In Battinsthal wurde im Brutgebiet von Rotmilanen ein Windfeld gebaut. Unter dem tag ‚Battinsthal‘ kann sich der Leser eingehend darüber unterrichten, da ich den Fall immer wieder angesprochen und ausführlich dokumentiert habe. Am 20. Mai habe ich mit Umweltminister Dr. Till Backhaus (SPD) und seinem Artenschutzreferenten Kai Umland in Battinsthal darüber gesprochen und dagegen protestiert (vgl. „Die Übergabe der Petition zum Schutz des Rotmilans an Minister Backhaus“).
Der Minister hatte sich bei dieser Gelegenheit gegenüber der Journalistin vom Nordmagazin (NDR) über die zahlreichen Horstvernichtungen in der Region geäußert, da ich dem Umwelt- wie dem Innenministerium vorwerfe, dass die Landesregierung Straftaten, die im Sinne ihrer Politik sind, toleriert, protegiert und herbeiführt, indem das Umweltministerium sie nicht zur Anzeige bringt und das Innenministerium sie nicht verfolgt (vgl. „Innenminister Renz (CDU) soll im Interesse der Landespolitik begangene Straftaten aufklären“).
Der im nachfolgenden Schreiben an den NDR-Rundfunkrat zitierte Brief von Andreas Cichowicz findet sich in dem Beitrag „Die ARD stiehlt sich aus der Verantwortung“, das Schreiben von Joachim Knuth wird darin referiert(vgl. auch Abb. unten).
Sehr geehrte Frau Schwiegershausen,
die Antworten von Herrn Knuth und Herrn Cichowicz zeigen, dass die Verantwortlichen im NDR „den journalistischen Anspruch, die unbewiesene Aussage einem Faktencheck zu unterziehen“, wie Herr Chicowicz treffend formuliert, nicht einzulösen gesonnen sind, sondern die Verleumderin und Rufmörderin Anne Will nach dem Motto „Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus“ kollegial zu decken bestrebt sind. Mit Verleumdung und Rufmord hat der NDR den Bogen jedoch endgültig überspannt.
Die Antworten von Herrn Knuth und Herrn Cichowicz zeigen, dass das Problem nicht nur bei Anne Will liegt, und wir Zuschauer, die wir Hetzsendungen zu finanzieren gezwungen sind, schauen schon längst nicht mehr auf Anne Will oder Markus Lanz, sondern auf Joachim Knuth, Ulrich Wilhelm und Tom Buhrow, denn sie sind diejenigen, die es zulassen, dass die journalistischen Standards systematisch unterschritten werden und dass das Prinzip einer um faktische Korrektheit bemühten Berichterstattung außer Kraft gesetzt und ideologischer Indoktrination untergeordnet worden ist.
Folgender Text ist der zweite Beitrag von mir zu einer Diskussion zwischen Juristen und Laien über die Frage, ob § 35 Abs. 1 Nr. 5, der Windkraft im Außenbereich privilegiert, verfassungswidrig ist. Vgl. dazu Norbert Große Hündfeld: „ZUR VERFASSUNGSWIDRIGKEIT DES ANLAGENBAU
Ich möchte ein paar Thesen zu Aspekten des Verstoßes gegen Art. 20a GG formulieren, die meines Erachtens als juristische Probleme er- und gefasst werden müssten.
