Hat sich die Bundesregierung selbst vom Bundesverfassungsgericht die Hände binden lassen?

Die Farce ist bekannt: Die Bundesregierung hat sich von der „Umweltorganisation“ germanwatch, die sie selbst wesentlich mitfinanziert, beim Bundesverfasungsgericht verklagen und, ohne sich ernsthaft zu verteidigen, verurteilen lassen, damit sie ihre umweltschädigenden „Klimaschutzmaßnahmen“, in erster Linie den naturzerstörerischen Windkraftausbau und -betrieb, unter Umgehung demokratischer Verfahren und Debatten durchsetzen und durchführen kann.

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Innenministerium MV: Mit der Vermeidung eines etwaigen Teilentzugs der Genehmigung eines Windfelds in einem Rotmilanbrutgebiet hat die Landesregierung eventuelle Entschädigungsforderungen vermieden

Unterschreiben und verbreiten Sie bitte die Petition „Retten Sie den Rotmilan und andere von der Ausrottung bedrohte Arten!“

https://www.change.org/p/f%C3%BCr-landwirtschaft-und-umwelt-mecklenburg-vorpommern-retten-sie-den-rotmilan-und-andere-von-der-ausrottung-bedrohte-arten-0dab0be9-2465-4cbe-93f0-84b5430b0d8f

Das Schreiben des Innenministeriums antwortet auf meine Mail, die in dem Beirag „Innenminister Renz zu den Horstvernichtungen“ mitabgedruckt ist.

Das abschließende Schreiben des Innenministeriums an mich

Sehr geehrter Herr Dr. Sternke,

zu Ihren zahlreichen Schreiben möchte ich Ihnen von Seiten des Ministeriums für Inneres und Europa abschließend zusammenfassend Folgendes mitteilen:

Bezüglich der immissionsschutzrechtlichen Kernpunkte (Vorhaben Krackow/Battinsthal, Öffentlich-rechtlicher Vertrag) hat das Landwirtschaftsministeriums erklärt, dass Ihre Einlassung, die Genehmigung sei ohne korrekte Durchführung des demokratischen Beteiligungsverfahrens erteilt worden, nicht zutrifft.

Das Verfahren sei mit Öffentlichkeitsbeteiligung und Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt worden. Sowohl die öffentliche Bekanntgabe des Vorhabens als auch die Auslegung der Antragsunterlagen sind ordnungsgemäß erfolgt. Die öffentliche Erörterung der form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen fand am 2.11.2016 statt. Die Auswertung der Einwendungen sowie der Stellungnahmen der fachlich zuständigen Behörden ergab nach Auffassung des Landwirtschaftsministeriums als oberster Immissionsschutzbehörde, dass die Genehmigungsvoraussetzungen zum Zeitpunkt der Genehmigungserteilung für vier der fünf beantragten WKA vorlagen. Die Weisung an das zuständige StALU, die Genehmigung zu erteilen, erfolgte daher pflichtgemäß.

Im Übrigen wurde die sofortige Vollziehbarkeit und somit auch die Rechtmäßigkeit der Genehmigung in einem Eilbeschluss durch das Verwaltungsgericht Greifswald bestätigt. Die Beschwerde beim OVG Greifswald gegen diese Entscheidung wurde mit Beschluss vom 25.02.2021 zurückgewiesen.

Mit dem angesprochenen öffentlich-rechtlichen Vertrag mit der juwi AG wurde der Betrieb der WKA im Brutgebiet der eingewanderten Rotmilane nicht etwa erlaubt, sondern stark eingeschränkt. Mit der gefundenen einvernehmlichen Lösung wurde ein langwieriger Rechtstreit um einen etwaigen Teilwiderruf der Genehmigung und den daraus resultierenden Entschädigungsforderungen vermieden. Gleichzeitig kann ein Schutz des Brutpaares gewährleistet werden, der den gesetzlichen Anforderungen vollumfänglich entspricht.

Die Polizei ist von Ihren Hinweisen nur betroffen, wenn sie konkret angezeigten Strafanzeigen nachgehen kann.

