Der Bundespräsident darf das verfassungswidrige „Osterpaket“ nicht ausfertigen

Herr Bundespräsident,

hiermit fordere ich Sie höflich auf, das unter dem Namen „Osterpaket“ vorbereitete Gesetz nicht zu auszufertigen, da es den bereits bestehenden Verstoß gegen Artikel 20a GG durch den massiven Windkraftausbau und -betrieb im Außenbereich fortsetzt und verstärkt. Das „Osterpaket“ formuliert im Gegensatz zu den Behauptungen der Bundesminister Steffi Lemke und Dr. Robert Habeck keine Verbesserungen für den Artenschutz, sondern enthält ausschließlich Maßnahmen, die zu einer Erleichterung des Windkraftausbaus und zu einer Verschlechterung der Lebensbedingungen der bedrohten Arten führen würden. Der Gesetzesentwurf verstößt eklatant gegen die Europäische Vogelschutzrichtlinie und die Europäische FFH-Richtlinie sowie gegen das Bundesnaturschutzgesetz in der jetzt geltenden Form, obgleich das Tötungsverbot für Wildtiere bereits auf verfassungswidrige und gegen das europäische Recht verstoßende Weise aufgeweicht wurde. 1994 legte das Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil dar, dass das Gebot der äußersten Schonung des Außenbereichs aus den Angeln gehoben würde, wenn im Außenbereich weithin Windkraftanlagen errichtet werden dürften. Dieser Schritt der Aufhebung des Schonungsverbots wurde 1996 mit der Privilegierung der Windkraft im Außenbereich begangen, bei der eine Schutz- und Verbotsnorm in eine Zulassungsnorm umgewandelt wurde. Damit hat der Gesetzgeber einen Verstoß gegen Artikel 20a GG begangen, da zahlreiche strenggeschützte Arten, in erster Linie Greifvogel-, Zugvogel- und Fledermausarten, durch massenhafte und wahllose Tötung von Individuen sowie durch den Verlust ihrer Lebensräume allmählich ausgerottet werden. Diese Tatsache wird u.a. durch die „Stellungnahme Rotmilan-Todesursachen und Gefährdung durch Windenergieanlagen“ des Dachverbands Deutscher Avifaunisten e.V. wissenschaftlich belegt. Die Stellungnahmen der Naturschutzinitiative e.V., des Vereins für Landschaftspflege, Artenschutz und Biodiversität e.V., des Seeadlerschutzes Schlei e.V., des Naturschützers Manfred Knake („Wattenrat“) und weiterer Organisationen und Bürger, die sich mit der Problematik des Artenschutzes eingehend auseinandergesetzt haben, zum „Osterpaket“ legen dar, dass eine weitere Verschlechterung der Wildtierbestände durch dieses Maßnahmenpaket herbeigeführt würde. Durch die geplanten Maßnahmen würden nicht allein die Rechte der Bürger noch weiter, als es in den Jahren Ihrer Bundespräsidentschaft unter Ihrer Mitwirkung bereits geschah, eingeschränkt, sondern das Grundgesetz, das den Staat zum Schutz der Wildtiere und der natürlichen Lebensgrundlage verpflichtet, würde von denjenigen, die dieses Gesetz beschließen und ausfertigen sollten, missachtet. Zur weiteren verfassungsrechtlichen Argumentation verweise ich auf das an Sie gerichtete Schreiben des Staatsrechtlers Norbert Große Hündfeld, das die Verfassungswidrigkeit des „Osterpakets“ begründet. Machen Sie bitte deutlich, dass das Grundgesetz und die darin festgeschriebenen Werte auch für Sie noch achtens- und schützenswert sind.

Weiterlesen

Werbung
Standard

Protestwelle gegen den „Artenschutz“ der Wildtiertotschläger Lemke und Habeck

Fred Luicius hat in Nordkurier in einem Artikel mit dem Titel: „Windenergie: Vorpommer schreibt Wutbrief an Ministerin“ meinen „Brief an Bundesministerin Lemke zum Artenschutz-Eckpunktpapier“referiert (siehe Abb. unten).

Glücklicherweise bin ich nicht allein. Das Vorhaben der Bundesminister Steffi Lemke und Robert Habeck, den Artenschutz im Interesse der Windindustrie und des in diese Goldgrube investierenden Finanzkapitals noch weiter auszuhebeln, hat eine Protestwelle ausgelöst, die jetzt erst begonnen hat.

