Unterschreiben und verbreiten Sie bitte die Petition „Retten Sie den Rotmilan und andere von der Ausrottung bedrohte Arten!“
Am 15. Mai fand die 94. Umweltministerkonferenz statt. Am 15. Juli will sie ihre Beschlüsse fassen. Sie unterwirft sich darin den Forderungen der Windindustrie vollkommen. Bereits die Zulassung von Windkraftanlagen im Außenbereich war ein Verstoß gegen Artikel 20a des Grundgesetzes. Die Beschneidung des Tötungsverbots für Wildtiere im Jahre 2017 durch die Einführung des unscharfen Begriffes des „erhöhten Tötungsrisikos“ in das Bundesnaturschutzgesetz im Interesse der Windindustrie verstieß gegen die Europäische Vogelschutzrichtlinie, die FFH-Richtlinie und mehrere internationale Konventionen, die Deutschland unterzeichnet hat. Dieses „erhöhte Tötungsrisiko“, welches nun als Voraussetzung dafür, dass das Tötungsverbot noch gilt, eingeführt wurde, schaffte das Tötungsverbot faktisch ab.