Die Energiewende ist ein kollektives Verbrechen

Unterschreiben und verbreiten Sie bitte die Petition „Retten Sie den Rotmilan und andere von der Ausrottung bedrohte Arten!“

https://www.change.org/p/f%C3%BCr-landwirtschaft-und-umwelt-mecklenburg-vorpommern-retten-sie-den-rotmilan-und-andere-von-der-ausrottung-bedrohte-arten-0dab0be9-2465-4cbe-93f0-84b5430b0d8f

Mein Beitrag „Jens Koeppen und der Erfolg der Energiewende“ hat eine heftige Kontroverse unter Windkraftgegnern ausgelöst. Im Grunde geht es um die Frage, ob die CDU, indem sie ihre Politik einer gemäßigten Umsetzung der politischen Ziele der Grünen führt, der Begehung eines kollektiven Verbrechens, bei der „alle beteiligt“ und „alle mitgenommen“ werden sollen, überhaupt noch eine Alternative zu den Grünen darstellt.

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Ordnet der Bundespräsident die im Grundgesetz garantierten Werte und Schutzgüter parteipolitischen Interessen und regierungspolitischen Zielen unter?

Unterschreiben und verbreiten Sie bitte die Petition „Retten Sie den Rotmilan und andere von der Ausrottung bedrohte Arten!“

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Der Staatsrechtler Norbert Große Hündfeld und ich haben den Bundespräsidenten darauf aufmerksam gemacht, dass das Kohleausstiegesetz verfassungswidrig ist, da es nicht regelt, wie der wegfallende Kohlestrom ersetzt werden kann. Nicht allein, dass es Speichermöglichkeiten voraussetzt, die noch gar nicht existieren, es setzt auch weiteren massiven Windkraftausbau voraus, welcher im Widerspruch zu Artikel 20a der Verfassung steht.

Der Artikel 20a wurde genau deswegen beschlossen, um so etwas wie die „Energiewende“, d.h. die komplette Industrialisierung des Außenbereichs, zu verhindern. Der Natureingriff ist komplex und beschränkt sich nicht nur auf die Ausrottung bedrohter Arten (Rotmilan, Schreiadler, Schwarzstorch, Weißstorch usw.), sondern umfasst auch Bodenversiegelung, Bodenerosion, Verschlechterung der hydrologischen Verhältnisse, Verschmutzung des Grundwassers, Freisetzung kanzerogener Stoffe bei Bränden, beim Aufbrechen der Rotorenoberflächen, Zerstörung von CO2-Speichern (Wald, Moor, Grünland), Emission des schweren Treibhausgases SF6, Naturschädigungen in den Rohstoffländern, Lärm, Lichtverschmutzung, Vibrationen usw.

Prof. Dr. Pieper antwortete mir im Auftrage des Bundespräsidenten, dass meine verfassungsrechtlichen Bedenken berücksichtigt werden würden. Herrn Große Hündfeld benannte er sogar den Zeitpunkt, an dem eine öffentliche Debatte über die von uns bestrittene Verfassungsmäßigkeit des Kohleausstiegsgesetzes und folglich auch über die von uns angezweifelte Verfassungsmäßgikeit der Zulässigkeit von Windkraft im Außenbereich stattfinden würde.

Keine seiner Zusagen hat der Bundespräsident erfüllt. Was gilt sein Wort? Er fertigte das Kohleausstiegsgesetz aus, ohne Artikel 20a des Grundgesetzes zu berücksichtigen. Wir wissen nicht, ob parteipolitische Interessen dafür ausschlaggebend waren, denn viele SPD-Politiker sind als Windkraftlobbyisten unterwegs. Weiterlesen

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Mensch, Natur oder Windkraft? – Einer muss dran glauben!

Unterschreiben und verbreiten Sie bitte die Petition „Retten Sie den Rotmilan und andere von der Ausrottung bedrohte Arten!“

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Ich habe den Tagesspiegel Background abonniert und gehöre dadurch jetzt zu den Entscheidern. Im heutigen „Entscheider-Briefing“ heißt es: „heute geht`s zur Sache im Bundesumweltministerium. Naturschützer und Windparkplaner treffen sich am Runden Tisch, um den tiefen Graben zwischen ihnen zu überbrücken. Doch der Krisengipfel steht unter keinem guten Stern: Weiterlesen

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Naturschutz über den Klageweg: Vier Windräder in Kuhheck unzulässig

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Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass vier Windräder in Kuhheck wegen Verstößen gegen das Bundesnaturschutzgesetz – betroffen sind Schwarzstörche – nicht gebaut werden dürfen: Urteil 4 K 411/17KO – Das unselige Bündnis von Landkreis und Projektentwicklungsgesellschaft gegen Bürger, Bürgerinitiative und Natur erlebte mit diesem Urteil, das die Unrechtmäßigkeit ihres Vorgehens herausstellte, eine Schlappe. Weiterlesen

