Unterschreiben und verbreiten Sie bitte die Petition „Retten Sie den Rotmilan und andere von der Ausrottung bedrohte Arten!“
https://www.change.org/p/f%C3%BCr-landwirtschaft-und-umwelt-mecklenburg-vorpommern-retten-sie-den-rotmilan-und-andere-von-der-ausrottung-bedrohte-arten-0dab0be9-2465-4cbe-93f0-84b5430b0d8f
Bezugnehmend auf die Stellungnahme des Freien Horizonts zum Regionalplan Vorpommern hatte ich folgende Frage an Norbert Große Hündfeld gesandt: „Mir hat sehr gefallen, dass der Freie Horizont die verfassungsrechtliche Argumentation an den Anfang stellt. Dann aber spielt er nach den Spielregeln mit, welche der Planungsverband vorgibt, und übernimmt dabei die Vorstellung, dass es einen Regionalplan geben könnte, der ‚angemessen‘ wäre, oder dass es eine Art der Landschaftsverhunzung geben könnte, die ‚wissenschaftlichen‘ Kriterien genügen würde. Er gibt Empfehlungen und sogar dringende Empfehlungen, wie es ‚richtig‘ zu machen wäre, obwohl ja auch noch in diesem Fall der Verfassungsverstoß begangen würde.
Auf der anderen Seite sehe ich jedoch, dass die riesige Arbeit, die in diesen Text gesteckt worden ist, nicht sinnlos war. Der Text dekonstruiert die Arbeit des Planungsverbandes, indem er den vorgeblichen Regeln des Planungsverbandes folgt und dabei zeigt, dass es überhaupt keine kohärenten Regeln gibt und dass der Planungsverband nicht einmal seinen eigenen Anforderungen und Ansprüchen genügt, sondern sein Flick- und Lappenwerk vollkommen willkürlich und selbstherrlich zusammengestückelt hat und dass es bei dem ganzen Irrsinn überhaupt nicht um Energieversorgung, sondern nur um Geldmacherei und Umverteilung des gesellschaftlichen Reichtums geht. Gerade wegen dieser Dekonstruktion habe ich den Text auch veröffentlicht, denn es ist außerordentlich wichtig, den Menschen vor Augen zu führen, dass die totale Naturzerstörung nicht nur verfassungswidrig, verwerflich und unmoralisch, sondern obendrein total sinnlos ist.
Weiterhin kann man solche Einwände, die unter der Voraussetzung, dass der Windkraftausbau verfassungsmäßig wäre, erhoben werden, ja auch deswegen nicht weglassen, weil der Haupteinwand (der Verfassungsverstoß) einfach beiseitegeschoben werden wird, indem unserer Behauptung, dass ein Verfassungsverstoß vorliegt, die Behauptung entgegengesetzt werden kann, dass dieser Verstoß nicht vorliegt, da der Bundespräsident 1996 ja geprüft habe, ob die Baugesetznovelle verfassungsmäßig war oder nicht. Die Frage ist ja gegenwärtig ungeklärt, sodass jeder behaupten kann, was er will. Fast alle Menschen, mit denen ich darüber spreche, vertreten die Ansicht, dass die Sache, da sie schon so lange läuft, ihre Richtigkeit haben müsse und dass ein Verfassungsverstoß ein hinzunehmendes Übel wäre. Der Staat legitimiert sich ihrer Ansicht nach nicht über die Verfassung. Souverän ist, wer über den Ausnahmezustand entscheidet.
So stellt sich also die Frage, ob man derartige Einwände vortragen kann, ohne dass man dabei gleich einräumt, dass der Windkraftausbau verfassungsmäßig wäre und dass es einen ‚vernünftigen‘ Regionalplan geben könnte, der die Windräder ‚angemessen‘ aufstellt.“ Weiterlesen →