Weiterlesen

Standard

Norbert Meyer-Ramin an den SWR-Intendanten wegen Vortäuschung falscher Tatsachen

Schreiben von Norbert Meyer-Ramin an den SWR-Intendanten Prof. Dr. Kai Gniffke

Betr.: Vortäuschung falscher Tatsachen (§ 263 StGB) als öffentliche Interessen u. Versorgungssicherheit durch die voreilige Inbetriebnahmen deutscher Windkraftanlagen wegen des Russland-Ukraine-Kriegs.

Weiterlesen

Standard

Finden Sie Unterstützer für die Stellungnahme des Dachverbands Deutscher Avifaunisten (DDA) e.V. zum Schutz des Rotmilans!

Vorbemerkung von René Sternke

Wichtig ist es, fachkundige Organisationen und Personen zu finden und auf die Stellungnahme des DDA e.V. aufmerksam zu machen, damit diese die Stellungnahme unterstützen!

Link zur Stellungnahme des DDA e.V.: https://www.dda-web.de/downloads/texts/2022_stellungnahme_fachgruppe_rotmilan_todesursachen_wea.pdf

Die Stellungnahme des DDA e.V. wurde, wie die Organisation nachstehend erläurtert, als Antwort auf die ZDF-Propagandasendung „Rotmilan gegen Windkraft“ vefasst. Gegenwärtig findet eine gemeinsame Kampagne der Bundesregierung, der Windkraftbranche und der öffentlich-rechtlichen Sender statt, die darauf abzielt, den Artenschutz und insbesondere den Schutz dieser bedrohten Art, für die Deutschland eine besondere Verantwortung besitzt, da sie vor allem hier vorkommt bzw. vorkam. Im Rahmen dieser Kampagne wird die naturschutzfachlich unqualifizierte Öffentlichkeit belogen, damit sie glaube, dass die Erhaltung des Rotmilans mit einem exzessiven Windkraftausbau, wie ihn die Regierung vorhat, vereinbar wäre. Es werden bewusst und mit Vorsatz Falschinformatioinen in Bezug auf die Erhaltung des Rotmilanbestands als auch in Bezug auf die Möglichkeit, die Vögel durch technische Vorrichtungen zu schützen, verbreitet.

Weiterlesen

Standard

Wachsender Protest gegen Windkraftanlagen

Nachfolgende Informationen hat mir Bernd Baumgart zugesandt:

Wachsender Protest gegen Windkraftanlagen

https://www.cicero.de/innenpolitik/habeck-ministerium-mahnwachse-widerstand-windkraft-vernunftkraft-susanne-kirchhof-interview

https://de.rt.com/inland/130122-hunderttausende-seltene-greifvogel-und-fledermause/

AKTUELL OBERZENT – WINDRADPROJEKT KOMMT VOR GERICHT:
Stadt Oberzent geht mit Klage gegen die Genehmigung von drei Anlagen im Katzenwinkel bei Etzean vor
Von Gerhard Grünewald
OBERZENT/MOSSAUTAL. Die Stadt Oberzent wird alle juristischen Register ziehen, um den Bau dreier Windräder im Katzenwinkel zwischen den Stadtteilen Etzean und Airlenbach zu stoppen. Eine entsprechende Reaktion auf die Genehmigung der Anlagen im mittleren Odenwald durch das Regierungspräsidium hat der parteilose Bürgermeister Christian Kehrer nun angekündigt. Wie berichtet, hatte die Landesbehörde einen Vorstoß des Fachunternehmens Juwi (Wörrstadt) intensiv geprüft und im Dezember positiv beschieden („Ja zu Windrädern über dem Stausee“, Ausgabe vom 4. Januar). Gegen diese Entscheidung richtet sich nun die Klage, die Oberzent beim hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel einlegen wird.

Weiterlesen

Standard

Wie lässt sich Habecks Umweltzerstörungsprogramm verhindern?

