Diskussion mit dem Ehrenpräsidenten des Club of Rome über den fehlenden wissenschaftlichen Nachweis für den Treibhauseffekt und die Schädlichkeit von Windkraft

Die Veröffentlichung der Diskussion mit dem ehemaligen Präsidenten des Club of Rome Ernst Ulrich von Weizsäcker soll verdeutlichen, dass wir noch nicht in einer Klimadiktatur leben, sondern dass eine Diskussion zwischen Personen unterschiedlicher Meinung noch möglich ist. Dass die längst notwendige öffentliche Diskussion, die die fatale Klima-, Umwelt- und Energiepolitik der Bundesregierung grundsätzlich in Frage stellt, nicht stattfindet, liegt allein an den unterwürfigen Journalisten, die sich als Handlanger der Regierung verstehen.

Für mich war vor allem aufschlussreich, dass Herr von Weizsäcker, der in vielfacher Weise für den Klimaschutz eintritt, keinen physikalischen Nachweis für den Treibhauseffekt vorlegen kann, obwohl er studierter Physiker ist, dass er die Schädlichkeit von Windkraft einräumt und dass er die Auffassung vertritt, dass angesichts der auf anderem Wege herbeigeführten rasanten Verteuerung der Energien „die Wichtigkeit des Themas CO2 im Schwinden“ sei.

Die hier veröffentlichte Fortsetzung der Diskussion knüpft an die in dem Beitrag „Diskussion über den Treibhauseffekt mit dem Ehrenpräsidenten des Club of Rome Ernst Ulrich von Weizsäcker begonnen“ veröffentlichte Email von Herrn von Weizsäcker an. Offensichtliche Verschreibungen wurden korrigiert.

Schreiben von Herrn von Weizsäcker vom 2. August 2022

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182. Mahnwache gegen Windkraft auf der Friedländer Großen Wiese

Am 16. Juni 2022 fand die 182. Mahnwache gegen Windkraft auf der Friedländer Großen Wiese statt.

„Das etwa 250 Quadratkilometer große Niederungsmoor am Galenbecker See im Osten von Mecklenburg-Vorpommern ist einer der wichtigsten Lebensräume für Zugvögel in Norddeutschland. Hier rasten jährlich Hunderttausende Kraniche und Wildgänse, erholen sich von ihren Langstreckenflügen und suchen Nahrung auf Ackerflächen und Wiesen. Die Friedländer Große Wiese ist ganzjährig ein großartiger Lebensraum für zahlreiche Wat- und Wasservögel!“

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Mein Kommentar zu „Wirtschaftskollaps oder Klimatod? – Auswege aus einem gefährlichen Dilemma“ von Dr. Jens Woitas

„Wirtschaftskollaps oder Klimatod? – Auswege aus einem gefährlichen Dilemma“ von dem Physiker Dr. Jens Woitas ist erschienen auf wir selbst: https://wir-selbst.com/2022/07/17/wirtschaftskollaps-oder-klimatod-auswege-aus-einem-gefahrlichen-dilemma/

Mein Kommentar

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Schreiben an Prof. Dr. Ulrike Guérot

Sehr geehrte Frau Prof. Dr. Guérot,
ich habe Ihren Vortrag vom 10. Juli 2022 auf den Nachdenkseiten mit Zustimmung angehört, war aber sehr erstaunt, dass Sie den Umbau unserer Gesellschaft so spät erst wahrgenommen haben und dass Sie die Problemfelder „Corona“ und „Ukraine“ als die zentralen wahrnehmen. Beide stehen in engem Zusammenhang mit einer fatalen globalen Energie- und Umweltpolitik, die in Deutschland spätestens 2011 eingeleitet wurde. Emmanuel Macron sagte sinngemäß, dass die Lösungen der Coronakrise Muster für die Lösung der Klimakrise sein sollen, und auf der Internetseite vom Great Reset war zu lesen, dass die positiven Effekte des Lockdowns für die Umwelt weiterfort fruchtbar gemacht werden sollen.

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Einladung an Wirtschaftsminister Habeck nach Vorpommern zur Besichtigung der Windkraftkolonie Ostdeutschland

Das Schreiben, das an Minister Habeck, die Fraktion Die Grünen/Bündnis 90 (was immer das bedeuten mag) und den Ostbeauftragten Carsten Schneider abgesandt wird, bezieht sich auf folgende Rede des Ministers: https://www.n-tv.de/mediathek/videos/wirtschaft/Habeck-sieht-in-Energiekrise-Chance-fuer-Ostdeutschland-article23394689.html

Herr Minister,
ich lade Sie hiermit zu einer Besichtigung der Windkraftkolonie Ostdeutschland nach Vorpommern ein.

Ich habe mit Erstaunen und Entsetzen wahrgenommen, dass Sie behaupten, dass die von Ihnen und Ihren Vorgängern herbeigeführte Energiekrise eine „famose“ Chance für Ostdeutschland darstelle, und dass Sie beabsichtigen, in noch stärkerem Maße dem Osten den Charakter einer Windkraftkolonie aufzuprägen.

