Der NABU fordert die komplette Abschaffung der WKA-Abstände zur Wohnbebauung

In der heutigen Presseerklärung des NABU heißt es:

„Zusätzliche pauschale Abstände, wie die 1.000m-Regel in NRW, bieten für die Anwohner*innen keinen zusätzlichen Schutz. Gleichzeitig wird der Bau der Windparks aber weiter in den Naturraum hinein verschoben, wodurch sich die Konflikte mit dem Naturschutz erhöhen. Diese pauschalen Abstände zur Wohnbebauung müssen im Wind-an-Land-Gesetz deshalb komplett abgeschafft werden. Die jetzige Regelung, die Abstände dann auszusetzen, wenn die Flächenziele nicht erreicht werden, reicht für eine naturverträgliche Energiewende nicht aus. Denn zu einer Verschiebung in sensible Naturräume kommt es dadurch trotzdem.“

Weiterlesen

Werbung
Standard

Norbert Große Hündfeld: Rücktrittsforderung an den Bundespräsidenten

Sehr geehrter Herr Bundespräsident!

Heute, am 18. April 2022 gebe ich zur Kenntnis, dass der BUNDESVERBAND WINDENERGIE für Mittwoch den 27. April 2022 zu einem seiner Seminare einlädt. Geplant ist ein Webseminar unter der Überschrift „Osterpaket. Neuer Rechtsrahmen für die Windenergie im EEG 2023“.

I.

Das Bundeskabinett hat am 6. April 2022 das Osterpaket beschlossen. Der Lobbyverband der Windindustrie formuliert wörtlich: „es enthält die größten energiepolitischen Gesetze seit Jahrzehnten“ und hebt hervor, erstmals sei der Grundsatz verankert worden, dass die Nutzung erneuerbarer Energien im überragenden öffentlichen Interesse liegt und der öffentlichen Sicherheit dient.

Für das Amt des Bundespräsidenten bedeutet diese Tatsache: 

Weiterlesen

Standard

NRW: Zeit für Staftaten beim Klimaschutz

Auf der Seite von Fortschritt in Freiheit ist ein Beitrag zur Anhörung zur Windkraft am 9. März 2022 im Landtag NRW: https://fortschrittinfreiheit.de/windenergie/

Gezeigt wird, wie Hannelore Thomas resümiert, „wie man sich versucht aufzustellen, dass Kläger möglichst verlieren“.

Weiterlesen

Standard

Energiewende: Von der Atomkraft zum Kohlestrom

In gut 120 Stunden wird sich das KKW Grohnde für immer vom Netz trennen, zeitgleich mit die Kernkraftwerken Brokdorf und Gundremmingen C. Die Energiechecker haben mir ein Video zugesandt, das von folgendem Text begleitet ist:

Weiterlesen

Standard

Schlupp und Sack – im Schlafwagen in den Landtag

Ein Plagiat (vgl. https://www.toonpool.com/cartoons/Ankunft%20Laschet_387408?reiter=0)

Eigentlich müsste hier ein Brief an die Vizepräsidentin des Landtags von Mecklenburg-Vorpommern Beate Schlupp (CDU) stehen. Auf den Wahlplakaten steht „Die kümmert sich“. Es handelt sich offenbar um ein Zitat und wir wissen nur nicht, wer zitiert wird. Tatsächlich kümmert sich Beate Schlupp. Sie ist in unserer Region auf öffentlichen Veranstaltungen präsent und ansprechbar. Als ich sie vor den Landtagswahlen 2017 auf das Thema Windkraft hin ansprach, blockte sie ab und sagte: „Da spielt unser Koalitionspartner nicht mit.“ Ich war damals enttäuscht. Beate Schlupp verlor darauf 2017 ihr Direktmandat an die AfD, wurde aber dennoch wieder Vizepräsidentin des Landtags. Nun erfahre ich aus einer Postwurfsendung der CDU, dass sie sich fortan doch um Windkraft kümmern will. Aber wie will sie sich kümmern? Was will sie tun? Tatsächlich kann sie, wie sie früher noch wusste, im Landtag überhaupt nichts ausrichten. Das Land Nordrhein-Westfalen wollte Mindestabstände zwischen Wohnorten und Windkraftanlagen von 1,5km einführen und scheiterte, weil Altmaier diese „Mindestabstände“ (= Höchstmindestabstände) auf 1km beschränkt hatte. Die Länder sind entmachtet und Beate Schlupp wird, wenn sie sich tatsächlich zu kümmern anfängt, erfahren, dass Windkraftanlagen laut 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB „genehmigungspflichtig“ sind.

Weiterlesen

Standard

Pariser Hochwasser oder Besser Klimaleugner als Klimaluegner

In dem Beitrag „Katastrophen-Merkel: ‚Schneller werden im Kampf gegen den Klimawandel‘“ habe ich kritisiert, wie Bundeskanzlerin Angela Merkel die Hochwasser in Nordrhein-Westfalen und in Rheinland-Pfalz als Folgen eines menschengemachten Klimawandels interpretiert und sogleich zur Rechtfertigung weiterer derzeit vorbereiteter „Klimaschutzmaßnahmen“ missbraucht hat. Diese Maßnahmen dürften in weiterer hemmungsloser Naturzerstörung durch Windkraftanlagen bestehen. Annalena Baerbock nannte wenige Tage später Windkraftanlagen als probates Mittel zur Bekämpfung des vorgeblich durch CO2-Emissionen ausgelösten anthropogenen Klimawandels, obwohl die electricityMap zeigt, dass Windkraftanlagen im Gegensatz zur Atomkraft keine CO2-Reduktionen bewirken.