Ich habe mir das Habeck-Interview in den Tagesthemen angesehen und noch ein paar Beiträge vom Bayerischen Rundfunk zu Habecks Plänen gelesen. Windkraft soll zum „überragenden öffentlichen Interesse“ werden und dann sollen Abwägungen gegen den Artenschutz möglich werden. Das wollte schon die vorige Regierung und die Kanzlei Caemmerer Lenz hat es verhindert. Die Pläne verstoßen wie bereits die jetzige Praxis gegen das Grundgesetz (Art. 20a) und gegen die Europäische Vogelschutzrichtlinie und FFH-Richtlinie. Ich weiß aber nicht, welche Handlungsmöglichkeiten sich für uns daraus ergeben. Die Impfpflicht für bestimmte Berufstätige, die getroffen worden ist, zeigt ja, dass die Regierung sich über das Grundgesetz unbekümmert hinwegsetzt. Die EU toleriert bis jetzt Deutschlands Verstöße gegen die Richtlinien. Ich weiß nicht, ob der deutsche Sonderweg und die zunehmende Isolation Deutschlands für uns Gegner einer vollkommen irren Politik günstig sein kann. Der Klimaquatsch soll ja die Grundlage der gesamten europäischen Politik bleiben und in noch stärkerem Maße werden. Der Energiebedarf genügt offenbar nicht als Argument für den Bau von Kraftwerken dieser oder jener Art. Man will Angst vor dem Weltuntergang machen und Deutschland macht extra noch Angst vor der Atomkraft. Hinzu kommt die Corona-Angst, die genutzt wird, jegliche Form von Widerspruch zu diffamieren und zu diskreditieren. Ich bin vollkommen ratlos. In Mecklenburg-Vorpommern ist die Naturschutzinitiative nicht aktiv und es ist mir nicht gelungen, eine Länderarbeitsgemeinschaft zu bilden. NABU, BUND usw. sind Habecks Handlanger und wurden von ihm auch als solche genannt. Die Idee, die Anwohner der WKA mit Geld zu ködern, ist die alte, die CDU/CSU und SPD schon lange hatten. Möglicherweise funktioniert das nun unter den Bedingungen massiver Verteuerung der Energie besser, weil viele Menschen und Unternehmen sich ohne solche „Erleichterungen“ die benötigte Energie nicht mehr leisten können. Der Spaß wurde zwar als Motor genannt, aber es wird wohl mehr auf Angst gesetzt. Ihre Idee, die korrekten Argumente zu streuen, also aufzuklären, war ursprünglich auch die meinige. Aber ich sehe, dass die Leitmedien eine rationale Argumentation unterbinden und dass diese Politik auf Angst und Gier aufbauen will, die mit einer moralisierenden Ideologie verbrämt werden. Habeck hat gesagt, dass der Strom billiger wird, wenn viel Wind weht. Der Journalist hat nicht gefragt, was passiert, wenn kein Wind weht. Dabei ist es jetzt schon so, dass der Strom bei starkem Wind zu Negativpreisen verkauft werden muss und bei fehlendem Wind zu hohen Preisen eingekauft wird. Aber Habeck, Baerbock, Scholz und Lindner wurden gewählt und mit Laschet wäre es auch nicht anders gekommen. Habeck hat ja den „überparteilichen Konsens“ hervorgehoben, um weitere Fragen des Journalisten abzublocken. Dieser Konsensquatsch müsste ausgehebelt werden, denn damit wird Konformismus und Opportunismus erzwungen. 

Weiterlesen

Standard

Habeck und Baerbock – Affen der BWE-Marionette Altmaier

In der Pressekonferenz von Bündnis’90/Die Grünen zur Vorstellung des Klimaschutz-Sofortprogramms auf Phoenix sprechen sich Annalena Baerbock und Robert Habeck für eine noch stärkere Forcierung des Windkraftausbaus aus und wollen Genehmigungshindernisse noch weiter reduzieren. Dabei wollen sie im Artenschutz den Populationsansatz anwenden. Habeck sagt, dass das bereits mit den Naturschutzverbänden abgesprochen sei, womit er mit Sicherheit nicht die Naturschutzinitiative e.V. und den VLAB meint, sondern die käuflichen Naturschutzverbände DNR, BUND, DUH, Germanwatch, Greenpeace, NABU und WWF.

Weiterlesen

Standard

Ist § 35 Abs.1 Nr. 5 BauGB verfassungswidrig oder seine Anwendung?

Folgender Text ist ein erster Beitrag von mir zu einer Diskussion zwischen Juristen und Laien über die Frage, ob § 35 Abs. 1 Nr. 5, der Windkraft im Außenbereich privilegiert, verfassungswidrig ist. Vgl. dazu Norbert Große Hündfeld: „ZUR VERFASSUNGSWIDRIGKEIT DES ANLAGENBAUS DER WINDINDUSTRIE

