Hat sich die Bundesregierung selbst vom Bundesverfassungsgericht die Hände binden lassen?

Die Farce ist bekannt: Die Bundesregierung hat sich von der „Umweltorganisation“ germanwatch, die sie selbst wesentlich mitfinanziert, beim Bundesverfasungsgericht verklagen und, ohne sich ernsthaft zu verteidigen, verurteilen lassen, damit sie ihre umweltschädigenden „Klimaschutzmaßnahmen“, in erster Linie den naturzerstörerischen Windkraftausbau und -betrieb, unter Umgehung demokratischer Verfahren und Debatten durchsetzen und durchführen kann.

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Das Thema Windkraft kommt im NABU-Notprogramm nicht vor

Der NABU hat ein sehr gutes Notprogramm für die bedrohten Arten publiziert, das ich nachstehend meinerseits veröffentliche. Sehr zutreffend schreibt Thomas Tennhardt in einer Pressemitteilung des NABU: „Es geht um mehr als das Massensterben von Arten. Es geht schlicht um den Erhalt unserer Lebensgrundlagen.“ Allerdings erwähnt der NABU die Naturzerstörung und die Industrialisierung des Naturraums mithilfe der Erneuerbaren Energien und insbesondere der Windkraft nicht. Es gilt immer noch, was ich vor zwei Jahren in dem Beitrag „Das blinde Auge des NABU“ geschrieben habe. Die Einäugigkeit des NABU raubt ihm seine Glaubwürdigkeit und er bleibt in dem Verdacht, eine als Naturschutzorganisation getarnte Lobbyorgansiation der Windindustrie und ähnlicher Branchen zu sein.

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NABU zu Repowering von Windenergieanlagen: Gut gemeint, aber nicht gut gemacht

Naturschutz aktuell – NABU-Pressedienst
25.06.2021

NABU zu Repowering von Windenergieanlagen: Gut gemeint, aber nicht gut gemacht
Krüger: Regelung gefährdet Arten und schafft Planungsunsicherheit
Berlin – Bundestag und Bundesrat haben in der letzten Sitzungswoche der Legislaturperiode die Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) beschlossen. Als Umsetzung der europäischen RED II-Richtlinie soll eigentlich der Ausbau der erneuerbaren Energien gefördert und das Repowering von Windenergieanlagen beschleunigt werden. Aus Sicht des NABU hapert es allerdings bei der Umsetzung.

NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger kommentiert: „Natürlich brauchen wir dringend mehr erneuerbare Energien. Repowering alter Anlagen ist dringend und muss schnell gehen – und zwar an allen Standorten, die auch nach heutigen Artenschutzgesichtspunkten dafür geeignet sind. Aber diese Novelle des Immissionsschutzgesetzes verstößt gegen EU-Recht und würde eine erhebliche Beeinträchtigung von windenergiesensiblen Vogel- und Fledermausarten bedeuten. Die naturschutzfachlich falschen Windenergiestandorte würden über die nächsten Jahrzehnte zementiert.“

Die Gesetzesänderung sieht vor, dass nur noch die Mehrbelastung durch die neuen Windenergieanlagen im Vergleich zu den Altanlagen geprüft wird. Hierbei spricht man von einer Delta-Prüfung. Weder EU-Vogelschutzrichtlinie noch FFH-Richtlinie sehen solch eine Delta-Prüfung vor. Vielmehr werden windenergiesensible Vogel- und Fledermausarten durch das EU-Recht davor geschützt, durch Windräder getötet oder verletzt zu werden. „Gut gemeint ist eben nicht gleich gut gemacht. Diese Novellierung ist ein Bärendienst für die Energiewende, denn sie provoziert geradezu lange Klageverfahren und führt damit zu Planungsunsicherheit“, so Krüger weiter.

