Staatsrechtler Große Hündfeld richtet eine Anfrage an Staatssekretär Graichen und Habecks Bürgerdialog antwortet mit bezugslosem Schwachsinn

Staatsrechtler Norbert Große Hündfeld hatte sich an Staatssekretär Patrick Graichen mit einer Frage bezüglich der Verfassungsmäßigkeit von Windkraft im Außenbereich gewandt. Darauf hatte er eine Antwort von Habecks „Bürgerdialog“ erhalten, die nicht den geringsten inhaltlichen Bezug zu der gestellten Frage besitzt. Vgl. „Habeck übernimmt Altmaiers menschenverachtende Praxis des ‚Bürgerdialogs'“. Nachstehend findet sich seine erneute Anfrage an Staatssekretär Graichen, auf welche er als Antwort wiederum nur das lächerliche Gewäsch des „Bürgerdialogs“ erhielt, welches wiederum nicht den geringsten inhaltlichen Bezug zu der aufgeworfenen verfassungsrechtlichen Frage aufweist. Die einzige neue Information, die diese Antwort enthält, besteht darin, dass der „Bürgerdialog“ nicht auf Künstlicher Intelligenz, sondern auf überhaupt keiner Intelligenz beruht. Vierzehn arme Wichte werden von uns Bürgern dafür bezahlt, dass sie zur Beantwortung unserer Fragen vorgefertigte Textbausteine am Bildschirm zusammenkopieren. Der Schwachsinn des „Bürgerdialogs“ gipfelt in der Drohung, dass Herr Große Hündfeld, der in seiner Anfrage die Energiepolitik der Bundesregierung kritisiert, auf sich und andere achtgeben möge.

Die Bundesregierung stellt sich dem Dialog mit den Bürgern nicht mehr und nimmt ihre Anfragen nicht einmal mehr zur Kenntnis, sondern verschanzt sich hinter Einrichtungen wie dem „Bürgerdialog“, die einen Dialog simulieren sollen. Und das wäre nicht menschenverachtend?

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Virologisch fundierter Windkraftausbau?

Unterschreiben und verbreiten Sie bitte die Petition „Retten Sie den Rotmilan und andere von der Ausrottung bedrohte Arten!“

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Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Drosten,

ich empfinde den Umgang der Bundesregierung mit der Pandemie als äußerst problematisch. Corona-Maßnahmen und Corona-Pakete werden auf nationaler und europäischer Ebene gezielt zum Wirtschaftsumbau eingesetzt. Durch die extreme Nähe, in welche sich Wissenschaftler in die Nähe zur Politik begeben haben und der Macht gewollt oder ungewollt helfen, sich der Pandemie als eines Instruments zur Lenkung von Politik und Wirtschaft zu bedienen, wird das Vertrauen in die Wissenschaft und in ihre praktische Anwendung bei vielen Menschen mehr und mehr gestört.


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Hält der Fischer Verlag eine Überwindung unserer freiheitlich-demokratischen Ordnung für notwendig?

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Der Fischer Verlag hat der Autorin Monika Maron die Zusammenarbeit aufgekündigt, weil sie ihn in einen mittelbaren Zusammenhang mit völkisch-rassistischen Positionen gebracht hat. Seine Geschäftsführerin Siv Bublitz hat die Entscheidung begründet. Weiterlesen

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Der NDR soll über unseren Widerstand berichten!

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Am Montag fand in Greifswald eine zornige Demo der Bürgerinitiativen gegen Windkraft unter Führung des Freien Horizonts statt. Der NDR berichtete darüber nicht, obwohl er informiert war. Ein Mitarbeiter erklärte mir, dass es ja noch mehr Demos gegeben habe. Es ist richtig, dass über die Demo gegen den schwulenfeindlichen CDU-Politiker Sascha Ott berichtet worden ist, aber das ist kein Grund das Thema ‚Protest gegen die Windkraft‘ unter den Tisch fallen zu lassen. Joachim Böskens ist Direktor des Landesfunkhauses Mecklenburg-Vorpommern. Er hat mir im Februar eine Sendung zum Widerstand gegen die Windkraft versprochen, sein Wort aber noch nicht gehalten (vgl. „Der Funkhausdirektor in MV zur Berichterstattung des NDR über den Brief der Bürgerinitiativen an die Ministerpräsidentin“). Weiterlesen

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Luksic: „Auswirkungen von Windkraftanlagen auf Natur und Wald, Vögel und Wildtiere, Lärm und Landschaft dürfen nicht pauschal völlig vom Tisch gewischt werden“

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Mein Schreiben an Bundesabgeordneten Oliver Luksic (FDP) bezieht sich auf den Beitrag „’Lizenz zum Töten‘, ‚No-Go‘ – Ökostrom-Vorrecht sorgt für heftige Kritik“ von Axel Bojanowski und Daniel Wetzel in der Welt. Weiterlesen

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Berechtigt uns die von der Regierung beabsichtigte Festschreibung des Ausbaus Erneuerbarer Energien als öffentliches Sicherheitsinteresse zum Widerstand gemäß Artikel 20 Absatz 4 GG?

