Der NABU fordert die komplette Abschaffung der WKA-Abstände zur Wohnbebauung

In der heutigen Presseerklärung des NABU heißt es:

„Zusätzliche pauschale Abstände, wie die 1.000m-Regel in NRW, bieten für die Anwohner*innen keinen zusätzlichen Schutz. Gleichzeitig wird der Bau der Windparks aber weiter in den Naturraum hinein verschoben, wodurch sich die Konflikte mit dem Naturschutz erhöhen. Diese pauschalen Abstände zur Wohnbebauung müssen im Wind-an-Land-Gesetz deshalb komplett abgeschafft werden. Die jetzige Regelung, die Abstände dann auszusetzen, wenn die Flächenziele nicht erreicht werden, reicht für eine naturverträgliche Energiewende nicht aus. Denn zu einer Verschiebung in sensible Naturräume kommt es dadurch trotzdem.“

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Wachsender Protest gegen Windkraftanlagen

Nachfolgende Informationen hat mir Bernd Baumgart zugesandt:

Wachsender Protest gegen Windkraftanlagen

https://www.cicero.de/innenpolitik/habeck-ministerium-mahnwachse-widerstand-windkraft-vernunftkraft-susanne-kirchhof-interview

https://de.rt.com/inland/130122-hunderttausende-seltene-greifvogel-und-fledermause/

AKTUELL OBERZENT – WINDRADPROJEKT KOMMT VOR GERICHT:
Stadt Oberzent geht mit Klage gegen die Genehmigung von drei Anlagen im Katzenwinkel bei Etzean vor
Von Gerhard Grünewald
OBERZENT/MOSSAUTAL. Die Stadt Oberzent wird alle juristischen Register ziehen, um den Bau dreier Windräder im Katzenwinkel zwischen den Stadtteilen Etzean und Airlenbach zu stoppen. Eine entsprechende Reaktion auf die Genehmigung der Anlagen im mittleren Odenwald durch das Regierungspräsidium hat der parteilose Bürgermeister Christian Kehrer nun angekündigt. Wie berichtet, hatte die Landesbehörde einen Vorstoß des Fachunternehmens Juwi (Wörrstadt) intensiv geprüft und im Dezember positiv beschieden („Ja zu Windrädern über dem Stausee“, Ausgabe vom 4. Januar). Gegen diese Entscheidung richtet sich nun die Klage, die Oberzent beim hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel einlegen wird.

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Die Energiewende hat das Ziel größtmöglicher Schonung des Außenbereichs aus den Angeln gehoben

1994 hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil die Errichtung einer Windkraftanlage im Außenbereich untersagt, weil Windkraftanlagen keine Unternehmungen sind, die im Außenbereich privilegiert sind. Die Windlobby hat daraufhin die Bundesregierung bearbeitet, Windkraftanlagen im Außenbereich zu privilegieren. 1996 wurde ein entsprechendes Gesetz vom Bundestag abgenickt.

In der Begründung des Urteils von 1994 heißt es u.a.: „Günstige Windverhältnisse herrschen auf nahezu sämtlichen Außenbereichsflächen der Gemeinde W., der Insel Föhr, in weiten Teilen des Kreises Nordfriesland, überhaupt im gesamten Küstenbereich, aber auch in vielen anderen Gegenden, wie etwa in der Norddeutschen Tiefebene. Reichte der Gesichtspunkt der Windhöffigkeit aus, um den von § 35 I Nr. 4 BauGB geforderten Standortbezug herzustellen, so könnten – unter dem Vorbehalt, daß an dem konkreten Standort keine öffentlichen Belange entgegenstehen – Windkraftanlagen, die Strom für das öffentliche Netz erzeugen, in Deutschland weithin im Außenbereich errichtet werden. Die in ihrer Gesamtkonzeption auf das Ziel größtmöglicher Schonung des Außenbereichs ausgerichtete Privilegierungsregelung des § 35 I BauGB würde bei einem solchen Verständnis aus den Angeln gehoben.“

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Die Energiewende ist ein kollektives Verbrechen

Unterschreiben und verbreiten Sie bitte die Petition „Retten Sie den Rotmilan und andere von der Ausrottung bedrohte Arten!“

https://www.change.org/p/f%C3%BCr-landwirtschaft-und-umwelt-mecklenburg-vorpommern-retten-sie-den-rotmilan-und-andere-von-der-ausrottung-bedrohte-arten-0dab0be9-2465-4cbe-93f0-84b5430b0d8f

Mein Beitrag „Jens Koeppen und der Erfolg der Energiewende“ hat eine heftige Kontroverse unter Windkraftgegnern ausgelöst. Im Grunde geht es um die Frage, ob die CDU, indem sie ihre Politik einer gemäßigten Umsetzung der politischen Ziele der Grünen führt, der Begehung eines kollektiven Verbrechens, bei der „alle beteiligt“ und „alle mitgenommen“ werden sollen, überhaupt noch eine Alternative zu den Grünen darstellt.

