Das Hessische Umweltministerium desinformiert zur Vermeidung einer öffentlichen Debatte

Das Hessische Umweltministerium hat dem Verein Fortschritt in Freiheit e.V. eine Reihe von Auskünften in Bezug auf das Vorgehen der Energiegenossenschaft Reinhardswald verweigert (Geschäftszeichen II 4c – 0003a 04.01-10/22). Vgl. „Das Hessische Umweltministerium verschleiert das Vorgehen der Energiegenossenschaft Reinhardswald bei der Beschaffung von Vorhabenstandpunkten“.

Als Argument führt es u.a. „die oft emotionale Debatte um Windenergie“. Offenbar soll die Öffentlichkeit desinformiert werden – denn Nichtherausgabe von Informationen ist eine Form der Desinformation –, damit eine öffentliche Debatte gar nicht erst aufkommt.

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Das Hessische Umweltministerium verschleiert das Vorgehen der Energiegenossenschaft Reinhardswald bei der Beschaffung von Vorhabenstandpunkten

 

Sehr geehrte Frau Schaller,
ich habe Kenntnis von Ihrem Bescheid (Geschäftszeichen II 4c – 0003a 04.01-10/22) an den Verein Fortschritt in Freiheit e.V. erhalten und erlaube mir, in diesem Zusammenhang eine Anfrage an Sie zu richten. Sie erklären, dass dem Verein die gewünschten Auskünfte nicht erteilt werden könnten, weil Mitbewerber dadurch einen umfassenden Einblick in das Vorgehen der Energiegenossenschaft Reinhardswald bei der Beschaffung von Vorhabenstandpunkten verschaffen könnten und dass kein überwiegendes öffentliches Interesse an diesen Kenntnissen bestehe. Dagegen wende ich ein, dass in diesem konkreten Fall sowie grundsätzlich ein überwiegendes öffentliches Interesse daran besteht, dass die Öffentlichkeit erfährt, wie die Energieunternehmen bei der Beschaffung von Vorhabenstandpunkten vorgehen, denn in denjenigen Fällen, in denen diese Vorgehensweise bekannt wurde, stellte sich heraus, dass es sich um Korruption handelt. In früheren Jahren wurde darüber in der Presse noch berichtet. Vgl. z.B. Tagesspiegel, 29.6.2005: „Auf dem schmutzigen Weg zur sauberen Energie“ (http://www.tagesspiegel.de/potsdam/brandenburg/auf-dem-schmutzigen-weg-zur-sauberen-energie-7700941.html‌).
Wie anders ließe sich erklären, dass eine Form der Energiegewinnung eingesetzt wird, die ineffizient (vgl. smard.de) und extrem umweltschädlich ist? Bereits 1994 stellte das Bundesverwaltungsgericht fest, dass der Bau von Windkraftanlagen weithin zu einer Aushebelung des Gebots des äußersten Schutzes des Außenbereichs führen würde. Durch die Privilegierung der Windkraft im Außenbereich verlieren zahlreiche strenggeschützte Arten ihre Lebensräume. Das ist ein Verstoß gegen Art. 20a GG und gegen europäisches Naturschutzrecht.
Zahlreiche Politiker in wichtigen Ämtern waren in Korruption im Zusammenhang mit der Beschaffung von Vorhabenstandpunkten verwickelt. Ich erinnere an den ehemaligen Energieminister von Mecklenburg-Vorpommern Volker Schlotmann, der nach seinem Rücktritt ohne Karenzzeit in das Unternehmen Kloss New Energy überwechselte, für welches er während seiner Amtszeit Vorhabenstandpunkte beschafft hatte, sowie an den ehemaligen Thüringer Minister Christian Köckert, der in dieser Weise für die Firma juwi tätig war und wegen Vorteilsnahme verurteilt wurde.
Meine Anfrage an Sie lautet:
Wie sichern Sie Transparenz?
Wie stellen Sie sicher, dass ein Energieunternehmen und in diesem konkreten Fall die Energiegenossenschaft Reinhardswald bei der Beschaffung ihrer Vorhabenstandpunkte und in diesem Fall der Flächen im Reinhardswald nicht korrupt vorgeht?
Wie sichern Sie ab, dass Ihr eigenes Ministerium und Sie persönlich in diesem konkreten Fall wie auch in anderen Fällen nicht in Korruption verwickelt werden?
Welche Überprüfungsmöglichkeiten bestehen für uns Bürger?
Mit freundlichen Grüßen
Dr. René Sternke

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