Anfrage an Dr. Elke Bruns (KNE) zu „Rotmilan und Windenergie – Wo ist das Problem?“

Sehr geehrte Frau Dr. Bruns,

erlauben Sie mir, da Sie die Frage „Rotmilan und Windenergie – Wo ist das Problem?“ aufwerfen, ein paar Tatsachen darzulegen und eine Anfrage an Sie und das KNE zu richten.

Der Regionalplan Vorpommern sieht eine Reihe von Windeignungsgebieten in den Brutgebieten von Rotmilanen und Schreiadlern vor. Es besteht ein erhöhtes Tötungsrisiko und trotzdem werden die betreffenden Anlagen als genehmigungspflichtig gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB angesehen. Der Leiter der Genehmigungsbehörde Neubrandenburg erklärte mir, dass die Windkraftunternehmen, nachdem die Windfelder mehrfach ausgelegt worden seien, einen Anspruch darauf hätten.

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Kritik des rbb-Bürgertalks „Wir müssen reden! Volle Kraft auf Windkraft – Klima gerettet, Land gespalten?“

Sehr geehrter Herr Rausch,

ich bin mit dem rbb-Bürgertalk „Wir müssen reden! Volle Kraft auf Windkraft – Klima gerettet, Land gespalten?“ sehr unzufrieden. Die Konzeption Ihrer Sendung stellt Rainer Ebeling, Windkraftgegner aus Crussow, gleich fünf Verteidiger des massiven Windkraftausbaus entgegen und Sie selbst als Moderator haben sich keineswegs neutral verhalten, sondern Argumente gegen Rainer Ebeling vorgetragen und dabei sogar Desinformation betrieben.

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Ist § 35 Abs.1 Nr. 5 BauGB verfassungswidrig oder seine Anwendung?

Folgender Text ist ein erster Beitrag von mir zu einer Diskussion zwischen Juristen und Laien über die Frage, ob § 35 Abs. 1 Nr. 5, der Windkraft im Außenbereich privilegiert, verfassungswidrig ist. Vgl. dazu Norbert Große Hündfeld: „ZUR VERFASSUNGSWIDRIGKEIT DES ANLAGENBAUS DER WINDINDUSTRIE

Gestatten Sie, dass ich als blutiger Laie einige Anmerkungen zu Ihren Ausführungen mache, wobei ich Ihre Bemerkung „wie diese Regelung angewendet wird, sprich: was die Praxis daraus macht“ zum Ausgangspunkt wählen möchte. Ich wohne in Vorpommern. Hier ist aufgrund des Vorkommens bedrohter Arten im Grunde überhaupt keine Errichtung von Windkraftanlagen möglich. Die Untere Naturschutzbehörde monierte am Regionalplan Vorpommern: „Es werden mehrfach mit Restriktionskriterien belegte Flächen in Anspruch genommen (Neetzow (22/2015), Iven West (25/2015), Löcknitz-Ramin (45/2015), Penkun/Grünz (54/2015), Wussentin (N3/2017). Dies betrifft, folgende Restriktionskriterien: Vorbehaltsgebiet Naturschutz und Landschaftspflege (2x), VogelzugzoneA (2x).“ Dieser Einwurf wurde vom Planungsverband, der von der Kanzlei Dombert Rechtsanwälte, die auch die Windindustrie berät, beraten wird, mit folgender Bemerkung zurückgewiesen: „Die Restriktionsgebiete basieren auf Kriterien, die zwar grundsätzlich gegen die Festlegung eines Eignungsgebietes für Windenergieanlagen sprechen. Im Einzelfall können die Wind-energie begünstigende Belange jedoch überwiegen.“ Zu den genannten Gebieten kommen noch viele andere bedeutende Gebiete, z.B. die Friedländer Große Wiese, einer der wichtigsten europäischen Zugvogelrastplätze. Da das Planungsprinzip darin besteht, die Anlagen an den Grenzen der Planungszonen zu konzentrieren, werden die Anlagen bei uns vorwiegend in den Vorkommensgebieten Rotmilane und Schreiadler geplant. Die Flächenbesitzer beschaffen sich Mehrheiten in den Gemeinderäten, NABU und BUND machen ein Geschäft mit Umlenkungsverfahren, Bürger werden mit Strompreisvergünstigungen gekauft. Die Naturschutzinitiative e.V. unterstützt die Gründung einer Länderarbeitsgemeinschaft MV nicht. Rotmilanvorkommen werden in der Regel erst im Genehmigungsverfahren geprüft, weil die Art nicht brutstättentreu ist. Es wird also ein Jahr abgewartet, in dem das Brutpaar weit genug vom Windfeld entfernt brütet, und dann ist das Windfeld genehmigungspflichtig laut § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB. Im Zusammenhang mit Planung und Genehmigung werden die Flächen ausgeräumt, potentielle Brutbäume vernichtet. In Vorpommern wurden über 40 Horste innerhalb von zwei Jahren zerstört, davon über 20 im Süden des Amtsbezirks Löcknitz-Penkun. Das Umweltministerium kennt alle, das Innenministerium nur 5 Horstvernichtungen. Jeder Fall wird als Einzelfall betrachtet, in dem die Interessen der Windindustrie überwiegen. Kriminelle, Flächenbesitzer, Windindustrie, Politiker, Jouurnalisten und Juristen marschieren Seit an Seit. Die Umweltministerkonferenz hat kürzlich aufgefordert, bei der Genehmigung von WKA noch mehr von Ausnahmeregeln Gebrauch zu machen. Aber was ist die Summe der Einzelfälle und der Ausnahmen?