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Die Aarhus-Konvention und die toten Störche im Windindustriegebiet Neuengamme

Unterschreiben und verbreiten Sie bitte die Petition „Retten Sie den Rotmilan und andere von der Ausrottung bedrohte Arten!“

https://www.change.org/p/f%C3%BCr-landwirtschaft-und-umwelt-mecklenburg-vorpommern-retten-sie-den-rotmilan-und-andere-von-der-ausrottung-bedrohte-arten-0dab0be9-2465-4cbe-93f0-84b5430b0d8f

Windkraftanlagen im Außenbereich verstoßen gegen Artikel 20a des Grundgesetzes. Der Bundespräsident hat das Kohleausstiegsgesetz ausgefertigt, obwohl es gegen das Grundgesetz verstößt. Vgl. „Ordnet der Bundespräsident die im Grundgesetz garantierten Werte und Schutzgüter parteipolitischen Interessen und regierungspolitischen Zielen unter?“

Windkraftanlagen in den Vorkommensgebieten geschützter Arten verstoßen gegen die Europäische Vogelschutzrichtlinie, die Europäische Fauna-Flora-Habitatsrichtlinie, die Bonner Konvention, die Berner Konvention und das Washingtoner Artenschutzabkommen. In Deutschland geht es zu wie in einer Bananenrepublik.

Die Aarhus-Konvention sieht laut Bundesumweltministerium folgende Beteiligungsrechte der Zivilgesellschaft, und zwar ausdrücklich der einzelnen Bürger und Bürgerinnen, vor: Weiterlesen

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Beschleunigter Wandel eines Wortes: Grün

Ein Gastbeitrag von Angelika Janz

„Grün grün grün ist alles was ich hab“, heißt es in einem Kinderlied. Ich zwinge mich, ein Wort nüchtern zu betrachten, den Wandel eines Wortes eine kurze Strecke lang zu begleiten. Weiterlesen

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Der Bayerische Rundfunk schafft Feindbilder und spaltet die Gesellschaft

Unterschreiben und verbreiten Sie bitte die Petition „Retten Sie den Rotmilan und andere von der Ausrottung bedrohte Arten!“

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Für Oliver Westphal, der den Text angeregt hat

Die Sendung „Gegen den Wind – Windkraft in der Diskussion“ des Bayerischen Rundfunks verficht die Interessen der Windkraftbranche mit großer Aggressivität. Sie errichtet zu diesem Zweck Feindbilder und versucht, die Gesellschaft zu spalten. Ihre Darstellung ist einseitig und parteiisch. Weiterlesen

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Mensch, Natur oder Windkraft? – Einer muss dran glauben!

Unterschreiben und verbreiten Sie bitte die Petition „Retten Sie den Rotmilan und andere von der Ausrottung bedrohte Arten!“

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Ich habe den Tagesspiegel Background abonniert und gehöre dadurch jetzt zu den Entscheidern. Im heutigen „Entscheider-Briefing“ heißt es: „heute geht`s zur Sache im Bundesumweltministerium. Naturschützer und Windparkplaner treffen sich am Runden Tisch, um den tiefen Graben zwischen ihnen zu überbrücken. Doch der Krisengipfel steht unter keinem guten Stern: Weiterlesen

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„Die Wahrheit über … Windkraft“(rbb/ARD) – ein Lobbybericht

Ein Gastbeitrag von Marco Bernardi

Unterschreiben und verbreiten Sie bitte die Petition „Retten Sie den Rotmilan und andere von der Ausrottung bedrohte Arten!“

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Anknüpfend an meine Kritik der rbb/ARD-Sendung „Die Wahrheit über … Windkraft“ unter dem Titel rbb/ARD: ‚Die Wahrheit über… Windkraft‘ und ein paar Lügen“, hat Marco Bernardi, Webmaster von windwahn.com und der Archiv-Seite windwahn.de sowie von opfer.windwahn.de, in den Kommentarteil darunter ein paar präzisierende Zeilen geschrieben, die ich hier nachfolgend noch einmal separat publiziere. Die darin eingangs genannte Grafik ist in meinem Beitrag abgebildet. Zur „Gutachterin“ Dr. Bettina Wilkening heißt es auf der Seite des Bundesverbandes WindEnergie: „War selbständig als Gutachterin und für Projektentwicklungen zu Erneuerbaren Energien und Biodiversität. Seit 2007 als Fachplanerin Fauna bei ENERTRAG AG in der Windkraftplanung für die Belange des Artenschutzes tätig. Sprecherin des BWE Arbeitskreis Naturschutz.“ Was die „Belange des Artenschutzes“ und „Naturschutz“ für Enertrag sind, sagen die Begriffe ‚Gebietskulisse‘ und ‚Flächenkonkurrenz‘. Auf Frau Dr. Wilkenings letztgenannter Seite heißt es: „Informieren Sie sich auf der Jahreskonferenz Windenergierecht über aktuelle Herausforderungen, richtungsweisende Rechtsprechung sowie politische Entwicklungen im Planungs- und Genehmigungsrecht.“ Und unter mehr Infos: „Während die Politik (zu) spät reagiert, hat sich die Branche längst mit der verheerenden Genehmigungs- und Ausbausituation befasst und Lösungsansätze erarbeitet. Erfahren Sie, wie die Hemmnisse insbesondere in den Bereichen Natur- und Artenschutz abgebaut werden können.“ Das Ziel der Europäischen Vogelschutzrichtlinie „Wir müssen alle Wildvogelpopulationen erhalten“ wird von solchen „Artenschützern“ pervertiert zu „Wir dürfen alle Wildvögel töten, insofern ihre Populationen gerade noch so erhalten bleiben“. Weiterlesen

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Mecklenburg-Vorpommerns erste Greifvogelpflegestation – „Kompensation“ der Naturzerstörung durch Windkraft

Unterzeichnen und verbreiten Sie bitte die Petition Retten Sie den Rotmilan und andere von der Ausrottung bedrohte Arten!

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Der erste Naturparkstammtisch nach der Sommerpause fand am 4. September 2019 auf dem Storchenpflegehof Papendorf statt. Anlass war die Einweihung der ersten Greifvogelpflegestation Mecklen-burg-Vorpommerns. Weiterlesen

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