1. Die Verschlechterung des Naturzustandes ist real
Am 20. Mai 2021 wurde der Umweltminister von Mecklenburg-Vorpommern Dr. Till Backhaus anlässlich der Übergabe der Petition „Retten Sie den Rotmilan und andere von der Ausrottung bedrohte Arten!“ mit dem Vorwurf konfrontiert, gegen Artikel 20a GG zu verstoßen, der dem Staat gebietet, die Wildtiere zu schützen. Wissenschaftliche Studien haben u.a. nachgewiesen, dass der Rotmilanbestand in Mecklenburg-Vorpommern in kausaler Abhängigkeit vom Windkraftausbau zurückgegangen ist. Wie kann der Staat die Wildtiere schützen, wenn er ihnen ihre Lebensräume nimmt? Der Minister und sein Artenschutzreferent Kai Umland konnten die Argumentation nicht entkräften, erbaten weitere Informationen, die sie in der Folge erhalten haben. Vgl. „Die Übergabe der Petition zum Schutz des Rotmilans an Minister Backhaus“. Besondere Aufmerksamkeit fand in Battinsthal der Verweis des Staatsrechtlers Norbert Große Hündfeld auf ein Verwaltungsgerichtsurteil aus dem Jahre 1994, das feststellt, dass das Gebot der größtmöglichen Schonung des Außenbereichs aus den Angeln gehoben würde, wenn weithin in Deutschland Windkraftanlagen errichtet würden. Vgl. „Die Energiewende hat das Ziel größtmöglicher Schonung des Außenereichs aus den Angeln gehoben“. Auf meine Nachfrage vor einigen Tagen konnte mir Herr Umland immer noch nicht sagen, ob der Minister der Argumentation von Herrn Große Hündfeld folgen wird oder nicht. Herr Große Hündfeld und sein Institut, das IvS, planen nun eine zweite Veranstaltung in Battinsthal.
Norbert Große Hündfeld
Was die Wahlbürger am Freitag, den 30.07. von einer Veranstaltung in Vorpommern über die Zulässigkeit von Genehmigungen für Windräder in Deutschland erfahren und anschließend samstags und sonntags in Berlin debattieren können
Rotmilane und Mäusebussarde haben ihre Brutstätten am Windfeld Battinsthal bezogen. Im Beobachtungsbericht des StALU Neubrandenburg vom 26. April waren diese Horste nicht enthalten. Am 25. April waren sie jedoch schon fotografiert worden (siehe unten). Laut dem gefeierten Vertrag zwischen dem Landwirtschaftsministerium MV und der Firma juwi hätten die Anlagen längst schon gestoppt werden müssen. Das letzte der nachstehenden Fotos zeigt, wie gering der Abstand der Brutstätte zur nächsten Windkraftanlage ist und dass ein erhöhtes Tötungsrisiko für die nach Nahrung suchenden Eltern besteht. Es handelt sich bei diesem Rotmilanhorst um einen neuen Horst. Die alten Horste in den Eschen waren im Zusammenhang mit der Errichtung des Windfeldes beseitigt worden. Es handelt sich um Straftaten. Profiteure der beabsichtigten Vergrämung der geschützten Arten wären die Firma juwi, die Flächenbesitzer, Investoren und lobbyistische Politiker. Das Windfeld war mit dem Wissen, dass es sich um ein Vorkommensgebiet von Rotmilanen, Mäusebussarden und Schreiadlern handelt, das laut Europäischer Vogelschutzrichtlinie als Schutzgebiet hätte ausgewiesen werden müssen, auf Druck des Landwirtschaftsministeriums vor Abschluss des Planungsverfahrens genehmigt und dann errichtet worden, obgleich kein dringender Energiebedarf im Amtsbezirk Löcknitz-Penkun besteht, da die Anlagen in diesem Konzentrationsgebiet von Windkraftanlagen bereits derzeit bei Sonne oder Wind etwa zur Hälfte angehalten werden. Es ist offenbar, dass es den Profiteuren allein um die Realisierung ihrer Projekte geht und weder um Energieproduktion noch um CO2-Einsparungen. Dabei werden Verstöße gegen das Bundesnaturschutzgesetz, die Europäische Vogelschutzrichtlinie und den Artikel 20a des Grundgesetzes begangen. Lässt sich das Staatsziel ‚Schutz der Wildtiere‘ mit gieriger Geschäftemacherei erreichen?
Das abschließende Schreiben des Innenministeriums an mich
Sehr geehrter Herr Dr. Sternke,
zu Ihren zahlreichen Schreiben möchte ich Ihnen von Seiten des Ministeriums für Inneres und Europa abschließend zusammenfassend Folgendes mitteilen:
Bezüglich der immissionsschutzrechtlichen Kernpunkte (Vorhaben Krackow/Battinsthal, Öffentlich-rechtlicher Vertrag) hat das Landwirtschaftsministeriums erklärt, dass Ihre Einlassung, die Genehmigung sei ohne korrekte Durchführung des demokratischen Beteiligungsverfahrens erteilt worden, nicht zutrifft.