Diese Entscheidung passt in die schlechte klimapolitische Bilanz dieser Regierung. „Einmal mehr hat sich offenbart, dass die Regierungsparteien keine Antworten auf die Klima- und Artenkrise haben. Die beschlossenen Maßnahmen zum Klimaschutzgesetz enttäuschen, weder PV-Pflicht für Dächer noch eine sinnvolle und gerechte Aufteilung des CO2-Preises für Mieter. Nach vorne geblickt bietet auch das CDU-Wahlprogramm keine Lösungen an, bereits beschlossene Ziele werden nur wiederholt. Zeitgleich wurde in dieser Woche in Entwürfen des Weltklimarats noch einmal vor den drastischen Folgen der Klima- und Artenkrise gewarnt und der Bürgerrat Klima vermeldet, dass eine Mehrheit der beteiligten und zufällig ausgewählte Bürger sehr wohl bereit für ambitionierte Klimaschutzmaßnahmen ist. Die nächste Regierung muss es nun richten, am 26. September muss die Wahl für Klima- und Artenschutz erfolgen“, bewertet NABU-Klimaexperte Sebastian Scholz den aktuellen Stand der deutschen Klimapolitik.

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Merkel heuchelt Artenschutz

„Es gibt nichts zu beschönigen. Der rasante Verlust an biologischer Vielfalt hat katastrophale Auswirkungen für uns alle weltwei‘, sagte Merkel am Donnerstag zum Auftakt der nationalen Vorbereitung auf die Weltbiodiversitätskonferenz im chinesischen Kunming.

Merkel machte deutlich, dass die Konferenz, die aktuell für Oktober dieses Jahres geplant ist, konkrete Verbesserungen liefern müsse. Deutschland wolle sich dafür einsetzen, dem Artensterben bis 2030 Einhalt zu gebieten, sagte Merkel. ‚Daher drängen wir darauf, mindestens 30 Prozent der Erdoberfläche und mindestens 30 Prozent der Meere zu schützen‘, erklärte die Kanzlerin.“

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NABU: Nord- und Ostsee kommen unter die Windräder

NABU-PRESSEMITTEILUNG | NR 69/21 | 8. JUNI 2021

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Umwelt/Meere

NABU: Nord- und Ostsee kommen unter die Windräder

Neue marine Raumordnung will Meeresschutzgebiete für Offshore-Windparks öffnen / Krüger: Meere sind schon jetzt an ihrer Belastungsgrenze

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Berlin – Ende vergangener Woche haben Bundesinnenministerium und Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie den finalen Entwurf der neuen marinen Raumordnungspläne für die Ausschließliche Wirtschaftszone der deutschen Nord- und Ostsee veröffentlicht. Angesichts heute verfehlter Umweltziele befürchtet der NABU eine massive Industrialisierung und Überlastung der Meere. Im Mittelpunkt stehen dabei Pläne für einen verstärkten Ausbau der Offshore Windenergie im Nordseeschutzgebiet Doggerbank.

„Während der Weltbiodiversitäts- und Weltklimarat in gut gemanagten Meeresschutzgebeiten eine Hoffnung in der Klimakrise sehen, plant Deutschland deren Industrialisierung und nimmt den Verlust mariner Artenvielfalt in Kauf“, so NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger, „Mit dem Bau von Windenergieanlagen in Meeresschutzgebieten überschreiten wir eine rote Linie.“

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NABU zur Verhandlung zur Fehmarnbeltquerung am Bundesverwaltungsgericht

Unterschreiben und verbreiten Sie bitte die Petition „Retten Sie den Rotmilan und andere von der Ausrottung bedrohte Arten!“

https://www.change.org/p/f%C3%BCr-landwirtschaft-und-umwelt-mecklenburg-vorpommern-retten-sie-den-rotmilan-und-andere-von-der-ausrottung-bedrohte-arten-0dab0be9-2465-4cbe-93f0-84b5430b0d8f


Der NABU hat heute folgende Pressemitteilung zur Verhandlung zur Fehnmarnbeltquerum am Bundesverwaltungsgericht herausgegeben: Weiterlesen

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