Forderung der Abberufung des Intendanten des BR wegen Verstößen gegen den Staatsvertrag des BR; § 11, Absatz (3), und das Bayerische Rundfunkgesetz, Artikel 4, Absatz (1)

Unterschreiben und verbreiten Sie bitte die Petition „Retten Sie den Rotmilan und andere von der Ausrottung bedrohte Arten!“

https://www.change.org/p/f%C3%BCr-landwirtschaft-und-umwelt-mecklenburg-vorpommern-retten-sie-den-rotmilan-und-andere-von-der-ausrottung-bedrohte-arten-0dab0be9-2465-4cbe-93f0-84b5430b0d8f

Wie ich erfahren habe, ist es notwendig, dass möglichst viele Beschwerden beim Rundfunkrat des BR (gremienbuero@br.de) eingehen müssen, damit der Rundfunkrat aufgrund statistischer Auswertungen veranlasst wird, den Intendanten nicht erneut zu berufen. Ich fordere in meiner nachstehenden Beschwerde beim Rundfunkrat des BR die Abberufung des Intendanten, da er mit seiner Berichterstattung zum Thema ‚Windkraft‘ gegen den Staatsvertrag und das Rundfunkgesetz verstößt. Fordern auch Sie beim Rundfunkrat die Abberufung des Intendanten des BR wegen der Hetzsendung „Gegen den Wind – Windkraft in der Diskussion“!

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit fordere ich Sie auf, den Intendanten des Bayerischen Rundfunks gemäß Artikel 5, Absatz 7 der Satzung des Bayerischen Rundfunks abzuberufen, da er seine Pflicht grob verletzt hat. Alle Sendungen des Bayerischen Rundfunks zum Thema ‚Windkraft‘, namentlich die Sendungen „Gegen den Wind – Windkraft in der Diskussion“ und „Energie der Zukunft. Windkraft ist nicht die Lösung“,  verstoßen gegen § 11, Absatz (3) des Staatsvertrages, welcher besagt, dass die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten bei der Erfüllung ihres Auftrags die Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit der Berichterstattung, die Meinungsvielfalt sowie die Ausgewogenheit ihrer Angebote zu berücksichtigen haben, sowie gegen Artikel 4, Absatz (1) des Bayerischen Rundfunkgesetzes, welcher besagt, dass die Sendungen des Bayerischen Rundfunks der Bildung, Unterrichtung und Unterhaltung dienen und von demokratischer Gesinnung, von kulturellem Verantwortungsbewusstsein, von Menschlichkeit und Objektivität getragen sein sollen.

Die Sendungen stellen die Sachverhalte des Artenschutzes nicht objektiv dar, indem sie nicht herausstellen, wie geschwächt die geschützten Arten sind und dass die massenhafte und wahllose Tötung von Individuen geschützter Arten einen Strafbestand darstellt und gegen Artikel 20a des Grundgesetzes, das Bundesnaturschutzgesetz, die Europäische Vogelschutzrichtlinie und die Berner Konvention verstößt. Sie bagatellisiert die Natureingriffe und greift Artenschützer an. Von Verantwortungsbewusstsein für die laut Verfassung zu schützende Natur kann keine Rede sein. Bei den Angriffen auf die Artenschützer sieht sie von Menschlichkeit und Objektivität vollkommen ab. So wird die Tätigkeit des VLAB, eines anerkannten gemeinnützigen Vereins, in der Sendung „Gegen den Wind“ unrichtig wiedergegeben, indem sein breites Betätigungsfeld ausgeblendet und behauptet wird, seine Tätigkeit bestehe in der Verhinderung von Windkraftanlagen. Die Diffamation des VLAB ist so aggressiv und so intensiv, dass nach Ausstrahlung der Sendung zahlreiche Beschimpfungen und mehrere Morddrohungen beim VLAB eingegangen sind. In ähnlicher Weise werden in dieser Sendung das Forschungsinstitut EIKE und sogar die CSU und Teile der CDU diffamiert, indem ihre Anliegen sachlich unrichtig wiedergegeben werden, und an den Pranger gestellt. Die Sendung zeugt weder von einer demokratischen Gesinnung noch von Unparteilichkeit. Ihr Parteicharakter ist deutlich erkennbar.

Die Tatsache, dass der VLAB bei seinen Klagen überwiegend erfolgreich ist, wird in „Gegen den Wind“ nicht damit erklärt, dass der Verein gegen tatsächliche Gesetzesverstöße durch Windkraftunternehmen klagt, sondern damit, dass der Verein oft klage. Auf diese Weise werden Recht und Rechtstaatlichkeit in der Bundesrepublik Deutschland diffamiert und die Wirkungsweise des Rechtstaates verzerrt dargestellt. Die Sendung bringt ihre Sympathie mit denjenigen, die Gesetzesverstöße unternehmen, unmissverständlich zum Ausdruck und hetzt aggressiv gegen die Kläger gegen derartige Gesetzesverstöße. Von einer demokratischen und rechtstaatlichen Gesinnung fehlt in dieser Sendung jede Spur. Sie zeichnet Feindbilder.

Die Sendung „Gegen den Wind“ verstößt gegen die im Grundgesetz verbürgte Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit, indem sie tadelt, wenn Bürger mit ihren Meinungen vom „Konsens der Wissenschaft“ abweichen. Die Auffassung, dass wissenschaftliche Erkenntnisse über Konsensbildung ermittelt werden, ist sachlich unrichtig und wissenschaftsfeindlich. Die Meinungsfreiheit gebietet, auch solche Meinungen zuzulassen, die man selbst für falsch hält. Zudem findet keine sachliche Auseinandersetzung mit den angeprangerten Meinungen statt. Der Intendant des Bayerischen Rundfunks scheint den Begriff ‚Meinungsfreiheit‘ so zu verstehen, als ob der Sender eine Meinung zu vertreten und alle übrigen verzerrt darzustellen und herabzuwürdigen hätte.

Ich fordere Sie höflich auf, den Intendanten des Bayerischen Rundfunks unverzüglich abzuberufen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. René Sternke

Vgl. auch „Der Bayerische Rundfunk schafft Feindbilder und spaltet die Gesellschaft“

Nehmen Sie bitte Kontakt zu Ihren Bundestagsabgordneten auf und fordern Sie sie auf, den von Peter Altmaier vorbereiteten Gesetzesnovellen zur weiteren Beseitigung des Artenschutzes nicht zuzustimmen!

Unterschreiben und verbreiten Sie bitte die Petition „Retten Sie den Rotmilan und andere von der Ausrottung bedrohte Arten!“

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Ulrich Wilhelm, Intendant des BR, Foto: Stefan Brending, Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Ulrich_Wilhelm

Unterschreiben und verbreiten Sie bitte die Petition „Retten Sie den Rotmilan und andere von der Ausrottung bedrohte Arten!“

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4 Gedanken zu “Forderung der Abberufung des Intendanten des BR wegen Verstößen gegen den Staatsvertrag des BR; § 11, Absatz (3), und das Bayerische Rundfunkgesetz, Artikel 4, Absatz (1)

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