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Schreiben an Daniel Wetzel zur vorsätzlichen Desinformation der Bürger durch die Leitmedien

‌Nachfolgendes Schreiben antwortet auf eine Zuschrift der Journalisten Daniel Wetzel (Welt) und Matthias Iken (Hamburger Abendblatt) im Rahmen einer Diskussion über den Widerspruch der Theorie von der Erderwärmung durch den sogenannten Treibhauseffekt zum 2. Hauptsatz der Wärmelehre mit Prof. Dr. Kramm*) und anderen Wissenschaftlern. Herr Wetzel begründete sein Desinteresse an dieser Fragestellung damit, dass er keine Zeit habe, der „sicher interessanten, aber sehr ausführlichen Diskussion zu folgen“. Dieses Desinteresse ist umso bemerkenswerter, als die Erderwärmung durch steigende CO2-Emissionen die Begründung einer anders nicht begründbaren Energie- und Umweltpolitik ist, durch welche Deutschland ökologisch und und ökonomisch stark belastet und auf längere Sicht zugrunde gerichtet wird.

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Der Bundespräsident darf das verfassungswidrige „Osterpaket“ nicht ausfertigen

Herr Bundespräsident,

hiermit fordere ich Sie höflich auf, das unter dem Namen „Osterpaket“ vorbereitete Gesetz nicht zu auszufertigen, da es den bereits bestehenden Verstoß gegen Artikel 20a GG durch den massiven Windkraftausbau und -betrieb im Außenbereich fortsetzt und verstärkt. Das „Osterpaket“ formuliert im Gegensatz zu den Behauptungen der Bundesminister Steffi Lemke und Dr. Robert Habeck keine Verbesserungen für den Artenschutz, sondern enthält ausschließlich Maßnahmen, die zu einer Erleichterung des Windkraftausbaus und zu einer Verschlechterung der Lebensbedingungen der bedrohten Arten führen würden. Der Gesetzesentwurf verstößt eklatant gegen die Europäische Vogelschutzrichtlinie und die Europäische FFH-Richtlinie sowie gegen das Bundesnaturschutzgesetz in der jetzt geltenden Form, obgleich das Tötungsverbot für Wildtiere bereits auf verfassungswidrige und gegen das europäische Recht verstoßende Weise aufgeweicht wurde. 1994 legte das Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil dar, dass das Gebot der äußersten Schonung des Außenbereichs aus den Angeln gehoben würde, wenn im Außenbereich weithin Windkraftanlagen errichtet werden dürften. Dieser Schritt der Aufhebung des Schonungsverbots wurde 1996 mit der Privilegierung der Windkraft im Außenbereich begangen, bei der eine Schutz- und Verbotsnorm in eine Zulassungsnorm umgewandelt wurde. Damit hat der Gesetzgeber einen Verstoß gegen Artikel 20a GG begangen, da zahlreiche strenggeschützte Arten, in erster Linie Greifvogel-, Zugvogel- und Fledermausarten, durch massenhafte und wahllose Tötung von Individuen sowie durch den Verlust ihrer Lebensräume allmählich ausgerottet werden. Diese Tatsache wird u.a. durch die „Stellungnahme Rotmilan-Todesursachen und Gefährdung durch Windenergieanlagen“ des Dachverbands Deutscher Avifaunisten e.V. wissenschaftlich belegt. Die Stellungnahmen der Naturschutzinitiative e.V., des Vereins für Landschaftspflege, Artenschutz und Biodiversität e.V., des Seeadlerschutzes Schlei e.V., des Naturschützers Manfred Knake („Wattenrat“) und weiterer Organisationen und Bürger, die sich mit der Problematik des Artenschutzes eingehend auseinandergesetzt haben, zum „Osterpaket“ legen dar, dass eine weitere Verschlechterung der Wildtierbestände durch dieses Maßnahmenpaket herbeigeführt würde. Durch die geplanten Maßnahmen würden nicht allein die Rechte der Bürger noch weiter, als es in den Jahren Ihrer Bundespräsidentschaft unter Ihrer Mitwirkung bereits geschah, eingeschränkt, sondern das Grundgesetz, das den Staat zum Schutz der Wildtiere und der natürlichen Lebensgrundlage verpflichtet, würde von denjenigen, die dieses Gesetz beschließen und ausfertigen sollten, missachtet. Zur weiteren verfassungsrechtlichen Argumentation verweise ich auf das an Sie gerichtete Schreiben des Staatsrechtlers Norbert Große Hündfeld, das die Verfassungswidrigkeit des „Osterpakets“ begründet. Machen Sie bitte deutlich, dass das Grundgesetz und die darin festgeschriebenen Werte auch für Sie noch achtens- und schützenswert sind.

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Der Kreistag Vorpommern-Greifwald will die Große Friedländer Wiese schützen!

