Schreiben an Dr. Detlef Ahlborn (Vernunftkraft)

Lieber Herr Ahlborn,
ich habe in den Texten von Herrn Große Hündfeld ein paar Fehler korrigiert (vgl. Anhang) und den längeren der beiden Texte auf meinem Blog veröffentlicht: https://sternkekandidatkreistagvg.wordpress.com/2022/09/08/norbert-grose-hundfeld-forderung-eines-normenkontrollverfahrens/
Ich würde mich sehr darüber freuen, wenn Vernunftkraft das Anliegen von Herrn Große Hündfeld, so wie er es sich in dem kürzeren Text wünscht, unterstützen würde.

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Norbert Große Hündfeld: Forderung eines Normenkontrollverfahrens

Recht, Ideologie und die Energiewende der Deutschen m Krieg Russlands gegen die Ukraine

Verfassungsrechtliche Gedanken zu der Frage,

wie das Ziel verwirklicht werden kann,

dass das Bundesverfassungsgericht im Normenkontrollverfahren gemäß Artikel 93 Absatz 2 GG über die Vereinbarkeit der Windenergie Novelle mit Artikel 20a GG entscheidet,

vorgelegt im August 2022 von

 Norbert Große Hündfeld, Rechtsanwalt und Notar a.D.

Geschäftsführer des Instituts für verfassungsgemäße Stromwirtschaft GmbH in Gründung in Münster

Dieser Text möge der deutschen Öffentlichkeit und der Bevölkerung in den Staaten, die sich mit Deutschland zur Hilfe für die Ukraine verbündet haben zum Staatsziel Umweltschutz, das am 15. November 1994 in Artikel 20a des Grundgesetzes verankert worden ist, anzeigen:

Die ENERGIEWENDE genannte Politik der Deutschen ist ein ideologisches Konstrukt, das das deutsche Volk verblendet hat!

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Ankündigung einer umweltpolitischen Information für Politiker und Redakteure zur Energiewende

von Staatsrechtler Norbert Große Hünfeld und mir

An viele Stellen in Deutschland wird in dieser Woche eine Postsendung gesandt.

Vornehmlich Politiker und Medienvertreter mögen auf diesem Wege eine Zusammenstellung von Dokumenten erhalten, in deren Mittelpunkt ein für die WINDENERGIEPOLITIK grundlegendes Urteil des Bundesverwaltungsgerichts stehen wird.

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Staatsrechtler Norbert Große Hündfeld zu den Folgen der Nichtigkeit der Privilegierung der Windkraft im Außenbereich

Anfrage von Staatsrechtler Große Hündfeld an Bauministerin Geywitz zur Verfassungswidrigkeit des Baus von Windkraftanlagen

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen antwortet Staatsrechtler Große Hündfeld auf seine Anfrage

Staatsrechtler Norbert Große Hündfeld zu den Folgen der Nichtigkeit der Privilegierung der Windkraft im Außenbereich

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Anfrage von Staatsrechtler Große Hündfeld an Bauministerin Geywitz zur Verfassungswidrigkeit des Baus von Windkraftanlagen

Norbert Große Hündfeld

Lütkenbecker Weg 100

48155 Münster

BLOG für Energieverfassungsrecht

Tel. 0251 64418

Münster, 16.12.2021

Frau Bundesbauministerin

Klara Geywitz

Alt Moabit 140

10557 Berlin

Betr.: Genehmigungsrecht für den Ausbau der Windenergie auf 2% der Fläche Deutschlands

Sehr geehrte Frau Ministerin Geywitz!

Aus Anlass der Übernahme ihres wichtigen Regierungsamtes in der Ampelkoalition gratuliere ich Ihnen im Namen von Bürgern, die im GEGENWIND verfassungsrechtlich mit Artikel 20a GG argumentieren.

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Zur Unzulässigkeit von WEA-Vorhaben gemäß § 35 Absatz 2 BauGB und deren Verfassungswidrigkeit gemäß Artikel 20a GG

Beitrag von Norbert Große Hündfeld

Die Propagandisten der Energiewende (Regierung Schröder/Trittin) haben schon 1990 verkannt, dass WEA nach § 35 Absatz 2 BauGB unzulässig sind!

Von Anfang an hätte ihnen klar sein müssen, dass die Windenergie eine Vorstellung ist, die nie eine Realisierungschance hatte!

Die Verkennung beruht auf einem RECHTSIRRTUM.

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Darf eine Ampelkoalition den Bau von WEA versprechen?