Gemeinsame Erklärung von Norbert Große Hündfeld und Dr. René Sternke

Axel Bojanowski und Daniel Wetzel haben auf der Seite der WELT unter dem Titel „Ökostrom soll Frage ‚öffentlicher Sicherheit‘ werden – mit weitreichenden Folgen“ einen Auszug aus einem längeren Beitrag in der WELT AM SONNTAG publiziert. Weiterlesen

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Totalitäre Tendenzen in unserer Gesellschaft: Die Anziehungskraft totalitärer Ideologie für die Elite und das Bündnis zwischen Elite und Mob

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Hannah Arendt nennt in „The Origins of Totalitarism“ die Anziehungskraft totalitärer Ideologien für die Elite und das zeitweilige Bündnis zwischen Elite und Mob als Charakteristika totalitärer Bewegungen: Weiterlesen

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ZUR VERFASSUNGSWIDRIGKEIT DES ANLAGENBAUS DER WINDINDUSTRIE

von Norbert Große Hündfeld

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 I.

In der Energiewende sind bis heute rund 30.000 Bauvorhaben im Außenbereich von Personen errichtet worden, denen die Behörden rechtswidrige Genehmigungen zur Errichtung von Windkraftanlagen (WEA) erteilt haben. Weiterlesen

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Antrag der AfD NRW zum Schutz der Gesundheit und des Eigentums der Bürger vor Schädigung durch Windkraftanlagen

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Aus Anlass des Investitionsbeschleunigungsgesetzes hat die AfD in Nordrhein-Westfalen einen Antrag gestellt, der darauf abzielt, den Landtag zu veranlassen, die Bundesregierung aufzufordern, die durch Windkraftanlagen verursachten Gesundheitsschädigungen der Anwohner wissenschaftlich untersuchen zu lassen, das durch das Investitionsbeschleunigungsgesetz eingeschränkte Recht der Bürger, den Aufschub des Baus von Windkraftanlagen zu erwirken, wiederherzustellen, den Ausbau der Wind- und Solarindustrieanlagen zugunsten des Gesundheitsschutzes und der Versorgungssicherheit einzustellen und die Immobilienbesitzer nach dänischem Vorbild für die erlittenen Verluste zu entschädigen. Weiterlesen

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Antwort auf die Frage, ob der Einwender zur Fristwahrung mehr einwenden muss als die Behauptung, der Bauantrag sei nicht nach Paragraf 35 Absatz 1 Nr. 5 BauGB, sondern nach Paragraf 35 Absatz 2 BauGB zu beurteilen

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Bezugnehmend auf die Stellungnahme des Freien Horizonts zum Regionalplan Vorpommern hatte ich folgende Frage an Norbert Große Hündfeld gesandt: „Mir hat sehr gefallen, dass der Freie Horizont die verfassungsrechtliche Argumentation an den Anfang stellt. Dann aber spielt er nach den Spielregeln mit, welche der Planungsverband vorgibt, und übernimmt dabei die Vorstellung, dass es einen Regionalplan geben könnte, der ‚angemessen‘ wäre, oder dass es eine Art der Landschaftsverhunzung geben könnte, die ‚wissenschaftlichen‘ Kriterien genügen würde. Er gibt Empfehlungen und sogar dringende Empfehlungen, wie es ‚richtig‘ zu machen wäre, obwohl ja auch noch in diesem Fall der Verfassungsverstoß begangen würde.
Auf der anderen Seite sehe ich jedoch, dass die riesige Arbeit, die in diesen Text gesteckt worden ist, nicht sinnlos war. Der Text dekonstruiert die Arbeit des Planungsverbandes, indem er den vorgeblichen Regeln des Planungsverbandes folgt und dabei zeigt, dass es überhaupt keine kohärenten Regeln gibt und dass der Planungsverband nicht einmal seinen eigenen Anforderungen und Ansprüchen genügt, sondern sein Flick- und Lappenwerk vollkommen willkürlich und selbstherrlich zusammengestückelt hat und dass es bei dem ganzen Irrsinn überhaupt nicht um Energieversorgung, sondern nur um Geldmacherei und Umverteilung des gesellschaftlichen Reichtums geht. Gerade wegen dieser Dekonstruktion habe ich den Text auch veröffentlicht, denn es ist außerordentlich wichtig, den Menschen vor Augen zu führen, dass die totale Naturzerstörung nicht nur verfassungswidrig, verwerflich und unmoralisch, sondern obendrein total sinnlos ist.
Weiterhin kann man solche Einwände, die unter der Voraussetzung, dass der Windkraftausbau verfassungsmäßig wäre, erhoben werden, ja auch deswegen nicht weglassen, weil der Haupteinwand (der Verfassungsverstoß) einfach beiseitegeschoben werden wird, indem unserer Behauptung, dass ein Verfassungsverstoß vorliegt, die Behauptung entgegengesetzt werden kann, dass dieser Verstoß nicht vorliegt, da der Bundespräsident 1996 ja geprüft habe, ob die Baugesetznovelle verfassungsmäßig war oder nicht. Die Frage ist ja gegenwärtig ungeklärt, sodass jeder behaupten kann, was er will. Fast alle Menschen, mit denen ich darüber spreche, vertreten die Ansicht, dass die Sache, da sie schon so lange läuft, ihre Richtigkeit haben müsse und dass ein Verfassungsverstoß ein hinzunehmendes Übel wäre. Der Staat legitimiert sich ihrer Ansicht nach nicht über die Verfassung. Souverän ist, wer über den Ausnahmezustand entscheidet.
So stellt sich also die Frage, ob man derartige Einwände vortragen kann, ohne dass man dabei gleich einräumt, dass der Windkraftausbau verfassungsmäßig wäre und dass es einen ‚vernünftigen‘ Regionalplan geben könnte, der die Windräder angemessen‘ aufstellt.
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