Infraschallreichweite – 20km bei Überwachungssystemen und keine 700m bei Menschen?

Unterzeichnen und verbreiten Sie bitte die Petition Retten Sie den Rotmilan und andere von der Ausrottung bedrohte Arten!

https://www.change.org/p/f%C3%BCr-landwirtschaft-und-umwelt-mecklenburg-vorpommern-retten-sie-den-rotmilan-und-andere-von-der-ausrottung-bedrohte-arten-0dab0be9-2465-4cbe-93f0-84b5430b0d8f

Der Infraschall einer Windkraftanlage wirkt über 20km weit. Die Quelle, auf die ich mich beziehe, ist nicht etwa die Website einer Bürgerinitiative gegen Windkraft, sondern die Homepage der Bundesanstalt für Geowissenschaften, die dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie untersteht.

Hier noch einmal mit den eigenen Worten der Bundesanstalt:

„Damit das Überwachungssystem zur Einhaltung des Kernwaffenteststoppabkommens korrekt arbeiten kann, darf es nicht durch von Windkraftanlagen ausgesandten Infraschall gestört werden. In diesem Zusammenhang hielt man es dann doch einmal für wichtig, herauszustellen, wie weit dieser Infraschall wirkt. Er wirkt weiter als 20 Kilometer. Hier noch einmal mit den Worten der BGR: „Die Berechnung der entfernungsbedingten, akustischen Einflüsse von Windkraftanlagen auf Infraschallstationen ist für die BGR als Betreiber der Infraschallstation I26DE im Bayerischen Wald, die Teil des internationalen Überwachungssystems zur Einhaltung des Kernwaffenteststoppabkommens ist, von großer Bedeutung, um eine ungestörte Registrierung an dieser Station zu gewährleisten. An Hand der theoretischen Abschätzung zeigt sich, dass die Schallemission moderner und großer Windkraftanlagen mit Leistungen von mehr als 500 kW Reichweiten von über 20 km hat. Diese Entfernung steigt im Falle von Windparks auf ein Vielfaches.“

Weitere Einzelheiten und Materialien zum Herunterladen finden sich unter folgendem Link: https://www.bgr.bund.de/DE/Themen/Erdbeben-Gefaehrdungsanalysen/Seismologie/Kernwaffenteststopp/Projekte/abgeschlossen/hufe_wka.html

Und über welche Reichweite wirkt der von Windkraftanlagen ausgesandte Infraschall auf Menschen?

Das Bundesumweltam, das den „Schutz der menschlichen Gesundheit vor unerwünschten Einwirkungen aus der Umwelt“ in das Zentrum seiner Arbeit stellt, hat im Mai die Broschüre „Technische Maßnahmen zur Minderung akzeptanzhemmender Faktoren der Windenergienutzung an Land“ herausgegeben.

Nach Auffassung des BUA können Menschen Infraschall bereits nach 700m nicht mehr wahrnehmen:

Technische Maßnahmen zur Minderung akzeptanzhemmender Faktoren der Windenergienutzung an Land, S. 10

Gesundheitsschädliche Wirkungen des von Windkraftanlagen ausgesandten Infraschalls werden durch das BUA nach wie vor ausgeschlossen. Chronische Erkrankungen gibt es laut BUA nicht, weil es keine Studien dazu gibt, die sie nachweisen. Betont wird immer wieder „der heutige Forschungsstand“, wobei das BUA die Forschung sehr selektiv wahrnimmt.

Technische Maßnahmen zur Minderung akzeptanzhemmender Faktoren der Windenergienutzung an Land, S. 10

Bei den „potenziell aktzeptanzhemmenden Faktoren“ (S. 21) kommt Infraschall dann auch gar nicht vor. Ein Mensch erfordert offenbar nicht so hohe Rücksichten wie ein sensibles Überwachungssystem zur Einhaltung des Kernwaffenteststoppabkommens.

Unterzeichnen und verbreiten Sie bitte die Petition Retten Sie den Rotmilan und andere von der Ausrottung bedrohte Arten!

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