Für alle anderen Fragen liegt die Zuständigkeit beim Landwirtschaftsministerium, an das Sie sich dann bitte wenden. Das hiesige Ministerium kann dazu nichts prüfen und sich dazu daher auch nicht einlassen.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Brigitte Peters

Meine Antwort

Sehr geehrte Frau Peters,
ich danke Ihnen vielmals für Ihre Bemühungen. Natürlich bin ich mit der Antwort nicht zufrieden, denn es wurden in der Zeit, in der die Vögel ihren Brutplatz suchen und die Brut vorbereiten, im Brutgebiet einer strenggeschützten Art, das laut Europäischer Vogelschutzrichtlinie hätte als Schutzgebiet ausgewiesen werden müssen, störende Bauarbeiten ausgeführt. ‌In dem Kommentar zu  einem kürzlich ergangenen Urteil des Europäischen Gerichtshofs sagt Prof. Dr. Martin Gellermann: „Mit bemerkenswerter Deutlichkeit wird der Individuenbezug auch in Ansehung des Störungsverbots (Art. 12 Abs. 1 Buchst. b FFH-RL) betont, der es nach den Erkenntnissen des Gerichtshofs mit sich bringt, dass Maßnahmen mit diesem Verbot selbst dann in Konflikt geraten können, wenn sich mit ihnen das Risiko negativer Auswirkungen auf den Erhaltungszustand der betroffenen Art verbindet“ (https://www.m-gellermann.de/Aktuelles/). Dass der Rotmilanbestand in der betroffenen Region zurückgegangen ist, ist durch wissenschaftliche Studien nachgewiesen (Grüneberg & Karthäuser 2019, Katzenberger & Sudfeldt 2019). Für mich ist offenbar, dass unsere Landesregierung das Staatsziel Artenschutz, das in Art. 20a GG formuliert wird, nicht ernst nimmt. Ihren Ausführungen gegenüber stehen der tatsächliche Rückgang der bedrohten Arten und die fortschreitende Verknappung ihrer Lebensräume. 
Unverständlich ist, dass das Innenministerium Straftaten, auf die ich es explizit hingewiesen habe und über die im NDR berichtet worden ist, nicht zur Kenntnis nimmt und nicht verfolgt, weil das Landwirtschaftsministerium, das von diesen Straftaten eingehende Kenntnis hat, diese nicht zur Anzeige bringt. Es wäre vom Innenminister wohl zu erwarten gewesen, dass er zu ihm bis dahin unbekannten Straftaten, von denen er nun erfährt, die existierenden Informationen, die dem Landwirtschaftsministerium nachweislich vorliegen, einholt. Stattdessen verschließt er fest die Augen und handelt nach dem Prinzip: Was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß. Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass beide Ministerien kein Interesse an der Aufklärung von Straftaten haben, die der Umsetzung der Regierungspolitik förderlich sind.
Dass mögliche Entschädigungsforderungen der Firma juwi als Grund dafür angeführt werden, dass ein Teilwiderruf der Genehmigung vermieden werden soll, zeigt, dass beliebige materielle Werte gegen durch die Verfassung geschützte Schutzgüter, zu denen die Wildtiere gehören, verfassungswidrig abgewogen und auf willkürliche Weise höher als diese unverhandelbaren Schutzgüter bewertet werden. Wenn Geld im Spiel ist, spielen Artenschutz und Grundgesetz offenbar keine Rolle mehr.
Der Artikel 20a GG formuliert das Ziel, die Wildtiere zu schützen, und die Europäische Vogelschutzrichtlinie formuliert das Ziel, alle Wildvogelpopulationen zu erhalten. Diese Ziele können durch das Handeln der Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern nicht erreicht werden. Im Gegenteil: Der Staat zerstört, was er schützen soll.
Zum demokratischen Beteilgungsverfahren ist zu bemerken, dass die Genehmigung vor seinem Abschluss erfolgt ist. Derartige Fälle versprach Energieminister Pegel in einem NDR-Interview auszuschließen, welches der NDR aus der Mediathek entfernt hat.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. René Sternke

Nehmen Sie bitte Kontakt zu Ihren Bundestagsabgordneten auf und fordern Sie sie auf, den von Peter Altmaier vorbereiteten Gesetzesnovellen zur weiteren Beseitigung des Artenschutzes nicht zuzustimmen!

