Verfassungsrechtler Rupert Scholz kritisiert in den Badischen Neuesten Nachrichten vom 29. April 2022 den Klimaschutz-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, weil er gefällt wurde, ohne auf die kritischen Stimmen in der Wissenschaft einzugehen, die es in der Wissenschaft ebenfalls gibt.
Prof. Dr. Klaus D. Döhler schreibt, dass „Verfassungsrechtler Rupert Scholz den Klimaschutz-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVG) mit der Begründung kritisiert, das BVG habe nicht voraussetzen dürfen, dass der Klimawandel durch CO2 verursacht wird. Endlich mal die Stimme eines Fachmanns für Verfassungsrecht, der öffentlich beklagt, dass seine Kolleginnen und Kollegen vom BVG bei ihrer Entscheidung zur Klimapolitik jegliche Sorgfalt vermissen ließen – und endlich auch mal eine Zeitung, die sich traut, seine Expertenmeinung zu veröffentlichen.“
Na bitte, es geht doch. Man kann das fatale Urteil des Bundesverfassungsgerichts kritisieren, ohne ein Lippenbekenntnis zum Klimaschwindel abzulegen. Es steht dem Bundesverfassungsgericht nicht zu, naturwissenschaftliche Erkenntnisse per Gerichtsurteil festzulegen!

Sollten Sie auf dieser Seite Werbung sehen, so bitte ich Sie ausdrücklich, diese Produkte auf keinen Fall zu kaufen, sondern das Geld einem gemeinnützigen Verein zu spenden.
Dachverband Deutscher Avifaunisten (DDA) e.V.
Deutsche Schutz-Gemeinschaft Schall für Mensch und Tier e.V. (DSGS e.V.)