Diskussion mit dem Ehrenpräsidenten des Club of Rome über den fehlenden wissenschaftlichen Nachweis für den Treibhauseffekt und die Schädlichkeit von Windkraft

Die Veröffentlichung der Diskussion mit dem ehemaligen Präsidenten des Club of Rome Ernst Ulrich von Weizsäcker soll verdeutlichen, dass wir noch nicht in einer Klimadiktatur leben, sondern dass eine Diskussion zwischen Personen unterschiedlicher Meinung noch möglich ist. Dass die längst notwendige öffentliche Diskussion, die die fatale Klima-, Umwelt- und Energiepolitik der Bundesregierung grundsätzlich in Frage stellt, nicht stattfindet, liegt allein an den unterwürfigen Journalisten, die sich als Handlanger der Regierung verstehen.

Für mich war vor allem aufschlussreich, dass Herr von Weizsäcker, der in vielfacher Weise für den Klimaschutz eintritt, keinen physikalischen Nachweis für den Treibhauseffekt vorlegen kann, obwohl er studierter Physiker ist, dass er die Schädlichkeit von Windkraft einräumt und dass er die Auffassung vertritt, dass angesichts der auf anderem Wege herbeigeführten rasanten Verteuerung der Energien „die Wichtigkeit des Themas CO2 im Schwinden“ sei.

Die hier veröffentlichte Fortsetzung der Diskussion knüpft an die in dem Beitrag „Diskussion über den Treibhauseffekt mit dem Ehrenpräsidenten des Club of Rome Ernst Ulrich von Weizsäcker begonnen“ veröffentlichte Email von Herrn von Weizsäcker an. Offensichtliche Verschreibungen wurden korrigiert.

Schreiben von Herrn von Weizsäcker vom 2. August 2022

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Zu meinem Protestbrief an den NABU

Auf mein Schreiben an die Naturzerstörungsantreiberin Katharina Stucke vom NABU hat mir Prof. Dr. Kramm von der University of Alaska Fairbanks, Experte für Theoretische Meteorologie, geantwortet. Seinem Schreiben waren ein Video, das die Tötung eines Greifvogels durch eine Windkraftanlage zeigt (http://www.youtube.com/watch?v=8NAAzBArYdw), und die beiden unten angefügten Grafiken als Beilagen beigegeben.

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Der NABU fordert die komplette Abschaffung der WKA-Abstände zur Wohnbebauung

In der heutigen Presseerklärung des NABU heißt es:

„Zusätzliche pauschale Abstände, wie die 1.000m-Regel in NRW, bieten für die Anwohner*innen keinen zusätzlichen Schutz. Gleichzeitig wird der Bau der Windparks aber weiter in den Naturraum hinein verschoben, wodurch sich die Konflikte mit dem Naturschutz erhöhen. Diese pauschalen Abstände zur Wohnbebauung müssen im Wind-an-Land-Gesetz deshalb komplett abgeschafft werden. Die jetzige Regelung, die Abstände dann auszusetzen, wenn die Flächenziele nicht erreicht werden, reicht für eine naturverträgliche Energiewende nicht aus. Denn zu einer Verschiebung in sensible Naturräume kommt es dadurch trotzdem.“

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Wilfried Bergholz’ Einwendung gegen neue Windkraftanlagen bei Crussow

An das Landesamt für Umwelt

Genehmigungsverfahrensstelle Ost

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Der Bundespräsident darf das verfassungswidrige „Osterpaket“ nicht ausfertigen

