Sehr geehrte Frau Prof. Dr. Guérot,
ich habe Ihren Vortrag vom 10. Juli 2022 auf den Nachdenkseiten mit Zustimmung angehört, war aber sehr erstaunt, dass Sie den Umbau unserer Gesellschaft so spät erst wahrgenommen haben und dass Sie die Problemfelder „Corona“ und „Ukraine“ als die zentralen wahrnehmen. Beide stehen in engem Zusammenhang mit einer fatalen globalen Energie- und Umweltpolitik, die in Deutschland spätestens 2011 eingeleitet wurde. Emmanuel Macron sagte sinngemäß, dass die Lösungen der Coronakrise Muster für die Lösung der Klimakrise sein sollen, und auf der Internetseite vom Great Reset war zu lesen, dass die positiven Effekte des Lockdowns für die Umwelt weiterfort fruchtbar gemacht werden sollen.
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Das Bundesverfassungsgericht begründet die Verfassungsmäßigkeit des Impfgesetzes mit Behauptungen im Gesetzesentwurf
Der „Beschluss des Ersten Senats vom 27. April 2022 – 1 BvR 2649/21 – Impfnachweis (COVID-19)“ zeigt, dass wir nicht mehr in einem Rechtsstaat leben. In seiner Begründung des Beschlusses stützt sich das Bundesverfassungsgericht auf den gemeinsamen Gesetzentwurf von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zur Stärkung der Impfprävention gegen Covid-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie (20/188) . Die darin vorgetragenen unbewiesenen Behauptungen werden unbesehen übernommen.
Fragen an Gunnar Kaiser und Dr. Paul Brandenburg zu „Verfolgt vom Staatsschutz“
Das Gespräch zwischen Gunnar Kaiser und Dr. Paul Brandenburg unter dem Titel „Verfolgt vom Staatsschutz“ ist verwirrend. Brandenburg wird vom Staatsschutz vorgeworfen, er „delegitimiere den Staat und seine gewählten Vertreter und mache sie außerhalb der zulässigen Meinungsfreiheit verächtlich“. Brandenburg beteuert, die verfassungsmäßige Ordnung nicht zerstören, sondern verteidigen zu wollen. Es seien Vertreter des Staates selbst, die faschistoides Verhalten an den Tag legten. Er nennt Lauterbach, Söder und nicht zuletzt Scholz, den Kanzler, der keine roten Linien kennt und sich mit dieser Erklärung selbst delegitimiert hat. Seiner Ansicht nach wären neue Personen und neue Parteien notwendig, um die verfassungsmäßige Ordnung zu erhalten.
Einrichtungsbezogene Impfpflicht: Fristgerecht widersprechen
Die Rechtsanwältin Ellen Rohring rät Bürgern, die einen Bußgeldbescheid erhalten, weil sie sich nicht impfen lassen haben, fristgerecht zu widersprechen: https://kanzlei-rohring.de/2022/03/05/allgemeine-impfpflicht-ab-oktober/
Der Arzt Heinz Timm aus Penkun hat dazu ein Musterschreiben verfasst, das auf diesem Blog veröffentlicht ist und herauskopiert werden kann: https://sternkekandidatkreistagvg.wordpress.com/2022/04/07/musterschreiben-nach-aufforderung-zur-vorlage-eines-impfnachweises/
Quatsch von klugen Menschen ist ein untrügliches Zeichen für ideologische Verblendung
Ein Beitrag von Norbert Große Hündfeld
Vorbemerkung von René Sternke
Nachstehender Essai von Staatsrechtler Norbert Große Hündfeld bezieht sich auf die Texte „Warum ein überhasteter und von allen Hemmnissen befreiter Ausbau der Windenergie keine Lösung der aktuellen Energiekrise ist“ von Prof. Dr. Werner Mathys, RA Thomas Mock und Dr. Wolfgang Epple und „Erneuerbare Energien sind keine ‚Freiheitsenergien‘“ von Dr. med. Ursula Bellut-Staeck, Dr. rer.nat. Wolfgang Epple, Dr. rer.nat. Heinz-Jürgen Friesen, Prof. Dr. rer.nat. Werner Mathys und RA Thomas Mock.
Auch in Deutschland gebe es Probleme mit der Rechtsstaatlichkeit und einer politisierten Justiz
Aus einer Debatte im Europäischen Parlament
„Einige Redner warfen den EU-Institutionen vor, Ungarn und Polen aus politischen Gründen zu bestrafen und zwischen ‚besser‘ und ’schlechter‘ zu unterscheiden. Auch in anderen EU-Ländern wie Deutschland und Spanien gebe es Probleme mit der Rechtsstaatlichkeit und einer politisierten Justiz, sagten sie.“
SPD-Politiker: Körperliche Gewalt und Waffengebrauch gegen friedliche Demonstranten sind verhältnismäßig
„Wir bauen heute an der Stadt von morgen“, steht über der Allgemeinverfügung der Stadt Ostfildern vom 26. Januar 2022.
