Petition gegen Habecks Missachtung des EU-Umweltrechts

Die Petition zum Schutz des Rotmilans wurde am 20. Mai 2020 an Minister Backhaus übergeben. Ich habe sie seitdem nicht mehr auf diesem Blog beworben, aber sie findet sich noch auf change.org, denn geändert hat sich nichts. Nach wie vor wird gegen das Europäische Recht, die Vogelschutzrichtlinie, deren Vorschriften die Forderungen der genannten Petition bildeten, und die FFH-Richtlinie, in Deutschland durch die Gesetzgebung des Staates, der laut Art. 20a GG zum Schutz der Wildtiere verpflichtet ist, mit Füßen getreten. Link zur Petition: https://chng.it/2tCpBnTH

Inzwischen wurde von Jonathan Rauhut eine Petition lanciert, die gegen die radikalisierte systematische Verletzung des Europäischen Rechts durch Regierung und Bundestag unter den gewissenlosen Naturzerstörern Scholz, Habeck, Giegold und Lemke energisch protestiert (vgl. Abb. unten). Link: https://www.change.org/p/staatssekr-giegold-wirtschaftsminister-habeck-stoppen-sie-den-von-ihnen-geforderten-massiven-eingriff-ins-herz-des-eu-umweltrechts

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Einladung an Wirtschaftsminister Habeck nach Vorpommern zur Besichtigung der Windkraftkolonie Ostdeutschland

Das Schreiben, das an Minister Habeck, die Fraktion Die Grünen/Bündnis 90 (was immer das bedeuten mag) und den Ostbeauftragten Carsten Schneider abgesandt wird, bezieht sich auf folgende Rede des Ministers: https://www.n-tv.de/mediathek/videos/wirtschaft/Habeck-sieht-in-Energiekrise-Chance-fuer-Ostdeutschland-article23394689.html

Herr Minister,
ich lade Sie hiermit zu einer Besichtigung der Windkraftkolonie Ostdeutschland nach Vorpommern ein.

Ich habe mit Erstaunen und Entsetzen wahrgenommen, dass Sie behaupten, dass die von Ihnen und Ihren Vorgängern herbeigeführte Energiekrise eine „famose“ Chance für Ostdeutschland darstelle, und dass Sie beabsichtigen, in noch stärkerem Maße dem Osten den Charakter einer Windkraftkolonie aufzuprägen.

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Nordkurier: Energiewüste MV?

Der Nordkurier berichtet über die Proteste gegen die Pläne der Bundesregierung, die dazu führen würden, Mecklenburg-Vorpommern in eine Energiewüste zu verwandeln. In der Presseerklärung des Freien Horizonts unter der Überschrift „Die derzeitige Energiepolitik bringt keine Sicherheit – sondern ist selbst höchstes Sicherheitsrisiko für Mensch, Natur und Wirtschaft unseres Landes!“ heißt es:.

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Oppositions-CDU-MdB Anne Janssen kämpft für die naturzerstörerische grüne Regierungspolitik

An anne.janssen@bundestag.de

Sehr geehrte Frau Janssen,

unter dem Link https://sternkekandidatkreistagvg.wordpress.com/2022/04/30/oppositions-cdu-mdb-anne-janssen-kampft-fur-die-naturzerstorerische-grune-regierungspolitik/ veröffentliche ich auf meinem Blog einen von dem bundesweit bekannten Naturschützer Manfred Knake (wattenrat.de) verfassten Leserbrief, den der Anzeiger für Harlingerland in Wittmund nicht abgedruckt hat. Bei dieser Gelegenheit erlaube ich mir, Sie darauf hinweisen, dass die Privilegierung der Windkraft im Außenbereich durch § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB verfassungswidrig ist. Durch die Aufhebung des strengen Schutzgebots für den Außenbereich verlieren zahlreiche strenggeschützte Arten ihre Lebensräume. Der Staat ist jedoch laut Art. 20a GG verpflichtet, die Wildtiere zu schützen. Vgl. dazu Norbert Große Hündfeld: ZUR VERFASSUNGSWIDRIGKEIT DES ANLAGENBAUS DER WINDINDUSTRIE

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Der Bundespräsident darf das verfassungswidrige „Osterpaket“ nicht ausfertigen