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Rotmilane und Mäusebussarde haben ihre Brutstätten am Windfeld Battinsthal bezogen

Unterschreiben und verbreiten Sie bitte die Petition „Retten Sie den Rotmilan und andere von der Ausrottung bedrohte Arten!“

https://www.change.org/p/f%C3%BCr-landwirtschaft-und-umwelt-mecklenburg-vorpommern-retten-sie-den-rotmilan-und-andere-von-der-ausrottung-bedrohte-arten-0dab0be9-2465-4cbe-93f0-84b5430b0d8f

Rotmilane und Mäusebussarde haben ihre Brutstätten am Windfeld Battinsthal bezogen. Im Beobachtungsbericht des StALU Neubrandenburg vom 26. April waren diese Horste nicht enthalten. Am 25. April waren sie jedoch schon fotografiert worden (siehe unten). Laut dem gefeierten Vertrag zwischen dem Landwirtschaftsministerium MV und der Firma juwi hätten die Anlagen längst schon gestoppt werden müssen. Das letzte der nachstehenden Fotos zeigt, wie gering der Abstand der Brutstätte zur nächsten Windkraftanlage ist und dass ein erhöhtes Tötungsrisiko für die nach Nahrung suchenden Eltern besteht. Es handelt sich bei diesem Rotmilanhorst um einen neuen Horst. Die alten Horste in den Eschen waren im Zusammenhang mit der Errichtung des Windfeldes beseitigt worden. Es handelt sich um Straftaten. Profiteure der beabsichtigten Vergrämung der geschützten Arten wären die Firma juwi, die Flächenbesitzer, Investoren und lobbyistische Politiker. Das Windfeld war mit dem Wissen, dass es sich um ein Vorkommensgebiet von Rotmilanen, Mäusebussarden und Schreiadlern handelt, das laut Europäischer Vogelschutzrichtlinie als Schutzgebiet hätte ausgewiesen werden müssen, auf Druck des Landwirtschaftsministeriums vor Abschluss des Planungsverfahrens genehmigt und dann errichtet worden, obgleich kein dringender Energiebedarf im Amtsbezirk Löcknitz-Penkun besteht, da die Anlagen in diesem Konzentrationsgebiet von Windkraftanlagen bereits derzeit bei Sonne oder Wind etwa zur Hälfte angehalten werden. Es ist offenbar, dass es den Profiteuren allein um die Realisierung ihrer Projekte geht und weder um Energieproduktion noch um CO2-Einsparungen. Dabei werden Verstöße gegen das Bundesnaturschutzgesetz, die Europäische Vogelschutzrichtlinie und den Artikel 20a des Grundgesetzes begangen. Lässt sich das Staatsziel ‚Schutz der Wildtiere‘ mit gieriger Geschäftemacherei erreichen?

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Mein Schreiben an Prof. Dr. Boetius, Direktorin des Alfred-Wegener-Instituts

Unterschreiben und verbreiten Sie bitte die Petition „Retten Sie den Rotmilan und andere von der Ausrottung bedrohte Arten!“

https://www.change.org/p/f%C3%BCr-landwirtschaft-und-umwelt-mecklenburg-vorpommern-retten-sie-den-rotmilan-und-andere-von-der-ausrottung-bedrohte-arten-0dab0be9-2465-4cbe-93f0-84b5430b0d8f

Sehr geehrte Frau Prof. Dr. Boetius,

ich habe mir erlaubt, auf meinem Blog zwei Grafiken vom Alfred-Wegener-Institut zu verwenden, und bitte Sie hiermit höflich um Ihre freundliche Erlaubnis dazu, obgleich meine Beiträge zu Ihrem Institut kritisch sind. Ich kritisiere darin, dass Sie Daten zur Meereisausdehnung selektiv und suggestiv einsetzen, um der wissenschaftlichen Hypothese vom menschengemachen Klimawandel Nachdruck zu verleihen. Bei vielen Menschen, u.a. bei mir, bewirken eine solche tendenziöse Präsentation und Auswertung des Datenmaterials das Gegenteil und erwecken Misstrauen.

