Zu den Petitionen auf change.org

Vor vier Wochen hat Udo Bergfeld die Petition „So darf es nicht weitergehen!“ auf change.org veröffentlicht und diese Petition hat immer noch keine 500 Unterstützer, obwohl sie so wichtige Themen wie die Verstöße gegen Art. 2a GG (Schutz körperlicher Unversehrtheit) und gegen Art. 20a GG (Schutz der Wildtiere) zum Gegenstand hat. Wie lässt sich das erklären?

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Mein Beitrag zum Fotowettbewerb „Naturschätze zwischen Pasewalk und Stettin“

‌Der Verein Rewilding Oder Delta hat einen Fotowettbewerb unter dem Motto „Naturschätze zwischen Pasewalk und Stettin“ ausgeschrieben (https://rewilding-oder-delta.com/news/fotowettbewerb/). Ich bin ein schlechter Naturfotograf, weil mich der Anblick der Schönheit der Natur angesichts ihrer rapide vor unseren Augen ablaufenden Zerstörung ungehalten und wütend macht. Ich hebe meinen Beitrag mit nachfolgender Erläuterung des Bildes abgesandt:‌

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Udo Bergfelds Petition: So darf es nicht weitergehen!

Hiermit bitte ich Sie um die Unterstützung der Petiton des Umweltschützers und Bürgerrechtlers Udo Bergfeld:

https://www.change.org/p/so-darf-es-nicht-weitergehen?

Die Begründung meiner Bitte finden Sie unter der Petition zum Schutz des Rotmilans (https://chng.it/2tCpBnTH) und hier:

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie haben die Petition zum Schutz des Rotmilans unterzeichnet. Diese Petition wurde am 20. Mai 2021 an Minister Dr. Backhaus im Gutshaus Battinsthal überreicht (https://sternkekandidatkreistagvg.wordpress.com/2021/05/21/die-ubergabe-der-petition-zum-schutz-des-rotmilans-an-minister-backhaus/). Obwohl die Petition nicht mehr als die Einhaltung des ohnehin gütligen Europäsichen Rechts, der Vogelschutzrichtlinie und der FFH-Richtlinie, fordert, wurden ihre Forderungen bis heute nicht erfüllt und es werden weiterfort Wildtiere, einschließlich Individuen strenggeschützter Arten, wahllos und massenhaft getötet. Laut Art. 20a GG ist der Staat zum Schutz der Wildtiere verpflichtet. Doch die durch das Grundgesetz geschützten Werte werden lobbistischen Interessen aufgeopfert. Vorwand ist der Klimaschutz. Dazu verweise ich Sie auf die maßgeblichen wissenschaftlichen Arbeiten:

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Petition gegen Habecks Missachtung des EU-Umweltrechts

Die Petition zum Schutz des Rotmilans wurde am 20. Mai 2020 an Minister Backhaus übergeben. Ich habe sie seitdem nicht mehr auf diesem Blog beworben, aber sie findet sich noch auf change.org, denn geändert hat sich nichts. Nach wie vor wird gegen das Europäische Recht, die Vogelschutzrichtlinie, deren Vorschriften die Forderungen der genannten Petition bildeten, und die FFH-Richtlinie, in Deutschland durch die Gesetzgebung des Staates, der laut Art. 20a GG zum Schutz der Wildtiere verpflichtet ist, mit Füßen getreten. Link zur Petition: https://chng.it/2tCpBnTH

Inzwischen wurde von Jonathan Rauhut eine Petition lanciert, die gegen die radikalisierte systematische Verletzung des Europäischen Rechts durch Regierung und Bundestag unter den gewissenlosen Naturzerstörern Scholz, Habeck, Giegold und Lemke energisch protestiert (vgl. Abb. unten). Link: https://www.change.org/p/staatssekr-giegold-wirtschaftsminister-habeck-stoppen-sie-den-von-ihnen-geforderten-massiven-eingriff-ins-herz-des-eu-umweltrechts

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185. Mahnwache zum Schutz der Natur auf der Friedländer Großen Wiese

„Windräder aufgebaut – Natur versaut“, heißt es auf einem der Plakate, die auf der 185. Mahnwache des gemeinnützigen Naturschutzvereins Freie Friedländer Wiese e.V. gezeigt wurden.

