Ist § 35 Abs.1 Nr. 5 BauGB verfassungswidrig oder seine Anwendung?

Folgender Text ist ein erster Beitrag von mir zu einer Diskussion zwischen Juristen und Laien über die Frage, ob § 35 Abs. 1 Nr. 5, der Windkraft im Außenbereich privilegiert, verfassungswidrig ist. Vgl. dazu Norbert Große Hündfeld: „ZUR VERFASSUNGSWIDRIGKEIT DES ANLAGENBAUS DER WINDINDUSTRIE

Gestatten Sie, dass ich als blutiger Laie einige Anmerkungen zu Ihren Ausführungen mache, wobei ich Ihre Bemerkung „wie diese Regelung angewendet wird, sprich: was die Praxis daraus macht“ zum Ausgangspunkt wählen möchte. Ich wohne in Vorpommern. Hier ist aufgrund des Vorkommens bedrohter Arten im Grunde überhaupt keine Errichtung von Windkraftanlagen möglich. Die Untere Naturschutzbehörde monierte am Regionalplan Vorpommern: „Es werden mehrfach mit Restriktionskriterien belegte Flächen in Anspruch genommen (Neetzow (22/2015), Iven West (25/2015), Löcknitz-Ramin (45/2015), Penkun/Grünz (54/2015), Wussentin (N3/2017). Dies betrifft, folgende Restriktionskriterien: Vorbehaltsgebiet Naturschutz und Landschaftspflege (2x), VogelzugzoneA (2x).“ Dieser Einwurf wurde vom Planungsverband, der von der Kanzlei Dombert Rechtsanwälte, die auch die Windindustrie berät, beraten wird, mit folgender Bemerkung zurückgewiesen: „Die Restriktionsgebiete basieren auf Kriterien, die zwar grundsätzlich gegen die Festlegung eines Eignungsgebietes für Windenergieanlagen sprechen. Im Einzelfall können die Wind-energie begünstigende Belange jedoch überwiegen.“ Zu den genannten Gebieten kommen noch viele andere bedeutende Gebiete, z.B. die Friedländer Große Wiese, einer der wichtigsten europäischen Zugvogelrastplätze. Da das Planungsprinzip darin besteht, die Anlagen an den Grenzen der Planungszonen zu konzentrieren, werden die Anlagen bei uns vorwiegend in den Vorkommensgebieten Rotmilane und Schreiadler geplant. Die Flächenbesitzer beschaffen sich Mehrheiten in den Gemeinderäten, NABU und BUND machen ein Geschäft mit Umlenkungsverfahren, Bürger werden mit Strompreisvergünstigungen gekauft. Die Naturschutzinitiative e.V. unterstützt die Gründung einer Länderarbeitsgemeinschaft MV nicht. Rotmilanvorkommen werden in der Regel erst im Genehmigungsverfahren geprüft, weil die Art nicht brutstättentreu ist. Es wird also ein Jahr abgewartet, in dem das Brutpaar weit genug vom Windfeld entfernt brütet, und dann ist das Windfeld genehmigungspflichtig laut § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB. Im Zusammenhang mit Planung und Genehmigung werden die Flächen ausgeräumt, potentielle Brutbäume vernichtet. In Vorpommern wurden über 40 Horste innerhalb von zwei Jahren zerstört, davon über 20 im Süden des Amtsbezirks Löcknitz-Penkun. Das Umweltministerium kennt alle, das Innenministerium nur 5 Horstvernichtungen. Jeder Fall wird als Einzelfall betrachtet, in dem die Interessen der Windindustrie überwiegen. Kriminelle, Flächenbesitzer, Windindustrie, Politiker, Jouurnalisten und Juristen marschieren Seit an Seit. Die Umweltministerkonferenz hat kürzlich aufgefordert, bei der Genehmigung von WKA noch mehr von Ausnahmeregeln Gebrauch zu machen. Aber was ist die Summe der Einzelfälle und der Ausnahmen?

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Mein Gespräch mit Michael Sack, Landrat des Kreises Vorpommern-Greifswald und Vorsitzendem der CDU MV

Unterschreiben und verbreiten Sie bitte die Petition „Retten Sie den Rotmilan und andere von der Ausrottung bedrohte Arten!“

https://www.change.org/p/f%C3%BCr-landwirtschaft-und-umwelt-mecklenburg-vorpommern-retten-sie-den-rotmilan-und-andere-von-der-ausrottung-bedrohte-arten-0dab0be9-2465-4cbe-93f0-84b5430b0d8f

Vorbemerkung

Am 9. September fuhr ich nach Greifswald zu einem Gspräch mit Michael Sack, Landrat des Landkreises Vorpommern-Greifswald, Vorsitzendem der CDU von Mecklenburg-Vorpommern und Kandidaten für das Amt des Ministerpräsidenten dieses Bundeslandes, um zu erfahren, wie er sich gegenüber dem massiven Windkraftausbau in unserem Landkreis positioniert und welche Schritte ergreifen wird. Der Landkreis Vorpommern-Greifswald, der ca. 55% des Fläche der Planungsregion Vorpommern umfasst, soll 87% der in der Planungsregion vorgesehenen Windeignungsgebiete erhalten. Er hat die höchsten Strompreise Europas. Weiterlesen

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16. Juni Kulturbahnhof Greifswald: Beschluss des Regionalplans Vorpommern

Unterschreiben und verbreiten Sie bitte die Petition „Retten Sie den Rotmilan und andere von der Ausrottung bedrohte Arten!“

https://www.change.org/p/f%C3%BCr-landwirtschaft-und-umwelt-mecklenburg-vorpommern-retten-sie-den-rotmilan-und-andere-von-der-ausrottung-bedrohte-arten-0dab0be9-2465-4cbe-93f0-84b5430b0d8f

Am 16. Juni um 15 Uhr findet im Kulturbahnhof Greifswald die 3. SITZUNG DER VERBANDSVERSAMMLUNG DES REGIONALEN PLANUNGSVERBANDES VORPOMMERN statt, auf der der Regionalplan Vorpommern beschlossen wird. Die Abwägungsdokumentation zur 4. Beteiligung für die Zweite Änderung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Vorpommern ist 7731 Seiten lang. Ich zitiere nachfolgend einige Aussagen der Unteren Naturschutzbehörde und des Planungsverbandes zum Artenschutz und zum Klimaschutz und die Stellungnahme des Freien Horizonts. Weiterlesen

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