Die Farce ist bekannt: Die Bundesregierung hat sich von der „Umweltorganisation“ germanwatch, die sie selbst wesentlich mitfinanziert, beim Bundesverfasungsgericht verklagen und, ohne sich ernsthaft zu verteidigen, verurteilen lassen, damit sie ihre umweltschädigenden „Klimaschutzmaßnahmen“, in erster Linie den naturzerstörerischen Windkraftausbau und -betrieb, unter Umgehung demokratischer Verfahren und Debatten durchsetzen und durchführen kann.
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Pariser Hochwasser oder Besser Klimaleugner als Klimaluegner
In dem Beitrag „Katastrophen-Merkel: ‚Schneller werden im Kampf gegen den Klimawandel‘“ habe ich kritisiert, wie Bundeskanzlerin Angela Merkel die Hochwasser in Nordrhein-Westfalen und in Rheinland-Pfalz als Folgen eines menschengemachten Klimawandels interpretiert und sogleich zur Rechtfertigung weiterer derzeit vorbereiteter „Klimaschutzmaßnahmen“ missbraucht hat. Diese Maßnahmen dürften in weiterer hemmungsloser Naturzerstörung durch Windkraftanlagen bestehen. Annalena Baerbock nannte wenige Tage später Windkraftanlagen als probates Mittel zur Bekämpfung des vorgeblich durch CO2-Emissionen ausgelösten anthropogenen Klimawandels, obwohl die electricityMap zeigt, dass Windkraftanlagen im Gegensatz zur Atomkraft keine CO2-Reduktionen bewirken.
In dem Beitrag „Historische Hochwasser: Schweiz 1868 und Paris 1910“ habe ich an das Seine-Hochwasser im Januar 1910 erinnert. Bei der Lektüre der Monet-Biographie von Pascal Bonafoux bin ich auf den Bericht des Journals Le Petit Parisien vom 28. Januar 1910 gestoßen. Die Zeitung nennt das Hochwasser von 1910 „das höchste Hochwasser seit 1658“. Es hatte also bereits in der Zeit vor der industriellen Revolution höhere Hochwasser gegeben. Le Petit Parisien gibt eine Auflistung der Wasserstände der Seine am Pont Royal während früherer Hochwasserkatastrophen, aus welcher hervorgeht, dass die Hochwasser in der Zeit vor der industriellen Revolution (1658, 1799, 1840, 1802) beträchtlicher waren, als die großen Seine-Hochwasser nach der Mitte des 19. Jahrhunderts (1876. 1883, 1872, 1882, 1889) (vgl. Abb.).
Historische Hochwasser: Schweiz 1868 und Paris 1910
Die Schamlosigkeit, mit der Merkel & Co. die Hochwasserkatastrophe in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz sogleich ausnutzten, um die Implementation neuer Klimaschutzmaßnahmen vorzubereiten, lässt uns fragen: Was nützen den so schon genug geschädigten Opfern Windkraftanlagen sowie Preis- und Steuererhöhungen?
Gleichzeitig erinnern wir uns an historische Hochwasser. Mir fallen spontan zwei ein:
- das Schweizer Hochwasser 1868: 1868 – das Hochwasser, das die Schweiz prägte
- das Pariser Hochwasser 1910: La crue de 1910 à Paris (Seine) – images d’archive
Das Konzentrationslager Neuengamme und die Windindustrie
Unterschreiben und verbreiten Sie bitte die Petition „Retten Sie den Rotmilan und andere von der Ausrottung bedrohte Arten!“
Zu der Dokumentation zum Konzentrationslager Neuengamme, welche mir Norbert Meyer-Ramien zugesandt hat, muss ich nicht viel hinzufügen, da sie kommentiert ist.
Die Bilder sprechen für sich und zeigen, wie respektlos unsere Gesellschaft, allen voran die SPD, mit dem kulturellen Erbe und vor allem den Denkmalen, die an die Verbrechen des Dritten Reichs erinnern, umgeht. Die Geschichte wird offenbar wie eine Wühlkiste behandelt, aus der heraus man sich gemäß seinem jeweils aktuellen Interesse bedient.
Die Firmen Jastram und Walther-Werke, die 1942 einen Industriekomplex im KZ Neuengamme errichteten und sich an der Arbeit der Häftlinge, von denen etwa die Hälfte zu Tode kam, bereicherten, sind heute im Windkraft- und Energiewendegeschäft wieder voll dabei: vgl.
2007: Ökofaschismus oder Ökokitsch – Politisierung oder Medialisierung des Umweltschutzes?
Unterschreiben und verbreiten Sie bitte die Petition „Retten Sie den Rotmilan und andere von der Ausrottung bedrohte Arten!“
Arnaud Viviant 2007 im Nouvel Observateur
„Die aufgeklärte Bourgeoisie unserer Tage, erzogen auf dem Boden von Larzac und des antinuklearen Kampfes (Schlachten, die sie wie alle Europäer, die Deutschen inbegriffen, verloren hat), hat erkannt, dass der Umweltschutz, wenn er in den Rang einer Ideologie erhoben wird, schnell eine Art Geißel werden kann. Ein ‚grüner Faschismus‘ der eher die Geographie als die Geschichte und den Planeten auf Kosten seiner Einwohner retten wird. Ein Umweltschutz, der sich fragen muss, was für einen Planeten wir hinterlassen werden, und nicht, was für Kinder wir hinterlassen werden.
Woher können wir Zuversicht nehmen? Mein Gespräch mit Norbert Große Hündfeld
Unterschreiben und verbreiten Sie bitte die Petition „Retten Sie den Rotmilan und andere von der Ausrottung bedrohte Arten!“
Ich
„Paragraf 35 Absatz 1 Nr.5 BauGVB ist unwirksam!“ So lautet Ihre Behauptung auf Ihrem Blog zum Energieverfassungsrecht unter der Überschrift „Aus welchem Grund der Bundespräsident das Kohleausstiegsgesetz nicht gem. Artikel 82 GG wird ausfertigen können“. Es handelt sich dabei um die Nutzung der Windkraft im Außenbereich. Sie sind also wie ich der Auffassung, dass keine einzige Windkraftanlage mehr genehmigt werden dürfte?
Große Hündfeld
So ist es. Windkraftanlagen sind nicht genehmigungsfähig, weil der Versuch des Gesetzgebers, sie mit der BauGB-Novelle vom 30.07.1996 zu privilegierten Vorhaben zu machen, fehlgeschlagen ist. Kenner der Rechtsprechung wissen: Nicht privilegierte Bauvorhaben können im Außenbereich nicht genehmigt werden. Tatsache ist deshalb: Es gibt in Deutschland keine einzige Windkraftanlage, die materiell rechtmäßig genehmigt worden ist! Weiterlesen