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22. Montagsspaziergang: „Penkun steht auf“

Rede des Arztes Heiner Timm am 20. Juni 2022 auf dem Marktplatz von Penkun

Heute wieder einige Infos:

1) Am 11.06. wurde in Hamburg ein neuer Berufsverband gegründet mit der Bezeichnung „Hippokratischer Eid“. Mitglieder der ersten Stunde sind u.a. die Herren Bhakdi und Wodarg. Der Sinn ist u.a. und insbesondere, den Corona-Maßnahmen-Skeptikern Stimme und Einfluss zu verleihen, da sämtliche andere Berufsverbände, einschließlich der „freien Ärzte“, denen ich bislang zugetan war, dem allgemeinen Narrativ folgen und den „Piks“ empfehlen.

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Wilfried Bergholz’ Einwendung gegen neue Windkraftanlagen bei Crussow

An das Landesamt für Umwelt

Genehmigungsverfahrensstelle Ost

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19. Anti-Corona-Maßnahmen-Spaziergang in Penkun

Rede des Arztes Heinz Timm am 23. Mai 2022 in Penkun

Heute wieder einige INFOS:

1) Das Hauptthema der letzten Woche dürfte das Urteil des BVG sein zur Einrichtungsbezogenen Impfpflicht. Es urteilte am 19.05.22, die Impfpflicht sei rechtens, weil der Schutz vulnerabler Gruppen verfassungsrechtlich schwerer wiege, als die Beeinträchtigung der Grundrechte (auf körperliche Unversehrtheit) der MitarbeiterInnen im Pflege- und Gesundheitsbereich. Dies ist ein Skandal, weil es nichts Anderes ist, als die Wiederholung der Thesen von Herrn Lauterbach und Co. Die vielfältigen Forschungsergebnisse der letzten Zeit werden total außer Acht gelassen. Damit entpuppt sich mal wieder das BVG als Bundesbehörde der Regierung. Die einst so weise Gewaltenteilung – war einmal.
Damit sind die auch Türen geöffnet für weitere einrichtungsbezogene Impfpflichten oder eine erneute Debatte um die Allgemeine Impfpflicht. Die entsprechende Diskussion soll Ende Juni in der Gesundheitsministerkonferenz stattfinden (lt. Nordkurier vom 20.05.22). Denn am 23. September läuft das Infektionsschutzgesetz aus und am 31.12.22 die Einrichtungsbezogene Impfpflicht. Es besteht also dringender Handlungsbedarf für die zu erwartende Virusvarianten im Herbst – nach Ansicht von Herrn Lauterbach und Co. (s. auch Pressekonferenz vom 16.05.22.): mögliche Maßnahmen seien: Maskenpflicht, 3G/2G Regelungen u.a. – also alles wie gehabt – von vorne.
Dr. René Sternke hat dazu auf seinem Blog: „Rettet den Rotmilan“ einen Kommentar verfasst. Er veröffentlicht dankenswerterweise immer meine Reden (dort also nachzulesen)

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Der Bundespräsident darf das verfassungswidrige „Osterpaket“ nicht ausfertigen