Laut Nordkurier vom 2. März 2022 stellte der Kreistag Vorpommern-Greifswald einen Antrag, um das Windeignungsgebiet Lübs streichen lassen. Die Friedländer Große Wiese, um welche es sich dabei handelt, gehört zu den bedeutendsten Zugvogelrastplätzen Europas und ist das geräumige Habitat zahlreicher geschützter Arten. Die Grünen sprachen sich gegen den Schutz des wertvollen Naturgebietes aus und nannten den Antrag „unausgegoren“. Sie wollen offenbar eine Politik, die stinkt.

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Kritik des rbb-Bürgertalks „Wir müssen reden! Volle Kraft auf Windkraft – Klima gerettet, Land gespalten?“

Sehr geehrter Herr Rausch,

ich bin mit dem rbb-Bürgertalk „Wir müssen reden! Volle Kraft auf Windkraft – Klima gerettet, Land gespalten?“ sehr unzufrieden. Die Konzeption Ihrer Sendung stellt Rainer Ebeling, Windkraftgegner aus Crussow, gleich fünf Verteidiger des massiven Windkraftausbaus entgegen und Sie selbst als Moderator haben sich keineswegs neutral verhalten, sondern Argumente gegen Rainer Ebeling vorgetragen und dabei sogar Desinformation betrieben.

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Ist § 35 Abs.1 Nr. 5 BauGB verfassungswidrig oder seine Anwendung?

Folgender Text ist ein erster Beitrag von mir zu einer Diskussion zwischen Juristen und Laien über die Frage, ob § 35 Abs. 1 Nr. 5, der Windkraft im Außenbereich privilegiert, verfassungswidrig ist. Vgl. dazu Norbert Große Hündfeld: „ZUR VERFASSUNGSWIDRIGKEIT DES ANLAGENBAUS DER WINDINDUSTRIE

Gestatten Sie, dass ich als blutiger Laie einige Anmerkungen zu Ihren Ausführungen mache, wobei ich Ihre Bemerkung „wie diese Regelung angewendet wird, sprich: was die Praxis daraus macht“ zum Ausgangspunkt wählen möchte. Ich wohne in Vorpommern. Hier ist aufgrund des Vorkommens bedrohter Arten im Grunde überhaupt keine Errichtung von Windkraftanlagen möglich. Die Untere Naturschutzbehörde monierte am Regionalplan Vorpommern: „Es werden mehrfach mit Restriktionskriterien belegte Flächen in Anspruch genommen (Neetzow (22/2015), Iven West (25/2015), Löcknitz-Ramin (45/2015), Penkun/Grünz (54/2015), Wussentin (N3/2017). Dies betrifft, folgende Restriktionskriterien: Vorbehaltsgebiet Naturschutz und Landschaftspflege (2x), VogelzugzoneA (2x).“ Dieser Einwurf wurde vom Planungsverband, der von der Kanzlei Dombert Rechtsanwälte, die auch die Windindustrie berät, beraten wird, mit folgender Bemerkung zurückgewiesen: „Die Restriktionsgebiete basieren auf Kriterien, die zwar grundsätzlich gegen die Festlegung eines Eignungsgebietes für Windenergieanlagen sprechen. Im Einzelfall können die Wind-energie begünstigende Belange jedoch überwiegen.“ Zu den genannten Gebieten kommen noch viele andere bedeutende Gebiete, z.B. die Friedländer Große Wiese, einer der wichtigsten europäischen Zugvogelrastplätze. Da das Planungsprinzip darin besteht, die Anlagen an den Grenzen der Planungszonen zu konzentrieren, werden die Anlagen bei uns vorwiegend in den Vorkommensgebieten Rotmilane und Schreiadler geplant. Die Flächenbesitzer beschaffen sich Mehrheiten in den Gemeinderäten, NABU und BUND machen ein Geschäft mit Umlenkungsverfahren, Bürger werden mit Strompreisvergünstigungen gekauft. Die Naturschutzinitiative e.V. unterstützt die Gründung einer Länderarbeitsgemeinschaft MV nicht. Rotmilanvorkommen werden in der Regel erst im Genehmigungsverfahren geprüft, weil die Art nicht brutstättentreu ist. Es wird also ein Jahr abgewartet, in dem das Brutpaar weit genug vom Windfeld entfernt brütet, und dann ist das Windfeld genehmigungspflichtig laut § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB. Im Zusammenhang mit Planung und Genehmigung werden die Flächen ausgeräumt, potentielle Brutbäume vernichtet. In Vorpommern wurden über 40 Horste innerhalb von zwei Jahren zerstört, davon über 20 im Süden des Amtsbezirks Löcknitz-Penkun. Das Umweltministerium kennt alle, das Innenministerium nur 5 Horstvernichtungen. Jeder Fall wird als Einzelfall betrachtet, in dem die Interessen der Windindustrie überwiegen. Kriminelle, Flächenbesitzer, Windindustrie, Politiker, Jouurnalisten und Juristen marschieren Seit an Seit. Die Umweltministerkonferenz hat kürzlich aufgefordert, bei der Genehmigung von WKA noch mehr von Ausnahmeregeln Gebrauch zu machen. Aber was ist die Summe der Einzelfälle und der Ausnahmen?

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