Dombrowski (CDU) und Gliese (CDU) stellen den Brandenburger Landtag mit Kleiner Anfrage zum Vogelschutz bloß

Unterzeichnen und verbreiten Sie bitte die Petition Retten Sie den Rotmilan und andere von der Ausrottung bedrohte Arten!

https://www.change.org/p/f%C3%BCr-landwirtschaft-und-umwelt-mecklenburg-vorpommern-retten-sie-den-rotmilan-und-andere-von-der-ausrottung-bedrohte-arten-0dab0be9-2465-4cbe-93f0-84b5430b0d8f

Die Mitglieder des Brandenburger Landtags Dieter Dombrowski und Andreas Gliese (beide CDU) haben den Brandenburger Landtag mit einer glänzenden Kleinen Anfrage zum Vogelschutz bloßgestellt. Die Antworten des Landtags lassen die eklatante Inkompetenz der Politiker von SPD und Linker im grellsten Licht aufscheinen. Ich veröffentliche die Kleine Anfrage Nr. 46/78 im Anschluss und kommentiere nur die auffälligsten Passagen.

Die Anfrage und die Antworten des Landtags lassen deutlich erkennen, dass die im Helgoländer Papier geforderten Abstände zwischen Vogelvorkommen und Windkraftanlagen durch die in Brandenburg geltenden „tierökologischen“ (welch ein Euphemismus!) Abstandskriterien (TAK) deutlich unterschritten werden. Die beiden CDU-Abgeordneten fragen, warum das so ist, und stellen damit implizit die Forderung nach der Umsetzung des Helgoländer Papiers. Wenn die CDU generell in ganz Deutschland und nicht mal bloß in diesem oder jenem Land kurz vor einer Landtagswahl die Umsetzung des Helgoländer Papiers fordert und durchsetzt, wird sie wieder wählbar.

Auf die Frage 3, warum es Abweichungen zwischen Helgoländer Papier und TAK gibt, antwortet der Landtag, dass die TAK „speziell auf die konkreten Verhältnisse in Brandenburg zugeschnitten“ wären, und verweist auf die Antwort zu 4. Hier wird sichtbar, dass SPD und Linke davon ausgehen, dass die Herren Dombrowski und Gliese mit dem Klammerbeutel gepudert worden wären, indem sie annehmen, dass sie sich mit einer solchen Antwort würden abfrühstücken lassen.

In Frage 4 geht es nämlich darum, warum der international streng geschützte Wiedehopf in Brandenburg nicht geschützt ist. Die Antwort lautet: „Der Wiedehopf gehört nicht zu den Arten, die ein hohes Kollisionsrisiko mit Windkraftanlagen haben.“ Hier fragt man sich: Was hat das mit den „konkreten Verhältnissen in Brandenburg“ zu tun? Hat der Wiedehopf nur in Brandenburg kein hohes Kollisionsrisiko? Wie können mit diesem Argument die Abweichungen zwischen Helgoländer Papier und TAK in Bezug auf den Schutz von Schwarzmilan, Seeadler, Großtrappe usw. begründet werden? Oder bestehen die konkreten Verhältnisse in Brandenburg darin, dass hier der Ausverkauf der Natur besonders schamlos vonstatten gehen soll?

Die Antwort des Brandenburgischen Landtags ist ein Zeugnis seiner fachlichen Inkompetenz. Die Notwendigkeit eines besonderen Schutzes des Wiedehopfs vor Windkraftanlagen besteht nicht aufgrund eines erhöhten Kollisionsrisikos, wie es beim Rotmilan der Fall ist, sondern aufgrund des Scheucheffekts der Windkraftanlagen. Dieser Sachverhalt wurde im Zusammenhang mit Wiedehopfvorkommen bei Mußbach eingehend erörtert. Und selbst die Windenergiebranche, die die Brandenburger Landesregierung erst kürzlich durch das Kippen des Regionalplans für den Fläming am Nasenring durch die Manege geführt hat, weiß besser Bescheid als das Brandenburger Landesparlament. Onshore-Windenergie schreibt: „Allgemein sehr störungsempfindliche Vögel wie Hasel-huhn, Wiedehopf, Raubwürger, Großtrappe oder Schwarzstorch halten zu WEA die größten Abstände von mindestens 500m ein, wobei nicht nur die Anlagen selbst, sondern auch der Betrieb der technischen Einrichtungen allgemein störend wirken.“ Es geht bei Abstandregelungen für störungsempfindliche Vögel um Erhaltung von Habitaten!

In fast allen Antworten verweist der Brandenburgische Landtag auf „einschlägige Erfahrungswerte und Untersuchungen“ und er sieht für eine Überarbeitung der TAK keinen „weiteren Überarbeitungsbedarf“. Aus der Antwort auf Frage 5 geht jedoch deutlich hervor, dass er über „einschlägige Erfahrungswerte und Untersuchungen“ überhaupt nicht verfügt und folglich gar nicht einschätzen kann, ob es einen „dringenden Anpassungs-bedarf“, wie Dombrowski und Gliese ihn erkennen, gibt oder nicht: „Es ist nicht möglich, die Zahl der Kollisionsopfer anzugeben, da systematische Erfassungen nicht erfolgen. Die Datenbank der Staatlichen Vogelschutzwarte enthält überwiegend zufällig oder im Rahmen von Stichprogen gefundene Kollisionsopfer. Sie kann daher zwar über das betroffene Artenspektrum informieren, nicht jedoch über die tatsächlichen Kollisionszahlen.“

Der Brandenburgische Landtag weiß nicht einmal, dass nicht „die Staatliche Vogelschutzwarte“, sondern die Vogelschutzwarte des Landes Brandenburg die zentrale Schlagopferdatenbank für ganz Deutschland führt. Meiner Ansicht nach kann diese angesichts der ungenügenden Erfassung der Schlagopfer nicht einmal über das Spektrum der betroffenen Arten informieren. Sie kann es nicht on shore und was alles ins Meer fällt, weiß erst recht keiner.

Die Antworten zeigen, dass die Landesregierungen in Bezug auf den Vogelschutz dieselbe Strategie fahren, wie die Bundesregierung in Bezug auf den Schutz der körperlichen Gesundheit der Bürger: Sie führen keine Untersuchungen durch und leiten aus dem Fehlen von Untersuchungen ab, dass kein Handlungs-bedarf bestünde.

Die Mitglieder des Brandenburger Landtags Dieter Dombrowski und Andreas Gliese (beide CDU) haben ganze Arbeit geleistet! Ihre Kleine Anfrage ist durchdacht und trifft den Kern der Sache. Da ihnen nun einmal die Schuppen von den Augen gefallen sind, werden sie sich mit solchen inkompetenten Antworten nicht abfinden. Weiter so CDU!

Unterzeichnen und verbreiten Sie bitte die Petition Retten Sie den Rotmilan und andere von der Ausrottung bedrohte Arten!

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