Einladung an Wirtschaftsminister Habeck nach Vorpommern zur Besichtigung der Windkraftkolonie Ostdeutschland

Das Schreiben, das an Minister Habeck, die Fraktion Die Grünen/Bündnis 90 (was immer das bedeuten mag) und den Ostbeauftragten Carsten Schneider abgesandt wird, bezieht sich auf folgende Rede des Ministers: https://www.n-tv.de/mediathek/videos/wirtschaft/Habeck-sieht-in-Energiekrise-Chance-fuer-Ostdeutschland-article23394689.html

Herr Minister,
ich lade Sie hiermit zu einer Besichtigung der Windkraftkolonie Ostdeutschland nach Vorpommern ein.

Ich habe mit Erstaunen und Entsetzen wahrgenommen, dass Sie behaupten, dass die von Ihnen und Ihren Vorgängern herbeigeführte Energiekrise eine „famose“ Chance für Ostdeutschland darstelle, und dass Sie beabsichtigen, in noch stärkerem Maße dem Osten den Charakter einer Windkraftkolonie aufzuprägen.

Weiterlesen

Werbung
Standard

Staatsrechtler Große Hündfeld richtet eine Anfrage an Staatssekretär Graichen und Habecks Bürgerdialog antwortet mit bezugslosem Schwachsinn

Staatsrechtler Norbert Große Hündfeld hatte sich an Staatssekretär Patrick Graichen mit einer Frage bezüglich der Verfassungsmäßigkeit von Windkraft im Außenbereich gewandt. Darauf hatte er eine Antwort von Habecks „Bürgerdialog“ erhalten, die nicht den geringsten inhaltlichen Bezug zu der gestellten Frage besitzt. Vgl. „Habeck übernimmt Altmaiers menschenverachtende Praxis des ‚Bürgerdialogs'“. Nachstehend findet sich seine erneute Anfrage an Staatssekretär Graichen, auf welche er als Antwort wiederum nur das lächerliche Gewäsch des „Bürgerdialogs“ erhielt, welches wiederum nicht den geringsten inhaltlichen Bezug zu der aufgeworfenen verfassungsrechtlichen Frage aufweist. Die einzige neue Information, die diese Antwort enthält, besteht darin, dass der „Bürgerdialog“ nicht auf Künstlicher Intelligenz, sondern auf überhaupt keiner Intelligenz beruht. Vierzehn arme Wichte werden von uns Bürgern dafür bezahlt, dass sie zur Beantwortung unserer Fragen vorgefertigte Textbausteine am Bildschirm zusammenkopieren. Der Schwachsinn des „Bürgerdialogs“ gipfelt in der Drohung, dass Herr Große Hündfeld, der in seiner Anfrage die Energiepolitik der Bundesregierung kritisiert, auf sich und andere achtgeben möge.

Die Bundesregierung stellt sich dem Dialog mit den Bürgern nicht mehr und nimmt ihre Anfragen nicht einmal mehr zur Kenntnis, sondern verschanzt sich hinter Einrichtungen wie dem „Bürgerdialog“, die einen Dialog simulieren sollen. Und das wäre nicht menschenverachtend?

Weiterlesen

Standard

Habeck übernimmt Altmaiers menschenverachtende Praxis des „Bürgerdialogs“

Bisher hat Habeck, alle misslungenen und gescheiterten Ideen seines Vorgängers und Vorbildes Altmaier übernommen. Er strebt eine schrittweise Beseitigung des Artenschutzes an, indem der die Windkraft zu einer Sache der öffentlichen Sicherhet machen will. Vgl. „Habeck und Baerbock – Affen der BWE-Marionette Altmaier“. Auch die menschenverachtende Praxis des „Bürgerdialogs“ hat Habeck von Altmaier übernommen. Dieser „Bürgerdialog“ besteht darin, dass reale Bürger mit der Künstlichen Intelligenz einen Dialog führen. Ein Textverarbeitungsprogramm, das einen Satz von Textbausteinen rekombiniert, antwortet ihnen. Hier drei Blogbeiträge, die ein paar Kostproben enthalten:

