Norbert Große Hündfeld: Rücktrittsforderung an den Bundespräsidenten

Sehr geehrter Herr Bundespräsident!

Heute, am 18. April 2022 gebe ich zur Kenntnis, dass der BUNDESVERBAND WINDENERGIE für Mittwoch den 27. April 2022 zu einem seiner Seminare einlädt. Geplant ist ein Webseminar unter der Überschrift „Osterpaket. Neuer Rechtsrahmen für die Windenergie im EEG 2023“.

I.

Das Bundeskabinett hat am 6. April 2022 das Osterpaket beschlossen. Der Lobbyverband der Windindustrie formuliert wörtlich: „es enthält die größten energiepolitischen Gesetze seit Jahrzehnten“ und hebt hervor, erstmals sei der Grundsatz verankert worden, dass die Nutzung erneuerbarer Energien im überragenden öffentlichen Interesse liegt und der öffentlichen Sicherheit dient.

Für das Amt des Bundespräsidenten bedeutet diese Tatsache: 

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Eilmeldung: Windkraft ≠ öffentliches Interesse ≠ öffentliche Sicherheit

Unterschreiben und verbreiten Sie bitte die Petition „Retten Sie den Rotmilan und andere von der Ausrottung bedrohte Arten!“

https://www.change.org/p/f%C3%BCr-landwirtschaft-und-umwelt-mecklenburg-vorpommern-retten-sie-den-rotmilan-und-andere-von-der-ausrottung-bedrohte-arten-0dab0be9-2465-4cbe-93f0-84b5430b0d8f

Sonderrundbrief der NATURSCHUTZINITIATIVE e.V. (NI)vom 15.12.2020

EILMELDUNG

Großer Erfolg für den Natur- und Artenschutz und die Naturschutzinitiative e.V. (NI)

Der ursprünglich vorgesehene § 1 Absatz 5 EEG 2021 (Windenergie liegt im „öffentlichen Interesse“ und dient der „öffentlichen Sicherheit“.) wird gestrichen!

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Naturschutzinitiative e.V.: Verabschiedet sich der NABU vom Natur- und Artenschutz?

Unterschreiben und verbreiten Sie bitte die Petition „Retten Sie den Rotmilan und andere von der Ausrottung bedrohte Arten!“

https://www.change.org/p/f%C3%BCr-landwirtschaft-und-umwelt-mecklenburg-vorpommern-retten-sie-den-rotmilan-und-andere-von-der-ausrottung-bedrohte-arten-0dab0be9-2465-4cbe-93f0-84b5430b0d8f

09.12.2020 – PRESSEMITTEILUNG der Naturschutzinitiative e.V.

Verabschiedet sich der NABU vom Natur- und Artenschutz?

Der NABU und Bündnis 90/Die Grünen haben ein gemeinsames Strategiepapier zur Beschleunigung des angeblich „naturverträglichen“ Ausbau der Windenergie vorgestellt: Das Papier ist keine Grundlage für einen „Frieden“ der Windkraftindustrie mit der Natur. Es ist eher der Abschied des einstigen Vogelschutzverbandes vom Natur- und Artenschutz.

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21 Fragen an die Bundestagsabgeordneten zum EEG 2021

Unterschreiben und verbreiten Sie bitte die Petition „Retten Sie den Rotmilan und andere von der Ausrottung bedrohte Arten!“

https://www.change.org/p/f%C3%BCr-landwirtschaft-und-umwelt-mecklenburg-vorpommern-retten-sie-den-rotmilan-und-andere-von-der-ausrottung-bedrohte-arten-0dab0be9-2465-4cbe-93f0-84b5430b0d8f

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Prof. Dr. Werner Mathys, Volker Tschischke und Vernunftkraft NRW haben folgende 21 Fragen zum EEG 2021, die möglichst weite Verbreitung finden sollten, an alle Bundestagsabgeordneten aller Parteien versandt (Quelle: https://vernunftkraft-nrw.blogspot.com/2020/12/fragen-die-politischen.html):

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Darf dieses „hohe öffentliche Interesse“ gegen die durch das Grundgesetz geschützten Schutzgüter abgwogen werden?