Herr Bundespräsident,

hiermit fordere ich Sie höflich auf, das unter dem Namen „Osterpaket“ vorbereitete Gesetz nicht zu auszufertigen, da es den bereits bestehenden Verstoß gegen Artikel 20a GG durch den massiven Windkraftausbau und -betrieb im Außenbereich fortsetzt und verstärkt. Das „Osterpaket“ formuliert im Gegensatz zu den Behauptungen der Bundesminister Steffi Lemke und Dr. Robert Habeck keine Verbesserungen für den Artenschutz, sondern enthält ausschließlich Maßnahmen, die zu einer Erleichterung des Windkraftausbaus und zu einer Verschlechterung der Lebensbedingungen der bedrohten Arten führen würden. Der Gesetzesentwurf verstößt eklatant gegen die Europäische Vogelschutzrichtlinie und die Europäische FFH-Richtlinie sowie gegen das Bundesnaturschutzgesetz in der jetzt geltenden Form, obgleich das Tötungsverbot für Wildtiere bereits auf verfassungswidrige und gegen das europäische Recht verstoßende Weise aufgeweicht wurde. 1994 legte das Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil dar, dass das Gebot der äußersten Schonung des Außenbereichs aus den Angeln gehoben würde, wenn im Außenbereich weithin Windkraftanlagen errichtet werden dürften. Dieser Schritt der Aufhebung des Schonungsverbots wurde 1996 mit der Privilegierung der Windkraft im Außenbereich begangen, bei der eine Schutz- und Verbotsnorm in eine Zulassungsnorm umgewandelt wurde. Damit hat der Gesetzgeber einen Verstoß gegen Artikel 20a GG begangen, da zahlreiche strenggeschützte Arten, in erster Linie Greifvogel-, Zugvogel- und Fledermausarten, durch massenhafte und wahllose Tötung von Individuen sowie durch den Verlust ihrer Lebensräume allmählich ausgerottet werden. Diese Tatsache wird u.a. durch die „Stellungnahme Rotmilan-Todesursachen und Gefährdung durch Windenergieanlagen“ des Dachverbands Deutscher Avifaunisten e.V. wissenschaftlich belegt. Die Stellungnahmen der Naturschutzinitiative e.V., des Vereins für Landschaftspflege, Artenschutz und Biodiversität e.V., des Seeadlerschutzes Schlei e.V., des Naturschützers Manfred Knake („Wattenrat“) und weiterer Organisationen und Bürger, die sich mit der Problematik des Artenschutzes eingehend auseinandergesetzt haben, zum „Osterpaket“ legen dar, dass eine weitere Verschlechterung der Wildtierbestände durch dieses Maßnahmenpaket herbeigeführt würde. Durch die geplanten Maßnahmen würden nicht allein die Rechte der Bürger noch weiter, als es in den Jahren Ihrer Bundespräsidentschaft unter Ihrer Mitwirkung bereits geschah, eingeschränkt, sondern das Grundgesetz, das den Staat zum Schutz der Wildtiere und der natürlichen Lebensgrundlage verpflichtet, würde von denjenigen, die dieses Gesetz beschließen und ausfertigen sollten, missachtet. Zur weiteren verfassungsrechtlichen Argumentation verweise ich auf das an Sie gerichtete Schreiben des Staatsrechtlers Norbert Große Hündfeld, das die Verfassungswidrigkeit des „Osterpakets“ begründet. Machen Sie bitte deutlich, dass das Grundgesetz und die darin festgeschriebenen Werte auch für Sie noch achtens- und schützenswert sind.

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Protestwelle gegen den „Artenschutz“ der Wildtiertotschläger Lemke und Habeck

Fred Luicius hat in Nordkurier in einem Artikel mit dem Titel: „Windenergie: Vorpommer schreibt Wutbrief an Ministerin“ meinen „Brief an Bundesministerin Lemke zum Artenschutz-Eckpunktpapier“referiert (siehe Abb. unten).

Glücklicherweise bin ich nicht allein. Das Vorhaben der Bundesminister Steffi Lemke und Robert Habeck, den Artenschutz im Interesse der Windindustrie und des in diese Goldgrube investierenden Finanzkapitals noch weiter auszuhebeln, hat eine Protestwelle ausgelöst, die jetzt erst begonnen hat.

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Brief an Bundesministerin Lemke zum Artenschutz-Eckpunktpapier

Sehr geehrte Frau Bundesministerin,

ich hoffe, dass Sie mein Schreiben zur Kenntnis nehmen und nicht wie Ihr Kollege Dr. Habeck eine Gruppe namens „Bürgerdialog“ beschäftigen, die die Zuschriften der Bürger abfängt und mit vorgefertigten Versatzstücken beantwortet.

Ich habe Ihr Eckpunktepapier „Naturverträglichen Ausbau der Windenergie an Land beschleunigen“ mit großer Enttäuschung gelesen. Das Ziel der Europäischen Vogelschutzrichtlinie besteht darin, alle Populationen europäischer Wildvogelarten zu erhalten. Zu diesem Zweck sollen, soweit es nur irgend möglich ist, alle Individuen geschützt werden, ihre Lebensräume erhalten werden und ihre Lebensbedingungen sogar noch verbessert werden. Artikel 20a GG verpflichtet den Staat, die Wildtiere, zu denen auch die Greifvögel, Zugvögel und Fledermäuse gehören, zu schützen.

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Habeck und Lemke stellen neue kriminelle Tricks zur Aushebelung des Artenschutzes vor

Aus der Presseerklärung von Habeck und Lemke:

„Insbesondere werden damit erstmals bundeseinheitliche, gesetzliche Standards für die Prüfung und Bewertung geregelt, inwieweit eine Windenergieanlage das Kollisionsrisiko für gefährdete Vogelarten signifikant erhöht (sogenannte Signifikanzprüfung). Diese Standards sollen im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) festgelegt werden. Unter anderem ist vorgesehen, dass die Bewertung des Kollisionsrisikos für gefährdete Vogelarten mit Windenergieanlagen anhand einer abschließenden bundeseinheitlichen Liste kollisionsgefährdeter Brutvogelarten erfolgt.

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