100.000 Euro Entschädigung für Windkraftgeschädigte

Das Ehepaar Luc und Christel Fockaert hat vor der 3. Kammer des Appellationsgerichts von Toulouse einen Sieg über die Windkraftfirmen S.A.S.U. Société Margnes Énergie und S.A.S.U. Société Singladou Énergie wegen Störung der Nachbarschaft erstritten. Durch den Bau und Betrieb eines Windparks in der Nähe ihres Wohnhauses waren beide Eheleute am Windturbinensyndrom erkrankt und gezwungen, ihren Wohnort zu verlassen. Die Geschädigten erhalten eine Entschädigung von 100.000 Euro. Das Urteil kann auf der Anti-Windkraft-Seite Toutes nos énergies heruntergeladen werden: https://toutesnosenergies.fr/wp-content/uploads/2021/11/DECISION_APPEL_TOULOUSE.pdf

Der Prozess zog sich über viele Jahre hin. Erstmals wurde in Frankreich ein solches Urteil errungen, das einen Präzedenzfall konstituieren dürfte. Möge dieses Urteil der Justiz in Europa den Weg weisen!

https://toutesnosenergies.fr/wp-content/uploads/2021/11/DECISION_APPEL_TOULOUSE.pdf, S. 1 des Urteils
ttps://toutesnosenergies.fr/wp-content/uploads/2021/11/DECISION_APPEL_TOULOUSE.pdf, S. 18 des Urteils

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