Unterschreiben und verbreiten Sie bitte die Petition „Retten Sie den Rotmilan und andere von der Ausrottung bedrohte Arten!“
Ich
„Paragraf 35 Absatz 1 Nr.5 BauGVB ist unwirksam!“ So lautet Ihre Behauptung auf Ihrem Blog zum Energieverfassungsrecht unter der Überschrift „Aus welchem Grund der Bundespräsident das Kohleausstiegsgesetz nicht gem. Artikel 82 GG wird ausfertigen können“. Es handelt sich dabei um die Nutzung der Windkraft im Außenbereich. Sie sind also wie ich der Auffassung, dass keine einzige Windkraftanlage mehr genehmigt werden dürfte?
Große Hündfeld
So ist es. Windkraftanlagen sind nicht genehmigungsfähig, weil der Versuch des Gesetzgebers, sie mit der BauGB-Novelle vom 30.07.1996 zu privilegierten Vorhaben zu machen, fehlgeschlagen ist. Kenner der Rechtsprechung wissen: Nicht privilegierte Bauvorhaben können im Außenbereich nicht genehmigt werden. Tatsache ist deshalb: Es gibt in Deutschland keine einzige Windkraftanlage, die materiell rechtmäßig genehmigt worden ist! Weiterlesen