Unterschreiben und verbreiten Sie bitte die Petition „Retten Sie den Rotmilan und andere von der Ausrottung bedrohte Arten!“
https://www.change.org/p/f%C3%BCr-landwirtschaft-und-umwelt-mecklenburg-vorpommern-retten-sie-den-rotmilan-und-andere-von-der-ausrottung-bedrohte-arten-0dab0be9-2465-4cbe-93f0-84b5430b0d8f
Im „Sondierungsergebnis Bündnis 90/Die Grünen Baden-Württemberg und CDU Baden-Württemberg“ heißt es:
„Es gilt, das Klima zu schützen, die Schöpfung und die Artenvielfalt zu bewahren und so die natürlichen Lebensgrundlagen auch für die kommenden Generationen zu sichern.“
„Vergabeoffensive für die Vermarktung von Staatswald- und Landesflächen für die Windkraftnutzung. So können bis zu 1000 neue Windkraftanlagen entstehen.“
Handelt es sich bei den Arten, die die CDU schützen will, um Arten von Windrädern? Oder versteht die CDU unter Artenschutz den Schutz der Windindustrie vor bedrohten Wildtierarten, vor allem vor Vogel- und Fledermausarten?
Darf der Staat zerstören was er schützen soll? Zur Verfassungswidrigkeit von Windkraft im Außenbereich vgl. Norbert Große Hündfeld: „ZUR VERFASSUNGSWIDRIGKEIT DES ANLAGENBAUS DER WINDINDUSTRIE“
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