Nachstehender Text ist ein Diskussionsbeitrag unter dem Artikel „Scharnierblick 2021/22: 1. Corona“ vom Rothen Baron. Er antwortet auf folgenden Diskusssionsbeitrag: https://rotherbaron.com/2021/12/27/scharnierblick-2021-22-1-corona/#comment-2928
Ich will kurz etwas zu den Windrädern sagen, weil ich mich damit gründlich beschäftigt und zusammen mit dem Staatsrechtler Norbert Große Hündfeld einen verfassungsrechtlich argumentierenden Widerstand bilde. Windräder werden nicht in Industriegebieten, sondern im strenggeschützten Naturraum (Außenbereich) aufgestellt. Im Außenbereich sind nur privilegierte Vorhaben zulässig. 1977 hat das Bundesverwaltungsgericht bereits festgestellt, dass eine Privilegierung ortsabhängig sein muss. Das wird nicht berücksichtigt, wenn der gesamte Außenbereich bebaut wird. 1994 hat das Bundesverwaltungsgericht den Bau einer Windkraftanlage auf Föhr untersagt, weil dann, wenn überall Windkraftanlagen gebaut werden dürften, dass Prinzip der äußersten Schonung des Außenbereichs aus den Angeln gehoben würde. Trotzdem hat man 1996 den Bau von Windkraftanlagen privilegiert, sodass nun der gesamte Naturraum ungeschützt ist und der Bau der WKA nur ausnahmsweise abgewehrt werden kann, wobei auch da noch mehr und mehr Ausnahmen gemacht werden und die Ausnahme mehr und mehr zur Regel wird. Diese Vereinheitlichung („Dann müssen diese Windräder aber überall gebaut werden“) wird von der Windindustrie gefordert und mehr und mehr zur Realität. Das hat jedoch zur Folge, dass der Naturzustand (Wasser, Boden usw.) massiv verschlechtert wird und dass viele geschützte Arten ihre Lebensräume vollkommen verlieren. Das ist ein Verstoß gegen Artikel 20a GG, der dem Staat gebietet, die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere zu schützen. Der Staat zerstört, was er schützen soll. Dazu kommt die Gesundheitsschädigung durch den von den Anlagen emittierten Infraschall, die einen Verstoß gegen Artikel 2 GG (Schutz der körpderlichen Unversehrtheit) darstellt. Dabei verhält es sich so, dass gerade der nicht hörbare „Lärm“, die Körperrhythmen stört und über einen längeren Zeitraum zu schweren gesundheitlichen Schäden führt.
Die Verfassungswidirigkeit einer Impfpflicht wird in Artikel 22 des Gesetzes zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie, wo bereits eine einrichtungsbezogene Impfpflicht festgelegt wird, offenherzig eingeräumt: „Durch Artikel 1 Nummer 3 wird das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes) und durch Artikel 1 Nummer 6 werden die Grundrechte der körperlichen Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes), der Freiheit der Person (Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes), der Versammlungsfreiheit (Artikel 8 des Grundgesetzes), der Freizügigkeit (Artikel 11 Absatz 1 des Grundgesetzes) und der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Absatz 1 des Grundgesetzes) eingeschränkt.“ Das sind die wichtigsten Grundrechte. Dass der Mensch über seinen eigenen Körper selbst verfügen darf, ist die größte Errungenschaft der bürgerlichen Gesellschaft. Nun will die Regierung noch mehr verfassungswidrige Gesetze beschließen. Wodurch legitimieren Regierung und Parlament ihre Macht, wenn sie das Grundgesetz nicht achten?
Wie will man Strafen begründen, wenn es keine Impfpflicht gibt?
Vollkommen zutreffend ist, dass man nicht alle Informationen auf telegram, RTI oder sonstwo glauben kann. Es ist auch unmöglich, denn sie widersprechen sich und Dr. Bodo Schiffmann muss seine geistvollen Spekulationen ständig korrigieren und modifizieren. Aber es ist kein Ausweg, wenn man Informationen und Argumente einfach verbietet, anstatt sie zu widerlegen. Man kann Informationen und Argumente auch nicht durch eine stumpfsinnige und lautstarke Propaganda übertönen. Übel ist, dass Prof. Dr. Stefan Hockertz nun, nachdem er sauber herausgestellt hat, dass die Injektion genmanipulierter Stoffe keine Impfung im herkömmlichen Sinne des Wortes, sondern eine Gentherapie ist, ein Prozess wegen Steuervergehen gemacht wird. Das erinnert an die DDR, in der Dissendenten nicht etwa wegen ihrer Meinungen, sondern wegen Devisenvergehen bestraft wurden. Prof. Hockertz war jahrzehntelang an der Zulassung von Impfstoffen beteiligt und Teil des Systems. Wenn er nun diskreditiert wird, erweckt das kein Vertrauen in dieses System und in die Impfung.
Welche Rolle Lobbyinteressen spielen, wäre zu erforschen. Bei den Masken und Tests sind sie erkennbar geworden, sodass viel Fantasie dazugehört, sich vorzustellen, dass sie bei der Zulassung und Verteilung der diversen Impfstoffe keine Rolle spielen. Aber ich wäre schon zufrieden, wenn die Regierung sagen würde, dass ihre desaströse Pandemiepolitik nur auf mangelndem Sach- und Menschenverstand beruht.
Die Haltung der Politiker aller Parteien und der Leitmedien, insbesondere der öffentlich-rechtlichen Sender, zum Thema Windkraft hat mein Vertrauen in Politik und Mainstream-Medien vollkommen zerstört und ihre Haltung zum Thema Corona hat es nicht wiederherstellen können.
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