Herr Bundespräsident,

hiermit fordere ich Sie höflich auf, das unter dem Namen „Osterpaket“ vorbereitete Gesetz nicht zu auszufertigen, da es den bereits bestehenden Verstoß gegen Artikel 20a GG durch den massiven Windkraftausbau und -betrieb im Außenbereich fortsetzt und verstärkt. Das „Osterpaket“ formuliert im Gegensatz zu den Behauptungen der Bundesminister Steffi Lemke und Dr. Robert Habeck keine Verbesserungen für den Artenschutz, sondern enthält ausschließlich Maßnahmen, die zu einer Erleichterung des Windkraftausbaus und zu einer Verschlechterung der Lebensbedingungen der bedrohten Arten führen würden. Der Gesetzesentwurf verstößt eklatant gegen die Europäische Vogelschutzrichtlinie und die Europäische FFH-Richtlinie sowie gegen das Bundesnaturschutzgesetz in der jetzt geltenden Form, obgleich das Tötungsverbot für Wildtiere bereits auf verfassungswidrige und gegen das europäische Recht verstoßende Weise aufgeweicht wurde. 1994 legte das Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil dar, dass das Gebot der äußersten Schonung des Außenbereichs aus den Angeln gehoben würde, wenn im Außenbereich weithin Windkraftanlagen errichtet werden dürften. Dieser Schritt der Aufhebung des Schonungsverbots wurde 1996 mit der Privilegierung der Windkraft im Außenbereich begangen, bei der eine Schutz- und Verbotsnorm in eine Zulassungsnorm umgewandelt wurde. Damit hat der Gesetzgeber einen Verstoß gegen Artikel 20a GG begangen, da zahlreiche strenggeschützte Arten, in erster Linie Greifvogel-, Zugvogel- und Fledermausarten, durch massenhafte und wahllose Tötung von Individuen sowie durch den Verlust ihrer Lebensräume allmählich ausgerottet werden. Diese Tatsache wird u.a. durch die „Stellungnahme Rotmilan-Todesursachen und Gefährdung durch Windenergieanlagen“ des Dachverbands Deutscher Avifaunisten e.V. wissenschaftlich belegt. Die Stellungnahmen der Naturschutzinitiative e.V., des Vereins für Landschaftspflege, Artenschutz und Biodiversität e.V., des Seeadlerschutzes Schlei e.V., des Naturschützers Manfred Knake („Wattenrat“) und weiterer Organisationen und Bürger, die sich mit der Problematik des Artenschutzes eingehend auseinandergesetzt haben, zum „Osterpaket“ legen dar, dass eine weitere Verschlechterung der Wildtierbestände durch dieses Maßnahmenpaket herbeigeführt würde. Durch die geplanten Maßnahmen würden nicht allein die Rechte der Bürger noch weiter, als es in den Jahren Ihrer Bundespräsidentschaft unter Ihrer Mitwirkung bereits geschah, eingeschränkt, sondern das Grundgesetz, das den Staat zum Schutz der Wildtiere und der natürlichen Lebensgrundlage verpflichtet, würde von denjenigen, die dieses Gesetz beschließen und ausfertigen sollten, missachtet. Zur weiteren verfassungsrechtlichen Argumentation verweise ich auf das an Sie gerichtete Schreiben des Staatsrechtlers Norbert Große Hündfeld, das die Verfassungswidrigkeit des „Osterpakets“ begründet. Machen Sie bitte deutlich, dass das Grundgesetz und die darin festgeschriebenen Werte auch für Sie noch achtens- und schützenswert sind.

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Habeck und Lemke stellen neue kriminelle Tricks zur Aushebelung des Artenschutzes vor

Aus der Presseerklärung von Habeck und Lemke:

„Insbesondere werden damit erstmals bundeseinheitliche, gesetzliche Standards für die Prüfung und Bewertung geregelt, inwieweit eine Windenergieanlage das Kollisionsrisiko für gefährdete Vogelarten signifikant erhöht (sogenannte Signifikanzprüfung). Diese Standards sollen im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) festgelegt werden. Unter anderem ist vorgesehen, dass die Bewertung des Kollisionsrisikos für gefährdete Vogelarten mit Windenergieanlagen anhand einer abschließenden bundeseinheitlichen Liste kollisionsgefährdeter Brutvogelarten erfolgt.

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Kritik des rbb-Bürgertalks „Wir müssen reden! Volle Kraft auf Windkraft – Klima gerettet, Land gespalten?“

Sehr geehrter Herr Rausch,

ich bin mit dem rbb-Bürgertalk „Wir müssen reden! Volle Kraft auf Windkraft – Klima gerettet, Land gespalten?“ sehr unzufrieden. Die Konzeption Ihrer Sendung stellt Rainer Ebeling, Windkraftgegner aus Crussow, gleich fünf Verteidiger des massiven Windkraftausbaus entgegen und Sie selbst als Moderator haben sich keineswegs neutral verhalten, sondern Argumente gegen Rainer Ebeling vorgetragen und dabei sogar Desinformation betrieben.

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An den NABU: Ihr seid keine Artenschützer, sondern Heuchler!

