Schreiben an Dr. Detlef Ahlborn (Vernunftkraft)

Lieber Herr Ahlborn,
ich habe in den Texten von Herrn Große Hündfeld ein paar Fehler korrigiert (vgl. Anhang) und den längeren der beiden Texte auf meinem Blog veröffentlicht: https://sternkekandidatkreistagvg.wordpress.com/2022/09/08/norbert-grose-hundfeld-forderung-eines-normenkontrollverfahrens/
Ich würde mich sehr darüber freuen, wenn Vernunftkraft das Anliegen von Herrn Große Hündfeld, so wie er es sich in dem kürzeren Text wünscht, unterstützen würde.

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Entfremdung: nackte Äcker – blühende Industriegelände

„Vom nackten Acker zur blühenden Metropolregion Berlin-Szczecin“ lautet der Titel, den die Pasewalker Stadtwerke Zeitung ihrem Beitrag zur Errichung eines Birkenstockwerkes bei Pasewalk auf kostbarem Grünland – ich will ja gar nicht erst vom Klimaschutz und CO2-Speichern reden (vgl. Falsification Of The Atmospheric CO2 Greenhouse Effects Within The Frame Of Physics). Wie das Bild auf der Titelseite zeigt, handelt es sich um einen blühenden Acker. Die zu erreichtenden Werke, die auf den Plakaten vor dem blühenden Acker zu sehen sind, haben keine Ähnlichkeit mit blühenden Organismen. Dennoch ist von einem nackten Acker und von einer blühenden Metroporegion Szczecin-Berlin die Rede, wobei in Berlin sich um diese Region überhaupt nicht schert und Szczecin andere Vorstellungen von der Metropolregion hat, denn der Marschall der Woiwodschaft Westpommern sowie die Gemeinden Dobra und Kołbaskowo haben gegen die Windkrafplanungen des Regionalverbandes Vorpommern protestiert. Sicher wäre so ein Werk an einem anderen Ort, wo Betriebe aufgrund der Corona- und Sanktionspolitik geschlossen wurden und viele Menschen arbeitslos geworden sind, oder auch in Szczecin selbst sinnvoller, denn die Stadtwerke Zeitung spricht davon, dass nun in Pasewalk Arbeitskräfte angesiedelt werden müssten.

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Zum Prinzip der um faktische Korrektheit bemühten Berichterstattung

Der im nachfolgenden Schreiben an den NDR-Rundfunkrat zitierte Brief von Andreas Cichowicz findet sich in dem Beitrag „Die ARD stiehlt sich aus der Verantwortung“, das Schreiben von Joachim Knuth wird darin referiert (vgl. auch Abb. unten).

Sehr geehrte Frau Schwiegershausen,

die Antworten von Herrn Knuth und Herrn Cichowicz zeigen, dass die Verantwortlichen im NDR „den journalistischen Anspruch, die unbewiesene Aussage einem Faktencheck zu unterziehen“, wie Herr Chicowicz treffend formuliert, nicht einzulösen gesonnen sind, sondern die Verleumderin und Rufmörderin Anne Will nach dem Motto „Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus“ kollegial zu decken bestrebt sind. Mit Verleumdung und Rufmord hat der NDR den Bogen jedoch endgültig überspannt.

Die Antworten von Herrn Knuth und Herrn Cichowicz zeigen, dass das Problem nicht nur bei Anne Will liegt, und wir Zuschauer, die wir Hetzsendungen zu finanzieren gezwungen sind, schauen schon längst nicht mehr auf Anne Will oder Markus Lanz, sondern auf Joachim Knuth, Ulrich Wilhelm und Tom Buhrow, denn sie sind diejenigen, die es zulassen, dass die journalistischen Standards systematisch unterschritten werden und dass das Prinzip einer um faktische Korrektheit bemühten Berichterstattung außer Kraft gesetzt und ideologischer Indoktrination untergeordnet worden ist.

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Ist § 35 Abs.1 Nr. 5 BauGB verfassungswidrig oder seine Anwendung?

Folgender Text ist ein erster Beitrag von mir zu einer Diskussion zwischen Juristen und Laien über die Frage, ob § 35 Abs. 1 Nr. 5, der Windkraft im Außenbereich privilegiert, verfassungswidrig ist. Vgl. dazu Norbert Große Hündfeld: „ZUR VERFASSUNGSWIDRIGKEIT DES ANLAGENBAUS DER WINDINDUSTRIE

