Auf mein Schreiben an die Naturzerstörungsantreiberin Katharina Stucke vom NABU hat mir Prof. Dr. Kramm von der University of Alaska Fairbanks, Experte für Theoretische Meteorologie, geantwortet. Seinem Schreiben waren ein Video, das die Tötung eines Greifvogels durch eine Windkraftanlage zeigt (http://www.youtube.com/watch?v=8NAAzBArYdw), und die beiden unten angefügten Grafiken als Beilagen beigegeben.
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Die Übergabe der Petition zum Schutz des Rotmilans an Minister Backhaus
Am 20. Mai 2021 fand in der Zeit von 10 bis 12 Uhr im Gutshaus Battinsthal die Übergabe der Petition „Retten Sie den Rotmilan und andere von der Ausrottung bedrohte Arten“ an Minister Dr. Till Backhaus, Landwirtschafts- und Umweltminister des Landes Mecklenburg-Vorpommern, statt. Teilnehmer waren außer dem Minister seinem Referenten Kai Umland und mir Norbert Große Hündsfeld, Staatsrechtler aus Münster, Heino von Schuckmann, Vorsitzender des Vereins Gutshaus Battinsthal, Gerd Sauder, Bürgermeister der Gemeinde Krackow, Dipl.-Med. Heinz Timm, Arzt aus Penkun, der eine Studie zu den Infraschallopfern in Büssow durchgeführt hat, sowie als Vertreter der Presse Heike Becker vom NDR mit ihrem Kameramann und Fred Lucius vom Nordkurier.
Ich legte dar, dass die Petition die Umsetzung der Europäischen Vogelschutzrichtlinie in Mecklenburg-Vorpommern fordert. Die Vorkommensgebiete der in Anhang I genannten strenggeschützten Arten müssen als Schutzgebiete ausgewiesen werden. Das ist aber nicht der Fall. Sie sind teilweise sogar als Windeignungsgebiete ausgewiesen.
Die Umweltministerkonferenz erregt Ekel
Unterschreiben und verbreiten Sie bitte die Petition „Retten Sie den Rotmilan und andere von der Ausrottung bedrohte Arten!“
Mit denkbar größter Abscheu habe ich die Presseerklärung der Umweltministerinnen und Umweltminister vom 11. Dezember 2020 gelesen, die ich nachstehend reproduziere. Mit der heuchlerischen Parole „Starker Artenschutz“ zwischen den Reißzähnen haben die den Artikel 20a GG konsequent mit Füßen tretenden ministerialen Umweltzerstörer und -zerstörerinnen einen neuen Angriff auf den Artenschutz gestartet und gelandet.
Das Coronavirus als Mittel zur Durchsetzung der Windkraftpolitik
Unterschreiben und verbreiten Sie bitte die Petition „Retten Sie den Rotmilan und andere von der Ausrottung bedrohte Arten!“
Vorbemerkung
Angeregt wurde dieser Beitrag durch den Essai „Die Geburt des autoritären Staates aus dem Geist der Seuchenbekämpfung“ von Dieter Hoffmann auf der Seite rotherbaron.com und die dadurch ausgelöste Diskussion, wie das Handeln des Staates in der Coronakrise zu bewerten ist.
Der Kampf der Naturschützer und der Bürgerinitiativen gegen die unheilige Allianz der demokratischen Parteien mit der Windindustrie, dem Finanzkapital und den weitgehend gleichgeschalteten Leitmedien, welche die verfassungswidrige Windkraft im Außenbereich mit Klauen und Zähnen verteidigen, ist der Kampf Davids gegen Goliath. In diesem ungleichen Kampf wird das Coronavirus von den Stärkeren gezielt als Kampfmittel gegen die Schwächeren eingesetzt: Weiterlesen
Rechtsgutachten: Die windkraftbedingte Tötung europäischer Vögel darf aus unionsrechtlichen Gründen nicht zugelassen werden!
Aus dem Sonderrundbrief der Naturschutzinitiative e.V.