Herr Bundespräsident,

hiermit fordere ich Sie höflich auf, das unter dem Namen „Osterpaket“ vorbereitete Gesetz nicht zu auszufertigen, da es den bereits bestehenden Verstoß gegen Artikel 20a GG durch den massiven Windkraftausbau und -betrieb im Außenbereich fortsetzt und verstärkt. Das „Osterpaket“ formuliert im Gegensatz zu den Behauptungen der Bundesminister Steffi Lemke und Dr. Robert Habeck keine Verbesserungen für den Artenschutz, sondern enthält ausschließlich Maßnahmen, die zu einer Erleichterung des Windkraftausbaus und zu einer Verschlechterung der Lebensbedingungen der bedrohten Arten führen würden. Der Gesetzesentwurf verstößt eklatant gegen die Europäische Vogelschutzrichtlinie und die Europäische FFH-Richtlinie sowie gegen das Bundesnaturschutzgesetz in der jetzt geltenden Form, obgleich das Tötungsverbot für Wildtiere bereits auf verfassungswidrige und gegen das europäische Recht verstoßende Weise aufgeweicht wurde. 1994 legte das Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil dar, dass das Gebot der äußersten Schonung des Außenbereichs aus den Angeln gehoben würde, wenn im Außenbereich weithin Windkraftanlagen errichtet werden dürften. Dieser Schritt der Aufhebung des Schonungsverbots wurde 1996 mit der Privilegierung der Windkraft im Außenbereich begangen, bei der eine Schutz- und Verbotsnorm in eine Zulassungsnorm umgewandelt wurde. Damit hat der Gesetzgeber einen Verstoß gegen Artikel 20a GG begangen, da zahlreiche strenggeschützte Arten, in erster Linie Greifvogel-, Zugvogel- und Fledermausarten, durch massenhafte und wahllose Tötung von Individuen sowie durch den Verlust ihrer Lebensräume allmählich ausgerottet werden. Diese Tatsache wird u.a. durch die „Stellungnahme Rotmilan-Todesursachen und Gefährdung durch Windenergieanlagen“ des Dachverbands Deutscher Avifaunisten e.V. wissenschaftlich belegt. Die Stellungnahmen der Naturschutzinitiative e.V., des Vereins für Landschaftspflege, Artenschutz und Biodiversität e.V., des Seeadlerschutzes Schlei e.V., des Naturschützers Manfred Knake („Wattenrat“) und weiterer Organisationen und Bürger, die sich mit der Problematik des Artenschutzes eingehend auseinandergesetzt haben, zum „Osterpaket“ legen dar, dass eine weitere Verschlechterung der Wildtierbestände durch dieses Maßnahmenpaket herbeigeführt würde. Durch die geplanten Maßnahmen würden nicht allein die Rechte der Bürger noch weiter, als es in den Jahren Ihrer Bundespräsidentschaft unter Ihrer Mitwirkung bereits geschah, eingeschränkt, sondern das Grundgesetz, das den Staat zum Schutz der Wildtiere und der natürlichen Lebensgrundlage verpflichtet, würde von denjenigen, die dieses Gesetz beschließen und ausfertigen sollten, missachtet. Zur weiteren verfassungsrechtlichen Argumentation verweise ich auf das an Sie gerichtete Schreiben des Staatsrechtlers Norbert Große Hündfeld, das die Verfassungswidrigkeit des „Osterpakets“ begründet. Machen Sie bitte deutlich, dass das Grundgesetz und die darin festgeschriebenen Werte auch für Sie noch achtens- und schützenswert sind.

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Protestwelle gegen den „Artenschutz“ der Wildtiertotschläger Lemke und Habeck

Fred Luicius hat in Nordkurier in einem Artikel mit dem Titel: „Windenergie: Vorpommer schreibt Wutbrief an Ministerin“ meinen „Brief an Bundesministerin Lemke zum Artenschutz-Eckpunktpapier“referiert (siehe Abb. unten).

Glücklicherweise bin ich nicht allein. Das Vorhaben der Bundesminister Steffi Lemke und Robert Habeck, den Artenschutz im Interesse der Windindustrie und des in diese Goldgrube investierenden Finanzkapitals noch weiter auszuhebeln, hat eine Protestwelle ausgelöst, die jetzt erst begonnen hat.

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