Gestatten Sie, dass ich als blutiger Laie einige Anmerkungen zu Ihren Ausführungen mache, wobei ich Ihre Bemerkung „wie diese Regelung angewendet wird, sprich: was die Praxis daraus macht“ zum Ausgangspunkt wählen möchte. Ich wohne in Vorpommern. Hier ist aufgrund des Vorkommens bedrohter Arten im Grunde überhaupt keine Errichtung von Windkraftanlagen möglich. Die Untere Naturschutzbehörde monierte am Regionalplan Vorpommern: „Es werden mehrfach mit Restriktionskriterien belegte Flächen in Anspruch genommen (Neetzow (22/2015), Iven West (25/2015), Löcknitz-Ramin (45/2015), Penkun/Grünz (54/2015), Wussentin (N3/2017). Dies betrifft, folgende Restriktionskriterien: Vorbehaltsgebiet Naturschutz und Landschaftspflege (2x), VogelzugzoneA (2x).“ Dieser Einwurf wurde vom Planungsverband, der von der Kanzlei Dombert Rechtsanwälte, die auch die Windindustrie berät, beraten wird, mit folgender Bemerkung zurückgewiesen: „Die Restriktionsgebiete basieren auf Kriterien, die zwar grundsätzlich gegen die Festlegung eines Eignungsgebietes für Windenergieanlagen sprechen. Im Einzelfall können die Wind-energie begünstigende Belange jedoch überwiegen.“ Zu den genannten Gebieten kommen noch viele andere bedeutende Gebiete, z.B. die Friedländer Große Wiese, einer der wichtigsten europäischen Zugvogelrastplätze. Da das Planungsprinzip darin besteht, die Anlagen an den Grenzen der Planungszonen zu konzentrieren, werden die Anlagen bei uns vorwiegend in den Vorkommensgebieten Rotmilane und Schreiadler geplant. Die Flächenbesitzer beschaffen sich Mehrheiten in den Gemeinderäten, NABU und BUND machen ein Geschäft mit Umlenkungsverfahren, Bürger werden mit Strompreisvergünstigungen gekauft. Die Naturschutzinitiative e.V. unterstützt die Gründung einer Länderarbeitsgemeinschaft MV nicht. Rotmilanvorkommen werden in der Regel erst im Genehmigungsverfahren geprüft, weil die Art nicht brutstättentreu ist. Es wird also ein Jahr abgewartet, in dem das Brutpaar weit genug vom Windfeld entfernt brütet, und dann ist das Windfeld genehmigungspflichtig laut § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB. Im Zusammenhang mit Planung und Genehmigung werden die Flächen ausgeräumt, potentielle Brutbäume vernichtet. In Vorpommern wurden über 40 Horste innerhalb von zwei Jahren zerstört, davon über 20 im Süden des Amtsbezirks Löcknitz-Penkun. Das Umweltministerium kennt alle, das Innenministerium nur 5 Horstvernichtungen. Jeder Fall wird als Einzelfall betrachtet, in dem die Interessen der Windindustrie überwiegen. Kriminelle, Flächenbesitzer, Windindustrie, Politiker, Jouurnalisten und Juristen marschieren Seit an Seit. Die Umweltministerkonferenz hat kürzlich aufgefordert, bei der Genehmigung von WKA noch mehr von Ausnahmeregeln Gebrauch zu machen. Aber was ist die Summe der Einzelfälle und der Ausnahmen?

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Der Petitionsausschuss wischt sich mit den geschützten Vögeln auf der Friedländer Großen Wiese den …

In Rabelais‘ berühmtem Roman „Gargantua“ kommt der Riese Gagantua zu dem Schluss, dass der beste torche-cul [Arschwisch] ein kleiner flaumiger Vogel ist, vorausgesetzt, man hält seinen Kopf gut zwischen den Schenkeln fest. Zu diesem Schluss ist offenbar auch der von Manfred Dachner (SPD) geleitete Petitionsausschuss des Landtages Mecklenburg-Vorpommern gekommen, als er über zwei Petitionen gegen die Ausweisung von Windeignungsgebieten auf der Friedländer Großen Wiese und dem benachbarten Moldenhauer Bruch zu entscheiden hatte. Es handelt sich bei bei dem aus diesen Freiflächen gebildeten Gebiet um eines der wichtigsten Zugvogelhabitate Europas und das Brut- und Nahrungshabitat unzähliger bedrohter Arten, zudem um ein Niedermoor. Der Petitionsausschuss nahm alle Argumente zur Kenntnis und entschied gargantuesk und verfassungswidrig (vgl. dazu https://sternkekandidatkreistagvg.wordpress.com/2020/09/22/zur-verfassungswidrigkeit-des-anlagenbaus-der-windindustrie/).

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Die Übergabe der Petition zum Schutz des Rotmilans an Minister Backhaus

Am 20. Mai 2021 fand in der Zeit von 10 bis 12 Uhr im Gutshaus Battinsthal die Übergabe der Petition „Retten Sie den Rotmilan und andere von der Ausrottung bedrohte Arten“ an Minister Dr. Till Backhaus, Landwirtschafts- und Umweltminister des Landes Mecklenburg-Vorpommern, statt. Teilnehmer waren außer dem Minister seinem Referenten Kai Umland und mir Norbert Große Hündsfeld, Staatsrechtler aus Münster, Heino von Schuckmann, Vorsitzender des Vereins Gutshaus Battinsthal, Gerd Sauder, Bürgermeister der Gemeinde Krackow, Dipl.-Med. Heinz Timm, Arzt aus Penkun, der eine Studie zu den Infraschallopfern in Büssow durchgeführt hat, sowie als Vertreter der Presse Heike Becker vom NDR mit ihrem Kameramann und Fred Lucius vom Nordkurier.