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Das blinde Auge des NABU: Jubiläumsveranstaltung zum 40-jährigen Bestehen der Europäischen Vogelschutzrichtlinie

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Nachstehend folgt die Pressemitteilung des NABU zu seiner Jubiläumsveranstaltung zum 40-jährigen Bestehen der Europäischen Vogelschutzrichtlinie am 26. Oktober 2019 von 13.30 h – 21 h im VKU Forum in der Invalidenstraße 91 in Berlin. Die Niederlage wird als „Erfolgsgeschichte“ gefeiert. Die Lobbyverbände, die triumphieren, und die Politiker, die versagt haben, feiern mit. Kein Wort davon, dass die Europäische Vogelschutzrichtlinie in Deutschland nicht umgesetzt wird, dass die Schutzgebiete für die in Anhang I namentlich aufgeführten Arten nicht ausgewiesen worden sind und auch nicht ausgewiesen werden sollen, dass die Windkraftanlagen unter den aufgeführten Gründen für Ausnahmen vom Vogelschutz in der Europäischen Vogelschutzrichtlinie nicht genannt werden, dass Individuen geschützter Arten in Deutschland durch Windkraftanlagen entgegen dem Geist und dem Buchstaben der Europäischen Vogelschutzrichtlinie in Deutschland masssiv und wahllos getötet werden, dass der Vogelschutz durch die Bundesregierung über neue Gesetze zugunsten der Profite für die Windindustrie noch weiter ausgehebelt und die Europäische Vogelschutzrichtlinie noch stärker missachtet werden sollen. Das Wort „Windkraft“ fällt nicht. Der NABU ist auf einem Auge blind. Weiterlesen

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„Die Wahrheit über … Windkraft“(rbb/ARD) – ein Lobbybericht

Ein Gastbeitrag von Marco Bernardi

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Anknüpfend an meine Kritik der rbb/ARD-Sendung „Die Wahrheit über … Windkraft“ unter dem Titel rbb/ARD: ‚Die Wahrheit über… Windkraft‘ und ein paar Lügen“, hat Marco Bernardi, Webmaster von windwahn.com und der Archiv-Seite windwahn.de sowie von opfer.windwahn.de, in den Kommentarteil darunter ein paar präzisierende Zeilen geschrieben, die ich hier nachfolgend noch einmal separat publiziere. Die darin eingangs genannte Grafik ist in meinem Beitrag abgebildet. Zur „Gutachterin“ Dr. Bettina Wilkening heißt es auf der Seite des Bundesverbandes WindEnergie: „War selbständig als Gutachterin und für Projektentwicklungen zu Erneuerbaren Energien und Biodiversität. Seit 2007 als Fachplanerin Fauna bei ENERTRAG AG in der Windkraftplanung für die Belange des Artenschutzes tätig. Sprecherin des BWE Arbeitskreis Naturschutz.“ Was die „Belange des Artenschutzes“ und „Naturschutz“ für Enertrag sind, sagen die Begriffe ‚Gebietskulisse‘ und ‚Flächenkonkurrenz‘. Auf Frau Dr. Wilkenings letztgenannter Seite heißt es: „Informieren Sie sich auf der Jahreskonferenz Windenergierecht über aktuelle Herausforderungen, richtungsweisende Rechtsprechung sowie politische Entwicklungen im Planungs- und Genehmigungsrecht.“ Und unter mehr Infos: „Während die Politik (zu) spät reagiert, hat sich die Branche längst mit der verheerenden Genehmigungs- und Ausbausituation befasst und Lösungsansätze erarbeitet. Erfahren Sie, wie die Hemmnisse insbesondere in den Bereichen Natur- und Artenschutz abgebaut werden können.“ Das Ziel der Europäischen Vogelschutzrichtlinie „Wir müssen alle Wildvogelpopulationen erhalten“ wird von solchen „Artenschützern“ pervertiert zu „Wir dürfen alle Wildvögel töten, insofern ihre Populationen gerade noch so erhalten bleiben“. Weiterlesen

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Wichtige Petitionen

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Auf der Seite „Petitionen“ von Gegenwind finden sich neben der Petition „Retten Sie den Rotmilan und andere von der Ausrottung bedrohte Arten!“ weitere wichtige Petitionen.

Auch wenn Sie nicht grundsätzlich gegen den weiteren Windkraftausbau sind, können Sie alle diese Petitionem guten Gewissens unterschreiben. Sie richten sich gegen abscheuliche Naturverwüstungen. Weiterlesen

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