In der von Bürgermeister Christof Bolay (SPD) unterzeichneten Allgemeinverfügung heißt es: „Um sicherzustellen, dass das Versammlungsverbot eingehalten wird, wird die Anwendung unmittelbaren Zwangs, also die Einwirkung auf Personen durch einfache körperliche Gewalt, Hilfsmittel der körperlichen Gewalt oder Waffengebrauch angedroht. Dies ist nach Abwägung der gegenüberstehenden Interessen verhältnismäßig. Es ist erforderlich, da mildere Mittel, die die potenziellen Versammlungsteilnehmer von der Durchführung der verbotenen Versammlungen abhalten würden, nicht ersichtlich sind. Insbesondere wäre die Androhung eines Zwangsgelds nach § 23 des Landesverwaltungsvollstreckungsgesetzes nicht gleichermaßen zielführend. Die Androhung des unmittelbaren Zwangs ist angemessen, da die negativen Auswirkungen für den Betroffenen nicht erkennbar außer Verhältnis zu Schutzgut körperliche Unversehrtheit der Passanten und anderen Versammlungsteilnehmer steht. Nicht verkannt wird, dass die Anordnung des unmittelbaren Zwangs einen erheblichen Eingriff in die Versammlungsfreiheit der Betroffenen darstellt. Wegen der erheblichen Gefährdung der körperlichen Unversehrtheit einer Vielzahl von Personen stehen diese Nachteile jedoch nicht außer Verhältnis dazu.“
Mich ekelt vor der SPD. Mir graut vor der Stadt von morgen.
Zur Verteidigung der Impfpflicht durch den Rothen Baron
Bereits am 16. März 2020 hatte der Rothe Baron, Dr. Dieter Hoffmann, in dem Beitrag „Der Virus des Totalitarismus“ mit dem Untertitel „Risiken und Nebenwirkungen des Kampfs gegen das Coronavirus“ als einer der ersten und ohne in den Verdacht einer Nähe zu rechten Kraften geraten zu können auf die totalitaristische Tendenz einer Reihe von Maßnahmen, die im Kampf gegen das Coronavirus eingesetzt werden, hingewiesen. Umso überraschender ist für mich sein Verständnis für die von einem FPD-Politiker angestrebte Impfpflicht. Hier mein Schreiben an Prof. Dr. Ullmann (FDP), der sich im Bundestag für eine Impfpflicht für Personen ab 50 Jahren einsetzt, findet sich unter folgendem Link: „Freie Durchimpf-Partei“. Die Antwort von Prof. Dr. Ullmann, unter die der Rothe Baron ein Like gesetzt hat: „Prof. Ullmann (FDP) antwortet auf meinen Protest gegen den von ihm geplanten Grundgesetzverstoß“. Und hier meine Replik: „Mein wiederholter Protest gegen die von Prof. Dr. Ullmann (FDP) geplanten Verfassungsverstöße“. In der Diskussion schreibt der Rothe Baron in einem Kommentar auf seinem Blog u.a.: „Lieber René, ich finde, dass Herr Ullmann seine Überlegungen in einem sachlichen Ton offen gelegt hat. Ich glaube, dass man zwischen einer Impfpflicht, die medizinisch vernünftig sein kann und den ‚Nebeneffekten‘ der Corona-Maßnahmen, vor allem die verschiedenen Formen von Tracking, Kontrollen und exklusiven Tendenzen sowie dem Ausschluss des Parlaments aus Entscheidungen, unterscheiden muss.“
Meine Antwort
Fragen zur Pandemiebekämpfung
- Welche geselleschaftlichen Gruppen haben von den Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung ökonomisch profitiert?
- Welche geselleschaftlichen Gruppen haben ökonomische Nachteile durch die Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung?
- Welche Erfolge hat der Europäische Aufbauplan für die Zeit nach der Pandemie gezeitigt?
- Inwiefern wurde durch die Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung ein Wirtschaftsumbau bewirkt?
- Welche Auswirkungen hatten die Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung auf die Demokratie und den Rechtsstaat?
- Inwiefern wurde durch die Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung ein Gesellschaftsumbau bewirkt?
- Welche Auswirkungen hatten die Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung auf den Zustand der Umwelt?
- Welche Gewinne hat die Wissenschaft aus den Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung gezogen?
- Haben die Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung die Pandemie gestoppt?
Die FDP – pseudoliberales Feigenblatt eines verfassungswidrig handelnden Staats
Als ich einen Scan von Artikel 22 des Gesetzes zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie auf Twitter sah, glaubte ich, dass es sich um einen Fake von Verschwörungstheoretikern handle, denn gegen gleich fünf zentrale Artikel des Grundgesetzes – die wichtigsten Errungenschaften der bürgerlichen Gesellschaft! – wird in diesem Gesetz zugegebenermaßen verstoßen.
Artikel 22 lautet (vgl. Bundesgesetzblatt Jahrgang 2021 Teil I Nr. 83, ausgegeben zu Bonn am 11. Dezember 2021):