Ich legte dar, dass die Petition die Umsetzung der Europäischen Vogelschutzrichtlinie in Mecklenburg-Vorpommern fordert. Die Vorkommensgebiete der in Anhang I genannten strenggeschützten Arten müssen als Schutzgebiete ausgewiesen werden. Das ist aber nicht der Fall. Sie sind teilweise sogar als Windeignungsgebiete ausgewiesen.

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Innenminister Renz (CDU) soll im Interesse der Landespolitik begangene Straftaten aufklären

Unterschreiben und verbreiten Sie bitte die Petition „Retten Sie den Rotmilan und andere von der Ausrottung bedrohte Arten!“

https://www.change.org/p/f%C3%BCr-landwirtschaft-und-umwelt-mecklenburg-vorpommern-retten-sie-den-rotmilan-und-andere-von-der-ausrottung-bedrohte-arten-0dab0be9-2465-4cbe-93f0-84b5430b0d8f

Schreiben an Thomas Renz (CDU), Innenminister des Landes Mecklenburg-Vorpommern

Herr Minister,

gestern berichtete der Nordkurier über die erneute Vernichtung eines Rotmilan-Horsts auf der Friedländer Großen Wiese, einem der wichtigsten europäischen Zugvogelrastplätze. Der Planungsverband Vorpommern weist dort ein Windeignungsgebiet aus und der Horst hätte dessen Errichtung entgegengestanden.

Ich fordere Sie als Innenminister unseres Landes höflich und mit Nachdruck auf, diese Straftat aufzuklären, damit der Täter verurteilt und bestraft wird. Ich fordere Sie auf, diese Kategorie von Straftaten nicht weiterhin zu tolerieren.

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Naturschutzinitiative e.V.: Verabschiedet sich der NABU vom Natur- und Artenschutz?

Unterschreiben und verbreiten Sie bitte die Petition „Retten Sie den Rotmilan und andere von der Ausrottung bedrohte Arten!“

https://www.change.org/p/f%C3%BCr-landwirtschaft-und-umwelt-mecklenburg-vorpommern-retten-sie-den-rotmilan-und-andere-von-der-ausrottung-bedrohte-arten-0dab0be9-2465-4cbe-93f0-84b5430b0d8f

09.12.2020 – PRESSEMITTEILUNG der Naturschutzinitiative e.V.

Verabschiedet sich der NABU vom Natur- und Artenschutz?

Der NABU und Bündnis 90/Die Grünen haben ein gemeinsames Strategiepapier zur Beschleunigung des angeblich „naturverträglichen“ Ausbau der Windenergie vorgestellt: Das Papier ist keine Grundlage für einen „Frieden“ der Windkraftindustrie mit der Natur. Es ist eher der Abschied des einstigen Vogelschutzverbandes vom Natur- und Artenschutz.

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12. und 13. Dezember: Anti-Windkraft-Mahnwachen in Ferdinandshof, Bismark und Battinsthal

Unterschreiben und verbreiten Sie bitte die Petition „Retten Sie den Rotmilan und andere von der Ausrottung bedrohte Arten!“

https://www.change.org/p/f%C3%BCr-landwirtschaft-und-umwelt-mecklenburg-vorpommern-retten-sie-den-rotmilan-und-andere-von-der-ausrottung-bedrohte-arten-0dab0be9-2465-4cbe-93f0-84b5430b0d8f

12. Dezember: 10 Uhr Tankstelle Ferdinandshof

12. Dezember: 14 Uhr Grenzübergang Linken

13. Dezember: 10 Uhr Baustelle Windindustriegebiet Battinsthal

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Traurige Zeiten

Unterschreiben und verbreiten Sie bitte die Petition „Retten Sie den Rotmilan und andere von der Ausrottung bedrohte Arten!“

https://www.change.org/p/f%C3%BCr-landwirtschaft-und-umwelt-mecklenburg-vorpommern-retten-sie-den-rotmilan-und-andere-von-der-ausrottung-bedrohte-arten-0dab0be9-2465-4cbe-93f0-84b5430b0d8f

Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat mit einem Urteil (B8 241/17 11 K 2290/15 Minden) am Kalletal ein Exemplum statuiert, die Klage gegen die Windkraft abgewiesen und der Gemeinde sämtliche Kosten auferlegt, den gewaltigen Natureingriff für unerheblich befunden und das Grundgesetz mit Füßen getreten. Es gilt das Faustrecht. Der Starke, dem Gesetzgeber und Rechtssprechung zu Diensten sind, wirft den Schwachen zu Boden. Demokratie und Rechtsstaat sind passé.

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