In dem Beitrag „Historische Hochwasser: Schweiz 1868 und Paris 1910“ habe ich an das Seine-Hochwasser im Januar 1910 erinnert. Bei der Lektüre der Monet-Biographie von Pascal Bonafoux bin ich auf den Bericht des Journals Le Petit Parisien vom 28. Januar 1910 gestoßen. Die Zeitung nennt das Hochwasser von 1910 „das höchste Hochwasser seit 1658“. Es hatte also bereits in der Zeit vor der industriellen Revolution höhere Hochwasser gegeben. Le Petit Parisien gibt eine Auflistung der Wasserstände der Seine am Pont Royal während früherer Hochwasserkatastrophen, aus welcher hervorgeht, dass die Hochwasser in der Zeit vor der industriellen Revolution (1658, 1799, 1840, 1802) beträchtlicher waren, als die großen Seine-Hochwasser nach der Mitte des 19. Jahrhunderts (1876. 1883, 1872, 1882, 1889) (vgl. Abb.).

Weiterlesen

Standard

Historische Hochwasser: Schweiz 1868 und Paris 1910

Die Schamlosigkeit, mit der Merkel & Co. die Hochwasserkatastrophe in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz sogleich ausnutzten, um die Implementation neuer Klimaschutzmaßnahmen vorzubereiten, lässt uns fragen: Was nützen den so schon genug geschädigten Opfern Windkraftanlagen sowie Preis- und Steuererhöhungen?

Gleichzeitig erinnern wir uns an historische Hochwasser. Mir fallen spontan zwei ein:

Weiterlesen

Standard

Norbert Meyer-Ramien: Überschwemmungen in Mitteleuropa – Katastrophale Fehleinschätzungen der Gefahren

Nachdem die Klimafolgenpropheten das ganze Frühjahr hindurch eine große Trockenheit im Sommer prophezeit haben, ist es für sie nun kein Problem, Regenfälle und Überschwemmungen als Folgen des menschengemachten Klimawandels zu deklarieren. Ein Journalist im Radio fragte einen Spezialisten nicht etwa, ob der anthropogene Klimawandel die Katastrophe verursacht habe, sondern: wie er sie ausgelöst habe. Obwohl der Journalist den kausalen Zusammenhang nicht erläutern konnte, stand für ihn fest, dass er bestehe. Warum haben denn die Klimawandelfolgenforscher auf diese Katastrophe nicht rechtzeitig aufmerksam gemacht, wenn sie wissen, wie der Klimawandel konkret wirkt? „Germany knew the floods were coming, but the warnings didn’t work. Weather scientists say a ‘monumental failure of the system’ is directly to blame for the death and devastation triggered by a month’s worth of rain that fell in two days this week“, schreibt The Times. Wer weiß, wie leichtsinnig der deutsche Staat mit der Gesundheit der Bürger, die in der Nähe von Windkraftanlagen wohnen, umgeht, wundert sich nicht, dass die Verantwortungsträger die Katastrophe erst einmal haben herankommen lassen, um sie im Nachhinein zur Implementierung von Klimaschutzmaßnahmen ausnutzen zu können. Natürlich soll auch in diesem Fall niemand zur Verantwortung gezogen werden: „Besserwisserei nach dem Hochwasser hilft niemandem“, schreibt Fabian Schmidt auf dw.com. Der nachstehende offene Brief von Norbert Meyer-Ramien antwortet auf einen Artikel von Axel Bojanowski in der Welt.

Weiterlesen

Standard

‚Windindustrie in Deutschland‘ informiert

Die Seite Windindustrie in Deutschland gibt wichtige Informationen zu den aktuellen Rahmenbedingungen und Problemen des Windkraftausbaus in Deutschland. Besonders hinweisen möchte ich auf folgende Beiträge:

Die wichtigsten Wind-Entscheidungen 2020 von Tammo Gerken und Christoph Brand

In diesem exzellenten Beitrag finden sich wichtige Informationen zum Thema ‚Windkraft und Artenschutz‘:

Weiterlesen

Standard

Der Normenkonflikt zwischen Grundgesetz und Baugesetz beruht auf Staatsversagen

Ein Gastbeitrag von Staatsrechtler Norbert Große Hündfeld

In dem Beitrag „Wie antworten die Genehmigungsbehörden auf den Vorwurf des Verstoßes gegen Artikel 20a GG?“ habe ich darüber berichtet, wie die Genehmigungsbehörden gegen Artikel 20a GG verstoßen, indem sie davon ausgehen, dass durch automatenhafte Beachtung der Gesetze ein Verfassungsverstoß ausgeschlossen würde. Sie erkennen den Normenkonflikt zwischen Artikel 20a GG und BauGB § 35 Absatz 1 Nummer 5 nicht und leugnen wider allen Augenschein und alle Fakten die Schadwirkungen, die Windkraftanlagen im Außenbereich für die Tiere und die natürlichen Lebensgrundlagen entfalten, welche der Staat laut Artikel 20a GG zu schützen verpflichtet ist. Weiterlesen

Standard