Unterschreiben und verbreiten Sie bitte die Petition „Retten Sie den Rotmilan und andere von der Ausrottung bedrohte Arten!“

https://www.change.org/p/f%C3%BCr-landwirtschaft-und-umwelt-mecklenburg-vorpommern-retten-sie-den-rotmilan-und-andere-von-der-ausrottung-bedrohte-arten-0dab0be9-2465-4cbe-93f0-84b5430b0d8f

Sehr geehrter Herr Záboji,

mit großem Interesse habe ich Ihren exzellenten Artikel „Dienen Windräder der öffentlichen Sicherheit?“ in der FAZ gelesen, umso mehr, als wir gegenwärtig mit Qualitätsjournalismus nicht gerade verwöhnt werden.

Artikel 20a des Grundgesetzes gebietet dem Staat, auch in der Gesetzgebung, die Tiere und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen. Sie referieren eine Aussage des Staatssekretärs im Bundeswirtschaftsministerium Andreas Feicht: „Staatliche Behörden müssten dieses ‚hohe öffentliche Interesse‘ [gemeint sind die privatwirtschaftlichen Interessen der Windindustrie und die Interessen der Investoren und Lobbyisten] in der Abwägung mit anderen Rechtsgütern berücksichtigen.“

Sind diese „anderen Rechtsgüter“ nicht die durch Artikel 20a GG geschützten Schutzgüter? Hier bitte ich Sie, doch nachzuhaken. Mein Eindruck ist, dass der Staat den Boden des Grundgesetzes mehr und mehr verlässt.

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Altmaiers Energiepolitik gefährdet die öffentliche Sicherheit!

Unterschreiben und verbreiten Sie bitte die Petition „Retten Sie den Rotmilan und andere von der Ausrottung bedrohte Arten!“

https://www.change.org/p/f%C3%BCr-landwirtschaft-und-umwelt-mecklenburg-vorpommern-retten-sie-den-rotmilan-und-andere-von-der-ausrottung-bedrohte-arten-0dab0be9-2465-4cbe-93f0-84b5430b0d8f

Mein Schreiben an Bundesminister Dr. Peter Altmaier

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Verfassungsrechtliche Stellungnahme zu der Frage, ob der Gesetzgeber normieren darf, dass die Errichtung von Windenergieanlagen (WEA) im öffentlichen Interesse liegt und der öffentlichen Sicherheit dient

Ein Beitrag von Staatsrechtler Norbert Große Hündfeld

I. Vorbemerkung zur Begrenztheit der Normsetzungsbefugnis des Gesetzgebers im Umweltschutzrecht

1. Zu fragen, ob die demokratisch gewählten Abgeordneten in ihrer Freiheit, Regelungen nach eigenem Gutdünken zu treffen, beschränkt sind, ist in der Praxis des deutschen Verfassungsstaats ungewohnt. Die Grenzfrage wird selbst dann nicht problematisiert, wenn es um die Verschärfung beschlossener Regelungen geht, die mit verheerenden Schadwirkungen den Zustand von Natur und Landschaft bereits erheblich verschlechtert haben.

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Berechtigt uns die von der Regierung beabsichtigte Festschreibung des Ausbaus Erneuerbarer Energien als öffentliches Sicherheitsinteresse zum Widerstand gemäß Artikel 20 Absatz 4 GG?

Gemeinsame Erklärung von Norbert Große Hündfeld und Dr. René Sternke

Axel Bojanowski und Daniel Wetzel haben auf der Seite der WELT unter dem Titel „Ökostrom soll Frage ‚öffentlicher Sicherheit‘ werden – mit weitreichenden Folgen“ einen Auszug aus einem längeren Beitrag in der WELT AM SONNTAG publiziert. Weiterlesen

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