Das Verfahren sei mit Öffentlichkeitsbeteiligung und Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt worden. Sowohl die öffentliche Bekanntgabe des Vorhabens als auch die Auslegung der Antragsunterlagen sind ordnungsgemäß erfolgt. Die öffentliche Erörterung der form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen fand am 2.11.2016 statt. Die Auswertung der Einwendungen sowie der Stellungnahmen der fachlich zuständigen Behörden ergab nach Auffassung des Landwirtschaftsministeriums als oberster Immissionsschutzbehörde, dass die Genehmigungsvoraussetzungen zum Zeitpunkt der Genehmigungserteilung für vier der fünf beantragten WKA vorlagen. Die Weisung an das zuständige StALU, die Genehmigung zu erteilen, erfolgte daher pflichtgemäß.
Im Übrigen wurde die sofortige Vollziehbarkeit und somit auch die Rechtmäßigkeit der Genehmigung in einem Eilbeschluss durch das Verwaltungsgericht Greifswald bestätigt. Die Beschwerde beim OVG Greifswald gegen diese Entscheidung wurde mit Beschluss vom 25.02.2021 zurückgewiesen.
Mit dem angesprochenen öffentlich-rechtlichen Vertrag mit der juwi AG wurde der Betrieb der WKA im Brutgebiet der eingewanderten Rotmilane nicht etwa erlaubt, sondern stark eingeschränkt. Mit der gefundenen einvernehmlichen Lösung wurde ein langwieriger Rechtstreit um einen etwaigen Teilwiderruf der Genehmigung und den daraus resultierenden Entschädigungsforderungen vermieden. Gleichzeitig kann ein Schutz des Brutpaares gewährleistet werden, der den gesetzlichen Anforderungen vollumfänglich entspricht.
Die Polizei ist von Ihren Hinweisen nur betroffen, wenn sie konkret angezeigten Strafanzeigen nachgehen kann.
Für alle anderen Fragen liegt die Zuständigkeit beim Landwirtschaftsministerium, an das Sie sich dann bitte wenden. Das hiesige Ministerium kann dazu nichts prüfen und sich dazu daher auch nicht einlassen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Brigitte Peters
Meine Antwort
Sehr geehrte Frau Peters, ich danke Ihnen vielmals für Ihre Bemühungen. Natürlich bin ich mit der Antwort nicht zufrieden, denn es wurden in der Zeit, in der die Vögel ihren Brutplatz suchen und die Brut vorbereiten, im Brutgebiet einer strenggeschützten Art, das laut Europäischer Vogelschutzrichtlinie hätte als Schutzgebiet ausgewiesen werden müssen, störende Bauarbeiten ausgeführt. In dem Kommentar zu einem kürzlich ergangenen Urteil des Europäischen Gerichtshofs sagt Prof. Dr. Martin Gellermann: „Mit bemerkenswerter Deutlichkeit wird der Individuenbezug auch in Ansehung des Störungsverbots (Art. 12 Abs. 1 Buchst. b FFH-RL) betont, der es nach den Erkenntnissen des Gerichtshofs mit sich bringt, dass Maßnahmen mit diesem Verbot selbst dann in Konflikt geraten können, wenn sich mit ihnen das Risiko negativer Auswirkungen auf den Erhaltungszustand der betroffenen Art verbindet“ (https://www.m-gellermann.de/Aktuelles/). Dass der Rotmilanbestand in der betroffenen Region zurückgegangen ist, ist durch wissenschaftliche Studien nachgewiesen (Grüneberg & Karthäuser 2019, Katzenberger & Sudfeldt 2019). Für mich ist offenbar, dass unsere Landesregierung das Staatsziel Artenschutz, das in Art. 20a GG formuliert wird, nicht ernst nimmt. Ihren Ausführungen gegenüber stehen der tatsächliche Rückgang der bedrohten Arten und die fortschreitende Verknappung ihrer Lebensräume. Unverständlich ist, dass das Innenministerium Straftaten, auf die ich es explizit hingewiesen habe und über die im NDR berichtet worden ist, nicht zur Kenntnis nimmt und nicht verfolgt, weil das Landwirtschaftsministerium, das von diesen Straftaten eingehende Kenntnis hat, diese nicht zur Anzeige bringt. Es wäre vom Innenminister wohl zu erwarten gewesen, dass er zu ihm bis dahin unbekannten Straftaten, von denen er nun erfährt, die existierenden Informationen, die dem Landwirtschaftsministerium nachweislich vorliegen, einholt. Stattdessen verschließt er fest die Augen und handelt nach dem Prinzip: Was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß. Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass beide Ministerien kein Interesse an der Aufklärung von Straftaten haben, die der Umsetzung der Regierungspolitik förderlich sind. Dass mögliche Entschädigungsforderungen der Firma juwi als Grund dafür angeführt werden, dass ein Teilwiderruf der Genehmigung vermieden werden soll, zeigt, dass beliebige materielle Werte gegen durch die Verfassung geschützte Schutzgüter, zu denen die Wildtiere gehören, verfassungswidrig abgewogen und auf willkürliche Weise höher als diese unverhandelbaren Schutzgüter bewertet werden. Wenn Geld im Spiel ist, spielen Artenschutz und Grundgesetz offenbar keine Rolle mehr. Der Artikel 20a GG formuliert das Ziel, die Wildtiere zu schützen, und die Europäische Vogelschutzrichtlinie formuliert das Ziel, alle Wildvogelpopulationen zu erhalten. Diese Ziele können durch das Handeln der Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern nicht erreicht werden. Im Gegenteil: Der Staat zerstört, was er schützen soll. Zum demokratischen Beteilgungsverfahren ist zu bemerken, dass die Genehmigung vor seinem Abschluss erfolgt ist. Derartige Fälle versprach Energieminister Pegel in einem NDR-Interview auszuschließen, welches der NDR aus der Mediathek entfernt hat. Mit freundlichen Grüßen Dr. René Sternke
Nehmen Sie bitte Kontakt zu Ihren Bundestagsabgordneten auf und fordern Sie sie auf, den von Peter Altmaier vorbereiteten Gesetzesnovellen zur weiteren Beseitigung des Artenschutzes nicht zuzustimmen!
Unterschreiben und verbreiten Sie bitte die Petition „Retten Sie den Rotmilan und andere von der Ausrottung bedrohte Arten!“
Sollten Sie auf dieser Seite Werbung sehen, so bitte ich Sie ausdrücklich, diese Produkte auf keinen Fall zu kaufen, sondern das Geld einem gemeinnützigen Verein zu spenden.
In meinem Schreiben vom 3. November 2020 an das StALU Neubrandenburg habe ich Amtsleiter Christoph Linke darum gebeten, die Genehmigung für das Windfeld Battinsthal, welche gegen die Europäische Vogelschutzrichtlinie und gegen Artikel 20a GG verstößt, umgehend zurückzunehmen und die Bundesregierung und die Landesregierung auf den zwischen BauGB § 35 Absatz 1 Nummer 5 und Artikel 20a GG existierenden Normenkonflikt hinzuweisen (vgl. „Aufforderung an das StALU, die Genehmigung des Windfelds Battinsthals zurückzunehmen“). Da ich lange Zeit keine Antwort erhalten hatte, habe ich Herrn Linke angerufen und er hat sich sehr viel Zeit genommen, um in einem freundlichen Gespräch meine Argumente anzuhören und mir seinen Standpunkt darzulegen, der in folgendem Schreiben knapp zusammengefasst ist:
Anfrage an den Wissenschaftlichen Dienst des Bundestags
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe Ihre Publikation „Zur Bedeutung von Art. 20a GG für den Ausbau der Windenergie“ mit Entsetzen gelesen. Ich war erschüttert darüber, wie wenig Ihnen die im Grundgesetz geschützten Schutzgüter bedeuten, welche sie privatwirtschaftlichen Interessen unterordnen. Ich bin auch erschüttert darüber, wie wenig ernst Sie die Wissenschaft nehmen.