Antwort an Birgit Kelle

L‌iebe Frau Kelle,
der  Link unter meiner Mail verweist nur auf mein Schreiben an Sie. Lesen Sie bitte den Kommentar zum Verfassungsblog: https://sternkekandidatkreistagvg.wordpress.com/2024/04/17/fragen-an-susanne-rosbach-zu-und-plotzlich-selbstbestimmt/

Dass dieser Kommentar nicht veröffentlicht wurde, zeigt meines Erachtens, dass ich ins Schwarze getroffen habe. Der Staat kann uns nicht zwingen, die Lehre von der Seelenwanderung anzunehmen, und uns die darwinistische Meinung verbieten, nach welcher der Mensch ein Säugetier ist, bei welchem männliche und weibliche Individuen anhand objektiver und intersubjektiv verifizierbarer Kriterien voneinander unterscheidbar sind. Andererseits hat er kein Recht, unsere intime innere Erfahrung unseres Selbst als männlich oder weiblich auszuforschen und für einen bestimmten Zeitraum in einem Dokument festzuschreiben.

Meines Erachtens ist das Selbstbestimmungsgesetz nicht haltbar, weil es logisch inkongruent und in sich widersprüchlich ist. Auch wenn man versucht, sich auf dieses Denken einzulassen, was Sie meiner Ansicht nach nicht genügend versucht haben, wird deutlich bzw. wird sogar noch deutlicher, dass das nominalistische Konzept niemals durchgehalten wird, sondern der Gesetzgeber immer zwischen dem alten und dem neuen Konzept hin- und herspringt. Das fängt schon damit an, dass die Ärztekammer mit dem Schrägstrich („Varianten/Störungen der Geschlechtsentwicklung“) sich nicht festlegen will, ob eine Krankheit vorliegt oder nicht. Auch der Unterschied zwischen „queeren Menschen“ und „nicht queeren“ (normalen?) Menschen kann nicht expliziert werden, weil die Norm ja überwunden werden soll. Eine konsequente Durchführung des Konzepts von der Selbstbestimmung finden Sie in dem Vortrag von Martine Rothblatt, der das Konzept in den Transhumanismus einbettet und die Katze aus dem Sack lässt: https://www.youtube.com/watch?v=XyVSxZVwH54

Dieser Vortrag besagt: Der Staat und die Krankenkassen sollen nicht nur für die Gesundheit des Menschen sorgen, sondern für sein Glück und seine Selbstverwirklichung, d.h. für seine technische Erweiterung zum Übermenschen gemäß seiner persönlichen Vision.
Das verrät uns der Gesetzgeber aber nicht, sondern er zieht sich dann wie im Märchen vom Igel und seiner Frau wieder auf die minimalistische Position zurück, dass es bei dem Gesetz ja nur darum gehe, transidenten Menschen die Demütigung einer psychologischen Untersuchung zu ersparen.
Warum waren die Gutachter im Bundestag denn vorwiegend Ärzte, wenn es gar nicht um eine Krankheit geht?

Ich bin in der DDR aufgewachsen und kenne das Spiel mit der wissenschaftlichen Weltanschauung als Staatsideologie schon: Eine Fiktion wird anstelle der Realität gesetzt und die gesamte Gesellschaft wird zum Lügen gezwungen.

Es geht nicht darum, dass, wie Sie schreiben, eine subjektive Wahrnehmung über eine objektive Realität gesetzt werden soll, sondern eine subjektive Auffassung wird mithilfe von Gewalt zur objektiven Realität erklärt und allen Bürgern als verbindliche subjektive Meinung aufgezwungen.
Mit dem Klimaschutzurteil des Bundesverfassungsgerichts ist das, was Sie beschreiben, d.h. die Basierung von Recht und Gesetz auf fiktionalen Realitäten ja bereits eingetreten: https://sternkekandidatkreistagvg.wordpress.com/2022/05/06/mit-seinem-urteil-zum-klimaschutzgesetz-hat-der-erste-senat-des-bundesverfassungsgerichtes-festgelegt-welche-physikalischen-und-mathematischen-gesetzmasigkeiten-verfassungskonform-sind/ (Der zitierte Wissenschaftler ist der Theoretische Meteorologe Prof. Dr. Gerhard Kramm (University of Alaska Fairbanks.)

Ich engagiere mich im Naturschutz. Ich selbst verbinde mit der AfD keine Hoffnung. Aber gerade erst ist eine Windkraftgegnerin in meiner Region, die für die AfD für den Kreistag Vorpommern-Greifswald kandidieren wollte, von der Deutschen Wildtier Stiftung, wo sie einen kleinen Job hatte, entlassen worden und vom Staat damit bedroht worden, dass ihre Pension als ehemalige Polizistin gekürzt wird. Sie hat ihre AfD-Kandidatur zurückgezogen und kandidiert nun separat. Prof. Dr. Rudolph Bauer ist wegen einer Lauterbach-Karikatur ebenso wegen Volksverhetzung angeklagt worden wie der Blogger Albrecht Künstle, der auf den Vers 17 der Sure 8 des Korans hingewiesen hat, welcher das Töten im Auftrag Allahs ausdrücklich gestattet.

Dennoch leben wir derzeit erst in einer Übergangsphase zu einem totalitären Regime und haben höchstwahrscheinlich noch die Möglichkeit, eine solche Absurdität wie das Selbstbestimmungsgesetz rückgängig zu machen. 
Herzliche Grüße
Ihr René Sternke

Quelle: https://www.youtube.com/watch?v=VIBOxbPvRVQ (Screenshot)

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Verein für Landschaftspflege und Artenschutz in Bayern e.V.

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