Staatsrechtler Norbert Große Hündfeld hat ein wichtiges Schreiben an Habecks Staatssekretär Graichen gesandt, in dem es um die Verfassungswidrigkeit von Windkraft im Außenbereich geht, da das Prinzip der äußersten Schonung des Außenbereichs durch dessen umfassende Bebauung aus den Angeln gehoben wurde. Habecks Staatssekretär hat dieses Schreiben in altmaierlicher Manier mit Textbausteinen eines Textverbarbeitungsprogramms beantworten lassen, die auf die Argumentation des Staatsrechtlers mit keinem Wort eingehen.

Schreiben von Norbert Große Hündfeld an Patrick Graichen

Weiterlesen

Standard

Bilanz der Energiewende am Ende der 19. Legislaturperiode

Ein Beitrag von Staatsrechtler Norbert Große Hündfeld vom 13. September 2021

Das Institut für verfassungsgemäße Stromwirtschaft gibt 2 Wochen vor der Wahl zum 20. Bundestag bekannt:

I.

Die Politik der Energiewende ist seit ihrem Anfang im Jahre 1990 planungsrechtlich unzulässig! Schon vor Beginn der Energiewende stand rechtlich fest:

Die planungsrechtliche Beurteilung der Zulässigkeit von Anlagen zur Erzeugung von Windstrom muss nach § 35 Absatz 2 BauGB negativ erfolgen. Die Anwendung der positiven Privilegierungsvorschrift in § 35 Absatz 1 BauGB ist rechtswidrig und falsch! 

Der Staat hat in der Energiewende von Anfang an gesetzwidrig und verfassungswidrig gehandelt. Es war der Exekutive nie erlaubt, das Bauverbot in § 35 Absatz 2 BauGB zu missachten!

Weiterlesen

Standard

Schlupp und Sack – im Schlafwagen in den Landtag

Ein Plagiat (vgl. https://www.toonpool.com/cartoons/Ankunft%20Laschet_387408?reiter=0)

Eigentlich müsste hier ein Brief an die Vizepräsidentin des Landtags von Mecklenburg-Vorpommern Beate Schlupp (CDU) stehen. Auf den Wahlplakaten steht „Die kümmert sich“. Es handelt sich offenbar um ein Zitat und wir wissen nur nicht, wer zitiert wird. Tatsächlich kümmert sich Beate Schlupp. Sie ist in unserer Region auf öffentlichen Veranstaltungen präsent und ansprechbar. Als ich sie vor den Landtagswahlen 2017 auf das Thema Windkraft hin ansprach, blockte sie ab und sagte: „Da spielt unser Koalitionspartner nicht mit.“ Ich war damals enttäuscht. Beate Schlupp verlor darauf 2017 ihr Direktmandat an die AfD, wurde aber dennoch wieder Vizepräsidentin des Landtags. Nun erfahre ich aus einer Postwurfsendung der CDU, dass sie sich fortan doch um Windkraft kümmern will. Aber wie will sie sich kümmern? Was will sie tun? Tatsächlich kann sie, wie sie früher noch wusste, im Landtag überhaupt nichts ausrichten. Das Land Nordrhein-Westfalen wollte Mindestabstände zwischen Wohnorten und Windkraftanlagen von 1,5km einführen und scheiterte, weil Altmaier diese „Mindestabstände“ (= Höchstmindestabstände) auf 1km beschränkt hatte. Die Länder sind entmachtet und Beate Schlupp wird, wenn sie sich tatsächlich zu kümmern anfängt, erfahren, dass Windkraftanlagen laut 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB „genehmigungspflichtig“ sind.

