Zu den Petitionen auf change.org

Vor vier Wochen hat Udo Bergfeld die Petition „So darf es nicht weitergehen!“ auf change.org veröffentlicht und diese Petition hat immer noch keine 500 Unterstützer, obwohl sie so wichtige Themen wie die Verstöße gegen Art. 2a GG (Schutz körperlicher Unversehrtheit) und gegen Art. 20a GG (Schutz der Wildtiere) zum Gegenstand hat. Wie lässt sich das erklären?

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Wie grün sind grüne Kraftwerke? Wie grün ist der NABU?

An den NABU zur Pressemitteilung Wie grün ist das grüne Kraftwerk Nordsee?

Sehr geehrte Frau Böhnke-Henrichs,
sehr geehrter Herr Dr. Detloff,
wann wird der NABU aufhören, die verfassungswidrige Praxis des Windkraftausbaus und -betriebs im Außenbereich mit solchen Wendungen wie „aus dem Ruder gelaufen“ zu beschönigen?
1994 hat das Bundesverwaltungsgericht den Bau einer Windkraftanlage auf Föhr verboten, weil mit dem Bau von Windkraftanlagen „weithin“ das strenge Schutzgebot des Außenbereichs aus den Angeln gehoben würde. Mit der Privilegierung der Windkraft im Außenbereich im Jahre 1996 hat der Außenbereich seinen Schutz verloren. Der NABU und der BUND haben sich damit arrangiert und begonnen, ein Geschäft daraus zu machen, die Lebensräume der Wildtiere und insbesondere der strenggeschützten Arten zu verscherbeln.
Schämen Sie sich!
Sie sind die Hauptmotoren der Naturzerstörung, indem Sie unter dem Vorwand des „Klimaschutzes“ die Natur zerstören.
Der Vernichtung der Lebensräume der Wildtiere widerspricht Art. 20a GG.
Sie wissen lange schon, dass sämtliche grünen Kraftwerke nicht grün sind.
Die Käuflichkeit des BUND und die Vernetzung von Windlobby und sogenannten Umweltschutzverbänden ist im Rahmen der Affäre um den Habeck-Graichen-Klüngel offensichtlich geworden. Wie käuflich ist der NABU?
Freundliche Grüße
Dr. René Sternke

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Udo Bergfelds Petition: So darf es nicht weitergehen!

Hiermit bitte ich Sie um die Unterstützung der Petiton des Umweltschützers und Bürgerrechtlers Udo Bergfeld:

https://www.change.org/p/so-darf-es-nicht-weitergehen?

Die Begründung meiner Bitte finden Sie unter der Petition zum Schutz des Rotmilans (https://chng.it/2tCpBnTH) und hier:

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie haben die Petition zum Schutz des Rotmilans unterzeichnet. Diese Petition wurde am 20. Mai 2021 an Minister Dr. Backhaus im Gutshaus Battinsthal überreicht (https://sternkekandidatkreistagvg.wordpress.com/2021/05/21/die-ubergabe-der-petition-zum-schutz-des-rotmilans-an-minister-backhaus/). Obwohl die Petition nicht mehr als die Einhaltung des ohnehin gütligen Europäsichen Rechts, der Vogelschutzrichtlinie und der FFH-Richtlinie, fordert, wurden ihre Forderungen bis heute nicht erfüllt und es werden weiterfort Wildtiere, einschließlich Individuen strenggeschützter Arten, wahllos und massenhaft getötet. Laut Art. 20a GG ist der Staat zum Schutz der Wildtiere verpflichtet. Doch die durch das Grundgesetz geschützten Werte werden lobbistischen Interessen aufgeopfert. Vorwand ist der Klimaschutz. Dazu verweise ich Sie auf die maßgeblichen wissenschaftlichen Arbeiten:

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Petition gegen Habecks Missachtung des EU-Umweltrechts

Die Petition zum Schutz des Rotmilans wurde am 20. Mai 2020 an Minister Backhaus übergeben. Ich habe sie seitdem nicht mehr auf diesem Blog beworben, aber sie findet sich noch auf change.org, denn geändert hat sich nichts. Nach wie vor wird gegen das Europäische Recht, die Vogelschutzrichtlinie, deren Vorschriften die Forderungen der genannten Petition bildeten, und die FFH-Richtlinie, in Deutschland durch die Gesetzgebung des Staates, der laut Art. 20a GG zum Schutz der Wildtiere verpflichtet ist, mit Füßen getreten. Link zur Petition: https://chng.it/2tCpBnTH