‌Sehr geehrte Frau Neuwald,
der NABU besitzt keine Glaubwürdigkeit mehr. Wenn man sieht, wie der NABU den Verlust der Lebensräume der bedrohten  Arten nicht nur toleriert, sondern sogar fanatisch vorantreibt, wenn es um die Industrialisierung des ehemals strenggeschützten Außenbereichs mittels Windkraftanlagen geht. Angesichts der vom NABU angefeuerten Naturzerstörung wird jedem Beobachter wird klar, dass der NABU den Artenschutz nicht ernst nimmt. Das Bundesverwaltungsgericht hat 1994 festgestellt, dass die Genehmigung von Windkraftanlagen „weithin im Außenbereich“ das Prinzip der äußersten Schonung des Außenbereichs aus den Angeln heben würde. Ohne die äußerste Schonung des Außenbereichs ist die Erhaltung der Lebensräume der Wildtiere, insbesondere der bedrohten und geschützten Arten, jedoch nicht möglich. Hier wird gegen Artikel 20a GG munter verstoßen (vgl. meinen Blog, vor allem https://sternkekandidatkreistagvg.wordpress.com/2020/09/22/zur-verfassungswidrigkeit-des-anlagenbaus-der-windindustrie/‌, https://sternkekandidatkreistagvg.wordpress.com/2021/09/29/drei-daten-zur-geschichte-der-energiewende/‌, https://sternkekandidatkreistagvg.wordpress.com/2021/09/19/bilanz-der-energiewende-am-ende-der-19-legislaturperiode/‌ und https://sternkekandidatkreistagvg.wordpress.com/2021/06/23/die-energiewende-hat-das-ziel-grostmoglicher-schonung-des-ausenereichs-aus-den-angeln-gehoben/‌).
Wie sollen da die Bemühungen des NABU zur Erhaltung von Lebensräumen des Wolfs von der Politik oder den Bürgern ernstgenommen werden? Handelt es sich um ein Feigenblatt? Denn nicht zuletzt waren die Bemühungen des NABU, das verfassungswidrige Wolfsgesetz, das gegen das Washingtoner Artenschutzabkommen, die FFH-Richtlinie usw. verstößt, abzuwehren, sehr halbherzig. So wie ich zu manchen Windkraftgegnern sage: „Ihr seid keine Artenschützer, wenn ihr den Rotmilan und den Großen Abendsegler schützen, den Wolf, den Biber und den Kormoran aber ausrotten wollt!“, so sage ich zum NABU: „Ihr seid keine Artenschützer, sondern Heuchler!“
Mit freundlichen Grüßen 
Dr. René Sternke

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Drei Daten zur Geschichte der Energiewende

Bericht über Geschehnisse, die sich 1994, 1996 und 2011 ereignet haben,

erstattet von Norbert Große Hündfeld,

Rechtsanwalt und Notar a. D. in Münster,

mit Anleitung zur gesetzlichen/ verfassungsrechtlichen Beurteilung für das Institut für verfassungsgemäße Stromwirtschaft (IvS)

A Sachverhalt

1. Das Urteil vom 16.06.1994

Am 16. Juni 1994 hat das Bundesverwaltungsgericht über die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Anlagenbaus der Windindustrie entschieden: Windenergieanlagen (WEA) sind keine im Sinne von Paragraf 35 Absatz 1 BauGB privilegierten Vorhaben! Als „sonstige“ Vorhaben im Sinne von Paragraf 35 Absatz 2 BauGB ist ihre Errichtung im Außenbereich unzulässig!

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Antwort an Dominique van Eick

Auf meinen Beitrag „Der Direktkandidat des Freien Horizonts schweigt zum Thema Windkraft“ hat Dominique van Eick, Mitglied des Kreistags Vorpommern-Greifswald für den Freien Horizont, in einem Kommentar geantwortet, der unter dem Beitrag zu lesen ist. Hier meine Antwort an sie:

Liebe Dominque,

warum sagt der Freie Horizont, wenn er schon einmal die Gelegenheit hat, seine Position vor einem größeren Publikum in der Region darzulegen, nicht, dass er gegen den weiteren Ausbau von Windkraft ist, sondern verbrämt diese Aussage mit den Worten „den aktuellen Ausverkauf des ländlichen Raums stoppen“, sodass der Leser erraten muss, was damit gemeint sein könnte?

Warum hast Du mir überhaupt nicht geantwortet, als ich Dich und den Verein für Landschaftspflege und Artenschutz in Mecklenburg-Vorpommern (VLA-MV) aufgefordert habe, die Daten zu sämtlichen Horstvernichtungen und Vogelschlägen, die der Landkreis erfasst hat, einzuholen und diese Straftaten zur Anzeige zu bringen, damit sie strafrechtlich verfolgt werden?

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