Erstveröffentlichung: https://artikel-20a-gg.org/2021/11/19/darf-eine-ampelkoalition-den-bau-von-wea-versprechen/

Vorbemerkung von René Sternke

Der Beitrag wurde von Staatsrechtler Norbert Große Hündfeld während der Koalitionsverhandlungen verfasst, ist aber weiterhin aktuell, weil das während der Verhandlungen getätigte verfassungswidrige Versprechen zum Windkraftausbau tatsächlich in den Koalitionsvertrag eingegangen ist.

Norbert Große Hündfeld

Darf eine Ampelkoalition den Bau von WEA versprechen?

Rechtliche Bemerkung zur Unzulässigkeit des Anlagenbaus der Windindustrie wegen Verstoß gegen das Bauverbot in § 35 Absatz 2 BauGB und das Schutzgebot in Artikel 20a GG des Instituts für verfassungsgemäße Stromwirtschaft (IvS) i. Gründung durch Norbert Große Hündfeld, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Geschäftsführer IvS

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Drei Daten zur Geschichte der Energiewende

Bericht über Geschehnisse, die sich 1994, 1996 und 2011 ereignet haben,

erstattet von Norbert Große Hündfeld,

Rechtsanwalt und Notar a. D. in Münster,

mit Anleitung zur gesetzlichen/ verfassungsrechtlichen Beurteilung für das Institut für verfassungsgemäße Stromwirtschaft (IvS)

A Sachverhalt

1. Das Urteil vom 16.06.1994

Am 16. Juni 1994 hat das Bundesverwaltungsgericht über die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Anlagenbaus der Windindustrie entschieden: Windenergieanlagen (WEA) sind keine im Sinne von Paragraf 35 Absatz 1 BauGB privilegierten Vorhaben! Als „sonstige“ Vorhaben im Sinne von Paragraf 35 Absatz 2 BauGB ist ihre Errichtung im Außenbereich unzulässig!

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Die Übergabe der Petition zum Schutz des Rotmilans an Minister Backhaus

Am 20. Mai 2021 fand in der Zeit von 10 bis 12 Uhr im Gutshaus Battinsthal die Übergabe der Petition „Retten Sie den Rotmilan und andere von der Ausrottung bedrohte Arten“ an Minister Dr. Till Backhaus, Landwirtschafts- und Umweltminister des Landes Mecklenburg-Vorpommern, statt. Teilnehmer waren außer dem Minister seinem Referenten Kai Umland und mir Norbert Große Hündsfeld, Staatsrechtler aus Münster, Heino von Schuckmann, Vorsitzender des Vereins Gutshaus Battinsthal, Gerd Sauder, Bürgermeister der Gemeinde Krackow, Dipl.-Med. Heinz Timm, Arzt aus Penkun, der eine Studie zu den Infraschallopfern in Büssow durchgeführt hat, sowie als Vertreter der Presse Heike Becker vom NDR mit ihrem Kameramann und Fred Lucius vom Nordkurier.

Ich legte dar, dass die Petition die Umsetzung der Europäischen Vogelschutzrichtlinie in Mecklenburg-Vorpommern fordert. Die Vorkommensgebiete der in Anhang I genannten strenggeschützten Arten müssen als Schutzgebiete ausgewiesen werden. Das ist aber nicht der Fall. Sie sind teilweise sogar als Windeignungsgebiete ausgewiesen.

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Der verfassungsrechtlich argumentierende Widerstand gegen Windkraft fordert die CDU/CSU zum Dialog heraus

Unterschreiben und verbreiten Sie bitte die Petition „Retten Sie den Rotmilan und andere von der Ausrottung bedrohte Arten!“

https://www.change.org/p/f%C3%BCr-landwirtschaft-und-umwelt-mecklenburg-vorpommern-retten-sie-den-rotmilan-und-andere-von-der-ausrottung-bedrohte-arten-0dab0be9-2465-4cbe-93f0-84b5430b0d8f

Ein Schreiben von Norbert Große Hündfeld an Jens Koeppen

Sehr geehrter Herr Koeppen,

wir haben Ihre „Persönliche Erklärung zur Abstimmung EEG Novelle 2021“ mit großem Interesse zur Kenntnis genommen.

Uns, den Unterzeichnern des Manifests zur Beendigung der Verfassungswidrigkeit des Anlagenbaus der Windenergie, liegt sehr daran, dass der Vorstand der CDU/CSU-Fraktion sich im Lichte des anliegenden Dokuments mit dem System Windkraft und dessen Bedeutung für die Zukunft der Energie- und Klimaschutzpolitik in Deutschland befasst. 

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