Inzwischen wurde von Jonathan Rauhut eine Petition lanciert, die gegen die radikalisierte systematische Verletzung des Europäischen Rechts durch Regierung und Bundestag unter den gewissenlosen Naturzerstörern Scholz, Habeck, Giegold und Lemke energisch protestiert (vgl. Abb. unten). Link: https://www.change.org/p/staatssekr-giegold-wirtschaftsminister-habeck-stoppen-sie-den-von-ihnen-geforderten-massiven-eingriff-ins-herz-des-eu-umweltrechts

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Diskussion mit dem Ehrenpräsidenten des Club of Rome über den fehlenden wissenschaftlichen Nachweis für den Treibhauseffekt und die Schädlichkeit von Windkraft

Die Veröffentlichung der Diskussion mit dem ehemaligen Präsidenten des Club of Rome Ernst Ulrich von Weizsäcker soll verdeutlichen, dass wir noch nicht in einer Klimadiktatur leben, sondern dass eine Diskussion zwischen Personen unterschiedlicher Meinung noch möglich ist. Dass die längst notwendige öffentliche Diskussion, die die fatale Klima-, Umwelt- und Energiepolitik der Bundesregierung grundsätzlich in Frage stellt, nicht stattfindet, liegt allein an den unterwürfigen Journalisten, die sich als Handlanger der Regierung verstehen.

Für mich war vor allem aufschlussreich, dass Herr von Weizsäcker, der in vielfacher Weise für den Klimaschutz eintritt, keinen physikalischen Nachweis für den Treibhauseffekt vorlegen kann, obwohl er studierter Physiker ist, dass er die Schädlichkeit von Windkraft einräumt und dass er die Auffassung vertritt, dass angesichts der auf anderem Wege herbeigeführten rasanten Verteuerung der Energien „die Wichtigkeit des Themas CO2 im Schwinden“ sei.

Die hier veröffentlichte Fortsetzung der Diskussion knüpft an die in dem Beitrag „Diskussion über den Treibhauseffekt mit dem Ehrenpräsidenten des Club of Rome Ernst Ulrich von Weizsäcker begonnen“ veröffentlichte Email von Herrn von Weizsäcker an. Offensichtliche Verschreibungen wurden korrigiert.

Schreiben von Herrn von Weizsäcker vom 2. August 2022

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Antwort des Ostbeauftragten auf meine Einladung nach Vorpommern zur Besichtigung der Windkraftkolonie Ostdeutschland

Ich habe meine „Einladung an Wirtschaftsminister Habeck nach Vorpommern zur Besichtigung der Windkraftkolonie Ostdeutschland“ auch an den Beauftragten der Bundesregierung für Ostdeutschland Carsten Schneider gesandt. Nachstehend findet sich die Antwort, die er mir hat erteilen lassen.

Staatssekretär Schneider räumt ein, dass die Umwelt-, Klimaschutz- und Energiepolitik der Bundesregierung kritikwürdig ist. Er vertritt jedoch die Auffassung, dass diese Energiepolitik die Versorgungssicherheit für Deutschland sowie Sicherheit, Freiheit und den Wohlstand der Bundesrepublik garantieren würde. Angesichts dessen, dass die Energiepreise explodieren, eine Reihe von Betrieben deswegen bereits schließen musste und prominente Vertreter der Bundespolitik den Bürgern empfehlen, weniger zu duschen und zu heizen, zeugt diese Einschätzung von einem erschreckenden Realitätsverlust.

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Mein Kommentar zu „Wirtschaftskollaps oder Klimatod? – Auswege aus einem gefährlichen Dilemma“ von Dr. Jens Woitas

„Wirtschaftskollaps oder Klimatod? – Auswege aus einem gefährlichen Dilemma“ von dem Physiker Dr. Jens Woitas ist erschienen auf wir selbst: https://wir-selbst.com/2022/07/17/wirtschaftskollaps-oder-klimatod-auswege-aus-einem-gefahrlichen-dilemma/

Mein Kommentar

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Schreiben an Prof. Dr. Ulrike Guérot

Sehr geehrte Frau Prof. Dr. Guérot,
ich habe Ihren Vortrag vom 10. Juli 2022 auf den Nachdenkseiten mit Zustimmung angehört, war aber sehr erstaunt, dass Sie den Umbau unserer Gesellschaft so spät erst wahrgenommen haben und dass Sie die Problemfelder „Corona“ und „Ukraine“ als die zentralen wahrnehmen. Beide stehen in engem Zusammenhang mit einer fatalen globalen Energie- und Umweltpolitik, die in Deutschland spätestens 2011 eingeleitet wurde. Emmanuel Macron sagte sinngemäß, dass die Lösungen der Coronakrise Muster für die Lösung der Klimakrise sein sollen, und auf der Internetseite vom Great Reset war zu lesen, dass die positiven Effekte des Lockdowns für die Umwelt weiterfort fruchtbar gemacht werden sollen.

