Herr Minister, ich lade Sie hiermit zu einer Besichtigung der Windkraftkolonie Ostdeutschland nach Vorpommern ein.
Ich habe mit Erstaunen und Entsetzen wahrgenommen, dass Sie behaupten, dass die von Ihnen und Ihren Vorgängern herbeigeführte Energiekrise eine „famose“ Chance für Ostdeutschland darstelle, und dass Sie beabsichtigen, in noch stärkerem Maße dem Osten den Charakter einer Windkraftkolonie aufzuprägen.
Ein Beitrag von Staatsrechtler Norbert Große Hündfeld vom 13. September 2021
Das Institut für verfassungsgemäße Stromwirtschaft gibt 2 Wochen vor der Wahl zum 20. Bundestag bekannt:
I.
Die Politik der Energiewende ist seit ihrem Anfang im Jahre 1990 planungsrechtlich unzulässig! Schon vor Beginn der Energiewende stand rechtlich fest:
Die planungsrechtliche Beurteilung der Zulässigkeit von Anlagen zur Erzeugung von Windstrom muss nach § 35 Absatz 2 BauGB negativ erfolgen. Die Anwendung der positiven Privilegierungsvorschrift in § 35 Absatz 1 BauGB ist rechtswidrig und falsch!
Der Staat hat in der Energiewende von Anfang an gesetzwidrig und verfassungswidrig gehandelt. Es war der Exekutive nie erlaubt, das Bauverbot in § 35 Absatz 2 BauGB zu missachten!
Die Seite Windindustrie in Deutschland gibt wichtige Informationen zu den aktuellen Rahmenbedingungen und Problemen des Windkraftausbaus in Deutschland. Besonders hinweisen möchte ich auf folgende Beiträge:
1994 hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil die Errichtung einer Windkraftanlage im Außenbereich untersagt, weil Windkraftanlagen keine Unternehmungen sind, die im Außenbereich privilegiert sind. Die Windlobby hat daraufhin die Bundesregierung bearbeitet, Windkraftanlagen im Außenbereich zu privilegieren. 1996 wurde ein entsprechendes Gesetz vom Bundestag abgenickt.
In der Begründung des Urteils von 1994 heißt es u.a.: „Günstige Windverhältnisse herrschen auf nahezu sämtlichen Außenbereichsflächen der Gemeinde W., der Insel Föhr, in weiten Teilen des Kreises Nordfriesland, überhaupt im gesamten Küstenbereich, aber auch in vielen anderen Gegenden, wie etwa in der Norddeutschen Tiefebene. Reichte der Gesichtspunkt der Windhöffigkeit aus, um den von § 35 I Nr. 4 BauGB geforderten Standortbezug herzustellen, so könnten – unter dem Vorbehalt, daß an dem konkreten Standort keine öffentlichen Belange entgegenstehen – Windkraftanlagen, die Strom für das öffentliche Netz erzeugen, in Deutschland weithin im Außenbereich errichtet werden. Die in ihrer Gesamtkonzeption auf das Ziel größtmöglicher Schonung des Außenbereichs ausgerichtete Privilegierungsregelung des § 35 I BauGB würde bei einem solchen Verständnis aus den Angeln gehoben.“
Mein Schreiben an die Bundespolitiker Schäuble, Schulze, Altmaier und Merkel
Herr Bundestagspräsident, Frau Bundeskanzlerin, Frau Ministerin, Herr Minister, ich habe das an Sie gerichtete Schreiben von Prof. Dr. Döhler mit den wichtigen Informationen von Frau Jestrzemski und des Helmholtz-Zentrums Hereon bezüglich der großräumigen Wirkungen von off-shore-Windkraftanlagen auf meinem Blog veröffentlicht und weise Sie wiederholt darauf hin, dass die Privilegierung von Windkraftanlagen im strenggeschützten Außenbereich gegen Artikel 20a GG verstößt (https://sternkekandidatkreistagvg.wordpress.com/2021/06/14/bericht-uber-neue-studie-offshore-ist-grosraumig-windenergie-in-erheblichem-umfang-abhanden-gekommen/). Es ist Ihnen, die Sie zum Teil über eine vorzügliche juristische Bildung verfügen, nicht unbekannt, dass Sie so wichtige Informationen nicht zurückhalten dürfen, sondern aufgrund Ihrer Ämter dazu verpflichtet sind, den Bundestag und die Bundesregierung zu informieren. Bereits am 5. Februar 2020 hatte mir Prof. Dr. Ernst Ulrich Freiherr von Weizsäcker, ehemaliger Präsident des Club of Rome, geschrieben: „Aber wenn mir die ökologischen Schäden der Windenergie so wichtig und ärgerlich wären wie Ihnen, würde ich