Habeck und Lemke stellen neue kriminelle Tricks zur Aushebelung des Artenschutzes vor

Aus der Presseerklärung von Habeck und Lemke:

„Insbesondere werden damit erstmals bundeseinheitliche, gesetzliche Standards für die Prüfung und Bewertung geregelt, inwieweit eine Windenergieanlage das Kollisionsrisiko für gefährdete Vogelarten signifikant erhöht (sogenannte Signifikanzprüfung). Diese Standards sollen im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) festgelegt werden. Unter anderem ist vorgesehen, dass die Bewertung des Kollisionsrisikos für gefährdete Vogelarten mit Windenergieanlagen anhand einer abschließenden bundeseinheitlichen Liste kollisionsgefährdeter Brutvogelarten erfolgt.

Darüber hinaus sollen zukünftig artspezifische Tabubereiche in genau definiertem Abstand zum Brutplatz sowie ein zusätzlicher Prüfbereich berücksichtigt werden müssen. Die Anforderungen an die Nachweise im Prüfbereich werden vereinfacht. Außerhalb des Prüfbereichs ist keine weitere Prüfung mehr erforderlich. Mit Blick auf Vermeidungsmaßnahmen wird eine Zumutbarkeitsschwelle für die Vorhabenträger festgelegt. Außerdem sollen artenschutzrechtliche Ausnahmen für die Genehmigung von Windenergieanlagen an Land zukünftig einfacher und rechtssicher erwirkt werden können. Liegen die dafür festgelegten Anforderungen vor, ist dann eine Ausnahme ohne behördliches Ermessen zu erteilen.“

Kommentar

All die miesen kleinen Winkelzüge, um weitere Tötungen von Vögeln und Fledermäusen, insbesondere von Exemplaren geschützter Arten, zu legitimieren, sind kriminell.

Die Europäische Vogelschutzrichtline legt fest:

Die Mittel, Einrichtungen und Methoden für den massiven oder wahllosen Fang oder das massive oder wahllose Töten sowie die Verfolgung aus bestimmten Beförderungsmitteln heraus sollten wegen der übermäßigen Bestandsminderung, die dadurch bei den betreffenden Vogelarten eintritt oder eintreten kann, untersagt werden.“

Artikel 20a GG lautet:

„Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.“

Vgl. Norbert Große Hündfeld: „ZUR VERFASSUNGSWIDRIGKEIT DES ANLAGENBAUS DER WINDINDUSTRIE“.

Habeck und Lemke sind gewissenlose und käufliche Naturzerstörer! Wie soll man einen Staat nennen, der Gesetze vorbereitet und erlässt, die internationalem Recht, das er anerkannt hat, und seiner eigenen Verfassung widersprechen?

Das neue Gesetz, das hier vorbereitet wird, ist eine klare Absage an den Rechtsstaat. Dieser bleibt zwar als leere Hülse formal noch bestehen, aber rechtliche Verfahren werden gesetzlich ausgeschlossen, indem „Genehmigungen rechtssicher erwirkt werden“.

Für diese Bundesregierung sind die Bürger wie die Wildtiere nur noch Genehmigungshindernisse.

Vgl. auch meinen Brief an Bundesministerin Lemke zum Artenschutz-Eckpunktpapier

Vgl. auch „Landschaftschutzgebiete mit Windrädern“

Quelle: https://www.bmuv.de/pressemitteilung/einigung-bei-naturvertraeglichem-ausbau-der-windenergie-an-land-erzielt (Screenshot)

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