Weiterlesen

Standard

Die CDU – ein windkraftbetriebenes sinkendes Schiff

Nachstehendes Schreiben habe ich an die CDU-Bundestagsfraktion und u.a. an die CDU-Politiker Altmaier, Amthor, Brinkhaus, Sack und Ziemiak gesandt. Das während der bevorstehenden Bundestagswahlen und Landtagswahlen in Mecklenburg-Vorpommern deutlich sichtbar werdende Scheitern der CDU ist vor allem das ihrer ideologischen Energie- und Umweltpolitik. Den ideologisierten, seine Bürger erziehenden autoritären Staat, vor dem sie jetzt im Wahlkampf warnt, hat sie selbst aufzubauen begonnen. Die rot-grüne Ideologie, vor der sie jetzt warnt, hat sie sich längst zu eigen gemacht. Wir haben in den Talkshows der öffentlich-rechtlichen Sender gesehen, wie ein Brinkhaus oder ein Laschet von einer Reemtsma oder einer Neubauer, denen sie nichts mehr zu antworten wissen und entgegenzusetzen haben, spielend an die Wand gedrängt werden können.

Weiterlesen

Standard

Habeck und Baerbock – Affen der BWE-Marionette Altmaier

In der Pressekonferenz von Bündnis’90/Die Grünen zur Vorstellung des Klimaschutz-Sofortprogramms auf Phoenix sprechen sich Annalena Baerbock und Robert Habeck für eine noch stärkere Forcierung des Windkraftausbaus aus und wollen Genehmigungshindernisse noch weiter reduzieren. Dabei wollen sie im Artenschutz den Populationsansatz anwenden. Habeck sagt, dass das bereits mit den Naturschutzverbänden abgesprochen sei, womit er mit Sicherheit nicht die Naturschutzinitiative e.V. und den VLAB meint, sondern die käuflichen Naturschutzverbände DNR, BUND, DUH, Germanwatch, Greenpeace, NABU und WWF.

Weiterlesen

Standard

‚Windindustrie in Deutschland‘ informiert

Die Seite Windindustrie in Deutschland gibt wichtige Informationen zu den aktuellen Rahmenbedingungen und Problemen des Windkraftausbaus in Deutschland. Besonders hinweisen möchte ich auf folgende Beiträge:

Die wichtigsten Wind-Entscheidungen 2020 von Tammo Gerken und Christoph Brand

In diesem exzellenten Beitrag finden sich wichtige Informationen zum Thema ‚Windkraft und Artenschutz‘:

Weiterlesen

Standard

Die Energiewende hat das Ziel größtmöglicher Schonung des Außenbereichs aus den Angeln gehoben

1994 hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil die Errichtung einer Windkraftanlage im Außenbereich untersagt, weil Windkraftanlagen keine Unternehmungen sind, die im Außenbereich privilegiert sind. Die Windlobby hat daraufhin die Bundesregierung bearbeitet, Windkraftanlagen im Außenbereich zu privilegieren. 1996 wurde ein entsprechendes Gesetz vom Bundestag abgenickt.

In der Begründung des Urteils von 1994 heißt es u.a.: „Günstige Windverhältnisse herrschen auf nahezu sämtlichen Außenbereichsflächen der Gemeinde W., der Insel Föhr, in weiten Teilen des Kreises Nordfriesland, überhaupt im gesamten Küstenbereich, aber auch in vielen anderen Gegenden, wie etwa in der Norddeutschen Tiefebene. Reichte der Gesichtspunkt der Windhöffigkeit aus, um den von § 35 I Nr. 4 BauGB geforderten Standortbezug herzustellen, so könnten – unter dem Vorbehalt, daß an dem konkreten Standort keine öffentlichen Belange entgegenstehen – Windkraftanlagen, die Strom für das öffentliche Netz erzeugen, in Deutschland weithin im Außenbereich errichtet werden. Die in ihrer Gesamtkonzeption auf das Ziel größtmöglicher Schonung des Außenbereichs ausgerichtete Privilegierungsregelung des § 35 I BauGB würde bei einem solchen Verständnis aus den Angeln gehoben.“

Weiterlesen

Standard

Bericht über neue Studie: Offshore ist großräumig Windenergie in erheblichem Umfang abhanden gekommen