die Negierung der Treibhauseffekts höchstens als allerletztes (und eben sehr brüchiges) Argument bringen. Viel erfolgsversprechender wären a) die Beweise, dass man aus der Kohle aussteigen kann und trotzdem sehr gut leben, in der Hauptsache durch Energieeffizienz und Photovoltaik (letztere gibt’s heute auf den Weltmärkten für ca 2 Eurocent pro kwh, – da kommt weder Kohle noch Atomenergie mit!), und b) die von Ihnen beobachteten Schäden bei Vögeln und vielleicht anderen Lebewesen, dann vielleicht noch c) Besorgnisse, dass die Windenergie dem Wettergeschehen ständig Energie wegnimmt und damit langfristig das Wetter negativ beeinflussen könnte.“
Die enormen klimatischen, ökologischen und ökonomischen Schadwirkungen der Windenergie off shore sind also durchaus nicht unbekannt, auch wenn die öffentlich-rechtlichen Sender, allen voran die ARD, ihren Informationsauftrag nicht erfüllen. Ich fordere Sie hiermit höflich auf, Ihr ökologisch und ökonomisch unverantwortliches Handeln zu reflektieren und einzustellen. Suchen Sie bitte nach verfassungskonformen Formen der Energiegewinnung! Die Öffentlichkeit ist darüber informiert, dass Sie ökonomisch und ökologisch verantwortungslos handeln und dass Sie es im vollen Bewusstsein Ihrer Verantwortungslosigkeit tun. Mit freundlichen Grüßen Dr. René Sternke
Prof. Dr. Klaus Döhler an die Bundespolitiker Schäuble, Schulze, Altmaier und Merkel
Sehr geehrte Vertretende des Deutschen Volkes,
„Kein Politiker und kein Verfassungsrichter darf später einmal behaupten, er habe von alledem nichts gewusst (siehe nachfolgende Email von Dagmar Jestrzemski), wenn er wegen sinnloser Geldverschwendung gegen einen angeblichen Klimawandel zur Rechenschaft gezogen wird.“
Mit besten Grüßen
Prof. Dr. Klaus-D. Döhler
Naturwissenschaftler und Umweltschützer, Autor im Bereich Umwelt-Toxikologie
Vehementer Gegner von Wissenschafts-Korruption und Steuerverschwendung
Mit denkbar größter Abscheu habe ich die Presseerklärung der Umweltministerinnen und Umweltminister vom 11. Dezember 2020 gelesen, die ich nachstehend reproduziere. Mit der heuchlerischen Parole „Starker Artenschutz“ zwischen den Reißzähnen haben die den Artikel 20a GG konsequent mit Füßen tretenden ministerialen Umweltzerstörer und -zerstörerinnen einen neuen Angriff auf den Artenschutz gestartet und gelandet.
Dass die Ära der Windkraft sich ihrem Ende zuneigt, bezweifle ich nicht. Ich frage mich jedoch, wie lange die Agonie der Windkraft sich noch hinschleppen wird. Wird sie noch Monate, Jahre oder vielleicht gar Jahrzehnte währen? Norbert Große Hündfeld sieht das Ende der Windkraft als unmittelbar bevorstehend an, weil er davon überzeugt ist, dass die Bundesregierung der Frage nach der Verfassungmäßigkeit der Windkraft im Außenbereich nicht mehr lange wird ausweichen können. Wenn sie sich die Bundesregierung der Frage nach der Vereinbarkeit der Windkraft im Außenbereich mit Artikel 20a des Grundgesetzes stellt, ist es vorbeit mit der Windkraft. Mit der Bundesregierung allerdings auch. Deshalb weicht sie dieser Frage, solange es nur geht, aus. Weiterlesen →
Am 15. Mai fand die 94. Umweltministerkonferenz statt. Am 15. Juli will sie ihre Beschlüsse fassen. Sie unterwirft sich darin den Forderungen der Windindustrie vollkommen. Bereits die Zulassung von Windkraftanlagen im Außenbereich war ein Verstoß gegen Artikel 20a des Grundgesetzes. Die Beschneidung des Tötungsverbots für Wildtiere im Jahre 2017 durch die Einführung des unscharfen Begriffes des „erhöhten Tötungsrisikos“ in das Bundesnaturschutzgesetz im Interesse der Windindustrie verstieß gegen die Europäische Vogelschutzrichtlinie, die FFH-Richtlinie und mehrere internationale Konventionen, die Deutschland unterzeichnet hat. Dieses „erhöhte Tötungsrisiko“, welches nun als Voraussetzung dafür, dass das Tötungsverbot noch gilt, eingeführt wurde, schaffte das Tötungsverbot faktisch ab.
