wittmund nicht abgedruckt hat. Bei dieser Gelegenheit erlaube ich mir, Sie darauf hinweisen, dass die Privilegierung der Windkraft im Außenbereich durch § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB verfassungswidrig ist. Durch die Aufhebung des strengen Schutzgebots für den Außenbereich verlieren zahlreiche strenggeschützte Arten ihre Lebensräume. Der Staat ist jedoch laut Art. 20a GG verpflichtet, die Wildtiere zu schützen. Vgl. dazu Norbert Große Hündfeld: ZUR VERFASSUNGSWIDRIGKEIT DES ANLAGENBAUS DER WINDINDUSTRIE
Der Bundespräsident darf das verfassungswidrige „Osterpaket“ nicht ausfertigen
Herr Bundespräsident,
hiermit fordere ich Sie höflich auf, das unter dem Namen „Osterpaket“ vorbereitete Gesetz nicht zu auszufertigen, da es den bereits bestehenden Verstoß gegen Artikel 20a GG durch den massiven Windkraftausbau und -betrieb im Außenbereich fortsetzt und verstärkt. Das „Osterpaket“ formuliert im Gegensatz zu den Behauptungen der Bundesminister Steffi Lemke und Dr. Robert Habeck keine Verbesserungen für den Artenschutz, sondern enthält ausschließlich Maßnahmen, die zu einer Erleichterung des Windkraftausbaus und zu einer Verschlechterung der Lebensbedingungen der bedrohten Arten führen würden. Der Gesetzesentwurf verstößt eklatant gegen die Europäische Vogelschutzrichtlinie und die Europäische FFH-Richtlinie sowie gegen das Bundesnaturschutzgesetz in der jetzt geltenden Form, obgleich das Tötungsverbot für Wildtiere bereits auf verfassungswidrige und gegen das europäische Recht verstoßende Weise aufgeweicht wurde. 1994 legte das Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil dar, dass das Gebot der äußersten Schonung des Außenbereichs aus den Angeln gehoben würde, wenn im Außenbereich weithin Windkraftanlagen errichtet werden dürften. Dieser Schritt der Aufhebung des Schonungsverbots wurde 1996 mit der Privilegierung der Windkraft im Außenbereich begangen, bei der eine Schutz- und Verbotsnorm in eine Zulassungsnorm umgewandelt wurde. Damit hat der Gesetzgeber einen Verstoß gegen Artikel 20a GG begangen, da zahlreiche strenggeschützte Arten, in erster Linie Greifvogel-, Zugvogel- und Fledermausarten, durch massenhafte und wahllose Tötung von Individuen sowie durch den Verlust ihrer Lebensräume allmählich ausgerottet werden. Diese Tatsache wird u.a. durch die „Stellungnahme Rotmilan-Todesursachen und Gefährdung durch Windenergieanlagen“ des Dachverbands Deutscher Avifaunisten e.V. wissenschaftlich belegt. Die Stellungnahmen der Naturschutzinitiative e.V., des Vereins für Landschaftspflege, Artenschutz und Biodiversität e.V., des Seeadlerschutzes Schlei e.V., des Naturschützers Manfred Knake („Wattenrat“) und weiterer Organisationen und Bürger, die sich mit der Problematik des Artenschutzes eingehend auseinandergesetzt haben, zum „Osterpaket“ legen dar, dass eine weitere Verschlechterung der Wildtierbestände durch dieses Maßnahmenpaket herbeigeführt würde. Durch die geplanten Maßnahmen würden nicht allein die Rechte der Bürger noch weiter, als es in den Jahren Ihrer Bundespräsidentschaft unter Ihrer Mitwirkung bereits geschah, eingeschränkt, sondern das Grundgesetz, das den Staat zum Schutz der Wildtiere und der natürlichen Lebensgrundlage verpflichtet, würde von denjenigen, die dieses Gesetz beschließen und ausfertigen sollten, missachtet. Zur weiteren verfassungsrechtlichen Argumentation verweise ich auf das an Sie gerichtete Schreiben des Staatsrechtlers Norbert Große Hündfeld, das die Verfassungswidrigkeit des „Osterpakets“ begründet. Machen Sie bitte deutlich, dass das Grundgesetz und die darin festgeschriebenen Werte auch für Sie noch achtens- und schützenswert sind.
Protestwelle gegen den „Artenschutz“ der Wildtiertotschläger Lemke und Habeck
Fred Luicius hat in Nordkurier in einem Artikel mit dem Titel: „Windenergie: Vorpommer schreibt Wutbrief an Ministerin“ meinen „Brief an Bundesministerin Lemke zum Artenschutz-Eckpunktpapier“referiert (siehe Abb. unten).
Glücklicherweise bin ich nicht allein. Das Vorhaben der Bundesminister Steffi Lemke und Robert Habeck, den Artenschutz im Interesse der Windindustrie und des in diese Goldgrube investierenden Finanzkapitals noch weiter auszuhebeln, hat eine Protestwelle ausgelöst, die jetzt erst begonnen hat.
Wattenrat: Die Bundesregierung hat „hohe Standards im Artenschutz“ zurechtgebogen und -gelogen
Der Wattenrat Manfred Knake, Vorbild aller Naturschützer, schreibt in seinem Rundbrief: „Die Wind-Lobby hat sich auf Bundesebene brachial durchgesetzt. Jetzt fallen alle Hemmungen, Natur und Landschaft zu zerstören, werden aber als ‚hoher Standard für den Artenschutz‘ zurechtgebogen und -gelogen.“
Lesen Sie seinen Beitrag auf Achgut.com: http://www.achgut.com/artikel/deutschland_kommt_vollends_unter_die_windraeder
Lesen Sie bitte auch auf seiner Homepage: http://www.wattenrat.de/2022/04/02/das-zdf-der-rotmilan-und-die-windenergie/
Tausende in Nord- und Ostsee geplante Windräder gefährden den Schweinswal
Ein Gastbeitrag von Wattenrat Manfred Knake
Unterschreiben und verbreiten Sie bitte die Petition „Retten Sie den Rotmilan und andere von der Ausrottung bedrohte Arten!“
NABU und WWF nun dagegen, BUND und Greenpeace dafür, es muss aber „ökologisch“ sein. Nun fordert der BUND, „auf die Rammtechnik zu verzichten“ die mit enormen Schalldrücken von bis zu über 200 dB die Ortungsorgane der Schweinswale schädigt. Wie sollen die Fundamente denn sonst gegründet werden? 2012 hatten sich die Umweltverbände und die Windindustrie unter Federführung der notorischen Deutschen Umwelthilfe (DUH) auf ein „Schallschutzkonzept“ für Schweinswale (Kleiner Tümmler) von 160 Dezibel, 750 Meter von der Rammstelle entfernt gemessen, geeinigt. Auch das ist noch viel zu laut, die Werte können oft nicht eingehalten werden. Mehr hier, 2012 ausschließlich vom Wattenrat aufgegriffen und kommentiert: Weiterlesen
Der Nordkurier berichtet über die enormen Rotmilanverluste im Nordosten
Unterschreiben und verbreiten Sie bitte die Petition „Retten Sie den Rotmilan und andere von der Ausrottung bedrohte Arten!“
Dass die Rotmilanverluste aufgrund des Windkraftausbaus enorm sind, ist seit den Studien von Christoph Grüneberg und Johanna Karthäuser („Die Vogelwelt“, 2019, Heft 2) und Jakob Katzenberger und Christoph Sudfeldt („Der Falke“, 2019, Heft 11) bekannt. Es ist erfreulich, dass die Presse nun auch davon Kenntnis nimmt. Weiterlesen