Unterschreiben und verbreiten Sie bitte die Petition „Retten Sie den Rotmilan und andere von der Ausrottung bedrohte Arten!“

https://www.change.org/p/f%C3%BCr-landwirtschaft-und-umwelt-mecklenburg-vorpommern-retten-sie-den-rotmilan-und-andere-von-der-ausrottung-bedrohte-arten-0dab0be9-2465-4cbe-93f0-84b5430b0d8f

Innenminister Renz geht lieber einkaufen (Quelle: https://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/nordmagazin/Innenminister-Renz-geht-trotz-Appell-in-Rostock-einkaufen,nordmagazin82900.html – screenshot)

Unterschreiben und verbreiten Sie bitte die Petition „Retten Sie den Rotmilan und andere von der Ausrottung bedrohte Arten!“

https://www.change.org/p/f%C3%BCr-landwirtschaft-und-umwelt-mecklenburg-vorpommern-retten-sie-den-rotmilan-und-andere-von-der-ausrottung-bedrohte-arten-0dab0be9-2465-4cbe-93f0-84b5430b0d8f

Sollten Sie auf dieser Seite Werbung sehen, so bitte ich Sie ausdrücklich, diese Produkte auf keinen Fall zu kaufen, sondern das Geld einem gemeinnützigen Verein zu spenden.

Naturschutzinitiative e.V.

Deutsche Schutz-Gemeinschaft für Mensch und Tier e.V. (DSGS e.V.)

Verein für Landschaftspflege und Artenschutz in Bayern e.V.

Deutsche Wildtier Stiftung

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Die deutsch-polnische Grenzzeitung „Die AUFmacher“ berichtet über das Versagen des Rechtsstaats in … Deutschland

Unterschreiben und verbreiten Sie bitte die Petition „Retten Sie den Rotmilan und andere von der Ausrottung bedrohte Arten!“

https://www.change.org/p/f%C3%BCr-landwirtschaft-und-umwelt-mecklenburg-vorpommern-retten-sie-den-rotmilan-und-andere-von-der-ausrottung-bedrohte-arten-0dab0be9-2465-4cbe-93f0-84b5430b0d8f

Die deutsch-polnische Grenzzeitung „Die AUFmacher“ berichtet in ihrem Dezemberheft über die Missachtung des Rechtsstaats in Deutschland, einem Land, das als einziges Land nicht nationalistisch ist, immer alles richtig macht, für alles ganz allein „europäische Lösungen“ bereithält und auf andere Staaten mit dem moralischen Zeigefinger zeigt, besonders gern natürlich auf Polen.

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Der Planungsverband Vorpommern verstößt gegen seine Geschäftsordnung

Unterschreiben und verbreiten Sie bitte die Petition „Retten Sie den Rotmilan und andere von der Ausrottung bedrohte Arten!“

https://www.change.org/p/f%C3%BCr-landwirtschaft-und-umwelt-mecklenburg-vorpommern-retten-sie-den-rotmilan-und-andere-von-der-ausrottung-bedrohte-arten-0dab0be9-2465-4cbe-93f0-84b5430b0d8f

In einer Pressemitteilung des Freien Horizonts vom 3. Februar 2020 heißt es zur Arbeit des Planungsausschusses Vorpommern: „Ein Rückblick auf die vergangene Ausschusssitzung am 18.12.2019 zeigt auf, dass dieses Verfahren nicht durchweg berücksichtigt wird. Denn die für die Beschlussfassung erforderliche Mehrheit der Mitglieder war im entscheidenden Zeitpunkt der Abstimmung gar nicht (mehr) anwesend! Die Mitglieder aus dem Landkreis Vorpommern-Rügen verließen die Sitzung vor der Abstimmung, so dass nicht mehr ‚mehr als die Hälfte der Mitglieder‘ anwesend waren (§ 12 Geschäftsordnung). Um diesem Fauxpas abzuhelfen, schwang sich der Leiter des Amtes für Raumordnung Dr. Wenk spontan als mündlich Bevollmächtigter aller Abwesenden auf und erklärte, für eine blockweise Abstimmung der Abwesenden ermächtigt zu sein. Ein solches Vorgehen findet sich weder in der Satzung, noch wäre es mit demokratischen Prinzipien vereinbar. […] Die daraufhin beschlossene nur teilweise Auslegung ausgewählter Eignungsgebiete, bei denen sich Änderungen ergeben haben, ist unseres Erachtens nicht legitim zustande gekommen. Alle unverändert gebliebenen Windeignungsgebiete sollen nach diesem Votum bereits als final veröffentlicht werden. Dies ist ein waghalsiger Vorgang, wird doch üblicherweise die gesamte Teilfortschreibung bei Änderungen auch einzelner Eignungsgebiete neu ausgelegt.“ Weiterlesen

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