Vorgesehene Maßnahmen der Umweltminister des Bundes und der Länder, um der Windindustrie das Töten bedrohter Arten noch weiter zu erleichtern:
Nachstehendes Schreiben hat der Staatsrechtler Norbert Große Hündfeld an Bundesministerin Svenja Schulze gerichtet. Das Schreiben verdeutlicht, dass es nicht sinnvoll ist, in der Hoffnung, mit der Bundesregierung einen Kompromiss aushandeln zu können, ein Lippenbekenntnis zur Energiewende abzulegen, sondern dass wir unermüdlich und geradlinig auf den Verfassungsverstoß, der mit dem Windkraftausbau und -betrieb verbunden ist, hinweisen müssen.
Sehr geehrte Frau Ministerin Schulze,
Bitte erläutern Sie den Lesern meines BLOGS zum Energieverfassungsrecht, wie weltweit vorbildlich bewerkstelligt werden soll, dass gegen den Widerstand in der Bevölkerung das Gesicht Deutschlands durch den Bau von immer mehr Windenergieanlagen verändert werden kann! Haben Herr Miersch und Herr Linnemann für den Akzeptansauschuss der GroKo schon einen von den Bürgerinitiativen akzeptierten Kompromiss erreicht? Wie gedenkt die noch amtierende Regierung mit dem Teil des Widerstandes umzugehen, der nicht müde wird, eine Beantwortung der Verfassungsfrage aus Artikel 20a GG zu fordern?
Wie beurteilen Sie die Tatsache, dass trotz der Anstrengungen, über die unter www.Gegenwind-Greven.de informiert wird, noch keine Beantwortung erfolgt ist? Ist die Vermutung richtig, dass noch kein Mitglied des Klimakabinetts eine überzeugende Antwort gefunden hat?
Bitte antworten Sie bald und so, dass der Inhalt Ihrer Antwort vom Bundespräsidialamt für die dort anstehende Kontrolle gemäß Artikel 82 GG berücksichtigt werden kann! Oder besser noch: lassen Sie mich wissen, wann eine Besprechung in der Bahnhofstr. 9 möglich ist.
Nehmen Sie bitte Kontakt zu Ihren Bundestagsabgordneten auf und fordern Sie sie auf, den von Peter Altmaier vorbereiteten Gesetzesnovellen zur weiteren Beseitigung des Artenschutzes nicht zuzustimmen!
Unterschreiben und verbreiten Sie bitte die Petition „Retten Sie den Rotmilan und andere von der Ausrottung bedrohte Arten!“
Norbert Große Hündfeld legt in diesem Artikel dar, dass die Beschlussvorlage zum Kohleausstiegsgesetz, über die der Bundestag abgestimmt hat, nicht regelt, wie der wegfallende Kohlestrom ersetzt werden kann.
Zuvor legt er dar, dass eine verfassngsrechtliche Klärung aussteht, ob Windkraftanlagen im Außenbereich überhaupt zulässig sind, denn der Gesetzgeber hat 1996 bei der Privilegierung der Windkraft in diesem strenggeschützten Bereich nicht berücksichtigt, wie sich seine Entscheidung auf das geltende normative Schutzsystem auswirken wird.
Der WIDERSTAND der Bürger gegen den Verstoß gegen Artikel 20a des Grundgesetzes spielt in der Argumentation von Norbert Große Hündfeld eine wichtige Rolle. Denn es handelt sich um den WIDERSTAND einer verfassungsrechtlich argumentierenden Gruppierung, die vornehmlich aus rechtsstaatlichen Gründen agiert und nie und nimmer verfassungswidriges Staatshandeln akzeptieren wird.
Unsere Rolle in diesem Zusammenhang besteht darin, diesen WIDERSTAND zu stärken und zu verkörpern, das Lippenbekenntnis zu einer verfassungswidrigen Energiewende zu verweigern und laut zu sagen: KEINE AKZEPTANZ für einen Verfassungsverstoß!
Nehmen Sie bitte Kontakt zu Ihren Bundestagsabgordneten auf und fordern Sie sie auf, den von Peter Altmaier vorbereiteten Gesetzesnovellen zur weiteren Beseitigung des Artenschutzes nicht zuzustimmen!
Unterschreiben und verbreiten Sie bitte die Petition „Retten Sie den Rotmilan und andere von der Ausrottung bedrohte Arten!“
Sollten Sie auf dieser Seite Werbung sehen, so bitte ich Sie ausdrücklich, diese Produkte auf keinen Fall zu kaufen, sondern das Geld einem gemeinnützigen Verein zu spenden.