Bei keinem anderen Thema wird so viel geheuchelt,

verdreht und getäuscht wie beim Klimaschutz

Andreas Niesmann, Kölner Stadtanzeiger

Mein Schreiben an die Bundespolitiker Schäuble, Schulze, Altmaier und Merkel

‌Herr Bundestagspräsident,
‌Frau Bundeskanzlerin,
Frau Ministerin,
Herr Minister,
ich habe das an Sie gerichtete Schreiben von Prof. Dr. Döhler mit den wichtigen Informationen von Frau Jestrzemski und des Helmholtz-Zentrums Hereon bezüglich der großräumigen Wirkungen von off-shore-Windkraftanlagen auf meinem Blog veröffentlicht und weise Sie wiederholt darauf hin, dass die Privilegierung von Windkraftanlagen im strenggeschützten Außenbereich gegen Artikel 20a GG verstößt (https://sternkekandidatkreistagvg.wordpress.com/2021/06/14/bericht-uber-neue-studie-offshore-ist-grosraumig-windenergie-in-erheblichem-umfang-abhanden-gekommen/‌).
Es ist Ihnen, die Sie zum Teil über eine vorzügliche juristische Bildung verfügen, nicht unbekannt, dass Sie so wichtige Informationen nicht zurückhalten dürfen, sondern aufgrund Ihrer Ämter dazu verpflichtet sind, den Bundestag und die Bundesregierung zu informieren. Bereits am 5. Februar 2020 hatte mir Prof. Dr. Ernst Ulrich Freiherr von Weizsäcker, ehemaliger Präsident des Club of Rome, geschrieben: „Aber wenn mir die ökologischen Schäden der Windenergie so wichtig und ärgerlich wären wie Ihnen, würde ich die Negierung der Treibhauseffekts höchstens als allerletztes (und eben sehr brüchiges) Argument bringen. Viel erfolgsversprechender wären a) die Beweise, dass man aus der Kohle aussteigen kann und trotzdem sehr gut leben, in der Hauptsache durch Energieeffizienz und Photovoltaik (letztere gibt’s heute auf den Weltmärkten für ca 2 Eurocent pro kwh, – da kommt weder Kohle noch Atomenergie mit!), und b) die von Ihnen beobachteten Schäden bei Vögeln und vielleicht anderen Lebewesen, dann vielleicht noch c) Besorgnisse, dass die Windenergie dem Wettergeschehen ständig Energie wegnimmt und damit langfristig das Wetter negativ beeinflussen könnte.“

Die enormen klimatischen, ökologischen und ökonomischen Schadwirkungen der Windenergie off shore sind also durchaus nicht unbekannt, auch wenn die öffentlich-rechtlichen Sender, allen voran die ARD, ihren Informationsauftrag nicht erfüllen. Ich fordere Sie hiermit höflich auf, Ihr ökologisch und ökonomisch unverantwortliches Handeln zu reflektieren und einzustellen. Suchen Sie bitte nach verfassungskonformen Formen der Energiegewinnung! Die Öffentlichkeit ist darüber informiert, dass Sie ökonomisch und ökologisch verantwortungslos handeln und dass Sie es im vollen Bewusstsein Ihrer Verantwortungslosigkeit tun.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. René Sternke

Prof. Dr. Klaus Döhler an die Bundespolitiker Schäuble, Schulze, Altmaier und Merkel

Sehr geehrte Vertretende des Deutschen Volkes,

„Kein Politiker und kein Verfassungsrichter darf später einmal behaupten, er habe von alledem nichts gewusst (siehe nachfolgende Email von Dagmar Jestrzemski), wenn er wegen sinnloser Geldverschwendung gegen einen angeblichen Klimawandel zur Rechenschaft gezogen wird.“

Mit besten Grüßen

Prof. Dr. Klaus-D. Döhler

Naturwissenschaftler und Umweltschützer, Autor im Bereich Umwelt-Toxikologie

Vehementer Gegner von Wissenschafts-Korruption und Steuerverschwendung

Weiterlesen

Standard