Unterschreiben und verbreiten Sie bitte die Petition „Retten Sie den Rotmilan und andere von der Ausrottung bedrohte Arten!“
„Die windkraftbedingte Tötung europäischer Vögel darf derzeit aus unionsrechtlichen Gründen nicht auf der Grundlage des § 45 Abs. 7 S. 1 Nr. 5 BNatSchG zugelassen werden. Ausnahmen vom Tötungsverbot können zugunsten der Windkraftnutzung auch nicht auf § 45 Abs. 7 S. 1 Nr. 4 BNatSchG („öffentliche Sicherheit“) gestützt werden, weil Windenergieanlagen die Voraussetzungen dieser unionsbasierten Vorschriften nicht erfüllen.“
„Zu diesem Ergebnis kommt ein rechtswissenschaftliches Gutachten des Hochschullehrers und Rechtsanwaltes apl. Prof. Dr. Martin Gellermann im Auftrag des bundesweit anerkannten Umweltverbandes Naturschutzinitiative e.V. (NI)“, erklärte Harry Neumann, Bundesvorsitzender der NI. (Das vollständige Gutachten finden Sie auch am Ende der Pressemitteilung zum Download.) Weiterlesen
Der Nordkurier berichtet über die enormen Rotmilanverluste im Nordosten
Unterschreiben und verbreiten Sie bitte die Petition „Retten Sie den Rotmilan und andere von der Ausrottung bedrohte Arten!“
Dass die Rotmilanverluste aufgrund des Windkraftausbaus enorm sind, ist seit den Studien von Christoph Grüneberg und Johanna Karthäuser („Die Vogelwelt“, 2019, Heft 2) und Jakob Katzenberger und Christoph Sudfeldt („Der Falke“, 2019, Heft 11) bekannt. Es ist erfreulich, dass die Presse nun auch davon Kenntnis nimmt. Weiterlesen
Anfrage an den Bundespräsidenten und das Bundespräsidialamt
Unterschreiben und verbreiten Sie bitte die Petition „Retten Sie den Rotmilan und andere von der Ausrottung bedrohte Arten!“
Herr Bundespräsident,
sehr geehrte Frau Engelke,
sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe auf der Seite „Energierecht“ des Juristen Norbert Große Hündfeld einen interessanten Beitrag gefunden und darüber auf meinem eigenen Blog berichtet.
https://sternkekandidatkreistagvg.wordpress.com/2020/07/14/der-bundesprasident-wird-das-kohleausstiegsgesetz-nicht-gem-artikel-82-gg-ausfertigen-konnen/ Weiterlesen
Die Friedländer Große Wiese darf nicht zerstört werden!
Unterschreiben und verbreiten Sie bitte die Petition „Retten Sie den Rotmilan und andere von der Ausrottung bedrohte Arten!“
„Man muss die Menschen immer wieder daran erinnern, was wir hier für eine artenreiche Wiese haben“, steht auf der Facebook-Seite des gemeinnützigen Vereins Freie Friedländer Wiese e.V. Wenn man die Fotos auf dieser Seite betrachtet, ist man erschüttert darüber, dass es Menschen gibt, die dieses artenreiche Habitat als weiße Fläche ansehen, die sie ohne Rücksicht als Windfeld nutzen können. Zahlreiche Arten leben dort in einem ökologischen Gleichgewicht, das nicht gestört werden darf. Weiterlesen
94. Umweltministerkonferenz – eine Konferenz der Schande: Die Umweltminister lecken der Windindustrie die Stiefel
Unterschreiben und verbreiten Sie bitte die Petition „Retten Sie den Rotmilan und andere von der Ausrottung bedrohte Arten!“
Am 15. Mai fand die 94. Umweltministerkonferenz statt. Am 15. Juli will sie ihre Beschlüsse fassen. Sie unterwirft sich darin den Forderungen der Windindustrie vollkommen. Bereits die Zulassung von Windkraftanlagen im Außenbereich war ein Verstoß gegen Artikel 20a des Grundgesetzes. Die Beschneidung des Tötungsverbots für Wildtiere im Jahre 2017 durch die Einführung des unscharfen Begriffes des „erhöhten Tötungsrisikos“ in das Bundesnaturschutzgesetz im Interesse der Windindustrie verstieß gegen die Europäische Vogelschutzrichtlinie, die FFH-Richtlinie und mehrere internationale Konventionen, die Deutschland unterzeichnet hat. Dieses „erhöhte Tötungsrisiko“, welches nun als Voraussetzung dafür, dass das Tötungsverbot noch gilt, eingeführt wurde, schaffte das Tötungsverbot faktisch ab.