Ich war sehr enttäuscht darüber, dass Sie in der Sendung „Auf dünnem Eis“ Ihrer Begeisterung für off-shore-Windparks Ausdruck verliehen haben und das Ansehen Ihres Instituts zum Promoten der Windindustrie und ihrer privatwirtschaftlichen Interessen eingesetzt haben, obwohl das Institut aus öffentlichen Mitteln finanziert wird.

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Innenminister Renz zu den Horstvernichtungen

Unterschreiben und verbreiten Sie bitte die Petition „Retten Sie den Rotmilan und andere von der Ausrottung bedrohte Arten!“

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Unten veröffentliche ich das Antwortschreiben des Innenministers von Mecklenburg-Vorommern Thomas Renz (CDU) auf mein an ihn gerichtetes Schreiben vom 5. Januar 2021 (vgl. „Innenminister Renz (CDU) soll im Interesse der Landespolitik begangene Straftaten aufklären“). Darüber findet sich meine Antwort auf das Schreiben des Ministers.

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Dient der Wissenschaftliche Dienst dem Bundestag zur „wissenschaftlichen“ Rechtfertigung seiner Verfassungsverstöße?

Unterschreiben und verbreiten Sie bitte die Petition „Retten Sie den Rotmilan und andere von der Ausrottung bedrohte Arten!“

https://www.change.org/p/f%C3%BCr-landwirtschaft-und-umwelt-mecklenburg-vorpommern-retten-sie-den-rotmilan-und-andere-von-der-ausrottung-bedrohte-arten-0dab0be9-2465-4cbe-93f0-84b5430b0d8f

Anfrage an den Wissenschaftlichen Dienst des Bundestags

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe Ihre Publikation „Zur Bedeutung von Art. 20a GG für den Ausbau der Windenergie“ mit Entsetzen gelesen. Ich war erschüttert darüber, wie wenig Ihnen die im Grundgesetz geschützten Schutzgüter bedeuten, welche sie privatwirtschaftlichen Interessen unterordnen. Ich bin auch erschüttert darüber, wie wenig ernst Sie die Wissenschaft nehmen.

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Aufforderung an das StALU, die Genehmigung des Windfelds Battinsthals zurückzunehmen

Unterschreiben und verbreiten Sie bitte die Petition „Retten Sie den Rotmilan und andere von der Ausrottung bedrohte Arten!“

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Mein Brief an den Amtsleiter des StALU Neubrandenburg knüpft an an den an mich gerichteten Brief des Amtsleiters des Amts für Bau und Naturschutz des Landkreises Vorpommern-Greifswald (vgl. „Der Landkreis verweist mich bezüglich der Genehmigung des gesetzeswidrigen Windfelds Battinsthal an das StALU“).

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An die CDU Vorpommern: Geben Sie uns einen Direktkandidaten, der unsere Interessen vertritt!

Unterschreiben und verbreiten Sie bitte die Petition „Retten Sie den Rotmilan und andere von der Ausrottung bedrohte Arten!“

https://www.change.org/p/f%C3%BCr-landwirtschaft-und-umwelt-mecklenburg-vorpommern-retten-sie-den-rotmilan-und-andere-von-der-ausrottung-bedrohte-arten-0dab0be9-2465-4cbe-93f0-84b5430b0d8f

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe mit großem Entsetzen der Presse entnommen, dass Sie für die Bundestagswahl 2021 wieder Herrn Philipp Amthor als Direktkandidaten aufstellen wollen.

Die Presse schreibt zwar über diesen „sicheren Wahlkreis“, als ob die CDU ein Abonnement darauf hätte und der Wählerwille gleichgültig wäre, dennoch bitte ich Sie: Denken Sie bitte auch an uns Wähler! Geben Sie uns einen CDU-Kandidaten, der unsere Interessen vertritt! Weiterlesen

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Der Bau des Windparks Battinsthal ist unverzüglich zu stoppen!

Unterschreiben und verbreiten Sie bitte die Petition „Retten Sie den Rotmilan und andere von der Ausrottung bedrohte Arten!“

https://www.change.org/p/f%C3%BCr-landwirtschaft-und-umwelt-mecklenburg-vorpommern-retten-sie-den-rotmilan-und-andere-von-der-ausrottung-bedrohte-arten-0dab0be9-2465-4cbe-93f0-84b5430b0d8f

Ich bitte alle Leserinnen und Leser darum, an den Landrat des Kreises Vorpommern-Greifswald Michael Sack (michael.sack@kreis-vg.de), den Leiter des Amts für Bau und Naturschutz dieses Kreises Steffen Pfefferkorn (steffen.pfefferkorn@kreis-vg.de) und das STALU Neubrandenburg (Poststelle@stalums.mv-regierung.de) zu schreiben und den unverzüglichen Baustopp des Windfelds Battinsthal zu fordern. Näheres dazu findet sich in meinem Schreiben an Landrat Sack: Weiterlesen

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