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Protestbrief an den NABU

 Mein Brief bezieht sich auf die Presseerklärung des NABU. Vgl. „Der NABU fordert die komplette Abschaffung der WKA-Abstände zur Wohnbebauung“

Sehr geehrte Frau Stucke,
Ihre Forderung, sämtliche Abstände zwischen WKA und Wohnbauten abzuschaffen, mit der Begründung, „zu einer Verschiebung in sensible Naturräume kommt es dadurch trotzdem“, ist eine große Schande für einen vorgeblichen Naturschutzverein.

Der NABU ist die Fünfte Kolonne der Windindustrie geworden, wie es Wattenrat Manfred Knake zutreffend ausgedrückt hat. Vgl. https://sternkekandidatkreistagvg.wordpress.com/2022/06/09/der-nabu-fordert-die-komplette-abschaffung-der-wka-abstande-zur-wohnbebauung/

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Der Bundespräsident darf das verfassungswidrige „Osterpaket“ nicht ausfertigen

Herr Bundespräsident,

hiermit fordere ich Sie höflich auf, das unter dem Namen „Osterpaket“ vorbereitete Gesetz nicht zu auszufertigen, da es den bereits bestehenden Verstoß gegen Artikel 20a GG durch den massiven Windkraftausbau und -betrieb im Außenbereich fortsetzt und verstärkt. Das „Osterpaket“ formuliert im Gegensatz zu den Behauptungen der Bundesminister Steffi Lemke und Dr. Robert Habeck keine Verbesserungen für den Artenschutz, sondern enthält ausschließlich Maßnahmen, die zu einer Erleichterung des Windkraftausbaus und zu einer Verschlechterung der Lebensbedingungen der bedrohten Arten führen würden. Der Gesetzesentwurf verstößt eklatant gegen die Europäische Vogelschutzrichtlinie und die Europäische FFH-Richtlinie sowie gegen das Bundesnaturschutzgesetz in der jetzt geltenden Form, obgleich das Tötungsverbot für Wildtiere bereits auf verfassungswidrige und gegen das europäische Recht verstoßende Weise aufgeweicht wurde. 1994 legte das Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil dar, dass das Gebot der äußersten Schonung des Außenbereichs aus den Angeln gehoben würde, wenn im Außenbereich weithin Windkraftanlagen errichtet werden dürften. Dieser Schritt der Aufhebung des Schonungsverbots wurde 1996 mit der Privilegierung der Windkraft im Außenbereich begangen, bei der eine Schutz- und Verbotsnorm in eine Zulassungsnorm umgewandelt wurde. Damit hat der Gesetzgeber einen Verstoß gegen Artikel 20a GG begangen, da zahlreiche strenggeschützte Arten, in erster Linie Greifvogel-, Zugvogel- und Fledermausarten, durch massenhafte und wahllose Tötung von Individuen sowie durch den Verlust ihrer Lebensräume allmählich ausgerottet werden. Diese Tatsache wird u.a. durch die „Stellungnahme Rotmilan-Todesursachen und Gefährdung durch Windenergieanlagen“ des Dachverbands Deutscher Avifaunisten e.V. wissenschaftlich belegt. Die Stellungnahmen der Naturschutzinitiative e.V., des Vereins für Landschaftspflege, Artenschutz und Biodiversität e.V., des Seeadlerschutzes Schlei e.V., des Naturschützers Manfred Knake („Wattenrat“) und weiterer Organisationen und Bürger, die sich mit der Problematik des Artenschutzes eingehend auseinandergesetzt haben, zum „Osterpaket“ legen dar, dass eine weitere Verschlechterung der Wildtierbestände durch dieses Maßnahmenpaket herbeigeführt würde. Durch die geplanten Maßnahmen würden nicht allein die Rechte der Bürger noch weiter, als es in den Jahren Ihrer Bundespräsidentschaft unter Ihrer Mitwirkung bereits geschah, eingeschränkt, sondern das Grundgesetz, das den Staat zum Schutz der Wildtiere und der natürlichen Lebensgrundlage verpflichtet, würde von denjenigen, die dieses Gesetz beschließen und ausfertigen sollten, missachtet. Zur weiteren verfassungsrechtlichen Argumentation verweise ich auf das an Sie gerichtete Schreiben des Staatsrechtlers Norbert Große Hündfeld, das die Verfassungswidrigkeit des „Osterpakets“ begründet. Machen Sie bitte deutlich, dass das Grundgesetz und die darin festgeschriebenen Werte auch für Sie noch achtens- und schützenswert sind.

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