Gestatten Sie, dass ich als blutiger Laie einige Anmerkungen zu Ihren Ausführungen mache, wobei ich Ihre Bemerkung „wie diese Regelung angewendet wird, sprich: was die Praxis daraus macht“ zum Ausgangspunkt wählen möchte. Ich wohne in Vorpommern. Hier ist aufgrund des Vorkommens bedrohter Arten im Grunde überhaupt keine Errichtung von Windkraftanlagen möglich. Die Untere Naturschutzbehörde monierte am Regionalplan Vorpommern: „Es werden mehrfach mit Restriktionskriterien belegte Flächen in Anspruch genommen (Neetzow (22/2015), Iven West (25/2015), Löcknitz-Ramin (45/2015), Penkun/Grünz (54/2015), Wussentin (N3/2017). Dies betrifft, folgende Restriktionskriterien: Vorbehaltsgebiet Naturschutz und Landschaftspflege (2x), VogelzugzoneA (2x).“ Dieser Einwurf wurde vom Planungsverband, der von der Kanzlei Dombert Rechtsanwälte, die auch die Windindustrie berät, beraten wird, mit folgender Bemerkung zurückgewiesen: „Die Restriktionsgebiete basieren auf Kriterien, die zwar grundsätzlich gegen die Festlegung eines Eignungsgebietes für Windenergieanlagen sprechen. Im Einzelfall können die Wind-energie begünstigende Belange jedoch überwiegen.“ Zu den genannten Gebieten kommen noch viele andere bedeutende Gebiete, z.B. die Friedländer Große Wiese, einer der wichtigsten europäischen Zugvogelrastplätze. Da das Planungsprinzip darin besteht, die Anlagen an den Grenzen der Planungszonen zu konzentrieren, werden die Anlagen bei uns vorwiegend in den Vorkommensgebieten Rotmilane und Schreiadler geplant. Die Flächenbesitzer beschaffen sich Mehrheiten in den Gemeinderäten, NABU und BUND machen ein Geschäft mit Umlenkungsverfahren, Bürger werden mit Strompreisvergünstigungen gekauft. Die Naturschutzinitiative e.V. unterstützt die Gründung einer Länderarbeitsgemeinschaft MV nicht. Rotmilanvorkommen werden in der Regel erst im Genehmigungsverfahren geprüft, weil die Art nicht brutstättentreu ist. Es wird also ein Jahr abgewartet, in dem das Brutpaar weit genug vom Windfeld entfernt brütet, und dann ist das Windfeld genehmigungspflichtig laut § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB. Im Zusammenhang mit Planung und Genehmigung werden die Flächen ausgeräumt, potentielle Brutbäume vernichtet. In Vorpommern wurden über 40 Horste innerhalb von zwei Jahren zerstört, davon über 20 im Süden des Amtsbezirks Löcknitz-Penkun. Das Umweltministerium kennt alle, das Innenministerium nur 5 Horstvernichtungen. Jeder Fall wird als Einzelfall betrachtet, in dem die Interessen der Windindustrie überwiegen. Kriminelle, Flächenbesitzer, Windindustrie, Politiker, Jouurnalisten und Juristen marschieren Seit an Seit. Die Umweltministerkonferenz hat kürzlich aufgefordert, bei der Genehmigung von WKA noch mehr von Ausnahmeregeln Gebrauch zu machen. Aber was ist die Summe der Einzelfälle und der Ausnahmen?

Weiterlesen

Standard

Harry Neumann: Unsere Lebensgrundlage ist Natur, nicht Beton

Unterschreiben und verbreiten Sie bitte die Petition „Retten Sie den Rotmilan und andere von der Ausrottung bedrohte Arten!“

https://www.change.org/p/f%C3%BCr-landwirtschaft-und-umwelt-mecklenburg-vorpommern-retten-sie-den-rotmilan-und-andere-von-der-ausrottung-bedrohte-arten-0dab0be9-2465-4cbe-93f0-84b5430b0d8f

 *

Harry Neumann, Vorsitzender der Naturschutzinitiative e.V. (NI), erklärte zu den Plänen, den Stegskopf, Nationales Naturerbe, als Windindustriegebiet auszuweisen:

Keine Windindustrie im Nationalen Naturerbe Stegskopf!

Weiterlesen

Standard

Eilmeldung: Windkraft ≠ öffentliches Interesse ≠ öffentliche Sicherheit

Unterschreiben und verbreiten Sie bitte die Petition „Retten Sie den Rotmilan und andere von der Ausrottung bedrohte Arten!“

https://www.change.org/p/f%C3%BCr-landwirtschaft-und-umwelt-mecklenburg-vorpommern-retten-sie-den-rotmilan-und-andere-von-der-ausrottung-bedrohte-arten-0dab0be9-2465-4cbe-93f0-84b5430b0d8f

Sonderrundbrief der NATURSCHUTZINITIATIVE e.V. (NI)vom 15.12.2020

EILMELDUNG

Großer Erfolg für den Natur- und Artenschutz und die Naturschutzinitiative e.V. (NI)

Der ursprünglich vorgesehene § 1 Absatz 5 EEG 2021 (Windenergie liegt im „öffentlichen Interesse“ und dient der „öffentlichen Sicherheit“.) wird gestrichen!

Weiterlesen

Standard